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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW
Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 12:40

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:

Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:

...

Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.

...

...

Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.

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Ich selber habe auf 25% Schadenersatz geklagt. Mal sehen was bei raus kommt...

 

 

Gruß JM

Danke für die bisherigen Rückmeldungen!

Hallo Gemeinde,

ich lese schon eine Weile mit und hätte mal eine Frage an euch. Ich bin bei MR eingetragen, habe aber damals versäumt, mich bei der MFK zu registrieren. Eine Einzelklage wurde seitens MR abgelehnt. Ein Vergleichsangebot von VW habe ich noch nie erhalten. Mein Fahrzeug ist stillgelegt und ich würde es gern an VW zurückgeben. Ich habe bedenken, dass ein negatives Gerichtsurteil über eine Zuglässigkeit von MR-Sammelklagen, einen Totalausfall für mich bedeuten wird, da dann die Verjährung greift und ich keinen Anspruch mehr mit einer anschließenden privaten Klage habe. Ich vermute MR würde mich als Einzelkläger dann (wie auch jetzt schon) nicht mehr wohlwollend unterstützen. Was haltet ihr von diesem Sachverhaltsstand. Sollte ich das Fahrzeug lieber verkaufen?

Es ist soweit, ich habe den OLG Termin bekommen, im Dezember ist es soweit.

Ich werde dann natürlich berichten wie es gelaufen ist.

In der Berufung haben wir anstatt der vom Gericht geurteilten 250 Tkm jedoch 300Tkm für die Berechnung des Nutzungsersatzes gefordert, VW ist natürlich auch in Berufung gegangen.

Ich bin echt gespannt wie es ausgeht.

Toi toi toi. ;)

Zitat:

@Wollegoeson schrieb am 27. Oktober 2020 um 10:52:27 Uhr:

Hallo Gemeinde,

Sollte ich das Fahrzeug lieber verkaufen?

Wer kauft das denn ?

Der darf meins auch haben. ;)

Zitat:

@Wollegoeson schrieb am 27. Oktober 2020 um 10:52:27 Uhr:

Hallo Gemeinde,

ich lese schon eine Weile mit und hätte mal eine Frage an euch. Ich bin bei MR eingetragen, habe aber damals versäumt, mich bei der MFK zu registrieren. Eine Einzelklage wurde seitens MR abgelehnt. Ein Vergleichsangebot von VW habe ich noch nie erhalten. Ich vermute MR würde mich als Einzelkläger dann (wie auch jetzt schon) nicht mehr wohlwollend unterstützen.

Ich kann bei der heutigen Rechtslage nicht verstehen, dass MR eine Einzelklage ablehnt.

Die Aussage muss wohl schon älter sein.

Kein Vergleichsangebot? Hat MR denn deine Ansprüche überhaupt bei VW angemeldet?

Die Klageschrift ist doch schon lange Fließbandarbeit (cut and paste).

Zitat:

@Wollegoeson schrieb am 27. Oktober 2020 um 10:52:27 Uhr:

Hallo Gemeinde,

Ich kann bei der heutigen Rechtslage nicht verstehen, dass MR eine Einzelklage ablehnt.

Die lehnen eine Einzelklage immer dann ab, wenn man nicht zusätzlich zur Musterfeststellungsklage angemeldet war.

Zitat:

Ich kann bei der heutigen Rechtslage nicht verstehen, dass MR eine Einzelklage ablehnt.

Ich mittlerweile schon :-)

siehe hier

Ich habe auch die MFK verpasst und das mit MR verlief unglücklich bis zur Gefahr der Verjährung.

Zitat:

@transarena schrieb am 27. Oktober 2020 um 22:35:00 Uhr:

Zitat:

@Wollegoeson schrieb am 27. Oktober 2020 um 10:52:27 Uhr:

Hallo Gemeinde,

Ich kann bei der heutigen Rechtslage nicht verstehen, dass MR eine Einzelklage ablehnt.

Die lehnen eine Einzelklage immer dann ab, wenn man nicht zusätzlich zur Musterfeststellungsklage angemeldet war.

Oder wenn das Kaufdatum vor dem 01.11.2011 war...

Zitat:

@rixxe schrieb am 28. Oktober 2020 um 19:37:33 Uhr:

Zitat:

@transarena schrieb am 27. Oktober 2020 um 22:35:00 Uhr:

 

Die lehnen eine Einzelklage immer dann ab, wenn man nicht zusätzlich zur Musterfeststellungsklage angemeldet war.

Oder wenn das Kaufdatum vor dem 01.11.2011 war...

Warum das ?

Meiner wurde Januar 2011 gekauft.

Ich habe meinen Schummel-Diesel 2014 gekauft und 2017 verkauft.

Bei myright habe ich mich registriert, bei der MFK dummerweise nicht.

Dennoch hat myright die Umstellung auf eine Einzelklage bei mir akzeptiert. Haben sie sich schlicht vertan oder warum ist dies bei mir möglich?

Zitat:

@Goscher schrieb am 28. Oktober 2020 um 21:51:29 Uhr:

Ich habe meinen Schummel-Diesel 2014 gekauft und 2017 verkauft.

Bei myright habe ich mich registriert, bei der MFK dummerweise nicht.

Dennoch hat myright die Umstellung auf eine Einzelklage bei mir akzeptiert. Haben sie sich schlicht vertan oder warum ist dies bei mir möglich?

.

 

 

Das wundert mich jetzt aber total.

Schau mal hier:

Zitat:

Voraussetzung: Sie haben sich bei der Musterfeststellungsklage registriert

Eine Bedingung für die Verfolgung Ihres Anliegens als Einzelfall ist, dass Sie sich bei der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Volkswagen AG angemeldet hatten, das VW Vergleichsangebot aber nicht angenommen haben.

https://www.motor-talk.de/.../...diesel-abgasskandal-auf-t6940615.html

Wird jemand von euch von myright aus von Goldstein u. Partner vertreten ?

Hat schon jemand Erfahrung zum Ablauf gegebenfalls individuelle Klageschrift oder Massenabfertigung oder schon rechtskräftige Urteile mit dieser Kanzlei erstritten ?

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