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rechtliche Frage zur Gewährleistung

Themenstarteram 23. März 2015 um 8:01

Hallo zusammen,

leider habe ich keine wirklich passende Rubrik hier im Forum gefunden, da meine Frage eigentllch nicht Markenspezifisch ist und eher in das Thema "Recht" gehört, was ich aber leider nicht finden kann.

ich habe im Januar 2014 eine alte A-Klasse (BJ. 1998) bei einem Händler gekauft und folglich ist meine 1 Jahr Gewährleistungsfrist (noch nicht lange) abgelaufen.

Nun habe ich letzte Woche die Bremse "ins leere getreten" - also die Bremsleitung ist komplett durchgerostet und porös. Die Durchrostung befindet sich unterhalb der Kunststoff-Schwellerabdeckung auf der Fahrerseite hinten und ist so nur mit erheblichem Aufwand einsehbar.

Folglich halte ich diesen Mangel für einen "verdeckten" (und dazu noch lebensgefährlichen) und es stellt sich die Frage, ob ein solcher nicht auch noch nach 15 Monaten einen Anspruch auf Behebung durch den (gewerblichen) Verkäufer hat.

Schöne Grüße,

Andreas

Beste Antwort im Thema
am 23. März 2015 um 8:35

Das sind mir die Richtigen. Alte Möhren vor dem Schrottplatz retten und dann noch überzogene Ansprüche stellen

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Dabei handelt es sich wohl um ein altersgerechten Zustand, dies kann bei einem 17 Jahre alten Fahrzeug vorkommen.

Irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer halte ich nach über einem Jahr nach Kauf für ausgeschlossen bei einem 17 Jahre alten Fahrzeug.

DU würdest schon Schwierigkeiten nach 6 Monaten haben, wenn Du nachweisen müsstest das der Mangel schon bei Übernahme vorlag.

am 23. März 2015 um 8:35

Das sind mir die Richtigen. Alte Möhren vor dem Schrottplatz retten und dann noch überzogene Ansprüche stellen

Selbstverständlich kannst Du verlangen, dass der Händler Dein Fahrzeug gegen eine neue A-Klasse tauscht.

An diesem Mülleimer sind noch erheblich mehr Sachen durchgerostet, wie das Foto zeigt. Gegenüber dem Händler Ansprüche zu stellen, ist meiner Ansicht nach aussichtslos.

am 23. März 2015 um 9:21

Wenn ihr beide (der Verkäufer und du) die Gewährleistung vertraglich auf 12 Monate eingeschränkt habt, müssen sich auch beide daran halten. Wenn also nach 15 Monaten eine Bremsleitung durchrostet, hast du eben Pech gehabt. Mich wundert eher, dass die Karre in dem Zustand überhaupt durch die letzte HU gekommen ist …

am 23. März 2015 um 9:37

§ 476 BGB Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

 

Wie willst du jetzt noch beweisen das der Mangel schon beim Kauf vorlag ?

am 23. März 2015 um 9:40

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. März 2015 um 09:37:56 Uhr:

Selbstverständlich kannst Du verlangen, dass der Händler Dein Fahrzeug gegen eine neue A-Klasse tauscht.

Ja dazu muss man nur die Hotline von Mercedes Benz anrufen

Rufe jetzt an und sage A für Umtauschaktion oder B für Reingefallen mit etwas Glück steht deine neue A Klasse vor der Türe

 

Telefon 0900 999999 ( kostenpflichtiger Anruf nur 26.505 € Pro Anruf ) aus dem Mobilfunknetz deutlich höher

Hi,

hin und wieder kann ich die Gebrauchtwagenverkäufer verstehen wenn sie versuchen die Gewährleistung zu umgehen ;)

Das Anspruchsdenken mancher Kunden ist wirklich sehr frech.

Gruß Tobias

Wenn ich das Bild anschaue, stellt sich hier eher die Frage ob sich der Aufwand noch lohnt das KFZ für die nächste HU instand zu setzen. Nur mit einer neuen Bremsleitung ist es da bei weitem nicht getan. Das Bild zeigt zwar nur einen kleinen Teil des Autos, aber der Rest sieht vermutlich auch nicht viel besser aus. Und die Reparatur der ganzen Mängel wird den Fahrzeugwert wohl übersteigen.

Ach ja irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler bestehen natürlich nicht.

 

Ich empfehle beim nächsten Kauf das KFZ besser anzuschauen, einen Bekannten der sich mit dem Thema auskennt mit zu nehmen oder bei einer Prüforganisation einen Gebrauchtwagencheck zu machen.

am 23. März 2015 um 18:00

Selbst in der Gewährleistungszeit wäre es wohl kein Gewährleistungsfall, sofern die Leitung nicht tatsächlich bei der Übergabe bereits gesifft hätte.

Das ist altergemäßer Verschleiß und den deckt die Gewährleistung nicht ab.

Ich bin dafür, das Kai und Peppenduster auf Grund ihres Humors sich an den Kosten für die neue A-Klasse beteidigen.

am 23. März 2015 um 22:28

Zitat:

@Katapunski schrieb am 23. März 2015 um 21:50:28 Uhr:

Ich bin dafür, das Kai und Peppenduster auf Grund ihres Humors sich an den Kosten für die neue A-Klasse beteidigen.

Ok ich spende ein Euro, der TE kann mir per PN seine Paypal Mail geben ich schicke ihm dann das Geld zu.

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