Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit

VW Passat

Hallo B8 Gemeinde,
ich befinde mich gerade in einer Rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich wurde auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 172 km/ (ohne Abzug der Toleranz) per Laser gemessen.

Ich zweifele diese Messung an da von der Einfahrt/Auffahrt Autobahn mit bei 60 km/h bis zum Meßpunkt mit einer Messung von 172 km/h exakt 700 Meter hinterlegt habe.

Annahmen sind ebene Strecke, keine erhöhte Luftwiderstände.

Meine Rechnung wäre bei Theoretischen Beschleunigung von 0-200 km/h von 38 Sekunden folgende:
Die Beschleunigung beträgt dann a = v/t = 1,5 m/s²

Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:

Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h

Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.

Ich bräuchte den Beschleunigungswert von 60 auf 172 km/h in Sekunden oder in Meter Strecke.

Sind unter euch Physiker und Geschwindigkeitsinteressierte die hierzu was beitragen können?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

@ einTraumtaenzer

Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":

Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.

1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt
2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck
3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)

Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.

Im Klartext - der TE ist ein Raser und wurde erwischt. Jetzt kostet es Geld, Punkte und den FS.

Mehr gibt es dazu meiner Ansicht nach nicht zu sagen.

Gruß
Frank

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Meine Herren! Ich entschuldige mich hiermit in aller Form für meinen eigentlich eher kabarettistisch angelegten Beitrag. Bitte nehmt ihn nicht zum Anlass, jetzt Atome zu spalten und Euch gegenseitig an die Gurgel zu gehen.

Anscheinend ist Deutschland wirklich nur noch fähig, Satire mit Nachdenk-Intention in Ziegenfickergedichten zu sehen und ist bei der feineren Klinge hoffnungslos überfordert

😁

Ach, nicht so schwarz sehen, werter Ritter! Hier treffen nunmal ganz unterschiedliche Typen aufeinander. Und ein wenig Aufklärung und Information hat noch nie geschadet. 😉

Zitat:

@twindance schrieb am 20. Mai 2016 um 12:41:34 Uhr:


Bitte nehmt ihn nicht zum Anlass, jetzt Atome zu spalten und Euch gegenseitig an die Gurgel zu gehen.

Ist doch immer interessant zu sehen, was aus solchen Sachen wird. Eines ist auch schön: Ich war vier Jahre weg, aber geändert hat sich auf dem Gebiet nichts....😁😉

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Ich sehe irgendwie das Problem nicht. Es ist doch kein Problem, wenn darauf hingewiesen wird, dass es einen Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug gibt. spannend finde ich den Umgang mit solchen Informationen. Man kann natürlich sagen "hey super, da habe ich was dazu gelernt" oder man kann jegliche Form der Differenzierung als unnötig abstempeln. Ich weiß, welchen Weg ich besser finde...

@ twindance:

also ich fine Sarkasmus gemischt mit etwas Lakonischen Text sehr witzig, aber wie du ja selbst schon bemerkt hast, nicht jeder kann das verstehen. Hat wahrscheinlich auch was mit Textverständnis, Empathie und Bildung zu tun.

rzz

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