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Rechts vor links 30 er Zone

Themenstarteram 9. August 2018 um 21:33

Hallo

Hätte mal eine Frage und hoffe ich bin hier richtig.

Also folgendes hat sich zugetragen.

Mein Sohn für in einer 30 km Zone auf eine Kreuzung zu sah nach links, war frei fuhr langsam nach vorne und es kam zu einem Zusammenstoß mit einem Traktor. Dieser fuhr auf der linken Straßenseite um nach rechts abbiegen zu können .Kein Schaden am Traktor am Auto ca. 2000.-€ keine Polizei (Sohn hat sich einschüchtern lassen weil Traktorfahrer ihm gesagt hat," Hier ist rechts vor links")

Zu meiner Frage: Hat Traktorfahrer recht oder nicht.( Keine Rechtsberatung nur eure Einschätzung zu dem Fall)

Hänge noch Bilder an vielleicht erklärt es sich damit besser.

Danke schon mal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Immer dasselbe bei MT. Jeder denkt sich seinen eigenen Ablauf aus und weiß ganz genau, was X oder Y gesehen haben müssen und wie sich die Fahrzeuge bewegt haben. Und dann ergibt sich "definitiv" die Schuld.

Leute, die Angaben des TE sind ganz unvermeidlich (a) persönlich gefärbt, (b) unvollständig. Ich kann daraus genau gar nichts schließen.

TE, ich gebe dir den Rat, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten RA zu kontaktieren und um ein kostenloses Vorgespräch in einer Unfallsache zu bitten. Seriöse Rechtsanwälte bieten das gern an; in diesem Gespräch wirst du die Sachlage kurz darlegen, und der RA wird dir sagen, ob er was für dich tun kann, (grob) welche Erfolgsaussichten bestehen und welches Kostenrisiko auf dich zukommt.

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Da hat der Traktorfahrer recht. Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt, auch wenn er auf der linken Fahrbahnseite fährt. Der Klassiker ist, dass jemand gerade an einem geparkten Auto vorbeifährt - hier war es eben das Ausholen zum Rechtsabbiegen.

am 9. August 2018 um 21:38

Rechts vor Links gilt, solange Schilder nichts anderes sagen.

Vorfahrt hat man auf der gesamten Fahrbahnbreite, also auch wenn man zum Abbiegen nach Links ausholt.

Der Treckerfahrer hat Recht.

Themenstarteram 9. August 2018 um 21:43

Danke für die Antwort. Aber da hat er null Chancen um einen Unfall zu vermeiden (durch die Hecke ist Sicht nach rechts auch versperrt) war ja fast gestanden. Muss er halt Lehrgeld bezahlen.

Ich würde den Schaden übrigens trotzdem bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen. Wenn die Bilder tatsächlich die Endposition eures Opel zeigen, dann ist ja dein Sohn nur wenige Zentimeter in die andere Straße eingefahren. Er hatte aus dieser Position noch nicht mal ansatzweise einen Einblick in die Straße nach rechts. Und vorsichtig und langsam hineintasten ist in solchen Fällen erlaubt. Da hat der Traktorfahrer - trotz grundsätzlicher Vorfahrt - auch seine Sorgfaltspflichten vernachlässigt, indem er zu früh und zu weit nach links ausgeschert ist.

Themenstarteram 9. August 2018 um 21:55

Das wird nicht viel bringen weil beide bei der gleichen Versicherung sind wird es auf eine 50/50 Schuld rauslaufen.

Aber ich sag ihm er soll es ansprechen.

Dass beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung sind, spielt keine Rolle. Und eine Quotelung 50/50 bringt nur dann nichts, wenn die eigene Haftpflichtversicherung auf jeden Fall auch den gegnerischen Schaden nur zur Hälfte bezahlen soll (anstatt ihn selbst zu zahlen) und wenn keine eigene Vollkasko besteht, mit der man ggf. die Regelung zum Quotenvorrecht anwenden könnte. Das sollte man bei Gelegenheit mal durchrechnen.

Ich würde es wohl auch nicht so hinnehmen.

Musste der Traktor tatsächlich so weit ausholen (Rechtsfahrgebot?)?

Kann man nicht davon ausgehen, dass dem Traktorfahrer diese Stelle und somit die Gefahr bekannt ist und er seine Geschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat?

Darf die Hecke dort so in der Höhe stehen? Spiegel gibt es keine? Gibt es ggf. Möglichkeiten bei dem Grundstücksbesitzer einen Anspruch geltend zu machen, da dieser mit der Hecke die Sicht auf die Straße versperrt?

 

Ich habe da keine Ahnung von, aber das wären meine Gedanken dazu, wo ich versuchen würde anzusetzen.

Natürlich doof, dass es nicht festgehalten wurde...

Themenstarteram 9. August 2018 um 22:07

Muss er sich erkundigen wie er besser fährt und Vollkasko hat er.

am 9. August 2018 um 22:11

Wenn ich mir das zweite Bild ansehe und den Abstand rechtes Vorderrad zur Bordsteinkante, dann passt der Trecker gerade mal so auf die Strasse.

Mit Rechtsfahrgebot wird da nicht viel zu holen sein.

Versuchen kann man es, aber 50:50 würde ich hier eher nicht erwarten.

Themenstarteram 9. August 2018 um 22:16

Zitat:

@Schubbie schrieb am 10. August 2018 um 00:06:14 Uhr:

Ich würde es wohl auch nicht so hinnehmen.

Musste der Traktor tatsächlich so weit ausholen (Rechtsfahrgebot?)?

Kann man nicht davon ausgehen, dass dem Traktorfahrer diese Stelle und somit die Gefahr bekannt ist und er seine Geschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat?

Darf die Hecke dort so in der Höhe stehen? Spiegel gibt es keine? Gibt es ggf. Möglichkeiten bei dem Grundstücksbesitzer einen Anspruch geltend zu machen, da dieser mit der Hecke die Sicht auf die Straße versperrt?

Ich habe da keine Ahnung von, aber das wären meine Gedanken dazu, wo ich versuchen würde anzusetzen.

Natürlich doof, dass es nicht festgehalten wurde...

Rechtsfahrverbot gab es nicht,Spiegel auch nicht.

Er soll es seiner Versicherung melden und kann ja mal nachhacken wie die Chancen stehen.

Am Hinterrad ist Platz zur Seite, ebenso am Vorderrad und der Traktor steht schief. Etwas Platz war wohl, aber ob er unnötig weit ausgeholt hat, kann man schlecht sagen. Wenn man sieht, wie manche mit ihren SUVs ausholen, aber das ist ein anderes Thema...

Themenstarteram 9. August 2018 um 22:22

Zitat:

@Schubbie schrieb am 10. August 2018 um 00:19:01 Uhr:

Am Hinterrad ist Platz zur Seite, ebenso am Vorderrad und der Traktor steht schief. Etwas Platz war wohl, aber ob er unnötig weit ausgeholt hat, kann man schlecht sagen. Wenn man sieht, wie manche mit ihren SUVs ausholen, aber das ist ein anderes Thema...

Hatte noch großen Hänger dran

Zitat:

@jakhe schrieb am 10. August 2018 um 00:16:16 Uhr:

Rechtsfahrverbot gab es nicht,

Er schrieb Rechtsfahrgebot, also das allg. Gebot, dass man rechts auf seiner Fahrbahn fahren muss.

Ah, der Schatten lässt den Anhänger erahnen.

 

Nützt es etwas, wenn man mit den Fotos bei der örtlichen Polizei vorstellig wird oder ist die nun raus, bzw. legt man sich da wegen der "Mißachtung" der Vorfahrt selbst ein Ei? Mein Gedanke geht dahin, dass der Fahrer gleich sagte, dass keine Polizei benötigt wird, wobei es ja dann aus seiner Sicht vielleicht keine Nachteile gehabt hätte, aber vielleicht hat er ja bereits eine Ähnliche Erfahrung an dieser Stelle gemacht, die mit Polizei nicht so gut für ihn ausging und er diesem nun entgehen möchte.

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