Rechtliches - Auto-Kauf - Schlüssel

BMW 3er E36

Hallo Leute,

ich habe mir vor vier Wochen meinen 316i Compact gekauft.
Beim Kauf kam es allerdings zu einer kuriosen Sache. Nachdem ich und der andere Interessent eine Probefahrt,
mit dem Fzg gemacht haben, und es zur anschließenden Preis-Verhandlung kam, entschied der Verkäufer sich für mich obwohl der andere Interessent mehr bezahlen wollte.

Nun war der andere Interessent etwas angepi**t und verschwand MIT dem Fzg-Schlüssel.

Nach gut vier Wochen, haben wir nun versucht den Interessenten deutlich zu machen, den Schlüssel wieder abzugeben!

Letzte Woche war ich bei der Polizei um mich dort mal zu erkundigen. Die meinten, ich solle ihm noch eine Frist von einer Woche geben. Nun ist die Woche verstrichen.. und der Schlüssel nicht da!

Wenn es nun zu einer Verhandlung kommt, kann ich dann von dem Interessenten das Geld für den Austausch der Schlösser verlangen?

Was denkt ihr darüber.. bin mächtig angepisst, "wegen einem Schlüssel" so ne Aktion zu schieben 🙁

Beste Antwort im Thema

Theoretisch ist es immer ganz einfach sein Recht zu bekommen. Und wenn man jetzt das volle Programm anleiert, bleibt man ggf. später auf den Auslagen/Kosten sitzen, wenn es wie so oft dann plötzlich nichts zu holen gibt und man einen Titel erwirkt hat, der das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt wurde.

Natürlich würde ich als Jurist auch jedem dazu raten, sein Recht mit der Brechstange durchzusetzen...Es ist immerhin das tägliche Brot!

Ich würde es erst mit der Anzeige wegen Unterschlagung versuchen und dann abwarten, was passiert. Damit würde ich zur Versicherung gehen, damit klar ist, dass diese Person einen unberechtigten Zugang zum Fahrzeug besitzt. Und dabei würde ich es vorerst belassen.

Man wirft dem guten Geld kein schlechtes hinterher, sagt man doch so schön.
Und bei solchen komplizierten Charakteren weiß man oft schon im Vorfeld, dass da nichts zu holen ist, oder es so gedreht wird, dass nichts geholt werden kann.

Letztendlich ruinert ihr nur eure Nerven, verschwendet eure knapp bemessene Zeit mit einem Eierkopf und versenkt ordentlich Kohle...Wozu das ganze?

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Zitat:

Original geschrieben von Corsa Ding


Ist es nicht reichlich egal, ob wir ihm sagen, dass er seinen Strafantrag zurücknehmen kann oder seine "Anzeige"? Zumal die Polizei ohnehin (wie jeder andere auch) verpflichtet ist, das gewollte umzusetzen
und nicht am Wortlaut zu verharren, á la: "Anzeige können sie nicht zurücknehmen. Und tschüss."

Wenn Du schon klugscheißt, dann bitte auch vollständig.

§ 246 wäre hier i.V.m. § 248a einschlägig (einfach mal lesen, Wert zur Zeit 50-100 EUR). Wann ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt kann hier offen bleiben, da dies sicherlich nicht für den Bereich der Bagatellkriminalität gilt😉

Die Leute wollen immer ihre Anzeige zurückziehen, deshalb muss man ihnen erst mal erklären, dass das nicht geht.

Für was anderes als die eben genannten "Bagatelldelikte" braucht man das öffentliche Interesse nicht, da bei einem stinknormalen Diebstahl nach § 242 StGB bzw. Unterschlagung nach §246 i.V.m. § 248a StGB, wenn du den schon erwähnst, ein Strafantrag nicht notwendig ist (Offizialdelikt).

Und lustige Geshichten über Staatsanwälte kann ich auch erzählen (Stichwort Bereitschaftsstaatsanwalt: "Was machen sie denn sonst in so einem Fall?" "..." "Na dann machen sie es so."😉

Aber eigentlich kann ich über die Zusammenarbeit mit der StA nicht meckern 😉.

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