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Rechts abbiegen von linker Spur bei grünem Blechpfeil?

Themenstarteram 21. Dezember 2016 um 17:49

Hi :-)

Ist eigentlich folgendes Fahrmanöver erlaubt? Vierspurige Straße innerorts, Ampel rot, grüner Rechtsabbieger-Blechpfeil... Auf der rechten Spur steht einer, der geradeaus will. Darf man links an dem vorbei und dann rechts abbiegen? Oder muß man sich dahinterstellen und auf grün warten, weil man nur von der rechten Spur nach rechts abbiegen darf?

Gruß, MajorR10

Beste Antwort im Thema

Dann muß aber mal der Bußgeldkatalog überarbeitet werden, denn darin liest man unter TBNR 137106:

"Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachten Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen ab." (15,-€)

:cool:

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Wenn keine Richtungspfeile auf der Fahrbahn sind, darfst du von beiden Fahrspuren aus abbiegen, auch wenn nur rechts ein Pfeil nach rechts und links kein Richtungspfeil ist.

Themenstarteram 21. Dezember 2016 um 18:00

Danke :-)

Äh....?

"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen"

Mit einem Handwagen darfst aber links vorbei und dann nach rechts abbiegen... Zumindest wäre bei dieser Aktion kein Verstoß gegen den Grünpfeil dabei....

Zitat:

@azrazr schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:10:36 Uhr:

Äh....? "Wer ein Fahrzeug führt, darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen"

Woher nimmst du diese Weisheit?

Geheime Regierungsquellen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:15:35 Uhr:

 

Woher nimmst du diese Weisheit?

Versuchs mal Hier

und noch Genauer

Damit auch Du an der geheimen Quelle teilhaben kannst. :D

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:41:25 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:15:35 Uhr:

 

Woher nimmst du diese Weisheit?

Versuchs mal Hier

und noch Genauer

Damit auch Du an der geheimen Quelle teilhaben kannst. :D

VERRÄTER!

Themenstarteram 21. Dezember 2016 um 18:47

Dann verbieten somit § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 37 Abs. 2 Satz 9 StVO das beschriebene Manöver eindeutig. Schade eigentlich :-)

Mmmhhh... Es gibt noch eine Ausnahme... Wenn Du mit Sonderrechten fährst....

Und ich frage mich, was wäre, wenn die rechte Spur durch ein Fahrzeug der Stadt blockiert wäre, z.B. weil die gerade in der Kanalisation oder von einer Hebebühne an elektrischen Leitungen herumbohren...

Ist dann der Grünpfeil eigentlich hinfällig? Aus meiner geheimen Regierungsquelle weiss ich: "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt." Nun, wenn dort ein orangenes Fahrzeug der gemeinde fest verankert wurde, meist sogar mit anderen Warnhinweisen drappiert, ist ein "ungehindertes Fahren" ja nicht mehr gegeben - und damit wird der nächste, eigentlich verbotene Fahrstreifen zum rechten Fahrstreifen...

Oder?

(Ich schätze, da muss erst mal ein Gericht darüber befinden, und dann muss Revision eingelegt werden, bis der UNO-Sicherheitsrat ein endgültiges Urteil fällt...)

Zitat:

@MajorR10 schrieb am 21. Dezember 2016 um 19:47:18 Uhr:

Dann verbieten somit § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 37 Abs. 2 Satz 9 StVO das beschriebene Manöver eindeutig. Schade eigentlich :-)

Nein, das ist ganz eindeutig nicht verboten, da sich der Paragraph auf Fahrspuren und nicht auf Fahrbahnen bezieht. Und der link bei "Noch genauer" bezieht sich auf Wechsellichtzeichen, um die es hier gar nicht geht, sondern um den Blechpfeil.

Selbst wenn recht ein Rechtsabbiegerpfeil wäre und links kein Pfeil, dürften beide abbiegen und auch beide geradaus fahren. Trotz Pfeil. Wer’s nicht glaubt und nur Gesetzestexte verlinken kann: Der ADAC kenn sich ein wenig mit Verkehr aus … https://verkehrsquiz.wordpress.com/.../

In jeder Großstadt gibt es unzählige mehrspurige Abbiegerspuren. Die wären ja alle verboten, wenn §9 hier gälte …

Dann muß aber mal der Bußgeldkatalog überarbeitet werden, denn darin liest man unter TBNR 137106:

"Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachten Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen ab." (15,-€)

:cool:

@birscherl, ich empfehle Dir erst einmal die ganzen Theoriefahrstunden zu wiederholen. Das tue ich nicht, weil ich Dich jetzt beleidigen will, sondern einfach um Dich vor Dir selbst zu schützen.

Den ADAC-Text UND den StVO-Text hast Du offenbar auch nicht verstanden. Lass ihn Dir bitte von Leuten erklären, die dazu die Geduld haben - am besten in Deiner neuen Fahrschule.

Und wiederhole diese Theoriestunden bitte nicht in der Fahrschule, in der Du vorher (vielleicht) warst. Geh' bitte in eine G'scheite.

In einem großen Forum liegen öfter mal User daneben - ich auch. Aber so brutal habe ich es noch nicht erlebt. Es ist wirklich brutal. Glaube mir - Du bist in akuter Gefahr. Und ich meine das nett.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 21. Dezember 2016 um 21:17:13 Uhr:

Dann muß aber mal der Bußgeldkatalog überarbeitet werden, denn darin liest man unter TBNR 137106:

"Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachten Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen ab." (15,-€)

:cool:

Uh - nur 15 EUR - das lohnt sich :-)

Bis man "erwischt" wird, hat man STUNDEN an Zeit gespart.

Hast recht, ich nehm alles zurück. :)

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