Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit
Hallo B8 Gemeinde,
ich befinde mich gerade in einer Rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.
Ich wurde auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 172 km/ (ohne Abzug der Toleranz) per Laser gemessen.
Ich zweifele diese Messung an da von der Einfahrt/Auffahrt Autobahn mit bei 60 km/h bis zum Meßpunkt mit einer Messung von 172 km/h exakt 700 Meter hinterlegt habe.
Annahmen sind ebene Strecke, keine erhöhte Luftwiderstände.
Meine Rechnung wäre bei Theoretischen Beschleunigung von 0-200 km/h von 38 Sekunden folgende:
Die Beschleunigung beträgt dann a = v/t = 1,5 m/s²
Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:
Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h
Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.
Ich bräuchte den Beschleunigungswert von 60 auf 172 km/h in Sekunden oder in Meter Strecke.
Sind unter euch Physiker und Geschwindigkeitsinteressierte die hierzu was beitragen können?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)
Beste Antwort im Thema
@ einTraumtaenzer
Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":
Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.
1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt
2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck
3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)
Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.
Im Klartext - der TE ist ein Raser und wurde erwischt. Jetzt kostet es Geld, Punkte und den FS.
Mehr gibt es dazu meiner Ansicht nach nicht zu sagen.
Gruß
Frank
140 Antworten
Zitat:
@mustafa5727 schrieb am 4. Mai 2016 um 17:52:49 Uhr:
Jemanden der bei erlaubten 120 schneller fährt, würde ich nicht als Raser bezeichnen, da finde ich den 18Jährigen mit 60km/h in der City deutlich schlimmer.
Das ist doch zu pauschal.
Klar ist der, der bei Tempolimit 120, 130 fährt, sicher kein Raser, genauso wie einer der in der City 60km/h fährt.
Wer aber 180 bei Tempolit 120 fährt ist genauso ein Raser, wie der, der in der City 80+ fährt.
Letzteres geht auf keine Kuhhaut, hier wie dort.
Und Geschwindigkeitslimits auf der Autobahn, insbesondere wenn sie 100km/h oder weniger betragen, haben eigentlich immer handfeste Gründe. Klar sind sie nicht selten lästig, aber eben nicht grundlos zwecks Abzocke aufgestellt.
P.S.:
Hier in dem Fall haben wir übrigens keine starren 120 km/h, sondern ein Verkehrsleitsystem (wobei ich da noch nie mehr als 120 km/h gesehen habe ... will damit nicht sagen, dass es unbegrenzt nicht gibt).
Das "Böse" an der Kombination Verkehrsleitsystem und Blitzer ist, eine Unaufmerksamkeit und man ist dran. Sicher nicht zutreffend für den Fall hier, aber das geht ganz schnell, ohne dass man es eigentlich will.
Melde mich nach meinen Urlaub jetzt mal zu Wort.
Bisher habe ich noch kein Schreiben bekommen.
Ausgangslage mit 60 km/h ist korrekt. Wer es wissen will darf mit meinem Passat die Kurve fahren.
Geschwindigkeitsbergrenzung von 120 km/h wird Nachts auch mal aufgehoben.
Dass ich mal zwischen 150 und 160 km/h fahre heisst noch lange nich dass ich ein notorischer Raser bin.
Fahrsituation habe ich insg. 3x nachgestellt, ich kam auf max. 158-160 km/h.
Hier geht es mir um 1 Monat Fahrverbot oder kein Fahrverbot. Dass ich eine Strafe zahlen muss und auch 1 bis 2 Punkte bekomme ist mir vollends bewusst.
Die Maßnahme hat ja schon bewirkt dass ich inzwischen die Geschwindigkeit auf den Kilometer genau einhalte.
Schont die Umwelt (weniger Benzinverbrauch) und meine Frau ärgert sich dass ich jetzt noch später nach Hause komme :-)
Ich brauche hier keine Belehrungen über die Einhaltung der Verkehrsordnung (hab inzwischen ein paar jährchen auf den Buckel), meine einfache Frage hier war ob es rechnerisch, entsprechend der Fahrleistung des Passats, möglich ist von 60 auf 172 km/h auf diese Distanz zu kommen.
Schliesslich sind die meisten T-Leser hier Männlich und verstehen einfache Fragen :-)
Ich warte jetzt auf mein Schreiben, es sind inzwischen 3 Wochen vergangen. Wie lange dauert es in der Regel? Oder haben die schon bemerkt das der Laser falscht misst und deshalb gehen keine Schreiben raus?
Es geht hier überhaupt nicht um die Frage ob du rechnerisch auf die Geschwindigkeit kommen kannst, auch Fahrzeuge unterliegen schwankungen zb Tank 90% leer nix im Kofferraum, Außentemperatur, gefahrener Kraftstoff, Reifenfülldruck, Motortemperatur, Windrichtung, Asphaltemperatur, Öltemperatur, Ladedruck, Drehmomentkurve beim beschleunigen, Gangwahl während der Kurvenfahrt und wohl noch einige andere Faktoren und vielleicht ob du vorher noch auf Toilette warst.
Du wurdest mit einer Geschwindigkeit gemessen und wenn die Messung einwandfrei ist kannst du nicht mit so einer Argumentation kommen,das dein Auto nicht so schnell beschleunigt das funktioniert nur im Tatort am Sonntag abend.
Warte doch einfach erst einmal den Bußgeldbescheid ab, übrigends ist man mit deinen zugegebenen 30-40 km/h drüber ein notorischer zu schnellfahrer und wenn man innerhalb eines Jahres 2x mit mehr als 26 Km/h schneller verurteilt wurde hat man schon einen Monat Fahrverbot, auch das solltest du bedenken, deine Fahrweise hast du ja schon angepasst und das ist auch richtig so.
4-8 Wochen dauert es schon mal
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Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
....... deine Fahrweise hast du ja schon angepasst und das ist auch richtig so.
Das sieht eher nicht so aus......
Zitat:
Fahrsituation habe ich insg. 3x nachgestellt, ich kam auf max. 158-160 km/h.
Wer weiß wieviel mal da noch Post kommt. 🙄
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Du wurdest mit einer Geschwindigkeit gemessen und wenn die Messung einwandfrei ist kannst du nicht mit so einer Argumentation kommen,das dein Auto nicht so schnell beschleunigt das funktioniert nur im Tatort am Sonntag abend.
Nein, das geht schon. Wenn man wirklich plausibel darlegen kann, dass die Messung weit von dem weg ist, was irgendwie physikalisch denkbar ist, dann liegt klar der Verdacht nahe, dass die Messung fehlerhaft war.
Aber: Das ist bei 160 vs. 172 km/h natürlich nicht der Fall und der TE kann ja noch nicht einmal zweifelsfrei nachweisen, dass er von der Auffahrt kam.
Aber jetzt kommt der Part, wo die Geschichte spätestens anfängt zu stinken:
Lest seinen Eingangspost einfach noch mal! Wie kommt er auf exakt 172km/h ohne Toleranzabzug, wenn ihm diese nicht bereits vorgewurfen wurden? Denn jetzt sagt er, er hat noch nichts bekommen?
Wie kommt man in einem solchen Fall auf diese exakte Geschwindigkeit?
Der hat sich hier doch was ausgedacht ... vielleicht tatsächlich die Nummer, dass er nicht von der Auffahrt kam?
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 17. Mai 2016 um 19:53:06 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Du wurdest mit einer Geschwindigkeit gemessen und wenn die Messung einwandfrei ist kannst du nicht mit so einer Argumentation kommen,das dein Auto nicht so schnell beschleunigt das funktioniert nur im Tatort am Sonntag abend.Nein, das geht schon. Wenn man wirklich plausibel darlegen kann, dass die Messung weit von dem weg ist, was irgendwie physikalisch denkbar ist, dann liegt klar der Verdacht nahe, dass die Messung fehlerhaft war.
Also bei mir würde der Verdacht nahe liegen das er eben nicht die Autobahn gewechselt hat, und es nur als Ausrede versucht sonst würde er schließlich die Geschwindigkeit errichen können......
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 20:14:49 Uhr:
Also bei mir würde der Verdacht nahe liegen das er eben nicht die Autobahn gewechselt hat, und es nur als Ausrede versucht sonst würde er schließlich die Geschwindigkeit errichen können......
Mein Reden 😉.
Zitat:
@JumFrosch schrieb am 17. Mai 2016 um 18:18:57 Uhr:
Melde mich nach meinen Urlaub jetzt mal zu Wort.Bisher habe ich noch kein Schreiben bekommen.
Ausgangslage mit 60 km/h ist korrekt. Wer es wissen will darf mit meinem Passat die Kurve fahren.
Geschwindigkeitsbergrenzung von 120 km/h wird Nachts auch mal aufgehoben.
Dass ich mal zwischen 150 und 160 km/h fahre heisst noch lange nich dass ich ein notorischer Raser bin.
Fahrsituation habe ich insg. 3x nachgestellt, ich kam auf max. 158-160 km/h.
Hier geht es mir um 1 Monat Fahrverbot oder kein Fahrverbot. Dass ich eine Strafe zahlen muss und auch 1 bis 2 Punkte bekomme ist mir vollends bewusst.
Die Maßnahme hat ja schon bewirkt dass ich inzwischen die Geschwindigkeit auf den Kilometer genau einhalte.
Schont die Umwelt (weniger Benzinverbrauch) und meine Frau ärgert sich dass ich jetzt noch später nach Hause komme :-)Ich brauche hier keine Belehrungen über die Einhaltung der Verkehrsordnung (hab inzwischen ein paar jährchen auf den Buckel), meine einfache Frage hier war ob es rechnerisch, entsprechend der Fahrleistung des Passats, möglich ist von 60 auf 172 km/h auf diese Distanz zu kommen.
Schliesslich sind die meisten T-Leser hier Männlich und verstehen einfache Fragen :-)
Ich warte jetzt auf mein Schreiben, es sind inzwischen 3 Wochen vergangen. Wie lange dauert es in der Regel? Oder haben die schon bemerkt das der Laser falscht misst und deshalb gehen keine Schreiben raus?
Tja, die Gesetze der Physik sind meistens wie ein böses Weib.
Selbst wenn Du "theoretisch" und in deinem Eingangspost den dargestellen Berechnungen nie auf eine solche Geschwindigkeit kommen würdest, dann frage ich mich allen ernstes, wie das Lasermessgerät zu einem solchen Ergebniss kommt ?
Klar ist für mich auch, daß wenn jetzt dieses Szenario mehrfach durchgetestet wird, daß man es natürlich zu seinem Vorteil beschönigt.
Du hast geschrieben, daß Du mit einem Passat unterwegs warst, verschwiegen wird aber welche Motorisierung dieser Wagen hat.
Und ich wage zu bezweifeln, daß es sehr gut möglich ist, mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von bereits 60 Km/h und einer Distanz von 700 Metern sehr gut auf 170 zu kommen.
Bei einer Lasermessung werden die Fahrzeuge sofort rausgewunken, davon hast du aber nirgends was erwähnt, wie also kommst Du auf eine solch "exakte" Geschwindigkeit von 172 Km/h, welche dir vorgeworfen wird, wenn man dich nicht rausgezogen hat ?
Wenn ich deiner Berechnung nach tatsächlich Glauben schenken darf, dann kommst Du ja selbst schon in die Region mit 166 Km/h und ein paar Berechnungsparameter sind da sicherlich falsch eingeflossen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Es geht hier überhaupt nicht um die Frage ob du rechnerisch auf die Geschwindigkeit kommen kannst,
genau um die Frage geht es
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Du wurdest mit einer Geschwindigkeit gemessen und wenn die Messung einwandfrei ist kannst du nicht mit so einer Argumentation kommen,das dein Auto nicht so schnell beschleunigt das funktioniert nur im Tatort am Sonntag abend.
wieso? Wenn es technisch ausgeschlossen ist, dieses Tempo erreicht zu haben, dann muss die Messung falsch sein. Allerdings scheint es mir nicht so offensichtlich zu sein, dass man sich darauf berufen kann.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Warte doch einfach erst einmal den Bußgeldbescheid ab, übrigends ist man mit deinen zugegebenen 30-40 km/h drüber ein notorischer zu schnellfahrer
Blödsinn. Fehler passieren.
Hab mich verlesen - Post gelöscht 🙂
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Mai 2016 um 10:32:38 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Es geht hier überhaupt nicht um die Frage ob du rechnerisch auf die Geschwindigkeit kommen kannst,
genau um die Frage geht es
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Mai 2016 um 10:32:38 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Du wurdest mit einer Geschwindigkeit gemessen und wenn die Messung einwandfrei ist kannst du nicht mit so einer Argumentation kommen,das dein Auto nicht so schnell beschleunigt das funktioniert nur im Tatort am Sonntag abend.
wieso? Wenn es technisch ausgeschlossen ist, dieses Tempo erreicht zu haben, dann muss die Messung falsch sein. Allerdings scheint es mir nicht so offensichtlich zu sein, dass man sich darauf berufen kann.
Ach nee man kann in das Fahzeug voher ein Chipsatz eingebaut haben und für die Messung..... , wie soll das eigentlich bewiesen werden? Mit einem Gutachter und geeichtem Messgerät die Strecke befahren, und vorher absperren lassen ?
Für einen Widerspruch im Bußgeldbescheid reicht es aber nicht aus zu schreiben " Ich habe die Strecke nun drei mal gefahren und komme nicht auf Ihre gemessene Geschwindigkeit, deshalb sehe ich Ihren Bußgeldbescheid als Gegenstandslos an ". Hahahahaha das gibt aber eine Party auf dem Amt, da kommt die ganze Abteilung aus dem Lachen nich mehr raus.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 18. Mai 2016 um 10:32:38 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 17. Mai 2016 um 18:45:42 Uhr:
Warte doch einfach erst einmal den Bußgeldbescheid ab, übrigends ist man mit deinen zugegebenen 30-40 km/h drüber ein notorischer zu schnellfahrer
Blödsinn. Fehler passieren.
Wenn die Strecke bekannt ist kann man vom angenommen Vorsatz ausgehen.
Die Frage, die sich mir stellt:
Darf man beim Lesen Deiner Beiträge von angenommener Ahnungslosigkeit ausgehen? 🙂
Also nochmal, hier geht es rein um die rechnerische Möglichkeit.
Belerungen hole ich mir nur bei meiner Frau ab ;-)
Und nochmals, auf dieser Strecke bin ich direkt über die Auffahrt gekommen. Ob es Nachweisbar ist oder nicht ist schnuppe. Die Zeit zwischen Arbeistzeiterfassung und Messpunkt lässt keine andere Streck zu. Die Polizisten mit dem Lasergerät haben es sicherlich auch gesehen wenn ich mich im Visier befand.
Die gemessene 172 km/h war am Laser abzulesen. Und die Beamten sind mir nach der Messung hinterhergefahren und an der folgenden Ausfahrt herausgewunken.
6 Km/h werden mir als Toleranz abgezogen.
Wenn die tatsächliche geschwindigkeit bei 160 km/h lag würde nach Toleranzabzug 154km/h übrig bleiben.
Die Frage ist auch wie der Laser in einer Phase der Beschleunigung misst. Bei konstanter Fahrt sollten die Messwerte exat sein.
Ob ich zu schnell war oder nicht, Vorsatz ja oder nein, was spielt es hier für eine Rolle? Das war nicht meine Frage ob ich ein böser Junge bin.
Ich muss mir nichts ausdenken, wenn ich 172/166 km/h gefahren bin soll ich auch dafür bestaft werden, wenn es 155 km/ waren dann soll ich dafür bestaft werden. Das macht schon ein Unterschied.
Passat Variant 2015 (B8) 2,0 TDi 150 PS Automatik in Stellung (D), Vollausstattung mit schwerem PanoDach, nicht Beladen, fast voller Tank, Sommerreifen 225/17
Noch irgend welche Fragen?