rechter Außenspiegel

Opel Insignia B

Hallo zusammen,

gestern Morgen hat eine Dame in einer 30er Zone unachtsam aus einem geparkten Wagen die Türe geöffnet und meinen rechten Außenspiegel beschädigt.

Bilder sind beigefügt.

Plastiknasen sind gebrochen, Mechanik ist aber Okay.
Adressdaten wurden ausgetauscht, Zeugen vorhanden, keine Polizei.
Die meisten Händler die ich für einen KVA angefragt habe, verweisen mich auf nächste Woche, soweit Okay.

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Schaden und kann die Ersatzteile ungefähr beziffern ?

Es passt nichts mehr zusammen, so dass man mit Gaffa Tape handeln musste.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hapabla schrieb am 21. Mai 2020 um 10:48:03 Uhr:


Ausweisen muss sich der Beteiligte Unfallgegner mir ggü. ebenfalls nicht, da ich keine Handhabe habe. lediglich das Kennzeichen.
Zeugen können, müssen aber nicht vorhanden sein.

Das ist nicht richtig:

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 34 Unfall

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
...
5.
anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten

a)
anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war und
b)
auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen,

Vestöße dagegen sind verwarngeldbewährt:

Zitat:

134012
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift zu geben.
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat € 30,00

134018
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen.
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat € 30,00

Bei einem Bagatellunfall mit klarem Sachverhalt und vernünftigen Beteiligten ist die Polizei überflüssig. Ausser einem Personalienaustausch und ein Verwarn- oder Bußgeld zu verhängen machen die auch nichts. Sollte man seinem Gegenüber nicht über den Weg trauen, weil man das Gefühl hat, er könnte sein vor Ort gegebenes Schuldeingeständnis später zurückziehen, würde ich schon die Polizei hinzuziehen. Das ist jedoch auch keine Garantie dafür, dass man hinterher keinen oder weniger Ärger hat. Auch wenn die Leute vor Ort einsichtig sind und eine Strafe bezahlen, können sie hinterher immer noch Anwälte beauftragen, deren täglich Brot es ist, ihre Mandaten in die Opferrolle zu bringen. Denn vor Ort war man ja nervös und aufgeregt und hat alles gar nicht so gemeint, wie man es gesagt hat...

Mit etwas Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl sollte man in der Lage sein, die richtige Entscheidung zu treffen, die nicht immer das Hinzuziehen der Polizei bedeutet.

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Die Fakten der Polizei sind die welche ihnen von den Unfallbeteiligen erzählt wird. Also das Papier nicht Wert auf dem diese Aussagen stehen.

Untermauere das mit Fakten.

Man kann das Thema auch ...!
Halten wir noch mal fest:
Beschädigtes Auto stand (geparkt) und ein anderer Verkehrsteilnehmer (hier Frau) hat den Spiegel beschädigt. Alles wurde von den betreffenden Personen festgehalten (somit keine Fahrerflucht) und anschließend, wenn auch etwas verspätet, an die Versicherung gemeldet. Wo ist also bisher das Problem? Hat die Frau behauptet, dass der beschädigte Wagen zu weit im Verkehrsraum stand bzw. im Parkverbot?
Das wäre, zumindest aus meiner Sicht, die einzige Möglichkeit eine Mitschuld einzuklagen. Ich kann davon nichts lesen. Und das dann vielleicht Versicherungen noch mal nachfragen oder sich halt auch etwas Zeit lassen (bisher ja noch nicht passiert), liegt in der Natur dieser. Keine Versicherung zahlt gerne ihr "hart" verdientes Geld wieder aus.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 22. Mai 2020 um 11:10:49 Uhr:


Untermauere das mit Fakten.

Die Fakten stehen weiter vorne.

War für dich ja Krawall....................

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dummes Zeug

Ach ja.... wo denn genau sind die Fakten ?

Zitat:

@Lambo-Fan schrieb am 8. Mai 2020 um 11:08:48 Uhr:


Spiegelgehäuse gibt es nur komplett mit dem Rest. Und hier noch ein Beispiel aus dem EPC Text:
TUERSPIEGEL ZSB., OHNE ABDECKUNG, RECHTS (AUSSER RPO A45, MEMORY-SITZ UND SPIEGEL) (FUER ELEKTRISCH EINKLAPPBAREN SPIEGEL, RPO DMJ) (FUER TOTER-WINKEL-ALARM MIT SPURASSISTENTEN, RPO UKC)

Ach, gibt es das nur?

Ich habe mir in der Garage auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz das Gehäuse beschädigt. Der FOH hat auch nur das Gehäuse bestellt, es wurde dann noch in Wagenfarbe lackiert und mit dem alten Innenleben neu montiert.

Kosten rund 350€

Es gibt Neuigkeiten.
Die von der Versicherung zu entrichtende Summe ist 645.-€ inkl. und nicht wie erst vermutet, 518.-€.
Es kam u.a. noch eine Corona Prämie ( Desinfektion etc. ) dazu, natürlich mit AWs berechnet.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 13. Juni 2020 um 16:45:47 Uhr:


Es gibt Neuigkeiten.
Die von der Versicherung zu entrichtende Summe ist 645.-€ inkl. und nicht wie erst vermutet, 518.-€.
Es kam u.a. noch eine Corona Prämie ( Desinfektion etc. ) dazu, natürlich mit AWs berechnet.

Doch ganz ordentlich. Hätte ich nicht gedacht.

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