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Rechtliche Auseinandersetzung gemessene Geschwindigkeit

VW Passat
Themenstarteram 27. April 2016 um 10:20

Hallo B8 Gemeinde,

ich befinde mich gerade in einer Rechtlichen Auseinandersetzung mit den Behörden bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich wurde auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 172 km/ (ohne Abzug der Toleranz) per Laser gemessen.

Ich zweifele diese Messung an da von der Einfahrt/Auffahrt Autobahn mit bei 60 km/h bis zum Meßpunkt mit einer Messung von 172 km/h exakt 700 Meter hinterlegt habe.

Annahmen sind ebene Strecke, keine erhöhte Luftwiderstände.

Meine Rechnung wäre bei Theoretischen Beschleunigung von 0-200 km/h von 38 Sekunden folgende:

Die Beschleunigung beträgt dann a = v/t = 1,5 m/s²

Mit 60 km/h starten und 700 m Strecke stehen zur Verfügung, dann habe ich am Ende eine Geschwindigkeit von:

Mit V² - vo² = 2 * a *s, ergibt sich: v = (2 * a * s + vo²)^0,5 = (2 * 1,5 m/s² * 700 m + 16,7 m²/s²)^0,5 = 166 km/h

Die währe aber nur richtig bei einer Linearen Beschleunigung, was aber physikalisch beim Passat nicht möglich ist.

Ich bräuchte den Beschleunigungswert von 60 auf 172 km/h in Sekunden oder in Meter Strecke.

Sind unter euch Physiker und Geschwindigkeitsinteressierte die hierzu was beitragen können?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten :-)

Beste Antwort im Thema

@ einTraumtaenzer

Kurz zum "erhobenen Zeigefinger":

Der TE wurde auf seinem täglichen Arbeitsweg mit 172 anstatt 120 km/h geblitzt.

1. Täglicher Arbeitsweg = Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt

2. Heimweg vom Arbeitsplatz = kein Zeitdruck

3. Vorsätzliche Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (vermutlich Tachoanzeige 180)

Wenn ich auf meinem täglichen Arbeitsweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit so massiv übertrete, dann mache ich dies ganz bewusst. Im Nachhinein über 5 km/h mehr oder weniger zu diskutieren, damit man dem Fahrverbot entgeht, ist schlicht schwach. Der TE ist mit Vorsatz zu schnell gefahren und war sich der drohenden Konsequenzen bewusst.

Im Klartext - der TE ist ein Raser und wurde erwischt. Jetzt kostet es Geld, Punkte und den FS.

Mehr gibt es dazu meiner Ansicht nach nicht zu sagen.

Gruß

Frank

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Da stellt sich mir die Frage warum man da mit 160-170 km/h fährt, wenn man weiß, daß man da nur 120 darf und die Strecke anscheinend auch fast täglich nutzt.

Klingt vielleicht nach erhobenem Zeigefinger. Aber-> Warum?

Ich denke hier hilft nur eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, in der unter T ein Wert eingetragen ist, der kleiner als der Messwert ist. Weiterhin ist ein Gutachten über den serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs am Tattag sowie der Nachweis, das Wind und Topografie ohne Einfluss waren... ;)

Hier war/ist die Rede von einem Passat mit 150 PS

Von 0 auf 220

 

Bei 9 Sekunden zeigt der Tacho 60 an, bei 29 Sekunden ist er bereits auf 180.

So, rechnen wir mal mit diesen Werten.

(60 + 180) / 2 = 120km/h Durchschnittsgeschw.

120 / 3.6 = 33.33 m/s

33.33m/s x 20s = 666,66m

 

Wenn man jetzt noch davon ausgehen kann, das eventuell schon, als sich der Kurvenradius der Auffahrt öffnete, mit dem Beschleunigen begonnen wurde, dann kommen mir die gemessenen 172km/h ca 700m nach dem Wechsel auf die AB in keinster Weise utopisch vor.

@ Rainer_EHST

Das Passat-Video ist als Beweis eher weniger geeignet, da es keine reale Werte anzeigt. Glaubt man den Zeitangaben des Videos, komme ich auf rund 10s für den Spurt auf reale 100 km/h (entspricht vermutlich Tacho 110 und wird dazu erst im 3. Gang erreicht).

Gruß

Frank

Das ein Tacho immer etwas mehr anzeigt, von Auto zu Auto auch unteschiedlich, ist mir schon bewusst, weshalb ich übrigens auch die Zeit bis 180, statt der gemessenen 172, für meine Beispielrechnung genommen habe. Also schon diverse Ungenauigkeiten nach oben einkalkuliert.

Aber nichts destro trotz, lässt es schon gewisse Rückschlüsse daruf zu, das diese 700m AB-Strecke, inbesondere wenn man noch dies ...

Wenn man jetzt noch davon ausgehen kann, das eventuell schon, als sich der Kurvenradius der Auffahrt öffnete, mit dem Beschleunigen begonnen wurde,

... mit einfließen lässt, durchaus für diese Übertretung ausreichen kann.

Kein Beweis, war auch nicht die Intension, aber schon das dies unmöglich sei,

(denke mal) nachvollziehbar in Frage gestellt.

am 27. April 2016 um 17:07

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 27. April 2016 um 18:31:03 Uhr:

Kein Beweis, war auch nicht die Intension, aber schon das dies unmöglich sei,

(denke mal) nachvollziehbar in Frage gestellt.

Richtig, denn der TE müsste die Unmöglichkeit dieser Geschwindigkeitsübertretung darlegen.

Und da reicht keine knappe Nummer, sondern das müsste schon eindeutig der Fall sein.

am 27. April 2016 um 17:28

Zitat:

@JumFrosch schrieb am 27. April 2016 um 13:39:04 Uhr:

auf die 60 km/h komme ich über die Autobahneinfahrt (Autobahndreieck) bei einer etwa 360° Strecke.

Bei einer höheren Geschwindigkeit würde ich aus der Kurve fliegen.

Am ende dieser Kurve steht der Tacho auf 60 und dann wird beschleunigt.

Ich habe es heute Mittag versucht nachzustellen.

Auf Höhe des Messpunktes komme ich gerade auf 160 km/h

Welches dann der Beweis sein müsste das du nicht die Autobahn gewechselt hast sonst hättest du die 172 km/h ja schaffen müssen.

Ich denke das gegen Kurvenende der Passat auch mit 70-80km/h nicht umkippt wie vom TE erwähnt. Und an nem guten Tag wo man einfach mal drauflatscht müssen ja die 60km/h auch nicht stimmen. Beim Nachstellen ist das immer was anderes...

am 27. April 2016 um 18:15

Zitat:

@Wagi44 schrieb am 27. April 2016 um 20:05:00 Uhr:

Ich denke das gegen Kurvenende der Passat auch mit 70-80km/h nicht umkippt wie vom TE erwähnt. Und an nem guten Tag wo man einfach mal drauflatscht müssen ja die 60km/h auch nicht stimmen. Beim Nachstellen ist das immer was anderes...

Mit Sicherheit nicht, selbst in Richtung 100km/h dürften fast drin sein bei trockener Fahrbahn.

Und die Nummer mit dem Ausstempeln muss man auch hinterfragen, ob er nicht in der Lage gewesen wäre in der Zeit über die Anschlussstelle eins vorher zu kommen.

Das Beweismittel (Meßgerät/Verfahren) wird im Bescheid genannt,

nachUnregelmässigkeiten googeln

ggf. Anwalt; Akeneinsicht; eigener Gutachter.......

Wenn in der Kurve 60km/h Begrenzung ist kann man dort schneller fahren. Hab noch keine Autobahnkurve erlebt wo die Begrenzung die physikalische Grenzgeschwindigkeit angegeben hat.

Denke eher der TE hatte da schon 80km/h drauf. Wer guckt bei ner Auffahrt schon auf den Tacho? Da der TE ja noch nichtmal seine 160-180km/h wahrgenommen hat wird er sicherlich auch nicht wahrgenommen haben, dass er bereits 80km/h schnell ist.

Jetzt wird natürlich nachträglich der Strohhalm gesucht...

Von 60er Begrenzung hat er ja nichts geschrieben. Es gibt hier und da auch Zufahrten, wo im engsten Kurvenradius auf 40 limitiert ist.

 

Schönefelder Kreuz, wenn du aus Berlin rausfahrend in Richtung Frankfurt/Oder weiter willst.

Da fliegt man zwar mit 60 noch nicht aus der Kurve, aber mit nem größeren Fahrzeug, voll beladen, merkt man schon, das die 40 durchaus dahingehend ihren Sinn haben, hier nicht allzu sportlich hindurchzufahren.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 27. April 2016 um 16:41:07 Uhr:

Hier war/ist die Rede von einem Passat mit 150 PS

Von 0 auf 220

 

Bei 9 Sekunden zeigt der Tacho 60 an, bei 29 Sekunden ist er bereits auf 180.

So, rechnen wir mal mit diesen Werten.

(60 + 180) / 2 = 120km/h Durchschnittsgeschw.

120 / 3.6 = 33.33 m/s

33.33m/s x 20s = 666,66m

 

Wenn man jetzt noch davon ausgehen kann, das eventuell schon, als sich der Kurvenradius der Auffahrt öffnete, mit dem Beschleunigen begonnen wurde, dann kommen mir die gemessenen 172km/h ca 700m nach dem Wechsel auf die AB in keinster Weise utopisch vor.

Also bei km 66,4 ist er bei 60 km/h und bei km 67,0 bei über 170 km/h. Passt genau, wie die Faust aufs Auge. ;)

P.S.: Scheisse, wenn der Fahrer nicht mehr weiß wie schnell er gefahren ist.....:D

am 28. April 2016 um 17:58

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 28. April 2016 um 10:48:12 Uhr:

Von 60er Begrenzung hat er ja nichts geschrieben. Es gibt hier und da auch Zufahrten, wo im engsten Kurvenradius auf 40 limitiert ist.

Die gibt es, aber schau dir das Bild an, das ist eine Standardkurve und nichts Extremes. Wie gesagt, die kann man mit einem modernen Fahrzeug mit mehr oder weniger 100 Sachen bei Trockenheit nehmen ohne da einen Abflug zu machen.

Dazu kommt das selbst ein leichtes Gefälle zu deutlich verbesserten Fahrleistungen führt und womöglich am Tag der Messung Rückenwind die Beschleunigung unterstützt hat.

Aber egal wie, was und warum. Ohne stichhaltige Gründe warum die Messung falsch sein soll kommt der TE nicht aus der Nummer raus und seine Messungen und Rechnungen zählen wohl kaum.

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