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Fahre ich nun legal mit meinem 50er Roller? Frage bezüglich 10% Toleranz und Sportauspuff

Piaggio NRG Reihe Extreme

Hey Leute,

ich habe mal eine Frage:

Ich fahre einen Piaggio NRG Extreme aus dem Baujahr 2000. Das Fahrzeug besitzt 50er Papiere und darf somit 50km/h fahren.

Da mein Original Auspuff komplett zu war, da er vorher viel zu fett gelaufen ist, habe ich mir einen gedrosselten LeoVince ZX mit ABE und ABE Bescheinigung exakt für meinen Roller besorgt (also für meinen NRG Extreme).

Per GPS habe ich nun festgestellt, dass mein Roller auf der Geraden laut GPS 54Km/h färht (auf dem Tacho sind es auch so ca. 56km/h - 58Km/h).

Bei einer Strecke von ca. 1,2km und durchgehendem leichten Gefälle fährt der Roller laut GPS 58km/h (laut Tacho ca 60-63 km/h)... Das der Roller bei einem Gefälle schneller fährt, sollte ja klar sein. Deshalb nehmen wir den oben angegebenen Wert von 54km/h per GPS gemessen als Richtwert.

Laut Toleranz darf der Roller ja 55km/h fahren, so lange das Fahrzeug nicht getunt wurde. Sollte das Fahrzeug ja getunt sein, dann darf der Roller nur 50km/h fahren und die Fertigungstolleranz entfällt....(So habe ich es im Internet gelesen und ich weiß nicht, ob die Aussage stimmt.)

Ich verweise nun auf den Link im 11. Post: https://www.rollertuningpage.de/.../post-23405093

Da schrieb jemand folgendes: "Diese Fertigungstoleranz entfällt, wenn bauliche Veränderungen vorliegen, die Einfluss auf die Endgeschwindigkeit haben. Weil es dann eben am Tunen und nicht an der Fertigung liegt.".......

 

Nun zu meiner Frage: Darf mein Roller 55km/h inkl. Toleranz fahren, oder nicht?!

 

Es wurde zwar eine bauliche Veränderung vorgenommen, allerdings hat die bauliche Veränderung ja keinen Einfluss auf die Endgeschwindigkeit, da der Roller und der verbaute Auspuff ja ab Werk gedrosselt ist. Würde der Auspuff Einfluss auf die Endgeschwindigkeit haben, so hätte er ja keine E Prüfnummer und keine ABE erhalten....

 

Ich habe seit 2 Monaten den Autoführerschein und will keinen Stress in der Probezeit mit der Polizei riskieren.... Deshalb bin ich doppelt vorsichtig.

Laut Verkehrsamt und der Polizei werden 10% von den 50km/h drauf gerechnet. Also darf er 55km/h fahren. Nur wie sieht es mit dem Auspuff aus?

 

Vielen Dank im Vorraus.

PS: Die ABE vom Auspuff: https://leovince.de/downloads/ABE/co-4588b.pdf

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36 Antworten

Dürfen nach Gesetz nicht. 50 sind 50, basta.

(Eine Toleranz steht nicht im Gesetz, die ergibt sich aus Rechtsprechung und Meßungenauigkeiten.)

Ohne Strafverfolgung dagegen wahrscheinlich schon.

Denn erstens kennen die Richter die Materie und OlG-Rechtsprechung, zum anderen würde bei einer amtlichen Geschwindigkeits-Messung noch eine Toleranz abgezogen, mindestens 3km/h. GPS 54 (angenommen, das ist exakt) wären dann gemessene 51 und nur einen Hauch über 50. Das kann wirklich Fertigungstoleranz oder eine verschlissene Drossel sein. Das merkt man auch im alltäglichen Verkehr nicht unbedingt.

Das wird auch einen Polizisten wenig interessieren, ganz zu schweigen von Staatsanwalt oder Richter. Es gibt nämlich genug andere Roller, die echte +60 fahren, wo deutlich manipuliert wurde und keine unnötigen Diskussionen mit einem Anwalt aufkommen.

Die Bescheinigung vom Auspuff aber immer mit nehmen zum vorlegen bei einer Kontrolle sollte nicht vergessen werden.

Es ist schon richtig, dass die 10% nicht im Gesetzestext verankert sind aber in der Rechtssprechung üblicherweise zur Anwendung kommen. Man macht das deswegen, um nicht gleich jeden Rollerfahrer zum Straftäter zu machen, nur weil die Mühle die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit um vielleicht zwei Km/h überschreitet. Ebenfalls richtig ist die Koppelung dieser Toleranz an den serienmäßigen und vor allem technisch unveränderten Zustand des Fahrzeugs.

Was hier bei einem anderen Auspuff aber definitiv nicht mehr der Fall ist. Egal ob das Ding gedrosselt ist, der Wechsel des originalen Auspuffs ist eine technische Veränderung. Also fällt auch die Toleranz weg. Und dabei ist es völlig ohne Belang, ob die maximale Geschwindigkeit eingehalten wird.

Aber kommen wir mal zur Praxis in diesem speziellen Fall. Wir haben hier einen Roller, der noch 50 Km/h fahren darf. Da ist die Ordnungsmacht erfahrungsgemäß ohnehin nicht so streng. Außerdem zwingt dich niemand die möglichen 58 Km/h auch zu fahren. Einfach etwas weniger Gas geben und es bei 55 nach Tacho gut sein lassen. Damit wird niemals etwas anbrennen, da durch die Einhaltung der bauartbedingten Geschwindigkeit kein Anfangsverdacht entsteht, welcher weitere Maßnahmen rechtfertigt.

Einzig eine Kontrolle mit einem Rollenprüfstand könnte die Lage verändern. Aber auch da ist deine Überschreitung so knapp, dass diese durch die Toleranzen des Meßgeräts kaum zuverlässig dargestellt werden kann. Hier gilt es auch mehr festzustellen, ist die Kiste entdrosselt oder nicht. Zur Feststellung genauer Geschwindigkeiten sind die Dinger nicht so geeignet.

Aber wenn du ganz sicher gehen willst, dann bleibt dir nichts anderes übrig als nachzudrosseln. Und übrigens, welche Geschwindigkeit bergab erreicht wird ist unerheblich. Natürlich werden mechanisch gedrosselte Fahrzeuge bergab schneller. Bei elektronisch gedrosselten Fahrzeuge ist das nicht möglich.

Die Frage kommt mir schon länger auf: es wird immer gefragt ob der 50er mit x km/h legal fährt. Hängt das mit dem Versicherungskennzeichen zusammen? Meine 125er ist eingetragen mit 95km/h, fährt aber laut Internetberichten so um die 105-110 km/h.

Habe mir noch keine Gedanken darüber gemacht, auch nicht über den PKW.

Zitat:

@tomS schrieb am 24. November 2020 um 01:21:10 Uhr:

Dürfen nach Gesetz nicht. 50 sind 50, basta.

(Eine Toleranz steht nicht im Gesetz, die ergibt sich aus Rechtsprechung und Meßungenauigkeiten.)

Ohne Strafverfolgung dagegen wahrscheinlich schon.

Denn erstens kennen die Richter die Materie und OlG-Rechtsprechung, zum anderen würde bei einer amtlichen Geschwindigkeits-Messung noch eine Toleranz abgezogen, mindestens 3km/h. GPS 54 (angenommen, das ist exakt) wären dann gemessene 51 und nur einen Hauch über 50. Das kann wirklich Fertigungstoleranz oder eine verschlissene Drossel sein. Das merkt man auch im alltäglichen Verkehr nicht unbedingt.

Das wird auch einen Polizisten wenig interessieren, ganz zu schweigen von Staatsanwalt oder Richter. Es gibt nämlich genug andere Roller, die echte +60 fahren, wo deutlich manipuliert wurde und keine unnötigen Diskussionen mit einem Anwalt aufkommen.

Danke für die Nachricht. Das heißt also, ich brauche mir keine Gedanken zu machen?

Denn ich bin wie gesagt extra vorsichtig, denn ich besitze den Autoführerschein erst seit 2 Monaten und habe keine Lust auf ne Verlängerung der Probezeit oder so.

Ich habe mich eben nur gefragt, ob da was dran ist:

In dem Link wird ab dem Punkt Toleranz beschrieben, dass es eben keine Toleranz gibt, wenn ich bspw. einen originalen Auspuff gegen einen Sportauspuff ersetze, siehe hier:

https://www.rollertuningpage.de/.../

In einem weiteren Link wird ebenso beschrieben, dass da keine 10% anfallen, sobald man einen Sport Auspuff montiert. Angeblich fallen die auch gar nicht an, wenn der Sportauspuff eine ABE mit einer ABE Bescheinigung für mein entsprechendes Fahrzeug?! Siehe hier:

https://www.motor-talk.de/.../...f-am-50ccm-roller-legal-t6802499.html

 

Jetzt hast du mir geschrieben, dass es gar keine 10% Toleranz gibt?!

Ich verstehe das alles nicht so ganz. Jeder erzählt mir was anderes.

Allerdings gibt es sehr wohl eine 10%tige Toleranz. Ich habe letzte Woche beim Verkehrsamt angerufen und da wurde mir das mit den 10% bestätigt.

Allerdings habe ich dem Verkehrsamt nicht erzählt, dass da ein Sportauspuff mit ABE und passender ABE Nummer montiert wurde, da ich dachte, dies sei nicht so wichtig.

 

Anscheinend ist es aber so, dass diese 10% Toleranz nur gegeben ist, wenn der Roller komplett original ist. Alleine nur mit einem Sportauspuff (auch wenn dieser ABE und ne ABE Bescheinigung für das Fahrzeug hat), erlöschen die 10% Toleranz.

 

Also kann es sein, dass dann die von dir 3km/h angegebene Toleranz zählt? Hast du da irgend eine Grundlage oder Gesetz?

 

Selbst der TÜV hat mir die Frage nicht beantworten können. Ich weiß auch nicht, wo ich mich da noch melden könnte. Bei der Polizei?!

Wenn da jemand mehr weiß, kann er mir gern bescheid geben.

 

Aber grundlegend würde ich noch im Rahmen und legal fahren mit den 54km/h laut GPS bei einem 50km/h Roller? Denn da zählt ja nur die Max Geschwindigkeit auf der Geraden (also meine gemessene 54km/h laut GPS)

 

PS: ABE Bescheinigung ist einlaminiert und befindet sich im Helmfach :)

GPS Messung

Zitat:

@koelsch schrieb am 24. November 2020 um 07:02:31 Uhr:

Die Frage kommt mir schon länger auf: es wird immer gefragt ob der 50er mit x km/h legal fährt. Hängt das mit dem Versicherungskennzeichen zusammen? Meine 125er ist eingetragen mit 95km/h, fährt aber laut Internetberichten so um die 105-110 km/h.

Habe mir noch keine Gedanken darüber gemacht, auch nicht über den PKW.

Das liegt an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, die ein 50er hat. Diese ist jedoch abhängig vom Tag der Inverkehrbringung und von der Herkunft und kann daher erheblich schwanken. Von 40 bis 60 Km/h ist legal alles möglich. Bis 1980 gab es sogar Versionen ohne bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (offene 50er), welche von den 80ern und später den 125ern abgelöst wurden.

Bei den 125ern gibt es keine solche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Es gab bis 2013 nur für Fahranfänger die ersten zwei Jahre die Beschränkung auf 80 Km/h. Ansonsten können die Dinger fahren was geht.

Zitat:

@21fox schrieb am 24. November 2020 um 07:10:42 Uhr:

 

Du fragst 2x das gleiche.

 

Im Gesetz gibt es keine Toleranz. Fertig. Nirgends wird dir erlaubt mehr als die im Gesetz geschriebene Grenze. Diese "Toleranz" ergibt sich aus evtl auftretenden messtoleranzen. Und nein, nicht zum Schutz der Armen Rollerfahrer die sonst vor dem Richter landen würden.

Deine Frage lässt sich einfach beantworten. Niemand zwingt dich, mit möglichen 54km/h vmax den Roller zu betreiben. Eine Abstimmung auf Tacho 50, ggf echte 47 würde auch möglich sein. Willst du das maximale rausholen, musst du auch damit leben, dass deine vmax Messung ggf nicht genau genug war.

 

So, jetzt dreht sich dein Rad... Probezeit und knapp an der Grenze der Legalität.

 

Hast du versucht den Serienauspuff zu retten?!

Zitat:

@koelsch schrieb am 24. November 2020 um 07:02:31 Uhr:

Die Frage kommt mir schon länger auf: es wird immer gefragt ob der 50er mit x km/h legal fährt. Hängt das mit dem Versicherungskennzeichen zusammen? Meine 125er ist eingetragen mit 95km/h, fährt aber laut Internetberichten so um die 105-110 km/h.

Habe mir noch keine Gedanken darüber gemacht, auch nicht über den PKW.

Das ganze kann ggf mit deiner Versicherung interessant werden. Dazu würde dann abgewogen, ob der Unfall ggf mit weniger Geschwindigkeit vermeidbar wäre. In einem Gutachten wird dann deine Geschwindigkeit ermittelt. Das wird sicher nicht auf ggf 110km/h kommen.

Eine explizite Strafe habe ich in der StVO nicht gefunden. Allerdings gibt die 95km/h in meinen Augen auch eine einzuhaltenden Geschwindigkeit dar die reglementiert werden darf. Es stellt die technische Grenze des Fahrzeugs dar...

Welche Geschwindigkeit wird per GPS gemessen?

Die 95 bei der Sym Jet 14 125 ist die normale und maximale Geschwindigkeit bei besten Wetterverhältnissen auf der Geraden.

Die 105 auf dem Tacho hatte ich in der Fahrschule auch. Tacho ist aber nicht GPS und real!

Meine Medley fährt echte 99 km/h auf dem Tacho zeigt sie dabei 107-109! Geschafft habe ich auch schon 117 auf Tacho bergab! Und? Ist nix verbotenes...

Was den TE betrifft, Papiere immer dabei und glücklich sein, das du kein 45er Hindernis auf der Straße bist!

So, ich bin nun beim Tüv und schreibe sogar von hier aus.

Fakt ist: Es ist total egal, ob da ein anderer Auspuff dran ist!

Der andere Auspuff muss nur ABE haben und für das Fahrzeug passen.

Die 10% Toleranz bleiben bestehen.

Ich weiß nicht, woher diese Falschaussage von vielen kommt.

Der TÜV Prüfer lachte nur und sagte, dass er sowas noch nie gehört hat, dass die 10% entfallen, wenn man einen anderen Sportauspuff montiert.

Wichtig ist nur die verbaute Drossel, die Eintragung deines Fahrzeuges in der ABE Bescheinigung und die E Nummer.

Gerne dürft ihr hier auch anrufen und nachfragen.

06851-3073

An meinem Roller ist alles Original außer eben der Auspuff mit ABE und die beigelegten Gewichte und Kupplungsfedern, die beim Auspuff dabei waren.

Dann kann ich beruhigt mit dem Roller im Sommer fahren.

Warum sollte jemand dort anrufen? Was dein TÜV-Prüfer sagt, ist doch völlig egal und hätte bei einem Strafverfahren null Einfluß. Entscheident ist das, was die Polizei, der Staatsanwalt und der Richter befindet. Etwaige Aussagen einer Prüforganisation (schriftlich vorhanden, oder wurde nur gelacht?) finden in Zuge eines Strafverfahrens keinerlei Beachtung. Recht gesprochen wird bei Gericht und nicht beim TÜV.

Aber Hauptsache du bist nun beruhigt.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 24. November 2020 um 14:00:52 Uhr:

Warum sollte jemand dort anrufen? Was dein TÜV-Prüfer sagt, ist doch völlig egal und hätte bei einem Strafverfahren null Einfluß. Entscheident ist das, was die Polizei, der Staatsanwalt und der Richter befindet. Etwaige Aussagen einer Prüforganisation (schriftlich vorhanden, oder wurde nur gelacht?) finden in Zuge eines Strafverfahrens keinerlei Beachtung. Recht gesprochen wird bei Gericht und nicht beim TÜV.

Aber Hauptsache du bist nun beruhigt.

Dort kann man anrufen und da wird dies auch mit den 10% bestätigt.

An sich hast du völlig recht mit dem TÜV Prüfer, aber bedenke bitte dabei, dass der TÜV für die Staatsanwaltschaft, Richter und Polizei den Gutachter spielt. Bevor das ganze zum Gericht gehen würde, gäbe der TÜV grünes licht, weil es in der Toleranz liegt.

Der nette Herr meinte, ich kann mir dies auch gerne schriftlich geben lassen.

Also ich denke, dem TÜV kann man da ruhig Glauben schenken. Ansonsten eben selbst anrufen und sich ne Bescheinigung schicken lassen.

Ich weiß ja auch nicht, woher jeder diese „Info“ hat, dass die Toleranz erlischt, wenn ein Sportauspuff montiert wurde...

Denn die Aussage stimmt definitiv nicht laut Tüv....

Es ist doch wohl allesentscheident, ob in einem Strafverfahren das Gericht den Austausch eines Zubehörauspuffs als technische Veränderung ansieht. Und ja, der TÜV kann das Gutachten in einem solchen Fall erstellen. Aber es wird lediglich der Zustand des Fahrzeugs gutachterlich festgestellt. Ob das dann legal ist hat das Gericht zu befinden. Eine Einschätzung ob das gesetzeskonform ist, kann vom TÜV oder dem entsprechenden Gutachter nicht getroffen werden.

Bestes Beispiel sind massenhaft vom TÜV vorgenommene Abnahmen zum Mofa mit angebautem Sportauspuff, was sich ausschließt. Und das unabhängig davon, ob die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Das EU-Prüfverfahren für solche Anlagen bezieht sich ausschließlich auf Kleinkrafträder. Mofas kennt die EU nicht und sind folglich in den Papieren auch nicht aufgeführt. Da kann man sich auch nicht darauf rausreden, dass es der TÜV abgenommen hat. Wenn man da an einen Polizisten gerät, der richtig Ahnung hat, war's das.

Wie gesagt, ich denke der TÜV ist ne glaubhafte Quelle.

Vielleicht ist das nur bei uns im Saarland so?!

Er hat mir aus dem Stehgreif gesagt, dass die 10% erhalten bleiben, wenn ein Auspuff mit ABE drauf ist.

Ich darf 55km/h fahren.

Und wenn es dennoch eine Anzeige gäbe, landet der Fall vor einer Anklage beim TÜV. Wenn der TÜV feststellt, dass es nur 54km/h sind. Dann wird die Sache ganz schnell fallen gelassen, weil hier bei uns die 10% Toleranz gelten. Egal ob da ein Sport Auspuff verbaut ist.

Ich denke, der TÜV ist da glaubwürdig genug. Ich weiß nicht, was ich da noch zu sagen soll. Sorry.

Du kannst gern mal dort hin anrufen. Er wird dir das gleiche wie mir sagen.

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