ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Werkstattaufenthalt - rechtliche Frage

Werkstattaufenthalt - rechtliche Frage

Themenstarteram 3. September 2015 um 14:42

Hallo zusammen,

mein Auto steht nun seit 3,5 Wochen in der Werkstatt. Eine größere Kette mir vielen Autohäusern und Marken, also keine "Bude" von nebenan. Ich habe ein knacken mit spürbaren Vibrationen in der Lenkung. Klarer Fall, Garantie. Habe einen kleinen Polo als Ersatzwagen bekommen. Fehlerbehebung sollte einen Tag lang dauern. Nach einer Woche und diversen Austauschteilen (Domlager, Stoßdämpfer, Lenkgetriebe,...) sollte der Fehler behoben sein, doch dann gab es Probleme mit dem Gerät zur Spureinstellung "für Fahrzeuge ab 17 Zoll" die die Fertigstellung verzögerte. Heute, nach 14 Tagen, konnte nun endlich die Spur eingestellt werden. Klingt ja perfekt... ABER: bei der Probefahrt heute ist der Fehler wieder aufgetreten! Also nochmal Teile tauschen. O-Ton des Werkstattleiters: "...vielleicht hat die Dämpfer-Serie einen Fehler..."

Also neuen Dämpfer bestellen und warten. Nebenbei wurde dann - zum Glück - eine seit 2,5 Jahren fällige Reparatur durchgeführt: die Entfernung der fehlerhaften Einstiegsleisten inkl Lackierarbeiten, aber das ist eine andere Geschichte.

Jetzt, nach 3,5 Wochen ist eigentlich alles geritzt, so sagte man mir gestern am Telefon: Lackierarbeiten abgeschlossen, Dämpfer geliefert. Heute solle der Dämpfer verbaut werden und ich könne das Fahrzeug dann nach der Arbeit abholen.

Gerade kam der Anruf: Leider war in der Werkstatt so viel los, dass mein Auto noch nicht dran gekommen sei. Vielleicht klappt es morgen. O-Ton: "Die Werkstatt brennt, alles voll".

Hallo?! Klar, ich warte gern noch ein paar Tage, hab mich ja daran gewöhnt... och, dann werden halt erst die anderen, lukrativeren Fälle bearbeitet... Sorry, aber meine Gedund ist am Ende. Jetzt sieht man, was denen ein "einfacher" Kunde Wert ist.

Habe ich da irgendwie Möglichkeiten? Kann man da auf Schadensersatz oder Ähnliches pochen? Habe bereits ein Protokoll angefordert, was mir auch zugesichert wurde. Habt Ihr Tipps oder schon ähnliche Situationen erlebt?

Danke fürs Lesen, geteiltes Leid ist halbes Leid ;-)

Danke Autohaus R*sier in Menden! Das Protokoll wird bestimmt witzig zu lesen sein...

Beste Antwort im Thema

Dein Auto ist in der Werkstatt und wird auf Garantie repariert. Du bekommst einen Leihwagen als Ersatzfahrzeug, kostenfrei. Was willst du denn noch?

43 weitere Antworten
Ähnliche Themen
43 Antworten

Dein Auto ist in der Werkstatt und wird auf Garantie repariert. Du bekommst einen Leihwagen als Ersatzfahrzeug, kostenfrei. Was willst du denn noch?

Zitat:

@somnium schrieb am 3. September 2015 um 16:42:21 Uhr:

Kann man da auf Schadensersatz oder Ähnliches pochen?

Natürlich kann man das, sofern einem ein Schaden entstanden ist.

Was war noch einmal der Schaden, der dir entstanden ist und wie hoch ist dieser?

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. September 2015 um 16:54:59 Uhr:

Dein Auto ist in der Werkstatt und wird auf Garantie repariert. Du bekommst einen Leihwagen als Ersatzfahrzeug, kostenfrei. Was willst du denn noch?

Trotz der Garantieleistungen sollte es möglich sein, dass die Aufträge nicht nach "das bringt uns mehr" priorisiert werden - irgendwann will der Kunde sein Auto ja auch mal wieder haben.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 3. September 2015 um 17:10:37 Uhr:

 

Was war noch einmal der Schaden, der dir entstanden ist und wie hoch ist dieser?

Das wäre auch meine Frage: Welcher Schaden ist dir konkret entstanden ?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 3. September 2015 um 17:15:58 Uhr:

 

Trotz der Garantieleistungen sollte es möglich sein, dass die Aufträge nicht nach "das bringt uns mehr" priorisiert werden - irgendwann will der Kunde sein Auto ja auch mal wieder haben.

Nach was sollen die deiner Meinung nach priorisieren?

Irgendwer bleibt auf der Strecke und das ist in aller Regel der, dessen Auto unerwartet an dem Tag in der Werkstatt steht (in dem Fall ist es der TE, auch wenn er selbst dafür nichts kann).

Ein Kunde der sein Fahrzeug angemeldet zur Inspektion bringt, wird jedenfalls noch weniger Verständnis aufbringen.

Der entstandene Schaden? Nun, vielleicht das er für nen Golf bezahlt hat und nur Polo fahren darf? Oder ist das kein Schaden?

eine Nummer kleiner ist üblicherweise akzeptabel, da man ja in der Zeit sein eigenes Auto schont.

Nein, das ist kein Schaden. Er wird ja sein Auto wieder bekommen. Etwas anderes wäre es, wenn er keinen Leihwagen bekommen hätte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 3. September 2015 um 18:04:14 Uhr:

eine Nummer kleiner ist üblicherweise akzeptabel, da man ja in der Zeit sein eigenes Auto schont.

Richtig. Und wenn er nun tatsächlich ein größeres Auto einen gewissen Zeitraum gebraucht hätte, hätte man ihm das vermutlich auf Nachfrage auch gegeben. Ein wenig schlechtes Gewissen ist bei solchen Fällen seitens der Werkstätten in aller Regel auch da, so dass man in einem solchen Punkt meist entgegenkommen zeigt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 3. September 2015 um 18:06:03 Uhr:

Nein, das ist kein Schaden.

Natürlich entsteht hier ab einem gewissen Zeitpunkt ein Schaden, nennt sich "Verzugsschaden". Muss nur immer genau geprüft werden, ab wann die Werkstatt in Verzug war, bzw. ob man die nun allmählich auch mal in Verzug setzen sollte und wie hoch der Verzugsschaden ist.

 

Zitat:

Etwas anderes wäre es, wenn er keinen Leihwagen bekommen hätte.

Genau das wiederum nicht.

Einen Anspruch auf einen Ersatzwagen gibt es nur dann, wenn dies auch in den Garantiebedingungen zugesichert ist. Oft im Rahmen einer Mobilitätsgarantie, aber auch hier sind alle Bedingungen genau zu prüfen.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 3. September 2015 um 19:26:12 Uhr:

 

Natürlich entsteht hier ab einem gewissen Zeitpunkt ein Schaden, nennt sich "Verzugsschaden". Muss nur immer genau geprüft werden, ab wann die Werkstatt in Verzug war, bzw. ob man die nun allmählich auch mal in Verzug setzen sollte und wie hoch der Verzugsschaden ist.

Und wie sähe der Verzugsschaden aus ? Resultiert der allein aus der Tatsache, dass man nicht sein, sondern ein anderes Fahrzeug fahren ,,muss,, ?

Auch ohne Auto muss man irgendwo hin und hat Kosten: Taxi, ÖPNV, ... man zahlt Steuer und Versicherung ohne eine Nutzung zu haben, ... Verdienstausfall, wenn man wegen schlechter ÖPNV-Verbindungen keine Überstunden machen kann, ... Muss allerdings auch in Gegenrechnung bringen, dass man keine Kraftstoffkosten hat.

Da gibt es schon einiges, was man in Ansatz bringen kann und dann als Schaden da steht und schadensersatzpflichtig ist.

Den klassische Nutzungsausfall bei einem Verkehrsunfall gibt es auch nicht einfach so aus Spaß. Das sind exakt die selben Hintergründe, wird nur pauschalisiert berechnet, weil der Aufwand für Einzelnachweise recht hoch ist.

Wäre zB. eine Möglichkeit genau diesen pauschalisierten Nutzungsausfall zu verlangen (sofern Verzug eingetreten). Anerkannte Pauschalen haben den Vorteil, dass der Schuldner (Werkstatt) den Einzel-Nachweis führen muss, dass die verlangte Pauschale zu hoch ist.

(Der gewährte Ersatzwagen muss natürlich berücksichtigt werden)

Zitat:

@Dramaking schrieb am 3. September 2015 um 19:45:18 Uhr:

Auch ohne Auto muss man irgendwo hin und hat Kosten: Taxi, ÖPNV, ... man zahlt Steuer und Versicherung ohne eine Nutzung zu haben, ... Verdienstausfall, wenn man wegen schlechter ÖPNV-Verbindungen keine Überstunden machen kann, ... Muss allerdings auch in Gegenrechnung bringen, dass man keine Kraftstoffkosten hat.

Du hast aber schon mitbekommen, dass der TE einen Ersatzwagen bekommen hat, für den er nichts zahlen braucht?

Ohne Ersatzfahrzeug sind wir vermutlich alle bei dir, nur ist das hier nicht der Fall.

Danke, Jupp78.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Werkstattaufenthalt - rechtliche Frage