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Rechtliche Frage: Ab wann spricht man von Fahrerflucht

Themenstarteram 2. August 2015 um 15:54

Hi Leute ,

gestern abend Fuhr ich auf der Autobahn gemütlich Richtung Heimat.

Beim Überholen von dem Vorrausfahrenden Fahrzeug ist nichts passiert. Also setze ich mich vor das Fahrzeug das mir nun plötzliche gefühlt 1000 mal die Lichthupe gab und recht blinkte zum Abbiegen auf nen Rasthof. Ich war leider an der Einfahrt schon vorbei und wartete deshalb mal auf m Standstreifen nach der Ausfahrt ob der Fahrer mal wieder Rausfährt. Vergebens nach 10 Minuten fuhr ich vollends heim. Dann fiel mir auf das am Heck ein kleiner Kratzer war, entweder ich habe ihn nie Registriert oder Das kam von gestern abend der Kratzer hat die größe von nem 50cent stück und sitzt am hinteren kotflügel auf höhe des Radkastens.

Nun die Frage war das Fahrerflucht?

Beunruhigt mich schon etwas so ne Erfahrung.

Andererseits hätte er mir ja Folgen können und meines Erachtens ist der Kratzer zu klein für einen "Feindkontakt" mit dem anderen.

Wäre mal gespannt wenn sich da jemand auskennt und mir ne Antwort geben kann.

Schönen Sonntag

Gruß Hela d 434

Beste Antwort im Thema

Wenn man nix bemerkt (und ein Gutachter das für plausibel hält) ist es auch KEINE Unfallflucht.

Allerdings: Hey, wenn ich beim Spurwechsel auf der Autobahn nicht absolut ausschließen kann daß ich jemanden berührt hab, hab ich schon mal alles falsch gemacht was geht. :mad:

@LittlePelican Tolle Story, muß die in jedem Thread stehen (noch dazu in der selben sinnfreien Formatierung)?

Gruß Metalhead

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Wenn der Fahrer des anderen Fahrzeuges den Vorfall bei der Polizei gemeldet hätte und die Sache gestern abend passiert ist, hätte dich die Polizei längst kontaktiert. In solchen Fällen wird ziemlich schnell gehandelt.

Davon abgesehen - wenn du den Überholvorgang so durchgeführt hast, wie es in der Fahrschule gelehrt wird, kann es garnicht zu einem Kontakt zwischen den Fahrzeugen gekommen sein.

Wie kann man beim Fahrspurwechsel auf der Autobahn das zu überholende Fahrzeug berühren ohne etwas davon zu merken? Oder warst Du mit dem John Deere unterwegs? :confused:

Wie auch immer, bei dem Überholvorgang wäre ich gerne mal dabei gewesen.

Wenn Du ihn wirklich gestreift hast und er evtl. einen größeren Kratzer oder eine Schramme abbekommen hat - ja, dann war das meiner Meinung nach eindeutig Fahrerflucht!

Dein Kennzeichen wird er sich wohl notiert haben, hatte es ja lange genug vor sich und aus purem Vergnügen betätigt man auch nicht zig Mal die Lichthupe.

Klingt schon ein wenig seltsam, die Story...

Eine Berührung beim Einscheren kann ich mir nicht vorstellen, das hättest du merken müssen. Der Fahrer hat dir vermutlich die Lichthupe mehrfach gezeigt, weil du seiner Meinung nach sehr knapp vor ihm reingezogen bist.

am 2. August 2015 um 17:41

Zitat:

@martinb71 schrieb am 2. August 2015 um 19:35:02 Uhr:

Eine Berührung beim Einscheren kann ich mir nicht vorstellen, das hättest du merken müssen. Der Fahrer hat dir vermutlich die Lichthupe mehrfach gezeigt, weil du seiner Meinung nach sehr knapp vor ihm reingezogen bist.

Richtig, der war wohl nur mit der Fahrweise nicht einverstanden. Und wenn es auf der Autobahn so knapp war, dass der TE darüber grübelt, ob er den touchiert hat oder nicht, dann liegt der andere wohl vollkommen richtig, dass das eine Fahrweise war, die vollkommen daneben war.

Immerhin macht sich der TE Gedanken über seine Fahrweise. Das ist schon mal ein erster Schritt in die richtige Richtung.

am 2. August 2015 um 20:37

Nein. Er macht sich Gedanken, ob er für seine Fahrweise belangt werden könnte.

am 2. August 2015 um 21:13

Zitat:

@Captain_Hindsight schrieb am 2. August 2015 um 22:37:00 Uhr:

Nein. Er macht sich Gedanken, ob er für seine Fahrweise belangt werden könnte.

Ich denke, an dem Punkt ist er noch nicht ganz angekommen.

Wenn er da angekommen ist, dann ist in der Tat alles gut.

am 3. August 2015 um 4:12

Hallo und nen schönen Wochenstart . Ich würde mich an Deiner Stelle bei der Polizei melden egal ob man was sehen kann und wenn der schaden noch so klein ist . Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wird streng bestraft , glaub mir , da gibts bei mir Erfahrungen . Viel Glück und nen schönen Tag sowie Gruß von Detlev !

Um sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen bedarf es mindestens zweier Voraussetzungen:

a. Es hat einen Unfall gegeben

b. Der TE hat bemerkt dass es einen Unfall gegeben hat.

 

Im Fall a gibt es ohnehin kein Problem.

Im Falle b hat sich der TE evtl. vom Unfallort entfernt, aber eben nicht unerlaubt.

-->Ich würde mir den Gang zur Polizei im Moment sparen.

am 3. August 2015 um 6:08

Hallo und guten Morgen sowie nen schönen Tag. Sicher ist Dir bekannt das es "Unfälle " gibt , die vom Unfallgegner garnicht bemerkt werden , tuschieren beim ausparken , streifen beim Überholen oder ausscheren , etc. zu deutsch , gegen fahren und abhauen . Sowas gibt`s tag täglich . Das erfüllt den Tatbestand des unerlaubten Entfernen vom Unfallort . auch ich hatte n Unfall , gut er wurde bemerkt und mit dem Unfallgegner wurden die erforderlichen Daten ausgetauscht. Trotzdem hat d e r mich sage und schreibe 3 ! Monate nach dem Unfall wegen Verkehrsunfallflucht hingehängt . Angesehen davon gibt es für Verkehrsunfallflucht sage und schreibe 4 - 5 Punkte je nach Schwere des Tatvorwurfs , und wir wissen alle das der schein bei 8 Punkten weg ist . Gruß Detlev !

laut aktuellem Katalog gibt es nur maximal 3 Punkte!

Wenn man nix bemerkt (und ein Gutachter das für plausibel hält) ist es auch KEINE Unfallflucht.

Allerdings: Hey, wenn ich beim Spurwechsel auf der Autobahn nicht absolut ausschließen kann daß ich jemanden berührt hab, hab ich schon mal alles falsch gemacht was geht. :mad:

@LittlePelican Tolle Story, muß die in jedem Thread stehen (noch dazu in der selben sinnfreien Formatierung)?

Gruß Metalhead

Hela, nach allem Anschein hast du dir zur Rechtfertigung eine feine Geschichte ausgedacht .

Wenn du beim Einscheren nicht genug Abstand eingehalten hast , das wird es sein , wenn du eine Beschädigung entdeckt zu haben glaubst , dann hast du dich falsch verhalten .

Als Verursacher bist du dann auch für einen Schaden am fremden Fahrzeug verantwortlich, und du hättest dich der -Entfernung vom Unfallort - schuldig gemacht .

Fahrerflucht, als gebräuchliches Wort, gibt es im STVG nicht.

Giovanni.

am 4. August 2015 um 4:26

Hallo und guten morgen Giovanni sowie nen schönen Tag . Um einzuscheren ist es ja Voraussetzung das ich den Fahrstreifen gewechselt habe , Dies ist n i c h t geschehen . Es wurde ein Kostenvoranschlag eingeholt , die gegnerische Versicherung wollte das , der liegt bei 2300 € , also war die Beschädigung keine Fata Morgana nich. Abgesehen davon wurdevon einem Polizeibeamten den Schaden begutachtet und Digifotos angefertigt . Dem Unfallgegner war ich in ner 30 er Zone offensichtlich nich schnell genug , und seine was weiß ich ,. Freundin hat "ausgesagt " das ic h so schnell gewesen wäre das sie nicht einmal mein hinteres Kennzeichen lesen konnte , sofern die überhaupt lesen kann , was bezweifelt wird . Außerdem soll sie mir das in ner 30 er Zone mal vormachen , so schnell zu sein das mein hinteres Kennzeichen nicht mehr zu erkennen ist . Gruß Detlev !

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