Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit

VW Passat

Hallo B8 Gemeinde,
ich befinde mich gerade in einer Rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich wurde auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 172 km/ (ohne Abzug der Toleranz) per Laser gemessen.

Ich zweifele diese Messung an da von der Einfahrt/Auffahrt Autobahn mit bei 60 km/h bis zum Meßpunkt mit einer Messung von 172 km/h exakt 700 Meter hinterlegt habe.

Annahmen sind ebene Strecke, keine erhöhte Luftwiderstände.

Meine Rechnung wäre bei Theoretischen Beschleunigung von 0-200 km/h von 38 Sekunden folgende:
Die Beschleunigung beträgt dann a = v/t = 1,5 m/s²

Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:

Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h

Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.

Ich bräuchte den Beschleunigungswert von 60 auf 172 km/h in Sekunden oder in Meter Strecke.

Sind unter euch Physiker und Geschwindigkeitsinteressierte die hierzu was beitragen können?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

@ einTraumtaenzer

Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":

Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.

1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt
2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck
3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)

Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.

Im Klartext - der TE ist ein Raser und wurde erwischt. Jetzt kostet es Geld, Punkte und den FS.

Mehr gibt es dazu meiner Ansicht nach nicht zu sagen.

Gruß
Frank

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Zitat:

@hansaplast18 schrieb am 30. April 2016 um 05:48:51 Uhr:


@ einTraumtaenzer

Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":

Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.

1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt
2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck
3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)

Mir war überhaupt nicht bewusst, dass die Punkte 1 - 3 in diesem Thread irgendwie zur Debatte standen.

Es ging lediglich um die komische Milchmädchenrechnung im EP.

Zitat:

@hansaplast18 schrieb am 30. April 2016 um 05:48:51 Uhr:



Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.

Immer, wenn euch nichts besseres einfällt, wird ordentlich die Moralkeule geschwungen. Zum likes sammeln taugt das anscheinend immer.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 1. Mai 2016 um 18:36:59 Uhr:


Immer, wenn euch nichts besseres einfällt, wird ordentlich die Moralkeule geschwungen. Zum likes sammeln taugt das anscheinend immer.

Wenn ich mir den Thread so ansehe, dann war hier diesbezüglich alles ruhig, für dich vermutlich zu ruhig. Daher hast DU das Thema erst mal aufgemacht, um dich ganz offensichtlich im Anschluss über diese Leute endlich echauffieren zu können ... wirklich grandios!

@ einTraumtaenzer

Ich bin nochmal ein paar Tage älter wie Du und gehöre sicherlich nicht zu den Schleichern. Trotzdem ist mir stets bewusst, wie weit ich den Bogen überspannen darf, ohne nennenswerte Konsequenzen befürchten zu müssen.

Wer dies einfachen Regeln nicht berücksichtigt, der soll nicht wie ein Mädchen jammern, sondern die Konsequenzen wie ein Mann ertragen!

Es hat also nichts mit einer Moralkeule zu tun, sondern lediglich dem Umstand, dass man zu seinem absichtlichen Fehlverhalten stehen muss.

Gruß
Frank

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 27. April 2016 um 14:39:18 Uhr:


Die Ausfahrt muss ich nehmen wenn ich von der Arbeit nach Hause fahre.

Dann war dir das dort geltende TL doch bekannt, oder?

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Es handelt sich hier ums Stuttgarter Kreuz

https://www.google.de/maps/@48.724896,9.0663148,4604m/data=!3m1!1e3

Ob und wie da nun das TL aussieht weiß ich nicht bin Lkw Fahrer und kein Fernfahrer, aber wer Ortskundig ist sollte wissen das hier wohl TL 120 gilt

Nur der TE halt nicht 🙄🙄

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...e-4f85-9f89-1cb247d70f14.html

Zeitung lesen hilft manchmal auch

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...9-41f9-99d4-cebaf72e0577.html

Ja, so ist das oft: Zuerst fährt man so schnell wie man "will", obwohl man genau weiß das hier 120 Limit ist, dann macht es "blitz", und man denkt: "au verdammt, wie winde ich mich hier wieder raus?" Schwere Kindheit? Nee, klappt wahrscheinlich nicht......Dann wird halt herumtheoretisiert was wäre wenn, statt wie ein verantwortungsbewußter Erwachsener hinzustehen und zuzugeben: Ja ich hab Mist gebaut, ich stehe dazu....
Typisch für viele Raser.

rzz

Mensch rocky, jetzt wirst du mir sogar noch bissel sympathisch. 😁

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 27. April 2016 um 12:20:11 Uhr:


Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:

Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h

Damit bist du aber bereits

deutlich

schneller als die erlaubten 120 km/h.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 1. Mai 2016 um 18:36:59 Uhr:


Immer, wenn euch nichts besseres einfällt, wird ordentlich die Moralkeule geschwungen. Zum likes sammeln taugt das anscheinend immer.

Möglich, aber hat er denn Unrecht?

Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg auf einer mir bestens bekannten Strecke dort wo immer 120 gilt 170 fahre, und das nicht an einer Stelle wo ich vielleicht zu schnell einfahre, sondern wo ich in einer 120er Zone aktiv und bewusst auf 170 beschleunige dann ist das kein Versehen sondern ganz einfach Vorsatz.

Absicht, Ignoranz, Überheblichkeit, was auch immer.

Mitleid finde ich da persönlich fehl am Platz.

Der TE meldet sich hier ja auch nicht mehr, ich denke er hat seinen Fehler verstanden und erspart sich Rechenwege wie man einen Passat langsamer rechnen kann....

Auf Ideen kommen manche *kopfschüttel*

ich glaube eher, er erspart sich weitere Tiraden und Vorhaltungen hier im Forum.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 3. Mai 2016 um 09:26:30 Uhr:


Der TE meldet sich hier ja auch nicht mehr, ich denke er hat seinen Fehler verstanden und erspart sich Rechenwege wie man einen Passat langsamer rechnen kann....

Verstanden ist nicht gleich einsehen.....😉

Denke eher, dass er hier nicht dass erhalten hat womit er eigentlich gerechnet hat. Aber seit 28.04. war er ja auch nicht mehr online. Vermutlich plant er schont die lappenfreie Zeit....😁

Nun, er hat ja jetzt bald genug Zeit, über seine Tat nachzudenken, soweit möglich. Wenn er zuerst überlegt hätte bevor er den Pin drückt wäre ihm das nun erspart geblieben. Hoffentlich siehr er es ein und lernt daraus.

rzz

Nochmal was zur Lasermessung:

Das Messgerät führt innerhalb der Messdauer ca. 5000 Messungen pro Sekunde aus. Wenn es währenddessen zu Abweichungen kommt, annulliert das Messgerät die Messung. Deshalb sind fehlmessungen fast zu 100 Prozent ausgeschlossen 🙂

Außerdem wird immer zugunsten des Fahrers gemessen. Die reale Geschwindigkeit wird nur dann gemessen, wenn das Fahrzeug direkt auf das Messgerät zufährt. Da meistens von der Seite gemessen wird, kommt als Ergebnis logischerweise immer eine geringere Geschwindigkeit raus, als tatsächlich gefahren wurde.

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