Rechtliche Frage nach Reparatur

VW Caddy 3 (2K/2C)

Moin,

bei der Abholung meines Caddys in Hannover wies dieser vorne an der Stossstange eine Beschädigung auf. Die Reparatur erfolgte dann bei meinem VW Händler. Während der Reparatur ( ganzer Tag ) erhielt ich, da ich ein Fz brauchte, einen Leihwagen. Ich unterschrieb weder dafür noch gab der Händler an, dass ich für die Kosten des Leihwagens aufkommen müsste. Jemand Erfahrungen damit, wie meine Chancen vor Gericht bestehen, da der Händler das Geld haben will und ich natürlich nicht zahlen will, da ich für den Schaden an meinem Neuwagen/Reparatur ja nichts konnte.

Gruß und danke für die Antworten.

Dampfer4

14 Antworten

Ich würde mich mal an die Kundenbetreuung in WOLFSBURG wenden. In Anbetracht der Umstände sollte da wohl was gehen.

Im normalen Garantiefall ist es ja leider so, dass man als Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug hat. Da liegt es im Ermessen des 🙂, ob er dir kostenlos einen Leihwagen gibt.

Ich würde so aus dem Stand heraus mal behaupten, da du eine Leistung genossen hast, wirst du dafür wohl grds. auch aufkommen müssen. Egal ob da vorher was vereinbart wurde oder nicht.

(Nur so als Beispiel: Wenn du in ein Restaurant gehst, sagt dir auch keiner, dass du die Bedienung/das Essen/etc. bezahlen musst. Da ist dir das von vorn herein klar.😉)

ACHTUNG: Dieses ist keine Rechtsberatung -die ist hier und so nicht zulässig-, sondern nur MEINE persönliche MEINUNG!

Sollte es vor Gericht gehen, ist jede "Lösung" denkbar.🙁

... keine Chance, weil es den kostenlosen Leihwagen nur für "Liegenbleiber" gibt, dein Fahrzeug war aber noch fahrtüchtig. Ausserdem ist der "Streitwert" so gering, daß es es wahrscheinlich nicht zu einer Verhandlung kommen wird.
Trotzdem finde ich es sehr kleinlich von deinem Händler in deinem Fall die Kosten für den Leihwagen zu verlagen.
Vor paar Wochen hatte ich mein Caddy beim "🙂" weil das Dach neu lackiert werden muße (Eigenverschulden)😁, der Caddy war eine komplette Woche beim Lackierer. Vom "🙂" hatte ich für die ganze Zeit einen Vorführwagen (Golf TSI Cabrio) kostenlos !!!
Du hast einfach das Pech einen "kleinkarierten" Händler zu haben. 

Gruß LongLive

Zitat:

Original geschrieben von LongLive


... keine Chance, weil es den kostenlosen Leihwagen nur für "Liegenbleiber" gibt, dein Fahrzeug war aber noch fahrtüchtig. Ausserdem ist der "Streitwert" so gering, daß es es wahrscheinlich nicht zu einer Verhandlung kommen wird.
Trotzdem finde ich es sehr kleinlich von deinem Händler in deinem Fall die Kosten für den Leihwagen zu verlagen.
Vor paar Wochen hatte ich mein Caddy beim "🙂" weil das Dach neu lackiert werden muße (Eigenverschulden)😁, der Caddy war eine komplette Woche beim Lackierer. Vom "🙂" hatte ich für die ganze Zeit einen Vorführwagen (Golf TSI Cabrio) kostenlos !!!
Du hast einfach das Pech einen "kleinkarierten" Händler zu haben. 

Gruß LongLive

Moin,

ich habe einen Neuwagen gekauft und hatte daher ja ein Anrecht auf die Reparatur. Wieso kann man dann die Nebenkosten , die nicht auf mein Verschulden zurück zuführen waren, auf mich abwälzen?

Gruß Dampfer4

Wahrscheinlich weil die Garantie sich nur auf das Produkt bezieht. Lies mal das Kleingedruckte zum Vertrag. Ich meine da steht sogar was drin, dass z. B. auch ein Verdienstausfall, der aus ein Ausfall des Produkts herrührt, ausgeschlossen ist.

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Hallo

Habt ihr denn von nem Leihwagen oder nem Mietwagen gesprochen ?

Nen Leihwagen ist nämlich kostenlos nur der Mietwagen kostet Geld.

Verstehe ich das richtig das du keinen Vertrag unterschrieben hast ?

MFG

Ich denke ja.....wobei ich mir irendwie nicht vorstellen kann, dass ein Autohaus Fahrzeuge rausgibt, ohne was schriftliches. Selbst für eine Probefahrt wird so'n Wisch ausgefüllt mit: Tankinhalt, Vorbeschädigungen, Selbstbeteiligung. Allein schon wegen der Geschichte mit den Buß- oder Vewarngeldern und der damit verbundenen Nachweis-/Beweispflichten.

Wenn ich mich richtig erinnere, wird oben auf diesen Zetteln immer was weg-/ durch- oder unterstrichen, was es ist: Probefahrt, Leihwagen, Ersatzwagen.

Hmmm, nett zu wissen, dass es 🙂 gibt, die während eines Werkstattaufenthalts kostenlos ein Auto stellen.

Mein 🙂 ist auch gleichzeitig im Mietwagengeschäft tätig. Daher gilt eine ganz einfache Regel:

Ein Werkstattersatzwagen wird maximal für 3 Tage zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung gestellt. D.h. je nach Fahrzeugklasse für 26,- (VW Fox) bis 69,- Euro/Tag (Audi A6 Avant). Danach gelten die normalen Mietpreise von 69,- (VW Fox) bis 129,- Euro/Tag (Audi A6 Avant).

Davon gibt es keine Ausnahmen, auch nicht bei Garantiefällen.

Leider hat man hier wenig Chancen, dieser Regelung aus dem Weg zu gehen, da dieser Händler inzwischen im Umkreis alle Mitbewerber aufgekauft hat 😠

Gut, mir ist es in der Regel egal, weil ich mit der Bahn zur Arbeit fahre, aber trotzdem finde ich die Preise recht teuer... 😰

Viele Grüße

Thomas

Ist denn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen, wenn keiner unterschrieben wurde?
Ich finde, das ist ein sehr kleinlicher Händler. Hat er Dir das Fahrzeug auch verkauft, welches Du da in Hannover abgeholt hast?

Olaf

Zitat:

Original geschrieben von dampfer4


Moin,

bei der Abholung meines Caddys in Hannover wies dieser vorne an der Stossstange eine Beschädigung auf. Die Reparatur erfolgte dann bei meinem VW Händler. Während der Reparatur ( ganzer Tag ) erhielt ich, da ich ein Fz brauchte, einen Leihwagen. Ich unterschrieb weder dafür noch gab der Händler an, dass ich für die Kosten des Leihwagens aufkommen müsste. Jemand Erfahrungen damit, wie meine Chancen vor Gericht bestehen, da der Händler das Geld haben will und ich natürlich nicht zahlen will, da ich für den Schaden an meinem Neuwagen/Reparatur ja nichts konnte.
Gruß und danke für die Antworten.

Dampfer4

Der Servicepartner, der den Schaden im Rahmen der Herstellergarantie behebt kann was für den Schaden ??

Wenn der Servicepartner auch nix für den eingetretenen Schaden kann, warum sollte der Dir dann die Ersatzmobilität kostenlos zur Verfügung stellen und auf den Kosten für die Ersatzmobilität sitzen bleiben ?

Mal über folgendes nachdenken:
Da im Garantiefall kein Anspruch auf Ersatzmobilität besteht (außer Liegenbleiber, Fahrzeug ist nicht fahrbereit um die Werkstatt aus eigener Kraft zu erreichen) und es i.A. bei dem Marktanteil der Fahrzeuge mehr als nur einen Garantiefall gibt, müsste der Servicepartner für jeden Kunden ja eine kostenlose Ersatzmobilität bereitstellen.

Wie lange mag ein Servicebetrieb da wohl existieren können ?

Man beachte:
Es ist nicht nur notwendig, eine Ersatzmobilität bereitzustellen, es entstehen für die Bereitstellung auch weiterreichende Kosten (Versicherung / Unterhalt / ggf. Reparaturen / Instandhaltung / Reinigung, denn selten wird ein Ersatzfahrzeug so von einem Nutzer wieder abgegeben, dass eine erneute Vergabe ohne Maßnahmen am Ersatzfahrzeug möglich ist).

Zitat:

Original geschrieben von PIPD black


Ich denke ja.....wobei ich mir irendwie nicht vorstellen kann, dass ein Autohaus Fahrzeuge rausgibt, ohne was schriftliches. Selbst für eine Probefahrt wird so'n Wisch ausgefüllt mit: Tankinhalt, Vorbeschädigungen, Selbstbeteiligung.

Als ich vor ein paar Monaten bei VW wegen eines Caddys war, gingen meine Verlobte und ich hinein, wechselten ein paar Worte mit dem Verkäufer, welcher uns kurze Zeit später den Schlüssel für den Vorführer in die Hand drückte. Der wusste nicht mal meinen Namen. Sind dann 15 Minuten rumgefahren und haben ihn dann wieder angestellt. Haben aber schon kurz überlegt, uns damit nach Mexiko abzusetzen 🙂

[sorry, bitte löschen]

Zitat:

Original geschrieben von AudiJunge


Hallo

Habt ihr denn von nem Leihwagen oder nem Mietwagen gesprochen ?

Nen Leihwagen ist nämlich kostenlos nur der Mietwagen kostet Geld.

Verstehe ich das richtig das du keinen Vertrag unterschrieben hast ?

MFG

Moin,

ich habe nichts unterschrieben. Morgens meinen kaputten Caddy abgegeben und dann einen VW Golf bekommen. Keine Schäden, KM-Stand etc. wurden in meiner Gegenwart notiert. Da kann ich im nachherein ja froh sein, dass ich keinen Phaeton als Ersatzwagen bekommen habe.
Das Abgeben lief genauso, Schlüssel für den Ersatzwagen auf den Tisch gelegt und meinen Caddy wieder mitgenommen.

Gruß Dampfer4

Zitat:

Original geschrieben von hurz100



Zitat:

Original geschrieben von dampfer4


Moin,

bei der Abholung meines Caddys in Hannover wies dieser vorne an der Stossstange eine Beschädigung auf. Die Reparatur erfolgte dann bei meinem VW Händler. Während der Reparatur ( ganzer Tag ) erhielt ich, da ich ein Fz brauchte, einen Leihwagen. Ich unterschrieb weder dafür noch gab der Händler an, dass ich für die Kosten des Leihwagens aufkommen müsste. Jemand Erfahrungen damit, wie meine Chancen vor Gericht bestehen, da der Händler das Geld haben will und ich natürlich nicht zahlen will, da ich für den Schaden an meinem Neuwagen/Reparatur ja nichts konnte.
Gruß und danke für die Antworten.

Dampfer4

Der Servicepartner, der den Schaden im Rahmen der Herstellergarantie behebt kann was für den Schaden ??

Wenn der Servicepartner auch nix für den eingetretenen Schaden kann, warum sollte der Dir dann die Ersatzmobilität kostenlos zur Verfügung stellen und auf den Kosten für die Ersatzmobilität sitzen bleiben ?

Mal über folgendes nachdenken:
Da im Garantiefall kein Anspruch auf Ersatzmobilität besteht (außer Liegenbleiber, Fahrzeug ist nicht fahrbereit um die Werkstatt aus eigener Kraft zu erreichen) und es i.A. bei dem Marktanteil der Fahrzeuge mehr als nur einen Garantiefall gibt, müsste der Servicepartner für jeden Kunden ja eine kostenlose Ersatzmobilität bereitstellen.

Wie lange mag ein Servicebetrieb da wohl existieren können ?

Man beachte:
Es ist nicht nur notwendig, eine Ersatzmobilität bereitzustellen, es entstehen für die Bereitstellung auch weiterreichende Kosten (Versicherung / Unterhalt / ggf. Reparaturen / Instandhaltung / Reinigung, denn selten wird ein Ersatzfahrzeug so von einem Nutzer wieder abgegeben, dass eine erneute Vergabe ohne Maßnahmen am Ersatzfahrzeug möglich ist).

Moin,

man hat mir bei der Auslieferung in Hannover den Schaden auf einem Mängelblatt vermerkt und mich explizit daraufhingewiesen, dass mein Händler, bei dem ich den Caddy gekauft hatte, den Schaden repariert. Das Fahrzeug wäre also so oder so mit den Schaden ausgeliefert wurden. Was hätte ich also vor Ort machen sollen, damit ich im nachherein nicht diese Zusatzkosten gehabt hätte?

dampfer4

Zitat:

Original geschrieben von Caddynutzer


Ist denn überhaupt ein Vertrag zustande gekommen, wenn keiner unterschrieben wurde?
Ich finde, das ist ein sehr kleinlicher Händler. Hat er Dir das Fahrzeug auch verkauft, welches Du da in Hannover abgeholt hast?

Olaf

Moin,

jo, war der Händler.

dampfer4

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