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Rechtliche Frage...

Piaggio Quartz 50
Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 9:30

Moinsen

Also ich hab da mal so eine Frage...

Ein Kollege von mir wollte mal wieder das ich seine mopete repariere (Zylinder fuss gerissen) so das ist über 3 Monate her seitdem steht die Kiste hier. Ich hatte am folgetag damals die Diagnose gestellt und ab da wollte er ihn wieder abholen. Naja 3 Monate lang hab ich ausreden bekommen das er und seine Kollegen wohl keine Zeit haben. Die Polizei war auch bereits hier weil sich Nachbarn beschwert haben. Jetzt meine Frage ich habe ihn eine zeitliche Frist gegeben von 2 Wochen die mittlerweile auch rum is. Nach dieser Frist wird er geschlachtet.

Ist das rechtens oder könnte er mich dafür letztendlich belangen sollte er geschlachtet werden?

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21 Antworten

Übers Internet eine rechtliche Frage klären ist schwierig weil du dann auch niemand zurückgreifen kannst

.Wird leider oft gemacht aber wegen Falschberatung kannst du ja niemand packen.

Denkt also daran wenn du die Antworten die jetzt auflaufen auswertest.

Zudem solltest du dies mal durchlesen.

https://www.google.com/search?...

Dem würde ich mich anschließen. Wenn hier Antworten aus dem Rechtsempfinden heraus kommen stimmen die selten mit dem Recht überein.

Kurzer Anruf beim Anwalt reicht um rechtlich alles richtig zu machen. Wenn es sich nicht in die Länge zieht gibt es dann doch meist auch eine Antwort ohne eine Rechnung. Alternativ: im Netz gibt es Seiten, wo Rechtsanwälte Fragen gegen einen von dir gebotenen Betrag beantworten ( so um 15/20€ für ne einfache Sache). Eventuell da mal googeln, ich hab die Seiten nicht im Kopf....

 

Gruß Carsten

Da haben meine Vorredner Recht.

Bevor du einfach handelst, folgendes: Du bist Besitzer dieses Mopeds geworden, weil es sich in deiner Obhut befindet. Eigentümer bleibt dein Kollege. Von daher hast du eine Sorgfaltspflicht und darfst das Ding keineswegs verwerten. Allerdings kannst du wahrscheinlich damit verbundene Kosten gelten machen, nach Aufforderung und Ankündigung, falls du das Ding irgendwo einlagern willst. Hoffentlich läuft kein Öl aus, denn für Umweltschäden wärst wahrscheinlich du haftbar. Hol dir lieber Rat vom Fachmann.

Warum nimmste nicht einfach den Bock und stellst ihm den vor die Tür?

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 21. Oktober 2020 um 15:22:37 Uhr:

Warum nimmste nicht einfach den Bock und stellst ihm den vor die Tür?

Genau das würde ich auch machen! Du mußt ihn ja nicht rausschieben...;)

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 21. Oktober 2020 um 15:22:37 Uhr:

Warum nimmste nicht einfach den Bock und stellst ihm den vor die Tür?

Weil das eine Form der Verwertung sein könnte und somit der Eigentümer Ansprüche geltend machen kann, wenn das gute Stück weg ist. Für Verletzungen von Passanten und Umweltschäden wäre der Besitzer verantwortlich. Dann wäre das Beste, das Ding aufladen und beim Eigentümer in den Garten stellen.

Gern mit Kumpel/Zeugen.

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 21. Oktober 2020 um 16:01:35 Uhr:

Dann wäre das Beste, das Ding aufladen und beim Eigentümer in den Garten stellen.

Gern mit Kumpel/Zeugen.

Und wieder dreht sich das Karussell zur Legalität...

Zitat:

@creativschrauber schrieb am 21. Oktober 2020 um 16:01:35 Uhr:

Zitat:

@Kodiac2 schrieb am 21. Oktober 2020 um 15:22:37 Uhr:

Warum nimmste nicht einfach den Bock und stellst ihm den vor die Tür?

Weil das eine Form der Verwertung sein könnte und somit der Eigentümer Ansprüche geltend machen kann, wenn das gute Stück weg ist. Für Verletzungen von Passanten und Umweltschäden wäre der Besitzer verantwortlich. Dann wäre das Beste, das Ding aufladen und beim Eigentümer in den Garten stellen.

Gern mit Kumpel/Zeugen.

Lässt sich doch feststellen wem das Ding gehört ,also" Form der Verwertung" kann da nicht hinhauen.

Denke mal, der ist noch versichert.

Schreib ihm einen Einschreibebrief, in dem Du ihm eine Frist von 7 Tagen zur Abholung setzt. Ab dem Tag der Zustellung des EB würde ich Verwahrkosten geltend machen. Mach ihn im EB auch auf das Kostenrisiko aufmerksam, welches entsteht, wenn Du einen Anwalt beauftragst. Hilfsweise nimmst Du seinen Roller in "Geiselhaft", bis er bezahlt hat. Das alles mußt Du ihm aber ankündigen. Auf keinen Fall würde ich mich auf mündliche Diskussionen einlassen, nur schriftlich, auch Whatsapp.

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 16:05

Hm weiß ich bescheid. Und wie bekomm ich den typen dazu die Kiste abzuholen?

Hast Du die Antworten n icht gelesen?

Zitat:

ich habe ihn eine zeitliche Frist gegeben von 2 Wochen die mittlerweile auch rum is. Nach dieser Frist wird er geschlachtet.

Wie wurde die Frist gesetzt ?

- Mündlich mit/ohne Zeugen ?

- Schriftlich mit seiner Bestätigung ?

Das in Deinem ersten Post zu erfahren, hätte mehr Klarheit geschaffen :rolleyes:

Ist doch ganz einfach,

die Kiste 2 Straßen weiter einfach absetzen so das sie gut gesehen wird und als gestohlen melden.

Bei der Meldung direkt den Eigentümer angeben und wenn sie dann gefunden wird muss er dann alles erledigen das der Roller aus der Polizeigarage kommt.:p

Themenstarteram 21. Oktober 2020 um 17:36

Zitat:

@heinkel-bernd schrieb am 21. Oktober 2020 um 18:35:06 Uhr:

 

Zitat:

@heinkel-bernd schrieb am 21. Oktober 2020 um 18:35:06 Uhr:

Zitat:

ich habe ihn eine zeitliche Frist gegeben von 2 Wochen die mittlerweile auch rum is. Nach dieser Frist wird er geschlachtet.

Wie wurde die Frist gesetzt ?

- Mündlich mit/ohne Zeugen ?

- Schriftlich mit seiner Bestätigung ?

Das in Deinem ersten Post zu erfahren, hätte mehr Klarheit geschaffen :rolleyes:

Schriftlich über WhatsApp chat existiert noch.

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