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Links abbiegen, um umzukehren - anderer Fahrer droht mit Anzeige und wird aggressiv

Themenstarteram 22. März 2019 um 23:26

Guten Abend, oder eben guten Morgen :p

Gerade ist mir etwas passiert, womit ich überhaupt nicht gerechnet habe.

Nun zum eigentlich Fall:

Gerade in einer 30 er Zone, bin ich nach links abgebogen & hinter mir ein weiteres Fahrzeug, welches auch links abbiegen wollte. Ich also nach links abgebogen und rückwärts nach rechts gefahren, um wieder zurück zu kehren, von da, wo ich gekommen bin. Hinter mir der Fahrer, welcher auch links abbiegen wollte, hupt und schreit, behauptet ob ich denn bescheuert wäre, er muss nach links abbiegen. Dann fängt er an durchzudrehen und haut mehrmals gegen sein Armaturenbrett und sagt mir, dass er dachte, dass ich direkt (ohne umzukehren) abbiegen wollte. Ich habe ihm gesagt, ich habe alles richtig gemacht und bin ganz normal umgekehrt. Er hat behauptet, er hat mein Kennzeichen und würde mich anzeigen, wegen Nötigung. Mir ist klar, dass er nichts beweisen kann, weil Aussage gegen Aussage. Außerdem habe ich ihn ja nicht genötigt, nur weil ich umgekehrt bin ?

Er und ich haben den Blinker entsprechend der Situation eingesetzt.

Ich habe im Anhang noch einmal eine kleine Zeichnung (Bild) hinzugefügt, damit es euch einfach fällt. Das schwarze Auto auf dem Bild bin ich.

Habe ich tatsächlich etwas falsch gemacht ?

Was sagt ihr dazu ?

Würde mich über Antworten freuen, danke.

Beste Antwort im Thema

Nun, du darfst beim Rückwärtsfahren keinen behindern.

 

Korrekt wäre gewesen:

Links abbiegen, direkt rechts blinken und anhalten. Den Hintermann vorbeifahren lassen und dein Wendemanöver durchführen.

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Nun, du darfst beim Rückwärtsfahren keinen behindern.

 

Korrekt wäre gewesen:

Links abbiegen, direkt rechts blinken und anhalten. Den Hintermann vorbeifahren lassen und dein Wendemanöver durchführen.

Ganz neu im Portfolio:

§ 9 Absatz 5 StVO

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Worin könnte nun der "Pfähler" liegen? Kleiner Tipp: fett + rot könnte in Betracht kommen. :)

Themenstarteram 22. März 2019 um 23:43

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. März 2019 um 00:35:53 Uhr:

Ganz neu im Portfolio:

§ 9 Absatz 5 StVO

Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Worin könnte nun der "Pfähler" liegen? Kleiner Tipp: fett + rot könnte in Betracht kommen. :)

Ich habe bezüglich der STVO § 9 Absatz 5 StVO mal geguckt, es wäre mit Gefährdung 1 Punkt und 80€ fällig, ohne Gefährdung nur 35 € ohne Punkt. Was muss man aber hier unter Gefährdung verstehen ?

Was, wenn nun die Polizei der Anzeige nachgeht ?

Ist ja Aussage gegen Aussage, oder könnte es (sollte es zu einem Verfahren o.ä) kommen, dass der Richter von sich aus sagt, dass mindestens ein Bußgeld fällig wäre. Der Richter könnte damit argumentieren, dass ich noch Fahranfänger bin und diesen Fehler bestimmt gemacht habe.

Was mache ich jetzt ?

Du grübelst, bereust deine Verfehlung und lernst daraus etwas für die Zukunft.

Themenstarteram 22. März 2019 um 23:55

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. März 2019 um 00:50:51 Uhr:

Du grübelst, bereust deine Verfehlung und lernst daraus etwas für die Zukunft.

Also ein Punkt o.ä kann auf mich nicht zukommen ?

Tut mir leid, aber bei solchen Sachen muss ich immer Fragen, die Angst ist hier zu groß. Ich drehe gleich durch. :(

Nicht durch drehen ;) Es gibt einige die sich "komisch" verhalten auf den Straßen. Dein Manöver verstehe ich nicht wirklich und ich würde mich wohl auch aufregen, aber ne Anzeige? Wenn der Typ nichts zu tun hat kann er das ja machen, aber was dann? Fehler machen alle mal. Soll er einfach weiter sein Armaturenbrett schrotten :D Mach dich nicht verrückt :)

du hast deinen hintermann hier ganz klar behindert. ich an deiner stelle wäre nach rechts abgebogen u. hätte nen u-turn nach links gemacht. beim rückwärtsfahren entstehen wesentlich mehr unfälle. sei das nächste mal einfach aufmerksamer.

Mach Dir kein Kopf ! Der ,,Fehler" war hinter Dir im Auto ,weil er sich nicht unter Kontrolle hat !

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 23. März 2019 um 05:56:57 Uhr:

Mach Dir kein Kopf ! Der ,,Fehler" war hinter Dir im Auto ,weil er sich nicht unter Kontrolle hat !

Durchgefallen, sechs, setzen :) Ja, hier waren schon 2 richtige beisamen, aber ich kann irgend wie beide verstehen...

Allgemein hätte ich eine Geste der Entschuldigung gemacht und schon wäre die Sache entschärft gewesen.

Solche "Wendemanöver" können schnell schief gehen und bei der Konstellation hätte der TE schlechte Karten.

Die Hinweise auf "Nachdenken bevor man handelt" sind hier absolut richtig.

HTC

Versteh ich nicht. Es kam doch zu keinem Auffahrunfall, oder? Manche können sich auch echt was anstellen. Da fahr ich dann halt vorbei oder warte kurz.

 

Meiner Meinung musst du nix befürchten. In einer 30er Zone rechne ich mit solchen Wendemanövern immer. Insbesondere hier fahre ich sowieso besonders vorsichtig und vorausschauend, da nicht umsonst 30 ist.

Klar ,war die Aktion etwas fehlerhaft ,aber dafür gleich ins Armaturenbrett zu beissen und ein Ausraster zu bekommen ? Der Hintermann ,macht bestimmt niiieeee Fehler !

Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 23. März 2019 um 07:26:40 Uhr:

Klar ,war die Aktion etwas fehlerhaft ,aber dafür gleich ins Armaturenbrett zu beissen und ein Ausraster zu bekommen ? Der Hintermann ,macht bestimmt niiieeee Fehler !

Ganz sicher nicht. Das sind die, die immer perfekt Autofahren und alle anderen alles falsch machen.

Das Problem war doch wohl, dass direkt hinter dem TE auch das weitere Fahrzeug abgebogen ist und somit hinter dem TE stand, als dieser zurücksetzen wollte. Jetzt musste einer nachgeben, entweder der TE, der mitten in der Seitenstraße stand (siehe Zeichnung), so dass ein Vorbeifahren nicht möglich war, oder der Hintermann, der es unmöglich machte, dass der TE zurücksetzte. Nachgegen wollte wohl keiner, also ging die Diskussion zwischen den beiden los.

 

Gruß

Uwe

Also ich hätte das Wendemanöver anders gemacht:

Rechts abbiegen, dann links blinken, die komplette Kreuzung ausgenutzt um in einem Ruck zu wenden.

Vorteil ist, daß ich die komplette Kreuzung überblicken kann und nicht rückwärts fahren muß.

HTC

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