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Abbiegen an der Kreuzung mit 2 Spuren - durchgehende Linie

Themenstarteram 3. Oktober 2018 um 12:14

Servus,

ich habe schon einige Leute gefragt und auch einen Anwalt für Verkehrsrecht.

Alle sind sehr unsicher bei der Sache. Habe einen ähnlichen Forumbeitrag hier gefunden, ob da jetzt noch einer antwortet, glaube ich nicht.

Für mich ist die Sache eindeutig, man darf als Rechtsabbieger nur den roten Pfeil 1 fahren, da die Linie durchgehend ist.

Ja Innerorts hat man eine freie Spurwahl, jedoch steht die durchgehende Linie über dem?

Ich habe schon sehr oft mitbekommen, die Nr. 2 die Nr. 3 zum abbremsen zwingt und zusätzlich noch anhupt.

Dadurch kommt es an der Kreuzung unnötig zum "Stau".

Was meint ihr?

ps. bevor einer noch mit Radfahrern und geradeaus fahrenden Fahrzeugen anfängt... es geht nur um die Situation, wenn NUR Fahrzeuge auf der Kreuzung sind, die nach rechts (rot) möchten, der/die andere/n nach links (grün)

Beste Antwort im Thema

Du hast freie Spurwahl beim Abbiegen, die Linie sagt nur: kein Spurwechsel direkt nach dem Abbiegen

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Du hast freie Spurwahl beim Abbiegen, die Linie sagt nur: kein Spurwechsel direkt nach dem Abbiegen

Ich würde auf der Kreuzung weiter vor fahren und dann in die linke Spur einbiegen, dabei hätte ich keine durchgehende Linie überfahren.

Wer nicht lenkfaul ist, der kommt von der Rechtsabbiegespur auf den linken Fahrstreifen, ohne dass er dabei über die durchgezogene Linie fährt. So wie du den Pfeil für Nr. 2 eingezeichnet hast, darf man natürlich nicht fahren.

Die Durchgehende Linie darf beim Abbiegen nicht überfahren werden

Themenstarteram 3. Oktober 2018 um 12:48

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 3. Oktober 2018 um 14:44:28 Uhr:

Die Durchgehende Linie darf beim Abbiegen nicht überfahren werden

sehe ich genau so, jedoch haben wir hier einige dabei, die das anders sehen.

habe keine Regelung gefunden :/

Themenstarteram 3. Oktober 2018 um 12:51

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Oktober 2018 um 14:39:47 Uhr:

Ich würde auf der Kreuzung weiter vor fahren und dann in die linke Spur einbiegen, dabei hätte ich keine durchgehende Linie überfahren.

etwas umständlich und sieht merkwürdig aus, da fahre ich doch lieber gleich rechts?

Themenstarteram 3. Oktober 2018 um 13:01

Zitat:

@HausmeisterTommy schrieb am 3. Oktober 2018 um 14:34:58 Uhr:

Du hast freie Spurwahl beim Abbiegen, die Linie sagt nur: kein Spurwechsel direkt nach dem Abbiegen

Hast du dafür irgendwo was gefunden?

ich finde nur immer:

"Die durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden – auch nicht teilweise."

https://www.bussgeldrechner.org/fahrstreifenbegrenzung.html

Zitat:

@Alex110ps schrieb am 3. Oktober 2018 um 14:48:48 Uhr:

sehe ich genau so, jedoch haben wir hier einige dabei, die das anders sehen.

Es ist so unstrittig, dass man nicht über die durchgezogene Linie fahren darf, dass mich die Frage schon wundert. Und auch, dass angeblich ein Anwalt für Verkehrsrecht keine Antwort weiß.

Etwas ganz anderes ist die Frage nach der Schuldverteilung, wenn es dort gekracht hat. Und außerdem weist diese Kreuzung noch eine Besonderheit auf, nämlich keine Markierungen zwischen der Rechtsabbiegespur und der Geradeausspur (nach der StVO schreiben Pfeile die Fahrtrichtung an der folgenden Kreuzung nur dann vor, wenn sich zwischen den Pfeilen Markierungen befinden, was hier nicht der Fall ist). Es kann dann ortsüblich sein, dass zweispurig abgebogen wird, d.h. der linke Rechtsabbieger ordnet sich auf der Geradesausspur ein. Die Pfeile stehen dem nicht entgegen (die Vorschriften übers Einordnen allerdings schon, aber das ist eine andere Frage).

Kann es also sein, dass schon vor der Kreuzung zweispurig zum Rechtsabbiegen eingeordnet wird?

Themenstarteram 3. Oktober 2018 um 13:16

Zitat:

@Florian333 schrieb am 3. Oktober 2018 um 15:08:23 Uhr:

Zitat:

@Alex110ps schrieb am 3. Oktober 2018 um 14:48:48 Uhr:

sehe ich genau so, jedoch haben wir hier einige dabei, die das anders sehen.

Es ist so unstrittig, dass man nicht über die durchgezogene Linie fahren darf, dass mich die Frage schon wundert. Und auch, dass angeblich ein Anwalt für Verkehrsrecht keine Antwort weiß.

Etwas ganz anderes ist die Frage nach der Schuldverteilung, wenn es dort gekracht hat. Und außerdem weist diese Kreuzung noch eine Besonderheit auf, nämlich keine Markierungen zwischen der Rechtsabbiegespur und der Geradeausspur (nach der StVO schreiben Pfeile die Fahrtrichtung an der folgenden Kreuzung nur dann vor, wenn sich zwischen den Pfeilen Markierungen befinden, was hier nicht der Fall ist). Es kann dann ortsüblich sein, dass zweispurig abgebogen wird, d.h. der linke Rechtsabbieger ordnet sich auf der Geradesausspur ein. Die Pfeile stehen dem nicht entgegen (die Vorschriften übers Einordnen allerdings schon, aber das ist eine andere Frage).

Kann es also sein, dass schon vor der Kreuzung zweispurig zum Rechtsabbiegen eingeordnet wird?

also darf man fahren wie Pfeil nr 2?

gibt es was schriftliches, wo das beschrieben wird? wie gesagt, ich finde nur, dass man die Linie nicht überqueren darf.

Zweispurig nein, es war vorher ein Pfeil, der nach vorne und rechts gezeigt hat, die Spur war auch schmaler. Jetzt wurde einfach 10m vor der Kreuzung die Spur verbreitert und die Pfeile einfach getrennt. Es darf nur der abbiegen, der rechts steht.

Zitat:

@Alex110ps schrieb am 3. Oktober 2018 um 14:14:57 Uhr:

[...] Ich habe schon sehr oft mitbekommen, die Nr. 2 die Nr. 3 zum abbremsen zwingt und zusätzlich noch anhupt. [...]

Da ist die Nr.2 als Rechtsabbieger auch voll im Recht.

Zitat:

@Alex110ps schrieb am 3. Oktober 2018 um 15:16:59 Uhr:

also darf man fahren wie Pfeil nr 2?

Nein, wie kommst du aufgrund meines Beitrages zu dieser Schlussfolgerung? Ich habe doch genau das Gegenteil geschrieben.

Nr. 3 ist trotzdem Linksabbieger und wartepflichtig.

Themenstarteram 3. Oktober 2018 um 13:27

Zitat:

@Florian333 schrieb am 3. Oktober 2018 um 15:21:42 Uhr:

Zitat:

@Alex110ps schrieb am 3. Oktober 2018 um 15:16:59 Uhr:

also darf man fahren wie Pfeil nr 2?

Nein, wie kommst du aufgrund meines Beitrages zu dieser Schlussfolgerung? Ich habe doch genau das Gegenteil geschrieben.

Nr. 3 ist trotzdem Linksabbieger und wartepflichtig.

achso sry, missverstanden.

Themenstarteram 3. Oktober 2018 um 13:36

ich merke schon, jeder hat was dazu zu sagen, es ist dann genau so wie ich es beobachte.

Die einen fahren wie Pfeil nr. 2, weil sie der Meinung sind, Linksabbieger haben zu warten.

Ich denke, die durchgehende Linie (Nr.68 StVO) ist hier dafür gedacht, dass die Rechts-und Linksabbieger gleichzeitig abbiegen können. um die Kreuzung schneller freizumachen.

Einige hier sind für Pfeil nr2, hat denn jemand auch eine Erklärung warum?

Der Linksabbieger ist wartepflichtig, der Rechtsabbieger darf nicht über die durchgezogene Linie. Wenn es kracht, dann haben beide etwas falsch gemacht und man darf sich dann über die Schuldverteilung unterhalten.

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