rechtliche probleme mit käufer nach autoverkauf

Renault Clio 1

hallo,
ich habe vergangenen freitag (22.8.) meinen 16 jahre alten renault clio von privat (ich) an privat (käufer) verkauft. jetzt hat dieser mich heute angerufen, dass das auto nicht mehr fährt. ein bekannter mechaniker von ihm meint, dass die zylinderkopfdichtung kaputt ist. da das auto nur noch 600 euro wert war, ist das jetzt totalschaden. ich habe aber keinerlei mängel an dem auto feststellen können und habe sogar extra 2 tage zuvor noch die radlager in einer werkstatt richten lassen. ist es möglich dass man die zylinderkopfdichtung übers wochenende kaputt machen kann, z.b. wenn man ständig zu hoch drehen lässt und/oder der motor heiß läuft? jetzt bietet mir der käufer an, dass ich ihm 300 euro geben soll und wir uns somit den schaden teilen. für mich als schüler sind aber sogar 300 euro viel, vor allem da ich kurz davor erst für 220 € die radlager machen hab lassen. soll ich darauf eingehen oder kann es zum schluss auch so ausgehen, dass ich den schaden ganz begleichen muss? außerdem meint er, dass er laut mobile agb (hab das auto bei mobile.de verkauft) ein 14 tägiges rückgaberecht hat. ich hab nachgeschaut, hab sowas aber nicht gefunden. ich bin wirklich ratlos und weiß nicht was ich machen soll bzw. kann. ich würde ja mit mir reden lassen und auf alles eingehen, aber ich bin absolut der meinung, dass das auto keine größeren mängel hatte. mich macht das richtig fertig, dass mir jetzt sozusagen unterstellt wird, dass ich davon gewusst haben muss und das auto nur schnell los haben wollte und den käufer quasi über den tisch gezogen habe. ich hatte beim besten willen keine ahnung und es gab auch keinerlei anzeichen für solche mängel. aber wenn die zylinderkopfdichtung wirklich so kurz davor gewesen ist, dass sie kaputt geht, hätte man das doch irgendwie gemerkt oder nicht?!
ich bin für jede antwort sehr dankbar!!!
vielen dank schon mal.
mfg mathias

Beste Antwort im Thema

Wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Gewährleistung möglicherweise ausgeschlossen wurde?
Dann ist die Forderung des Käufers ungerechtfertigt.

Wurde kein schriftlichder Vertrag abgeschlossen odder die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann gilt:

Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf Privat von Privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei Übergabe der Kaufsache) bereits vorhanden waren.

Mängel die erst nach Gefahrenübergang auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei/vor der Übergabe der Sache vorhanden waren. Kann er das nicht, dann sind Ansprüche aus Gewährleistung gegenstandslos.

Da der Käufer ohne Probleme vom Hof gefahren ist muss er erst einmal nachweisen dass der Zylinderkopf bei Übergabe schon defekt war. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf Verbraucher vom Unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, deren Wesen es ist für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit zu versprechen, sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Also erst mal ruhig bleiben und den Käufer kommn lassen.............

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Zitat:

Original geschrieben von Dr.Ornisch


ihr habt da alle schon recht, aber was der käufer bis jetzt immer schon so angedeutet hat, ist, dass er notfalls vors gericht geht. und da es ja wirklich nur 3 tage danach war, kann man mir vllt noch ne fahrlässigkeit anhängen oder so.
außerdem läuft sowas oft auf nen vergleich raus und dann kann jeder sein zeug selbst zahlen und mit anwaltkosten und allem sind da 300 euro gar nix mehr.

Wie ich in meinem vorigen Beitrag bereits geschrieben habe, ist es das Risiko des Käufers.

Er hat das Fahrzeug vor dem Kauf besichtigt, probegefahren und es 3 Tage benutzt.
Es wäre möglich, dass er in 3 Tagen tausende km zurückgelegt hat und dabei vielleicht auch den Wagen heissgefahren hat etc. Da gibt es so viele Ungewisse, dass kein Gericht Dir eine Fahrlässigkeit anhängt - wofür? Wusstest Du dass die Kopfdichtung kaputt ist? (gehe mal von nein aus) Hat der Käufer danach gefragt (vermutlich auch nicht) Hat der Käufer nach der Probefahrt etwas in die Richtung gesagt? etc. etc. Wenn ich ein Fahrzeug verkaufe und es sich im vereinbarten Zustand befindet wird Dir niemand eine Schuld geben.

Bei einem Wagen dieser Altersklasse und bei einem Privatverkauf trägt der Käufer das VOLLE ! Risiko - ausser es wurde im Kaufvertrag etwas anderes schriftlich vereinbart. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit!

Ein lächerlicher Versuch den Preis (im nachhinein) zu Drücken.

Fahrzeug wurde verkauft und es wurde keine Garantien etc. vereinbart - was auch bei einem 16 Jahre alten Auto.

Bei Mobile.de kann stehen was will. Das ist nur eine Vermittlungsplattform. Vertragspartner bist Du und der Käufer.
Alleine durch die Lüge mit den 14-Tagen sieht man schon, dass der Käufer dich verarxxxxx will.

Wenn der klagen will, würde ich mir keine Gedanken machen - gähn!

der käufer hat sich heute nochmal bei mir gemeldet und gemeint, dass nich die zkd sondern die wasserpumpe und irgendein ventil kaputt war und er hat des jetzt richten lassen. weitere forderungen (geld etc.) hat er jetzt nicht mehr gefordert. denk dass es des jetzt soweit war....

trotzdem danke an alle!!! habt mir auf jeden fall bissl mut gemacht!

Na also - unser Rechtsstat funktioniert doch immer wieder irgendwie!

Laß Dich nicht verrückt machen!
Die Sachmängelhaftung ist in eurem Vertrag ausgeschlossen.
Natürlich kann man einen Motor innerhalb kurzer Zeit Schaden, aber ich möchte beinahe wetten, dass das ein Versuch ist, Dich über den Tisch zu ziehen. Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe und dieser nach zwei Tagen defekt ist, dann biete ich nicht von mir aus einen Vergleich an, sondern würde alles daran setzen, den Kauf rückgängig zu machen.
Des weiteren hat "sein Bekannter, der Mechaniker ist" den Schaden festgestellt. Solche Aussagen sollen den Anschein erwecken, dass es sich um Tatsachen handelt.... m.E. nur Gerede!

Mein Rat: Bestehe darauf, dass der Wagen vollkommen in Ordnung war, als Du ihn verkauft hast und lasse Dich auf keine Kungeleien ein. Wenn der Käufer irgendwelche (ungerechtfertigten) Ansprüche stellt, dann soll er doch zivilrechtlich (Klage) vorgehen. Dem täte ich ganz gelassen entgegenschauen; selbst ohne Rechtschutzversicherung.

ich denke du hast die 2. seite nicht gelesen, trotzdem danke ;-)

ich hätte sogar ne rechtschutzversicherung aber die greift bei kaufverträgen und so zeug nich

Moin,

Da du ja offenbar einen korrekten Vertrag mit Sachmängelhaftungsausschluss geschlossen hast ... gar kein PROBLEM für dich. Mit Ausnahme, man kann dir ein ARGLISTIGES Verschweigen nachweisen. Aber DAS wird für den Käufer schon unglaublich schwer...

MFG Kester

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