Rechtliche Lage automatisches Einparken
Moin......
ich hatte letztens mit meiner Frau und einem Nachbarn eine Diskussion.
Dabei ging es um das automatische Einparken des G30/31 bei dem niemand im Fahrzeug sitzen muss.
Im Beispiel ging es darum: Der BMW steht auf einer privatem Grundstückseinfahrt vor der Garage.
Nach einen gemütlichem Abend mit ein zwei Bier stellt man fest, das der Wagen ja noch in die Garage muss.
In früheren Tagen hätte man gesagt.......lass mal lieber.......zwei Bier und Du setzt Dich hinters Steuer. Eine Streife kommt vorbei.......hoppla....Auto gefahren mit Alkohol im Blut...Autsch!
Wie sieht das RECHTLICH mit dem automatischem parken aus?
Fakt: Das Fahrzeug ist verschlossen und es sitzt niemand hinter dem Steuer während des Einfahrens in die Garage. Das Fahrzeug wird nicht im eigentlichen Sinne "geführt", sondern der Computer übernimmt die Fahrt.
Wir hatten auf jeden Fall am Ende keine einhellige Meinung.
Unsere kleine private Streitrunde hatte schon solche Züge angenommen, das ich mal zur Polizeiwache fahren wollte, aber ich befürchte das selbst die Beamten dort mit der Frage überfordert gewesen wären.
Haben wir hier eine Juristen im Forum?
Beste Antwort im Thema
Auf privatem Grund (wenn er dein ist) kannst du so voll gesoffen fahren wie du willst. Da dort die StVO nicht gilt. Da kannst du auch deinen 2 Jahre alten Sohn fahren lassen.
24 Antworten
das obige Amtsgerichturteil macht aber schon einen Unterschied und betont den öffentlichen Charakter von gewerblichen, in dem Fall eines Autohauses, Parkflächen. Einen im Übrigen logischen und nachvollziehbaren Unterschied.
Das kann man also nicht mit "auch auf Privatgrundstücken" verallgemeinern. Das stimmt nämlich nicht.
Zitat:
@Piroshiki schrieb am 11. Februar 2019 um 22:48:39 Uhr:
Das mit den juristischen Aussagen ist auch schwierig. Der eine sagt so und der andere so und am Ende entscheidet der Richter nach seiner Gesetzesauslegung
Das kann man so unterschreiben. Allerdings ändert das nichts an den Maßnahmen die zunächst getroffen werden. Außerdem ist der öffentliche verkehrsraum klar definiert. Und darum gehts.
Zitat:
@grampa schrieb am 11. Februar 2019 um 21:47:31 Uhr:
Gehts um die Absperrung oder um die Kennzeichnung?
Die Kennzeichnung alleine reicht nicht aus!
Es muß klar abgegrenzt sein.
Das ist auch kein Hörensagen sondern von einem Firmenanwalt so bestätigt worden da wir in der Firma genau so einen Fall hatten.
Darf ein Mitarbeiter ohne Schein auf einem Firmengelände Auto fahren, wenn das Gelände eben nicht durch Zaun oder Schranke abgegrenzt ist jedoch durch ein Schild gekennzeichnet ist?
Nein darf er nicht, da dann das Gelände dennoch befahren werden KANN durch Lieferanten, Taxis, Krankenwagen etc.
Haben dabei natürlich auch gleich für den privaten Bereich nachgefragt.
Privater Innenhof einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf ebenso nicht ohne Schein/alkoholisiert befahren werden wenn dieser frei zugänglich ist.
noch einmal in klarem Juristendeutsch 😉
Ähnliche Themen
Wenn ich betrunken mein altes Auto mit Schaltgetriebe in die Garage schiebe, ohne den Motor zu starten? Macht in diesem Fall Motor an/aus einen Unterschied? (Meinen Skoda Octavia konnte ich bequem schieben :-) ) Ist konstruiert, aber interessant.
So wäre es evtl. erlaubt zu telefonieren (Telefon in der Hand), so lange der Motor an der Ampel aus ist...
Der ganze Fred würde wohl eher ins Verkehr&Sicherheit Forum passen...?
Zitat:
@Tommy377 schrieb am 12. Februar 2019 um 08:15:17 Uhr:
Der ganze Fred würde wohl eher ins Verkehr&Sicherheit Forum passen...?
wie... der G3x hat keine eigene StVO?
Hier steht das Wesentliche drin.
Zitat:
@Tommy377 schrieb am 12. Februar 2019 um 08:15:17 Uhr:
Der ganze Fred würde wohl eher ins Verkehr&Sicherheit Forum passen...?
Kann es denn einer der Admins mal verschieben dorthin?
Und schwups ...