Rechtliches zu Ganzjahresreifen?

Mercedes A-Klasse W168

Hallo,

ich benoetige einen rechtlichen Rat zu folgendem Problem. Wegen geringer Laufleistung will ich Ganzjahresreifen kaufen. Im Fahrzeugschein steht 195/50 R15 und 185/55 R15 mit M+S Kennung. Nach Aussage von Mercedes gibt es aber keine (anerkannten) Ganzjahresreifen, demzufolge duerfen nur 185er verwendet werden. Diese sind aber fast doppelt so teuer als die 195er und beim ADAC steht das die Eintragungen im Schein nur Empfehlungen sind.

Koennte das Probleme mit dem Versicherungsschutz geben? Im Fall der Faelle suchen die Versicherungen immer eine Moeglichkeit nicht zu zahlen. Wo gibt es verbindliche Auskunft?

cu Oli

7 Antworten

Soweit ich weiß, haben "anerkannte" Ganzjahresreifen auf der Seite ein Schneeflockensymbol. Musste halt mal suchen, ob es sowas in der gewünschten Reifengrösse gibt.😉

Versicherungstechnisch ist man mit M&S oder Ganzjahresreifen auf der sicheren Seite. Streng genommen gibt es bis heute keine Winterreifenpflicht, sondern es wird lediglich angepasste Bereifung vorgeschrieben.!

Uups, noch was vergessen: Streng genommen gibt es bis heute keine Winterreifenpflicht in Deutschland, obwohl ADAC und andere einem sowas einreden wollen. Lediglich eine "geeignete" Bereifung ist vorgeschrieben, und da ist man mit M&S oder Ganzjahresreifen auch versicherungstechnisch auf der sicheren Seite!😉
Also kannst Du beruhigt nach 195ern Ausschau halten.

Hier ist noch ein interessanter Link zu dem Thema: Klick

Das Problem der Reifengröße wurde hier schon mal abgearbeitet. Die Feststellung war letzlich, dass selbst MB darüber nicht Recht Bescheid weiß und 195 Winterreifen verkaufte. Auch der TÜV läßt damit z.T. passieren.

Richtig ist aber: Sommerreifen 195/50R15 und Winterreifen 185/55R15. Die Frage ist nur, wozu gehören Ganzjahresreifen? Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kaufst Du Dir die 185 er. Da aber nicht mal MB-Händler oder der Tüv darüber so genau Bescheid wissen und MB auch keine logische Erklärung für diese zwei Größen geben kann, kannst Du auch die 195er wagen.

Übrigens: kaufst Du Dir Alu´s aus dem Zubehör, dann darfst Du 195er fahren, da diese Größe ohne Einschränkung in der ABE steht.

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer


Übrigens: kaufst Du Dir Alu´s aus dem Zubehör, dann darfst Du 195er fahren, da diese Größe ohne Einschränkung in der ABE steht.

Hallo und Danke fuer den guten Beitrag. Was ich nicht so ganz verstehe ist das Zitat? Warum stehen in der ABE von Alufelgen die 195er mit M+S Kennung?

cu Oli

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Zitat:

Original geschrieben von oliw_de



Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer


Übrigens: kaufst Du Dir Alu´s aus dem Zubehör, dann darfst Du 195er fahren, da diese Größe ohne Einschränkung in der ABE steht.
Hallo und Danke fuer den guten Beitrag. Was ich nicht so ganz verstehe ist das Zitat? Warum stehen in der ABE von Alufelgen die 195er mit M+S Kennung?

cu Oli

In der ABE von Zubehörfelgen ist meist keine Unterscheidung der Reifengröße drin.

Freigabe von MB sagt ganz klar: 185/55R15 "nur als M&S-Bereifung", 195/50R15: "nur als Sommerbereifung" (sogar mit drei Ausrufezeichen. Ganzjahresreifen würde ich streng genommen nicht als Sommerreifen sondern zu den Winterreifen zählen, da sie eine "M&S-Kennzeichnung" haben.. Wobei nicht alle Ganzjahresreifen gute Wintereigenschaften haben.

Die Zubehörfelgen Ronal (als Beispiel) dürfen dagegen nur mit 195/50R15 oder größer betrieben werden. Daher können auch 195/50R15 M&S-Reifen gefahren werden. Dabei aber auf mindestens ET50 (Einpresstiefe) achten, sonst ist bördeln angesagt. Die Originalfelgen haben ET 54.

Wir haben die Ronal als Winterfelgen montiert. Ich habe aber eine kleinere Größe gewählt und fahre auf 6,00/ 15 185/55R15 Winterreifen. In der Größe gab es damals bessere und neuere Profile, auch wenn die Teurer waren.Hier solltest Du aber vor dem Kauf Dir die ABE genau ansehen, oftmals muß noch eine TÜV-Vorführung erfolgen.

Hier ist übrigens der Original-Thread vom letztem Jahr, den kannst Du Dir mal durchlesen:
Reifengröße Das von mir geschriebene ist im Prinzip der Extrakt aus der Diskussion damals: 185/55 R15 Reifen mit M&S-Bereifung (landläufig als Winterreifen bezeichnet); 195/50R 15 Sommerreifen auf Originalfelgen, ohne wenn und aber. Und Ganzjahresreifen würde ich eindeutig zu den Winterreifen zählen, da die eine "M&S-Kennzeichnung" haben.

Ach so, wenn Du den Elch auch wirklich im Winter bewegen willst, solltest Du die GoodYear Vector 5 in Betracht ziehen. Das sind eigentlich die Einzigen, die wirklich brauchbare Leistung im Winter bringen. Ich hatte die mal auf nem 190 er, da bauten die zwar schon im zweiten WInter ab, war aber auch ein Hecktriebler mit wirklich leichtem und nervösem Heck. Freunde von mir haben schon den Quattrac und den Pirelli durch, sind vom Goodyear aber nun überzeugt. Wie der neue Quattrac 2 ist, weiß ich nicht.

Hallo,

ich bin begeistert von den ausführlichen Erläuterungen. Kompliment an Frl. Meyer. Ich hatte mir auch die GOODYEAR VECTOR 5+ 195/50 R15 82 T rausgesucht da nur sehr wenige das Schneeflockensymbol haben. Ebenfalls die EV-2 von Goodyear. Kosten als 195er nur 60€/St. die 185er ab 90€/St. Deshalb würde ich gerne die 195er nehmen. Zumal die M+S beim Bremsen in 195er kürzeren Bremsweg haben. Mal schauen ob ich für orig. Mercedes Alufelgen eine ABE mit 195er für Winterreifen bekomme.

Ach ja, der ADAC-Rechtschutz sagt folgendes dazu:

Zitat:

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Dementsprechend gilt, ohne ABE muss ich die 185er kaufen...

cu Oli

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