Rechten Außenspiegel abgefahren. Was tun?
Guten Morgen zusammen, heute Morgen habe ich mir beim Überholen eines LKW´s den rechten Außenspiegel abgefahren. Grund war, dass der LKW aus irgendeinem Grund beim Überholmanöver zu weit links rüber kam. Ich hatte keine Möglichkeit nach rechts auszuweichen, sonst wäre ich im Straßengraben gelandet. Das Kennzeichen konnte ich mir nicht notieren, da die Straße zu befahren war. Was kann/muss ich jetzt tun? Soll ich das so meiner Versicherung mitteilen oder wäre es besser „Vandalismus“ als Grund/Ursache anzugeben.
Bin Vollkasko mit 300 € Selbstbeteiligung versichert.
Beste Antwort im Thema
Hallo,
ich habe dir garnichts angedichtet und bin weder Fech noch Dumm.
Mir kann die Sache auch egal sein. Ich wollte dich schlicht darauf Hinweisen, was sein könnte. Du kannst nämlich auch einen Schaden am LKW verursacht haben. Sollte der LKW_fahrer also etwas bemerkt haben und sich dein Kennzeichen notiert haben, dann steht der Vorwurf natürlich im Raum. Wie gesagt, mir kanns egal sein und ich kenne dich nicht...
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Wenn du ihm dann aber an der roten Ampel nicht eindeutig und zweifelsfrei beweisen kannst, dass er es auch gewesen ist, geht's aus wie das Hornberger Schießen. Wenn da an der entsprechenden Lkw-Seite in Golf-Spiegelhöhe nicht an irgendeiner Stelle eindeutige abgeschabte Lackspuren von der beschädigten Golf-Spiegelkappe zu finden sind, oder umgekehrt am beschädigten Spiegel Lackspuren von genau diesem Lkw, war die "Verfolgungsjagd" umsonst.
Einen Versuch wäre es aus meiner Sicht aber auf jeden Fall wert, weil erst nachschauen geht in solch einem Fall nicht ... deswegen erst verfolgen und dann nachschauen. Oder eben einfach das Kennzeichen fotografieren wenn man hinter ihm herfährt, ist ja auch kein Problem da heute jeder ein Handy mit Foto-Funktion hat. 😉
Zitat:
Original geschrieben von deepsilver
Einen Versuch wäre es aus meiner Sicht aber auf jeden Fall wert, weil erst nachschauen geht in solch einem Fall nicht ... deswegen erst verfolgen und dann nachschauen. Oder eben einfach das Kennzeichen fotografieren wenn man hinter ihm herfährt, ist ja auch kein Problem da heute jeder ein Handy mit Foto-Funktion hat. 😉Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Wenn du ihm dann aber an der roten Ampel nicht eindeutig und zweifelsfrei beweisen kannst, dass er es auch gewesen ist, geht's aus wie das Hornberger Schießen. Wenn da an der entsprechenden Lkw-Seite in Golf-Spiegelhöhe nicht an irgendeiner Stelle eindeutige abgeschabte Lackspuren von der beschädigten Golf-Spiegelkappe zu finden sind, oder umgekehrt am beschädigten Spiegel Lackspuren von genau diesem Lkw, war die "Verfolgungsjagd" umsonst.
Jeder nicht, aber fast jeder. Ich kenne z. B. noch jemanden (und den kenne ich schon seit ich lebe), der sein Mobiltelefon nur zu dem einen Zweck nutzt, was mal die eigentliche Idee des Telefonerfinders war, weswegen er so ein Gerät überhaupt erfunden hat. ^^
Zitat:
Original geschrieben von deepsilver
Einen Versuch wäre es aus meiner Sicht aber auf jeden Fall wert, weil erst nachschauen geht in solch einem Fall nicht ... deswegen erst verfolgen und dann nachschauen. Oder eben einfach das Kennzeichen fotografieren wenn man hinter ihm herfährt, ist ja auch kein Problem da heute jeder ein Handy mit Foto-Funktion hat. 😉Zitat:
Original geschrieben von P2Welt
Wenn du ihm dann aber an der roten Ampel nicht eindeutig und zweifelsfrei beweisen kannst, dass er es auch gewesen ist, geht's aus wie das Hornberger Schießen. Wenn da an der entsprechenden Lkw-Seite in Golf-Spiegelhöhe nicht an irgendeiner Stelle eindeutige abgeschabte Lackspuren von der beschädigten Golf-Spiegelkappe zu finden sind, oder umgekehrt am beschädigten Spiegel Lackspuren von genau diesem Lkw, war die "Verfolgungsjagd" umsonst.
Das Foto dann den Freunden vom Amt übergeben und 40 Euronen wegen Handynutzung während der Fahrt zahlen!😕
Sehe schon die grinsenden Gesichter der Ordnungshüter vor mir. Schließe mich meinem Vorrednern eher an, Wenns so eng ist, daß man nicht ausweichen kann, nicht überholen, und da es jetzt eh schon zu spät ist, nen Spiegel beim Verwerter holen und gut ists. Eine Belastung der VK ist die Sache nicht wert, zumal mit 300 € SB.
Gruß aus Hessen
Letztendlich habt ihr alle irgendwie schon recht, aber die Sache ist ja nochmal glimpflich ausgegangen und für 70 € bekomme ich einen neuen lackierten Spiegel.
..wie gesagt, wer mit den Spiegel anbauen möchte/kann und aus der Nähe von 33428 kommt kann sich gern melden.
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Zitat:
Original geschrieben von Trompeto
Das Foto dann den Freunden vom Amt übergeben und 40 Euronen wegen Handynutzung während der Fahrt zahlen!😕Zitat:
Original geschrieben von deepsilver
Einen Versuch wäre es aus meiner Sicht aber auf jeden Fall wert, weil erst nachschauen geht in solch einem Fall nicht ... deswegen erst verfolgen und dann nachschauen. Oder eben einfach das Kennzeichen fotografieren wenn man hinter ihm herfährt, ist ja auch kein Problem da heute jeder ein Handy mit Foto-Funktion hat. 😉
Sehe schon die grinsenden Gesichter der Ordnungshüter vor mir. Schließe mich meinem Vorrednern eher an, Wenns so eng ist, daß man nicht ausweichen kann, nicht überholen, und da es jetzt eh schon zu spät ist, nen Spiegel beim Verwerter holen und gut ists. Eine Belastung der VK ist die Sache nicht wert, zumal mit 300 € SB.
Eben. So mancher "Schuß" geht schneller nach hinten los und wird zum "Eigentor", als es einem selbst lieb und recht sein könnte. Wenn der Vorgang erst mal bei der Bußgeldstelle gelandet wäre (Vorwurf: Handybenutzung während der Fahrt), würden die gleichzeitig noch untersuchen wie es dazu gekommen ist und dann so ganz nebenbei noch folgendes feststellen:
Zitat: "Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage"
Darauf steht dann nochmal 100 EUR plus Nebenkosten, dazu noch 3 Flensburg-Punkte.
Gegenseitige Fahrzeugberührung im Überholvorgang fällt wohl darunter "Überholt ... bei unklarer Verkehrslage".
Also: Schadenbeseitigung auf eigene Rechnung vornehmen, dann abhaken den Fall und alles unter "bezahltes Lehrgeld" verbuchen.