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Rechtliche Frage bezüglich Reifengrösse

Themenstarteram 11. November 2008 um 11:41

Hallo,

auf meinem Roller sind derzeit Reifen Grösse 90/90/10 50J in Verwendung.

Nun habe ich mal in der Betriebserlaubnis geschaut, und auch da steht 90/90/10 50J eingetragen.

Ok, nun steht aber in der Bedienungsanleitung des Rollers 100/90/10 50J.

Wie ist das wenn ich mir jetzt 100/90/10 50J Reifen aufziehen lasse ... bekomme ich dann Probleme mit den Wachtmeistern bei einer Kontrolle oder ist das rechtlich noch in Ordnung ?

Gruss.

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13 Antworten

Es zählt das, was in der Betriebserlaubnis steht. ;)

Themenstarteram 11. November 2008 um 15:19

Ja, genau das war auch mein erster Gedanke ... aber die können doch nicht in der Bedienungsanleitung 100/90/10 er Reifen empfehlen wenn man die im Endeffekt gar nicht nehmen darf oder ?

Oder gibts da so ne Art "Toleranzgrenze" aka eine Nummer grösser als in der Bedienungsanleitung steht geht noch oder so ? ...

Ich weiss es ja auch nicht, wundert mich nur das die sowas empfehlen wenn mans gar nicht verwenden darf ^^

Hmz.

Die Anleitung, die 100%ig fehlerfrei ist, muss noch erfunden werden. ;) Zumal es da auch durchaus Unterschiede in den verschiedenen Ländern geben kann in Sachen Reifengrößen...

Eine Toleranzgrenze gibt es definitiv nicht-es ist genau das akzeptiert, was in der Betriebserlaubnis steht. ;)

Themenstarteram 11. November 2008 um 19:00

Wie ist das denn mit eintragen lassen ? ...man kann sich ja beim Auto z.B. jeglichen Mist eintragen lassen ...dicke Schlappen ...Riesen-Endrohr ...Hochsitz für die Schwiegermutter *g ...etc etc.

Also wenn ich mir nun einen Satz Reifen der eine Nummer grösser ist beim TÜV eintragen lasse, dann spricht doch da nichts gegen oder ? ...ok, mal abgesehen von Eintragungsgebühren ^^

Hmz ?

Hallo,

hier... falls Dir noch nicht bekannt... noch weitere Meinungen...

http://www.gutefrage.net/.../...in-den-papieren-steht-ist-das-verboten

Gruß

Hans

Themenstarteram 11. November 2008 um 19:46

Naja, der Thread dreht sich weitestgehend um Norddeutsche ...nur leider lebe ich in NRW. ^^

Also, ich werds mal so probieren ..ich rufe morgen früh einfach mal die örtliche "Grüne Fraktion" an und frage da einfach mal ganz VERBINDLICH (Gespräch zeichne ich auf) wie es denn damit aussieht.

Wenn der nette Polizist mir sagt das geht klar dann bestell ich die Reifen, und wehe es hält mich irgendwann mal ein Kollege an und behauptet was anderes ...

^^

du kannst dir andere reifen aufziehen solange der abrollradius gleich bleint bekommst die sogar vom tüv eingetragen

Zitat:

Original geschrieben von Nozomi

Naja, der Thread dreht sich weitestgehend um Norddeutsche ...nur leider lebe ich in NRW. ^^

Also, ich werds mal so probieren ..ich rufe morgen früh einfach mal die örtliche "Grüne Fraktion" an und frage da einfach mal ganz VERBINDLICH (Gespräch zeichne ich auf) wie es denn damit aussieht.

Wenn der nette Polizist mir sagt das geht klar dann bestell ich die Reifen, und wehe es hält mich irgendwann mal ein Kollege an und behauptet was anderes ...

^^

meine Persönliche Meinung dazu...

besser den TÜV anrufen denn bei einer Kontrolle wird Übereinstimmung zwischen dem was der TÜV eingetragen hat und dem Fahrzeug überprüft... also nicht was Jemand gesagt haben soll... ;-)

ps... Gesprächsaufzeichnungen ohne Genehmigung sind Strafbar und bringen DIR mit Sicherheit großen Ärger ein.

 

Themenstarteram 11. November 2008 um 20:34

Umm ... Abrollradius ? ...also wenn original 90/90/10 ist und ich würde 100/90/10 montieren ...wäre da der Abrollradius gleich ? (Was auch immer das ist).

Themenstarteram 11. November 2008 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Hans_3211

Zitat:

Original geschrieben von Nozomi

Naja, der Thread dreht sich weitestgehend um Norddeutsche ...nur leider lebe ich in NRW. ^^

Also, ich werds mal so probieren ..ich rufe morgen früh einfach mal die örtliche "Grüne Fraktion" an und frage da einfach mal ganz VERBINDLICH (Gespräch zeichne ich auf) wie es denn damit aussieht.

Wenn der nette Polizist mir sagt das geht klar dann bestell ich die Reifen, und wehe es hält mich irgendwann mal ein Kollege an und behauptet was anderes ...

^^

meine Persönliche Meinung dazu...

besser den TÜV anrufen denn bei einer Kontrolle wird Übereinstimmung zwischen dem was der TÜV eingetragen hat und dem Fahrzeug überprüft... also nicht was Jemand gesagt haben soll... ;-)

ps... Gesprächsaufzeichnungen ohne Genehmigung sind Strafbar und bringen DIR mit Sicherheit großen Ärger ein.

Öhm ..also wenn ich zu einer Vernehmung auf die Polizeiwache eingeladen werde zeichnen die das Gespräch auch auf, warum sollte ich mir diese Freiheit nicht nehmen ? ^^

Das ist ja immer das "schöne" an der Sache ...die Polizei kann immer alles beweisen aufgrund dessen was im Gespräch aufgenommen wird ... prima ! Und der Bürger kann nichts beweisen weil er nichts aufnehmen darf ? ...Ne Hallo ? ...mit mir nicht ...da können sie mir Bussgelder verpassne bis sie schwarz werden ..bei mir werden Gespräche mit deutschen Staatsbediensteten generell aufgezeichnet.

Ob das denen Recht ist oder nicht ist mir relativ wumpe. ^^

Zitat:

Original geschrieben von Nozomi

[

Öhm ..also wenn ich zu einer Vernehmung auf die Polizeiwache eingeladen werde zeichnen die das Gespräch auch auf, warum sollte ich mir diese Freiheit nicht nehmen ? ^^

Das ist ja immer das "schöne" an der Sache ...die Polizei kann immer alles beweisen aufgrund dessen was im Gespräch aufgenommen wird ... prima ! Und der Bürger kann nichts beweisen weil er nichts aufnehmen darf ? ...Ne Hallo ? ...mit mir nicht ...da können sie mir Bussgelder verpassne bis sie schwarz werden ..bei mir werden Gespräche mit deutschen Staatsbediensteten generell aufgezeichnet.

Ob das denen Recht ist oder nicht ist mir relativ wumpe. ^^

Jetzt wird es lächerlich

Themenstarteram 11. November 2008 um 21:13

Wird es das ? ... nun ja, ich finde das eher bedenklich ^^

am 12. November 2008 um 8:29

Gegen eine Aufzeichnung spricht nichts, wenn die Gesprächsteilnehmer informiert und einverstanden sind. Auch bei einer Vernehmung wirst du auf die Aufzeichnung hingewiesen, sie geschieht nicht heimlich.

Die Aussage irgendeines Polizisten in einem Telefongespräch hat aber definitiv keine rechtliche Aussagekraft, er könnte sich ja irren oder nicht alle Fakten bedacht haben.

Reifen anderer Größe in jedem Fall nur nach TÜV Zustimmung und Eintrag in die BE aufziehen.

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