rechter Außenspiegel

Opel Insignia B

Hallo zusammen,

gestern Morgen hat eine Dame in einer 30er Zone unachtsam aus einem geparkten Wagen die Türe geöffnet und meinen rechten Außenspiegel beschädigt.

Bilder sind beigefügt.

Plastiknasen sind gebrochen, Mechanik ist aber Okay.
Adressdaten wurden ausgetauscht, Zeugen vorhanden, keine Polizei.
Die meisten Händler die ich für einen KVA angefragt habe, verweisen mich auf nächste Woche, soweit Okay.

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Schaden und kann die Ersatzteile ungefähr beziffern ?

Es passt nichts mehr zusammen, so dass man mit Gaffa Tape handeln musste.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Hapabla schrieb am 21. Mai 2020 um 10:48:03 Uhr:


Ausweisen muss sich der Beteiligte Unfallgegner mir ggü. ebenfalls nicht, da ich keine Handhabe habe. lediglich das Kennzeichen.
Zeugen können, müssen aber nicht vorhanden sein.

Das ist nicht richtig:

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 34 Unfall

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
...
5.
anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten

a)
anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war und
b)
auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen,

Vestöße dagegen sind verwarngeldbewährt:

Zitat:

134012
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift zu geben.
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat € 30,00

134018
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen.
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat € 30,00

Bei einem Bagatellunfall mit klarem Sachverhalt und vernünftigen Beteiligten ist die Polizei überflüssig. Ausser einem Personalienaustausch und ein Verwarn- oder Bußgeld zu verhängen machen die auch nichts. Sollte man seinem Gegenüber nicht über den Weg trauen, weil man das Gefühl hat, er könnte sein vor Ort gegebenes Schuldeingeständnis später zurückziehen, würde ich schon die Polizei hinzuziehen. Das ist jedoch auch keine Garantie dafür, dass man hinterher keinen oder weniger Ärger hat. Auch wenn die Leute vor Ort einsichtig sind und eine Strafe bezahlen, können sie hinterher immer noch Anwälte beauftragen, deren täglich Brot es ist, ihre Mandaten in die Opferrolle zu bringen. Denn vor Ort war man ja nervös und aufgeregt und hat alles gar nicht so gemeint, wie man es gesagt hat...

Mit etwas Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl sollte man in der Lage sein, die richtige Entscheidung zu treffen, die nicht immer das Hinzuziehen der Polizei bedeutet.

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Zitat:

@guenther1988 schrieb am 20. Mai 2020 um 20:12:50 Uhr:



Zitat:

@Hapabla schrieb am 20. Mai 2020 um 12:18:27 Uhr:


...
Nie wieder ohne Polizei, egal welcher Schaden vorliegt.

Genau so und nicht anders.

Ja schon, aber bei solchen Bagatellschäden ?
Die Erkenntnisse der Polizei sind den Versicherungen eh egal.

Ordentliches Protokoll anfertigen, beide unterschreiben lassen, Bilder (auch aus der Ferne !, nicht nur die unmittelbaren Schäden) machen, Zeugen suchen und gut is. Man sollte schon die Kosten im Auge behalten, die Versicherungen legen die Mehrkosten auf alle um 😉 Wie gesagt bei überschaubaren Schäden. Alles andere muss ein Gutachter einschätzen.

Deine Aussage ist konträr und nicht schlüssig.
Auf der einen Seite redest du von Bagatellschäden und dann wider rum von einem Gutachter.
Die Polizei muss erscheinen wenn ich es will, das ist Ihre Pflicht.
Ebenso habe ich weniger Ärger, siehe jetzt den aktuell Fall.
Was bringen Unterschriften an Unfallorten ? Nichts. Ausweisen muss sich der Beteiligte Unfallgegner mir ggü. ebenfalls nicht, da ich keine Handhabe habe. lediglich das Kennzeichen.
Zeugen können, müssen aber nicht vorhanden sein.

Warum hast du denn in deinen Fall weniger Ärger, wenn die Polizei kommt? Bis jetzt war doch das Problem, dass der Unfallgegner den Schaden nicht gemeldet hat. Das würde die Polizei ja auch nicht machen, weil nicht deren Aufgabe.
Bei meiner Versicherung gibt es zwei kleine Kärtchen. Eine für mich und eine für den Unfallgegner. Wenn ich also Schuld bin, wird alles vernünftig aufgenommen, fotografiert und anschließend bekommt der andere meine Karte. Dann kann er bei meiner Versicherung anrufen und gut ist. Die Polizei nimmt den Schaden auch nur auf.

Simpel :

Die Adressdaten sind verifiziert und ich kann mit dem angefertigten Unfallbericht zum RA gehen oder der Versicherung den Schadenshergang mitteilen, der von den Beamten angefertigt wurde.

Wenn die nicht dabei war, hat man Diskussionen, so wie ich jetzt.

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Zitat:

@Dave1972 schrieb am 21. Mai 2020 um 10:56:56 Uhr:


Die Polizei nimmt den Schaden auch nur auf.

Eben und wenn Papa dann Anwalt ist tauchen plötzlich zwei Zeugen auf die genau gesehen haben das du nicht bei Grün in eine Kreuzung gefahren bist in der du wegen Verkehr stehen bleiben musst sondern bei Rot und dir ein entgegenkommender Linksabbieger der angeblich Grün hatte in die Karre fährt. Dann bist du plötzlich trotz von der Polizei mit völlig andern aufgenommen Unfallhergang (Schuld Linksabbieger) der alleinige Unfallverursacher.

Und was hat das nun mit dem Spiegel und der Polizei zu tun ?
Alleine deine Schilderung ist doch nur wieder auf Krawall ausgelegt.

Wir sollten bei der eigentlichen Thematik verharren und nicht hier weiter stricken.
Mir ist ein solcher Fall noch nie passiert und hatte einige Unfälle erlebt die auf den ersten Blick zu erklären waren.

Gerne fragen zum Fall, ohne Hypothetisch zu werden.

Naja 580 Euro ist auch nicht gerade wenig Geld. Bei meinen zwei bisherigen Unfällen, an denen ich nicht schuld war, hat sich trotz Gutachter, trotz Polizei und Anwalt die gegnerische Versicherung mehrfach gemeldet und gefragt wie denn der Unfall genau passiert sei.

Bei den Adressdaten sehe ich das genauso, die Polizei überprüft diese, mir gegenüber kann der andere falsche Angaben machen.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 21. Mai 2020 um 10:48:03 Uhr:


Ausweisen muss sich der Beteiligte Unfallgegner mir ggü. ebenfalls nicht, da ich keine Handhabe habe. lediglich das Kennzeichen.
Zeugen können, müssen aber nicht vorhanden sein.

Das ist nicht richtig:

Zitat:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 34 Unfall

(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist,
...
5.
anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten

a)
anzugeben, dass man am Unfall beteiligt war und
b)
auf Verlangen den eigenen Namen und die eigene Anschrift anzugeben sowie den eigenen Führerschein und den Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über die Haftpflichtversicherung zu machen,

Vestöße dagegen sind verwarngeldbewährt:

Zitat:

134012
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift zu geben.
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat € 30,00

134018
Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen.
§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat € 30,00

Bei einem Bagatellunfall mit klarem Sachverhalt und vernünftigen Beteiligten ist die Polizei überflüssig. Ausser einem Personalienaustausch und ein Verwarn- oder Bußgeld zu verhängen machen die auch nichts. Sollte man seinem Gegenüber nicht über den Weg trauen, weil man das Gefühl hat, er könnte sein vor Ort gegebenes Schuldeingeständnis später zurückziehen, würde ich schon die Polizei hinzuziehen. Das ist jedoch auch keine Garantie dafür, dass man hinterher keinen oder weniger Ärger hat. Auch wenn die Leute vor Ort einsichtig sind und eine Strafe bezahlen, können sie hinterher immer noch Anwälte beauftragen, deren täglich Brot es ist, ihre Mandaten in die Opferrolle zu bringen. Denn vor Ort war man ja nervös und aufgeregt und hat alles gar nicht so gemeint, wie man es gesagt hat...

Mit etwas Menschenkenntnis und Fingerspitzengefühl sollte man in der Lage sein, die richtige Entscheidung zu treffen, die nicht immer das Hinzuziehen der Polizei bedeutet.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 21. Mai 2020 um 10:48:03 Uhr:


Deine Aussage ist konträr und nicht schlüssig.
Auf der einen Seite redest du von Bagatellschäden und dann wider rum von einem Gutachter.

Mein letzter Satz war bezogen auf alles, was von einem Bagatellschaden abweicht. Dort muss Polizei, muss Gutachter - ohne wenn und aber.

Die Theorie, also die § hier sind zwar korrekt, aber die Praxis ist doch eine ganz andere.
Wer ist denn so mutig un fragt in Duibsurg Marxloh um ein Ausweis ?
Ich nicht !
Und ein Gutachter muss du, sofern die Summe X nicht (!) überschritten wurde, selbst zahlen.

Ihr wendet das Wort "Bagatelle" immer an, nur wie ist die Definition ?

+++++
Schäden von bis zu 25 € sind bei den heutigen Werten im Straßenverkehr kaum noch vorstellbar. Deshalb werden nur die wenigsten Unfälle unter diese Bagatellschadensgrenze fallen. Selbst kleine Rempler beim Parken können heutzutage ganz erhebliche Schäden verursachen. Nicht selten sind z. B. Stoßstangen von Fahrzeugen lackiert, so dass schon allein die Lackierung einer angefahrenen Stoßstange leicht über 600 € liegen kann.
+++++

Mein persönliches Fazit : Immer die Polizei einbeziehen und ein relativ ruhiges Gewissen haben.

Zitat:

@Hapabla schrieb am 21. Mai 2020 um 11:15:08 Uhr:


Und was hat das nun mit dem Spiegel und der Polizei zu tun ?
Alleine deine Schilderung ist doch nur wieder auf Krawall ausgelegt.

Tja wenn sich dir das aus dem Thread nicht erschließt ist das dein Problem.

Welchen Krawall du da lesen willst ist ebenfalls dein Problem.

Da steht nichts weiter als das, selbst wenn die Polizei jede Bagatelle aufnimmt, muss einem das bei der Schadensabwicklung nicht weiter helfen.

@Pitt: Mit der Polizei hast du Recht. Andersrum ist es ja auch oft genug so. Die Polizei wirft dir was vor und ein guter Anwalt "boxt" dich raus.

Wie gesagt, in dem Fall hätte die Polizei bis jetzt nichts geändert, da der einzige "Fehler" bisher darin bestand, dass der Unfall nicht der Versicherung gemeldet wurde. Also einfach mal wieder runter kommen (Thema Anwälte usw.) und abwarten.

Da magst du ein wenig recht haben aber Richter, sofern es bis dahin geht, tendieren aus meiner Erfahrung her immer ein wenig zu den festgestellten Fakten der Polizei. Der Ersteindruck hier zählt, da diese "Objektiv" sind.

Bewusst in " geschrieben.

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