Recht haben - Recht bekommen
Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zwei unterschiedliche paar Schuhe!
Durfte ich letztens erst feststellen: Mein Junior war mit seinem Auto, welches auf mich zugelassen ist, unterwegs. Auf dem Parkplatz, auf dem sein Auto stand trieben sich ein paar andere teilweise stark alkoholisierte Jugendliche rum, weswegen er sein Auto weg fahren wollte. Jedoch genau in dem Moment als er los fuhr stolperte einer der betrunkenen Jungs und fiel mit seinem dämlichen Schädel (anders kann mans nicht ausdrücken) ans Auto meines Juniors. Anschliessend musste er wegen einer stark blutenden Wunde im Krankenhaus genäht werden. ein paar Tage später meldete sich seine Krankenkasse bei mir und bat um Meldung an meine KFZ-Versicherung, da ja das Fahrzeug beteiligt war und ich deswegen verpflichtet sei, Meldung zu machen. Betriebsgefährdung blabla usw.
Da ich mir dachte, meine Haftpflicht wird das schon verweigern, machte ich natürlich Meldung und gab im folgenden Unfallbogen natürlich auch an, das der Junge stark Alkoholisiert war. Dummerweise interessiert die das nicht im geringsten, weswegen sie mir nach ein paar Wochen (nach Anhörung weiterer "Zeugen", Jungs die ebenfalls besoffen drum rum standen) mitteilten, das sie das ganze Zahlen werden und die Versicherung nun von SF 1/2 nach SF M hochgestuft wird.
Auf meinen Anruf bei meiner Versicherung, warum das so sei, meinte die Sachbearbeiterin nur, dass sie da keine Chance hätten, dagegen vor zu gehen und jeder Richter argumentieren würde, gerade weil mein Junior bemerkt hat, das die Jungs alkoholisiert waren hätte er erst recht besondere Sorgfalt walten lassen müssen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Weil der fremde Junge besoffen war und seinen Alkoholkonsum nicht im Griff hat, darf ich nun weit über 1200.- Versicherung mehr bezahlen wie vorher.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 25. Januar 2016 um 16:01:14 Uhr:
Bytemaster , das ist so rechtens , auch und gerade bei Betrunkenen muss man besondere Sogfalt walten lassen .
Die Gefährdungshaftung greift hier auf jeden Fall .
Giovanni.
Das ist wohl aber schwer zu begreifen, wenn Dir ein Besoffener gegen das Auto rennt.
Du siehst ihn, bleibst stehen damit er über die Straße torkeln kann, und da stolpert er den Bordstein runter und knallt mit der Omme auf Deine Motorhaube.
Warst Du nun nicht sorgfältig genug ?
38 Antworten
Es steht dir frei den Rechtsweg zu beschreiben. Zum jetzigen Zeitpunkt hast du noch keinen Richterspruch bekommen sondern lediglich eine Auskunft deiner Versicherung, die im Zweifelsfall den für sie betriebswirtschaftlich günstigsten Weg wählt.
Gibt es eigentlich Zeugen für die ganze Nummer? Wenn nicht, sieht es meines Erachtens nichts so günstig aus. Die Lebenserfahrung sagt einem, dass wohl der Fall "Mensch wird durch Auto beschädigt" häufiger anzutreffen als "Mensch beschädigt sich am Auto". Und insbesondere wenn das Auto bewegt wird, dann ist der Fahrer dafür verantwortlich, keinen anderen zu schädigen. Von daher kann ich die Aussage der Versicherung durchaus nachvollziehen.
Bytemaster , das ist so rechtens , auch und gerade bei Betrunkenen muss man besondere Sogfalt walten lassen .
Die Gefährdungshaftung greift hier auf jeden Fall .
Giovanni.
Das hat aber mit der Krankenversicherung nichts zu tun. Die Versicherer und die Krankenversicherung haben ein Teilungsabkommen (jeder zahlt 50% der ärztlichen Behandlungskosten), Zahlungen aus einem Teilungsbkommen belasten den Schadenfreiheitsrabatt nicht. Hier wird eine Schuldfrage überhaupt nicht geklärt.
Die SFR-Belastung kommt erst dann zum Tragen, wenn der "Alkoholisierte" Schmerzensgeld bekommt. Vielleicht hat der Versicherer erst einmal Rückstellungen für eine Schmerzengeldzahlung gebildet. Das führt natürlich erst einmal zur Rückstfufung.
Ich würde an Deiner Stelle noch einmal anfragen, welche Art von Zahlungen getätigt wurden. Wenn der Geschädigte privat versichert war, gibt es allerdings kein Teilungsabkommen.
Ansonsten sind die Entscheidungen schon immer so gewesen. Die Betriebsgefahr des PKW überwiegt die Alkoholisierung.
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Und evtl erhöhte Betriebsgefahr beim Rückwärtsfahren (vorausgesetzt es ist beim Zurücksetzen passiert), wobei auf einem Parkplatz die StVo nicht immer gilt...
HTC
Moin, Moin!
"Recht haben und Recht bekommen", dass ist richtig so. In dieser Sache wurde aber noch kein Recht gesprochen.
Hier Urteilt die Versicherung - ein Sachbearbeiter - nach seinen vorliegenden Informationen. Letztlich ist immer die Beweisbarkeit entscheidend.
G
HJü
Zitat:
@AMenge schrieb am 25. Januar 2016 um 16:00:42 Uhr:
Es steht dir frei den Rechtsweg zu beschreiben.
Und darin besteht das Problem! Welchen Rechtsweg? Ich kann ja nicht dagegen klagen, das meine Versicherung zahlt. Dazu ist sie ja schliesslich verpflichtet.
Ich könnte den Jungen verklagen, wenn er dabei den Wagen beschädigt hätte. Aber das ist ja nicht der Fall.
Aber wen soll ich worauf verklagen? Und wie hoch ist die Chance, das ich gewinne?
Zitat:
@AMenge schrieb am 25. Januar 2016 um 16:00:42 Uhr:
Zum jetzigen Zeitpunkt hast du noch keinen Richterspruch bekommen sondern lediglich eine Auskunft deiner Versicherung, die im Zweifelsfall den für sie betriebswirtschaftlich günstigsten Weg wählt.Gibt es eigentlich Zeugen für die ganze Nummer? Wenn nicht, sieht es meines Erachtens nichts so günstig aus. Die Lebenserfahrung sagt einem, dass wohl der Fall "Mensch wird durch Auto beschädigt" häufiger anzutreffen als "Mensch beschädigt sich am Auto". Und insbesondere wenn das Auto bewegt wird, dann ist der Fahrer dafür verantwortlich, keinen anderen zu schädigen. Von daher kann ich die Aussage der Versicherung durchaus nachvollziehen.
Ja, wie oben schon geschrieben, es gibt Zeugen .... ebenso mehr oder weniger stark alkoholisierte Jugendliche zwischen 16 und 18 die alle mit dem Geschädigten befreundet sind. Muss ich mehr dazu sagen?
Tja, ich muss mich leider den meisten meiner Vorredner anschliessen. Der Fahrer eines Fahrzeugs hat sorgfaltspflichten anderer gegenüber und ist in der Regel immer der dumme da er der stärkere Verkehrsteilnehmer ist.
Das sage ich auch meinen Schülern immer, es gibt meist ganz einfache Tricks um sein eigenes Verschulden auf andere abzuwälzen und was die Versicherung am Ende sagt, ist immer noch etwas ganz anderes.
Du könntest es sicher über einen Anwalt versuchen, doch was will der machen, schauen das deine Schadensstufe nicht angehoben wird, das glaube ich kaum das er sich da überhaupt die Mühe macht. Anders sähe es bei einer Rechnung aus. Aber versuch macht kluch
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 25. Januar 2016 um 16:01:14 Uhr:
Bytemaster , das ist so rechtens , auch und gerade bei Betrunkenen muss man besondere Sogfalt walten lassen .
Die Gefährdungshaftung greift hier auf jeden Fall .
Giovanni.
Das ist wohl aber schwer zu begreifen, wenn Dir ein Besoffener gegen das Auto rennt.
Du siehst ihn, bleibst stehen damit er über die Straße torkeln kann, und da stolpert er den Bordstein runter und knallt mit der Omme auf Deine Motorhaube.
Warst Du nun nicht sorgfältig genug ?
in dem Fall scheitert es schon am "Recht haben". Es ist halt nun mal so, dass der Autofahrer über die Gefährdungshaftung auch für Schäden einsteht, die nur dadurch entstehen, dass das Auto da ist wo es ist, völlig unabhängig von einer Schuld.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. Januar 2016 um 17:54:08 Uhr:
in dem Fall scheitert es schon am "Recht haben". Es ist halt nun mal so, dass der Autofahrer über die Gefährdungshaftung auch für Schäden einsteht, die nur dadurch entstehen, dass das Auto da ist wo es ist, völlig unabhängig von einer Schuld.
Na dann bete mal das Dir keiner in dein ordendlich geparktes Auto fährt, oder Dir jemand die Vorfahrt nimmt und Dich umsemmelt.
Haftest Du dann auch ?
Zur falschen Zeit am falschen Ort. Das bring selten Glück.
Gruß Frank,
man kann sich nicht gegen alles schützen und hat manchmal Pech. 🙁
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 25. Januar 2016 um 17:22:04 Uhr:
Und darin besteht das Problem! Welchen Rechtsweg? Ich kann ja nicht dagegen klagen, das meine Versicherung zahlt. Dazu ist sie ja schliesslich verpflichtet.Zitat:
@AMenge schrieb am 25. Januar 2016 um 16:00:42 Uhr:
Es steht dir frei den Rechtsweg zu beschreiben.
Du kannst gegen die Versicherung aus Vertragsverletzung vorgehen und die Weiterführung in der richtigen SF-Klasse verlangen, notfalls auch vor Gericht einklagen. Die Versicherung hat unberechtigte Forderungen abzuwehren und die Prämie nach der richtigen SF-Klasse zu berechnen. Bei geringen Schadenssummen haben die dazu keine Lust, gerade weil sie über die Rückstufung mindestens kompensieren können. Einen Zeugen hast Du, deinen Sohn. Die zu beantwortende Frage ist allerdings, wie sich das ganz exakt abgespielt hat.
Was kostet denn eine Platzwunde? Blöde Frage sicherlich, aber 1.200 € im Jahr für die Versicherung, da würde ich doch mal nachrechnen bzw. am Jahresende nachfragen (den Schaden "freikaufen" oder so).
Von Schmerzensgeld reden wir (noch) nicht, aber das müsste er wohl ohnehin gesondert einklagen und da sehe ich irgendwie wenig Chancen.
Wobei ich Laie bin und keine Ahnung habe. Das wäre aber vielleicht ein Ansatzpunkt, über den man mit einem Anwalt reden könnte.
@berlin-paul:
Problem wird sein, dass sich das Auto bewegt hat. Wäre er nur gestanden, geparkt... aber er ist weggefahren. Vielleicht hat sich der Betrunkene erschrocken, ist deshalb gestolpert? Da fällt einem schnell was ein...
Aber auch das ohne Gewähr. Versuch macht klug.