ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit

Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit

VW Passat
Themenstarteram 27. April 2016 um 10:20

Hallo B8 Gemeinde,

ich befinde mich gerade in einer Rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich wurde auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 172 km/ (ohne Abzug der Toleranz) per Laser gemessen.

Ich zweifele diese Messung an da von der Einfahrt/Auffahrt Autobahn mit bei 60 km/h bis zum Meßpunkt mit einer Messung von 172 km/h exakt 700 Meter hinterlegt habe.

Annahmen sind ebene Strecke, keine erhöhte Luftwiderstände.

Meine Rechnung wäre bei Theoretischen Beschleunigung von 0-200 km/h von 38 Sekunden folgende:

Die Beschleunigung beträgt dann a = v/t = 1,5 m/s²

Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:

Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h

Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.

Ich bräuchte den Beschleunigungswert von 60 auf 172 km/h in Sekunden oder in Meter Strecke.

Sind unter euch Physiker und Geschwindigkeitsinteressierte die hierzu was beitragen können?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

@ einTraumtaenzer

Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":

Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.

1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt

2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck

3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)

Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.

Im Klartext - der TE ist ein Raser und wurde erwischt. Jetzt kostet es Geld, Punkte und den FS.

Mehr gibt es dazu meiner Ansicht nach nicht zu sagen.

Gruß

Frank

140 weitere Antworten
Ähnliche Themen
140 Antworten
am 27. April 2016 um 11:20

Mal ab von deiner Rechnerei:

Wie hast du denn die Prämisse v0 = 60 km/h ermittelt und wie belegst du sie?

Da brauchst Du nicht viel "rumrechnen", wenn Du die Messung anzweifelst, dann leg durch einen Fachanwalt Widerspruch ein.

Notfalls geht das ganze vor Gericht und es muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Deinen Berechnungen, auch wenn Sie exakt sind, glauben sie nicht...

Was hättest denn fahren dürfen?

Es interessiert die Behörden nicht, wie du auf das (überhöhte) Tempo gekommen bist, sondern, dass du so schnell warst! Spar dir den Stress, du wirst verlieren.

Bernd.

Themenstarteram 27. April 2016 um 11:39

auf die 60 km/h komme ich über die Autobahneinfahrt (Autobahndreieck) bei einer etwa 360° Strecke.

Bei einer höheren Geschwindigkeit würde ich aus der Kurve fliegen.

Am ende dieser Kurve steht der Tacho auf 60 und dann wird beschleunigt.

Ich habe es heute Mittag versucht nachzustellen.

Auf Höhe des Messpunktes komme ich gerade auf 160 km/h

 

Zitat:

@NordOlli schrieb am 27. April 2016 um 13:20:21 Uhr:

Mal ab von deiner Rechnerei:

Wie hast du denn die Prämisse v0 = 60 km/h ermittelt und wie belegst du sie?

Themenstarteram 27. April 2016 um 11:43

Ich hätte 120 fahren dürfen.

Abzüglich der Toleranz von 6 km/h würde ich mit 46 km/h Überschreitung 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.

Mei Ziel ist es zu errechnen ob es Möglich ist diese Überschreitung zu erreichen.

Wenn es Rechnerisch schlüssig ist kann ich dann noch entscheiden ob ich die Messung anzweifeln soll und dann per Anwalt und Gutachter versuchen kann das Ergebnis zu korrigieren.

Mir würde es langen die Überschreitung auf max. 40 km/h festzusetzen.

Zitat:

@HackyPaddy schrieb am 27. April 2016 um 13:23:07 Uhr:

Da brauchst Du nicht viel "rumrechnen", wenn Du die Messung anzweifelst, dann leg durch einen Fachanwalt Widerspruch ein.

Notfalls geht das ganze vor Gericht und es muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Deinen Berechnungen, auch wenn Sie exakt sind, glauben sie nicht...

Was hättest denn fahren dürfen?

Themenstarteram 27. April 2016 um 11:50

Hier die gefahrene Strecke

Autobahndreieck
am 27. April 2016 um 12:09

Gleich nochmal geblitzt worden beim nachstellen? :-)

Glaube auch nicht, dass in 700meter 110km/h Steigerung schaffst mit deinem 150PS passat...

https://www.facebook.com/.../?fref=ts

Das ist ne seite für beschleunigungsmessung. Da siehst du auch die zurückgelegte strecke. Meistens zwar 100-200, aber ja auch ungefähr 100km/h Steigerung... Auch wenn natürlich von 60-170 schneller bist. In den Diagrammen steht auch die zurückgelegt Wegstrecke.

Da ist z.b. ein T5 bus mit 330PS, der hat von 100-180km/h genau 700meter gebraucht.

Vielleicht hilft es ja...

Gruß

Markus

am 27. April 2016 um 12:27

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 27. April 2016 um 13:50:56 Uhr:

Hier die gefahrene Strecke

Und wie willst du beweisen, dass du tatsächlich von dort gekommen bist und nicht aus einer anderen Richtung gekommen bist?

Wenn die Messung fehlerhaft ist, muss sie als Ganzes verworfen werden. Runterhandeln geht nicht. Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Interessant ist ja auch, wo genau der Messpunkt liegt, Laser haben ja eine lange Reichweite. Akteneinsicht würde helfen.

Zitat:

@NordOlli schrieb am 27. April 2016 um 13:20:21 Uhr:

Mal ab von deiner Rechnerei:

Wie hast du denn die Prämisse v0 = 60 km/h ermittelt und wie belegst du sie?

Genau das wollte ich auch fragen.

Themenstarteram 27. April 2016 um 12:39

Die Ausfahrt muss ich nehmen wenn ich von der Arbeit nach Hause fahre.

Die Strecke von meinem Büro zum Dreieck ist genau 1,5 km lang. Zum Beweisen wäre auch ein Auszug aus der Zeiterfassung möglich, bzw. Zeitstempel am Server.

Der Motor war auch nicht Warmgelaufen bis dahin, falls es für die Beschleunigungswerte eine Rolle spielen sollte.

 

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 27. April 2016 um 14:27:29 Uhr:

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 27. April 2016 um 13:50:56 Uhr:

Hier die gefahrene Strecke

Und wie willst du beweisen, dass du tatsächlich von dort gekommen bist und nicht aus einer anderen Richtung gekommen bist?

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 27. April 2016 um 12:20:11 Uhr:

Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.

Das ist mit keinem Auto möglich, je höher die Geschwindigkeit umso geringer die Beschleunigung (bei gleichbleibender Leistung und nicht durchdrehenden Rädern).

Wenn du das noch berücksichtigst ist dann berechneter Wert höher und zum Messwert ist es ja nicht weit.

PS. Die Geschichte mit dem Nachstellen würde ich vor Gericht möglichst nicht erwähnen. ;)

Gruß Metalhead

da musst Du einen Anwalt einschalten. Wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast, dann hast Du gut vorgesorgt. Anderenfalls kann das teuer werden.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 27. April 2016 um 14:27:29 Uhr:

Und wie willst du beweisen, dass du tatsächlich von dort gekommen bist und nicht aus einer anderen Richtung gekommen bist?

Braucht er nicht zu beweisen, weil das ohnehin niemanden interessiert.

Und er muss auch nichts vorrechnen um zu „beweisen“ dass er seiner Ansicht nach nur 166 anstatt 172km/h schnell sein konte.

Entweder er kann erreichen, dass die Messung als ganzes ungültig ist oder er hat halt Pech (bzw. kein Glück) gehabt.

 

P.S:: Die Berechnung einer Geschwindigkeit anhand einer linearen Interpolation über eine Strecke aus einer Messung von 0-200 km/h ist sinnlos, da der Luftwiderstand quadratisch eingeht.

Kann man zwar machen, liefert aber natürlich falsche Ergebnisse.

Anders gesagt: Du hast einen Denkfehler in deiner "Rechnung".;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit