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Rechtliche Lage automatisches Einparken

BMW 5er G31
Themenstarteram 11. Februar 2019 um 18:25

Moin......

ich hatte letztens mit meiner Frau und einem Nachbarn eine Diskussion.

Dabei ging es um das automatische Einparken des G30/31 bei dem niemand im Fahrzeug sitzen muss.

Im Beispiel ging es darum: Der BMW steht auf einer privatem Grundstückseinfahrt vor der Garage.

Nach einen gemütlichem Abend mit ein zwei Bier stellt man fest, das der Wagen ja noch in die Garage muss.

In früheren Tagen hätte man gesagt.......lass mal lieber.......zwei Bier und Du setzt Dich hinters Steuer. Eine Streife kommt vorbei.......hoppla....Auto gefahren mit Alkohol im Blut...Autsch!

Wie sieht das RECHTLICH mit dem automatischem parken aus?

Fakt: Das Fahrzeug ist verschlossen und es sitzt niemand hinter dem Steuer während des Einfahrens in die Garage. Das Fahrzeug wird nicht im eigentlichen Sinne "geführt", sondern der Computer übernimmt die Fahrt.

Wir hatten auf jeden Fall am Ende keine einhellige Meinung.

Unsere kleine private Streitrunde hatte schon solche Züge angenommen, das ich mal zur Polizeiwache fahren wollte, aber ich befürchte das selbst die Beamten dort mit der Frage überfordert gewesen wären.

Haben wir hier eine Juristen im Forum?

Beste Antwort im Thema

Auf privatem Grund (wenn er dein ist) kannst du so voll gesoffen fahren wie du willst. Da dort die StVO nicht gilt. Da kannst du auch deinen 2 Jahre alten Sohn fahren lassen.

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Denkfehler. Es steht nirgends, dass der verantwortliche Fahrzeugführer im Auto sitzen muß. Der Computer übernimmt mitnichten die Fahrt.

P S. Steht die Garage auf öffentlichem Grund?

Auf privatem Grund (wenn er dein ist) kannst du so voll gesoffen fahren wie du willst. Da dort die StVO nicht gilt. Da kannst du auch deinen 2 Jahre alten Sohn fahren lassen.

Themenstarteram 11. Februar 2019 um 18:47

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 11. Februar 2019 um 19:38:55 Uhr:

Denkfehler. Es steht nirgends, dass der verantwortliche Fahrzeugführer im Auto sitzen muß. Der Computer übernimmt mitnichten die Fahrt.

P S. Steht die Garage auf öffentlichem Grund?

Garage UND Zufahrt sind Privatgrundstück, jedoch öffentlich zugänglich, da nicht umfriedet. Die Zufahrt grenzt an eine Öffentliche Strasse. Kurze Frage. Bist Du Jurist? Ich möchte keine persönliche Meinung, sondern eine mit Verweis auf die enstprechenden Stellen in der StVO.

Themenstarteram 11. Februar 2019 um 18:48

Zitat:

@AgentMax schrieb am 11. Februar 2019 um 19:39:36 Uhr:

Auf privatem Grund (wenn er dein ist) kannst du so voll gesoffen fahren wie du willst. Da dort die StVO nicht gilt. Da kannst du auch deinen 2 Jahre alten Sohn fahren lassen.

Fahren darfst Du auch auf privatem Grund nicht, wenn er öffentlich zugänglich ist. Da bin ich mir sicher.

Zitat:

@E350 CDI T AMG schrieb am 11. Februar 2019 um 19:47:43 Uhr:

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 11. Februar 2019 um 19:38:55 Uhr:

Denkfehler. Es steht nirgends, dass der verantwortliche Fahrzeugführer im Auto sitzen muß. Der Computer übernimmt mitnichten die Fahrt.

P S. Steht die Garage auf öffentlichem Grund?

Garage UND Zufahrt sind Privatgrundstück, jedoch öffentlich zugänglich, da nicht umfriedet. Die Zufahrt grenzt an eine Öffentliche Strasse. Kurze Frage. Bist Du Jurist? Ich möchte keine persönliche Meinung, sondern eine mit Verweis auf die enstprechenden Stellen in der StVO.

1. Nein. Bin kein Jurist.

2. Verantwortlicher Fahrzeugführer bist trotz zwischengeschaltetem Computer Du. Wer sonst.

3. In der StVO ist die Benutzung von KfZ auf privatem Grund definitiv nicht geregelt. Privatgrund bleibt Privatgrund.

4. Sorry, wenn Du Deine Wette verloren hast.

Themenstarteram 11. Februar 2019 um 19:10

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 11. Februar 2019 um 19:56:25 Uhr:

Zitat:

@E350 CDI T AMG schrieb am 11. Februar 2019 um 19:47:43 Uhr:

 

 

Garage UND Zufahrt sind Privatgrundstück, jedoch öffentlich zugänglich, da nicht umfriedet. Die Zufahrt grenzt an eine Öffentliche Strasse. Kurze Frage. Bist Du Jurist? Ich möchte keine persönliche Meinung, sondern eine mit Verweis auf die enstprechenden Stellen in der StVO.

1. Nein. Bin kein Jurist.

2. Verantwortlicher Fahrzeugführer bist trotz zwischengeschaltetem Computer Du. Wer sonst.

3. In der StVO ist die Benutzung von KfZ auf privatem Grund definitiv nicht geregelt. Privatgrund bleibt Privatgrund.

4. Sorry, wenn Du Deine Wette verloren hast.

Zu 4. Ich habe nicht gewettet:-)

Zu 3. Das stimmt nur uneingeschränkt. Ein Arbeitskollege hat seinen Führerschein abgeben müssen als er VOR seiner Garage, auf seinem Privatgrundstück in das Auto gestiegen ist und den Motor gestartet hat um den Wagen in die Garage zu fahren. Die Zivilstreife (welche auf der Anderen Seite zufällig stand hatte ihn beim Einsteigen schwankend beobachtet). Der Anlassvorgang des Motors reicht völlig aus um jemandem die Absicht einer Trunkenheitsfahrt zu unterstellen! Es spielte keine Rolle ob es sich um ein Privatgrundstück handelte, da wie in meinem Fall, nicht umfriedet durch Zaun oder ähnliches.

Zitat:

@E350 CDI T AMG schrieb am 11. Februar 2019 um 20:10:31 Uhr:

Zu 3. Das stimmt nur uneingeschränkt.

Na dann...:rolleyes:

Falschen Anwalt gehabt....

Ich rate jetzt nicht, in welchem Bundesland.....

Wenn die Einfahrt bzw. Garage nicht ausreichend, durch Zaun, Schranke oder sonstige Absperrungen als Privatgrund gekennzeichnet ist darfst du hier weder ohne Führerschein noch alkoholisiert Auto fahren, oder wie hier, fahren lassen.

Nein bin kein Jurist, der das aber so zu mir sagte ist sehr wohl einer ;)

unser Haus ist Teil einer Eigentümergemeinschaft, das Gemeinschaftsgrundstück ist Privatgrundstück und grenzt an eine öffentliche Straße, deutlich durch ein Schild als Privatgrundstück gekennzeichnet, aber mangels Schranke kann da jeder reinfahren

 

Und nun? Gehts um die Absperrung oder um die Kennzeichnung?

 

Bisher war jede Antwort entweder Vermutung oder Hörensagen

https://straffrei-mobil.de/.../...-auch-auf-privatgrundstueck-moeglich

Das hilft vielleicht weiter, wahrscheinlich aber nicht ;)

https://verkehrslexikon.de/.../...r_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php

Zitat:

@435ddriver schrieb am 11. Februar 2019 um 21:52:01 Uhr:

https://straffrei-mobil.de/.../...-auch-auf-privatgrundstueck-moeglich

passt aber in diesem Fall nicht, gewerbliche, private Parkplätze sind nunmal öffentlich zugänglich.

Meine Garageneinfahrt vom Einfamilienhaus aber nicht, auch ohne Zaun, Schild oder ähnliches.

Zitat:

@ChrisM550 schrieb am 11. Februar 2019 um 20:25:29 Uhr:

Zitat:

@E350 CDI T AMG schrieb am 11. Februar 2019 um 20:10:31 Uhr:

Zu 3. Das stimmt nur uneingeschränkt.

Na dann...:rolleyes:

Falschen Anwalt gehabt....

Ich rate jetzt nicht, in welchem Bundesland.....

Das wäre in ganz Deutschland so gewesen auch wenn du es nicht glaubst. Für jedermann frei zugänglich = öffentlich. Egal ob Privatgrundstück oder nicht.

Das mit den juristischen Aussagen ist auch schwierig. Der eine sagt so und der andere so und am Ende entscheidet der Richter nach seiner Gesetzesauslegung

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