Recht haben - Recht bekommen
Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zwei unterschiedliche paar Schuhe!
Durfte ich letztens erst feststellen: Mein Junior war mit seinem Auto, welches auf mich zugelassen ist, unterwegs. Auf dem Parkplatz, auf dem sein Auto stand trieben sich ein paar andere teilweise stark alkoholisierte Jugendliche rum, weswegen er sein Auto weg fahren wollte. Jedoch genau in dem Moment als er los fuhr stolperte einer der betrunkenen Jungs und fiel mit seinem dämlichen Schädel (anders kann mans nicht ausdrücken) ans Auto meines Juniors. Anschliessend musste er wegen einer stark blutenden Wunde im Krankenhaus genäht werden. ein paar Tage später meldete sich seine Krankenkasse bei mir und bat um Meldung an meine KFZ-Versicherung, da ja das Fahrzeug beteiligt war und ich deswegen verpflichtet sei, Meldung zu machen. Betriebsgefährdung blabla usw.
Da ich mir dachte, meine Haftpflicht wird das schon verweigern, machte ich natürlich Meldung und gab im folgenden Unfallbogen natürlich auch an, das der Junge stark Alkoholisiert war. Dummerweise interessiert die das nicht im geringsten, weswegen sie mir nach ein paar Wochen (nach Anhörung weiterer "Zeugen", Jungs die ebenfalls besoffen drum rum standen) mitteilten, das sie das ganze Zahlen werden und die Versicherung nun von SF 1/2 nach SF M hochgestuft wird.
Auf meinen Anruf bei meiner Versicherung, warum das so sei, meinte die Sachbearbeiterin nur, dass sie da keine Chance hätten, dagegen vor zu gehen und jeder Richter argumentieren würde, gerade weil mein Junior bemerkt hat, das die Jungs alkoholisiert waren hätte er erst recht besondere Sorgfalt walten lassen müssen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Weil der fremde Junge besoffen war und seinen Alkoholkonsum nicht im Griff hat, darf ich nun weit über 1200.- Versicherung mehr bezahlen wie vorher.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 25. Januar 2016 um 16:01:14 Uhr:
Bytemaster , das ist so rechtens , auch und gerade bei Betrunkenen muss man besondere Sogfalt walten lassen .
Die Gefährdungshaftung greift hier auf jeden Fall .
Giovanni.
Das ist wohl aber schwer zu begreifen, wenn Dir ein Besoffener gegen das Auto rennt.
Du siehst ihn, bleibst stehen damit er über die Straße torkeln kann, und da stolpert er den Bordstein runter und knallt mit der Omme auf Deine Motorhaube.
Warst Du nun nicht sorgfältig genug ?
38 Antworten
Zitat:
@newt3 schrieb am 26. Januar 2016 um 19:05:04 Uhr:
hinterher ist man immer schlauer. seid einfach froh dass es nicht schlimmer ausgegangen ist. schieb(t) die schuld aber bitte nicht vollständig auf denjenigen der sich da verletzt hat!!! wäre auch gegenüber deinem sohn das falsche zeichen.
Mal angenommen, du parkst irgendwo aus, ich komme von der Seite und schmeisse mich auf deine Motorhaube. Drei meiner Kumpane sagen zu meinen Gunsten aus. Dass wir sternhagelvoll sind, spielt ja keine Rolle.
Du gibst dir sicher die Schuld, weil ich auf deine Motorhaube,,gefallen,, bin !?
Ich soll die Schuld nicht auf den Jungen schieben? Natürlich hat er alleine Schuld. Hätte er nicht so gesoffen, wär das nicht passiert. Und komm mir jetzt bitte nicht mit "wär dein Junge da nicht mit seinem Auto gestanden ..."
Und ja, ich hab ganz massiv was gegen Personen, die ihren Alkoholkonsum nicht im Griff haben, ich meine aber nicht diejenigen, die hin und wieder mal ein bissel was trinken.
Moin Moin!
Ich muss mich korrigieren, denn, so wie ich die Beiträge des TE noch einmal gelesen habe, wird es so ausgehen.
Zitat des TE: (...) genau das trifft es am ehesten. Ok, wir haben jetzt nicht Recht im juristischen Sinn, müssen aber für die Dummheit des Besoffenen aufkommen.
Nein. dein Sohn ist gefahren, dass wohl auf einem Parkplatz, da hätte er auf den Besoffenen achten müssen.
Bezahlen muss er, aber nicht für die Dummheit des Besoffenen, sondern für seine eigene Dummheit!
G
HJü
Zitat:
@hjluecke schrieb am 26. Januar 2016 um 23:48:44 Uhr:
Moin Moin!
Ich muss mich korrigieren, denn, so wie ich die Beiträge des TE noch einmal gelesen habe, wird es so ausgehen.
Zitat des TE: (...) genau das trifft es am ehesten. Ok, wir haben jetzt nicht Recht im juristischen Sinn, müssen aber für die Dummheit des Besoffenen aufkommen.Nein. dein Sohn ist gefahren, dass wohl auf einem Parkplatz, da hätte er auf den Besoffenen achten müssen.
Bezahlen muss er, aber nicht für die Dummheit des Besoffenen, sondern für seine eigene Dummheit!
G
HJü
Ja ist schon klar. Kaum ist einer besoffen, bekifft oder sonst was und schon ist er nichts mehr Schuld.
Strafmildernt weil er ja nicht bei sich war.
Gruß Frank,
der diese Art von Strafmilderung nicht richtig findet.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. Januar 2016 um 16:23:58 Uhr:
(es handelte sich um den privaten Parkplatz eines Jugendtreffs) das die Jungs da bald wieder wegs sind, sondern es eher mit der Zeit noch mehr werden.Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2016 um 15:21:21 Uhr:
Es wäre hier also besser gewesen, wenn man das Fahrzeug einfach stehen lässt ? Auch auf die Gefahr hin, dass einer seine Bierflasche auf der Motorhaube verewigt.
Der TE wollte eigentlich Schaden von seinem Fahrzeug abwenden und wird dafür bestraft. Zumindest gehe ich hier davon aus, dass er nicht die Ursache für das Straucheln des Alkoholisierten war.
Und da war kein Sozialarbeiter vor Ort wie man das von so Jugendhäusern kennt?
Warum fährt man da hin?
Will man Kumpels beeindrucken?
Da fehlt noch viel Butter bei die Fische.
Sorry, das ist meine Meinung.
Da fehlt nichts mehr. Wir leben hier auf dem Land und da gibt es viele private Jugendtreffs (keine Jugendhäuser) wo sich die Dorfjugend und jungen Erwachsenen eben treffen. Was das mit beeindrucken zu tun haben soll erschliesst sich mir nicht.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2016 um 19:59:20 Uhr:
Mal angenommen, du parkst irgendwo aus, ich komme von der Seite und schmeisse mich auf deine Motorhaube. Drei meiner Kumpane sagen zu meinen Gunsten aus. Dass wir sternhagelvoll sind, spielt ja keine Rolle.
Du gibst dir sicher die Schuld, weil ich auf deine Motorhaube,,gefallen,, bin !?
Vor einer Falschaussage ist niemand sicher, es kann sich auch jemand mit den richtigen "Zeugen" ohne Alkohol anfahren lassen.
Es gibt halt Momente, wo man eben in die Röhre guckt. Das ist kein grundsätzlicher Fehler des Rechtssystem sondern schlicht Pech. Wird bspw. die Karre angezündet und ein ganz armer Schlucker als Verursacher ermittelt hast du genauso Kosten.
Es ist doch völlig egal wie besoffen die waren. Der Fahrer des Autos hat darauf zu achten, was ihm vor's Auto läuft. Da wären wir dann wieder bei der "groben Fahrlässigkeit" aus dem anderen Thread. Der Junge im Auto muss, sobald er es bewegt, sicher stellen, dass ihm keiner drauf fällt. Dass dies nicht immer geht, liegt in der Natur der Sache, und gehört zum Leben dazu.
Er hat trotzdem zu 100% Schuld, obwohl er vielleicht gar nichts falsch gemacht hat. Ist ja auch schon vorgekommen, dass eine Mutter ihr kleines Kind in der Einfahrt überfahren hat. Das wußte genau so wenig wie der Besoffene, wo es gleich hinfallen wird. Trotzdem ist die Mutter zu 100% Schuld, obwohl sie vielleicht im Rahmen der Situation überall hingeschaut hat, wo sie konnte.
Dass man als Vater da an die Decke geht, kann ich nachvollziehen. Würde ich ja auch machen. Ich versteh nicht was man da jetzt aber noch machen will. Wenn Du Dir ein Auto kaufst und bewegst, musst Du immer damit rechnen, da so etwas passiert, auch wenn Du alles genau nach Vorschrift machst. Der Junge hat (vielleicht wirklich völlig schuldfrei) einfach Pech gehabt. Und ja, der Halter des Fahrzeugs wird nun völlig zu Recht zur Kasse gebeten bei den Beiträgen.
den sohn hat das auto bewegt also haftet er für schäden die beim bewegen des autos entstehen - und offenbar auch dann, wenn ihm eben jemand gegen das auto fällt.
ob man das nun im rechtsinne schuld oder haftung nennt keine ahnung.
jedenfalls wirds für deinen sohn oder eben deine haftpflicht schwer sich aus einer solchen situation zu 100% rauszuwinden.
die versicherung hält die chancen offenbar für gering daher haben sie gezahlt.
wenn du das anders siehst bleibt dir halt der rechtsweg.
ich schätze es wird einen guten anwalt brauchen oder großartige unfähigkeit des gegenübers um sämtliche ansprüche des gegenübers zu 100% abzuwehren. probieren kannst es ja aber es gehen dabei viel geld, zeit und nerven drauf. oft ists in einem solchen fall besser einfach zu zahlen und fertig - und wenn du das ganze für völlig ungerecht hälst lass dich halt beim anwalt beraten. der wird dir erläutern wie gut eure chancen stehen.