Recht haben - Recht bekommen

Recht haben und Recht bekommen sind leider immer noch zwei unterschiedliche paar Schuhe!

Durfte ich letztens erst feststellen: Mein Junior war mit seinem Auto, welches auf mich zugelassen ist, unterwegs. Auf dem Parkplatz, auf dem sein Auto stand trieben sich ein paar andere teilweise stark alkoholisierte Jugendliche rum, weswegen er sein Auto weg fahren wollte. Jedoch genau in dem Moment als er los fuhr stolperte einer der betrunkenen Jungs und fiel mit seinem dämlichen Schädel (anders kann mans nicht ausdrücken) ans Auto meines Juniors. Anschliessend musste er wegen einer stark blutenden Wunde im Krankenhaus genäht werden. ein paar Tage später meldete sich seine Krankenkasse bei mir und bat um Meldung an meine KFZ-Versicherung, da ja das Fahrzeug beteiligt war und ich deswegen verpflichtet sei, Meldung zu machen. Betriebsgefährdung blabla usw.

Da ich mir dachte, meine Haftpflicht wird das schon verweigern, machte ich natürlich Meldung und gab im folgenden Unfallbogen natürlich auch an, das der Junge stark Alkoholisiert war. Dummerweise interessiert die das nicht im geringsten, weswegen sie mir nach ein paar Wochen (nach Anhörung weiterer "Zeugen", Jungs die ebenfalls besoffen drum rum standen) mitteilten, das sie das ganze Zahlen werden und die Versicherung nun von SF 1/2 nach SF M hochgestuft wird.

Auf meinen Anruf bei meiner Versicherung, warum das so sei, meinte die Sachbearbeiterin nur, dass sie da keine Chance hätten, dagegen vor zu gehen und jeder Richter argumentieren würde, gerade weil mein Junior bemerkt hat, das die Jungs alkoholisiert waren hätte er erst recht besondere Sorgfalt walten lassen müssen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Weil der fremde Junge besoffen war und seinen Alkoholkonsum nicht im Griff hat, darf ich nun weit über 1200.- Versicherung mehr bezahlen wie vorher.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 25. Januar 2016 um 16:01:14 Uhr:


Bytemaster , das ist so rechtens , auch und gerade bei Betrunkenen muss man besondere Sogfalt walten lassen .
Die Gefährdungshaftung greift hier auf jeden Fall .
Giovanni.

Das ist wohl aber schwer zu begreifen, wenn Dir ein Besoffener gegen das Auto rennt.

Du siehst ihn, bleibst stehen damit er über die Straße torkeln kann, und da stolpert er den Bordstein runter und knallt mit der Omme auf Deine Motorhaube.

Warst Du nun nicht sorgfältig genug ?

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Zitat:

@Frank128 schrieb am 25. Januar 2016 um 17:58:37 Uhr:


Zur falschen Zeit am falschen Ort. Das bring selten Glück.

Ja, genau das trifft es am ehesten. Ok, wir haben jetzt nicht Recht im juristischen Sinn, müssen aber für die Dummheit des Besoffenen aufkommen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 25. Januar 2016 um 18:30:40 Uhr:


Was kostet denn eine Platzwunde? Blöde Frage sicherlich, aber 1.200 € im Jahr für die Versicherung, da würde ich doch mal nachrechnen bzw. am Jahresende nachfragen (den Schaden "freikaufen" oder so).

Das wäre noch eine Möglichkeit, die wir schon in Betracht gezogen hatten. Der "Schaden" beläuft sich laut Sachbearbeiterin auf knapp 600.- Euro, die nur aus den Kosten des Krankenhauses fürs Nähen der Platzwunde bestehen. (Dafür hätte ich ihm den Schädel auch wieder zugetackert 😁 )

Letztendlich haben wir es aber anders gelöst: wir haben das Fahrzeug kurzerhand abgemeldet und auf meine Frau (die ein eigenes Fahrzeug besitzt) wieder als Zweitwagen angemeldet. So hat unser Junior auch in diesem Jahr wenigstens wieder SF 1/2.

Zitat:

Das wäre noch eine Möglichkeit, die wir schon in Betracht gezogen hatten. Der "Schaden" beläuft sich laut Sachbearbeiterin auf knapp 600.- Euro, die nur aus den Kosten des Krankenhauses fürs Nähen der Platzwunde bestehen.

Gerne noch einmal:

Wenn es ein Schadenaufwand aus dem Teilungsabkommen mit dem Sozialversicherungsträger (GKV) ist, dann die Schadensachbearbeiterin einmal fragen, warum es dabei zu einer SFR-Belastung gekommen ist.

Klick

Mich würde mal interessieren, wo in diesem Fall die Polizei war? Wer hat Zeugen gehört oder notiert?
Da kommt eine Person zu Schaden und keine Polizei?

Ja, es gab keine Polizei. Der junge Mann wurde nur von seinem per Handy hinzugerufenen Vater ins Krankenhaus zum Nähen gebracht. Wir (also mein Junior und ich) erfuhren davon erst am nächsten Morgen, weil mein Junior von einem Kumpel per Whatsapp informiert wurde. Und die Zeugen wurden von meinem Junior und dem Geschädigten benannt und von unserer Versicherung per Post befragt.

Achja, das mit dem Teilungsabkommen stand auch in dem Schreiben der "gegnerischen" Krankenkasse und wurde mir auch von unserer Sachbearbeiterin so bestätigt, allerdings würde das nicht mit jeder Krankenkasse funktionieren und sie müsse das erst prüfen.

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Ich würde mich sehr wundern, wenn es ein Sozialversicherungsträger ist, der dem Teilungsabkommen nicht beigetreten ist.

Also mal ein wenig abwarten und nochmal nachfragen.

Auf dem Parkplatz eines Bauhauses mit einer Burger King Filiale ist Abends meistens ab 20Uhr Action angesagt.
Bei uns in der Stadt treffen sich dann die Jugendlichen und machen erstmal ein wenig Party bis es später in die Disco geht. In kleineren Grüppchen stehen die einfach nur vor ihren Autos rum und haben natürlich auch ordentlich Musik an.
Schlimm wird es erst wenn die Jugendlichen mit ihren Autos vom Parkplatz oder auf den Parkplatz fahren. Um cool zu sein wird dann schön beschleunigt und mit den Reifen gequietscht.
Ich habe zwar keine Ahnung wie alt dein Junior ist oder ob es überhaupt so eine ähnliche Situation war, würde dir aber raten ohne dir zu nahe treten zu wollen das du auch mit deinem Sohn redest und ihn lieber von solchen Ecken fern hältst. Solche Sachen sind dann natürlich vorprogrammiert. Verstehe es einfach nur als ein nett gemeinter Rat.

Zitat:

@Frank128 schrieb am 25. Januar 2016 um 17:58:37 Uhr:


Zur falschen Zeit am falschen Ort. Das bring selten Glück.

Gruß Frank,
man kann sich nicht gegen alles schützen und hat manchmal Pech. 🙁

Mehr ist dazu nicht zu sagen. GENAU das ist halt auch Bestandteil des Lebens. Es ist nicht immer alles sicher. Und dass die da Besoffen rumstanden, kann man ihnen nicht vorwerfen. Ist ja nun mal nicht illegal.

Manchmal beißt man, und manchmal wird man gebissen.

Es wäre hier also besser gewesen, wenn man das Fahrzeug einfach stehen lässt ? Auch auf die Gefahr hin, dass einer seine Bierflasche auf der Motorhaube verewigt.
Der TE wollte eigentlich Schaden von seinem Fahrzeug abwenden und wird dafür bestraft. Zumindest gehe ich hier davon aus, dass er nicht die Ursache für das Straucheln des Alkoholisierten war.

ich könnte mir vorstellen, dass es beim krankenhaus oder arztaufenthalt des geschädigten sicherlich keine blutprobe gegeben hat.
die aussage er sei stark alkoholisiert gewesen ist also eine aussage die dein sohn ziemlich alleine treffen wird. ggf verplappern sich da welche von seinen kumpels aber so richtig nachweisen dass er 'stark alkoholisiert' war wirst du nicht können.
keine ahnung ob der begriff so überhaupt existiert und mit bestimmten promillewerten (1.1? , 1.6?) verknüpft werden kann.

wenn das auto deines sohnes stand ist es einfach 'dumm gelaufen'.
wenn das auto deines sohnes fuhr sollte er sich schon auch ganz deutlich vorwürfe machen falsch reagiert zu haben. nämlich abzuwarten bis die truppe fußgänger da weg ist. nofalls vor dem rückwärtsfahren nochmal aussteigen und sich vergewissern usw. und eben froh darüber sein, dass es nicht 'noch schlimmer' ausgegangen ist.
für nächste mal auch von meiner seite der tip: bei personenschaden immer die polizei rufen. selbst wenn derjenige dann schon im ktw oder wo auch immer sitzt.

ich kann das vorgehen deiner versicherung nachvollziehen. die werden sehr gut wissen ob sich aus der aktuellen faktenlage die möglichkeit ergibt nicht zahlen zu müssen oder eher nicht. offenbar haben sie festgestellt, dass sie wohl zahlungspflichtig sind und reichen das an dich weiter.
du kannst das natürlich anfechten und wenn du glück hast bringt es auch was. ob es bei einer summe von 600€ die mühe wert ist?
ob die versicherung überhaupt zahlen mußte oder eher ein sozialversicherungsträger eingesprungen ist solltest du in der tat klären lassen.

es stellt sich auch die frage ob ummelden sinnvoll war. wenn ich es richtig verstehe beginnt der vertrag ja nun wieder mit einem neuen sf der halt erst in einem jahr fällt. ggf wäre es langfristig gedacht günstiger gewesen die 600€ zu bezahlen und im alten vertrag zu bleiben. der vertrag der ja dann fällt sicherlich eher in den nächstgünstigeren sf als das der neuvertag tun würde.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 26. Januar 2016 um 15:21:21 Uhr:


Es wäre hier also besser gewesen, wenn man das Fahrzeug einfach stehen lässt ? Auch auf die Gefahr hin, dass einer seine Bierflasche auf der Motorhaube verewigt.
Der TE wollte eigentlich Schaden von seinem Fahrzeug abwenden und wird dafür bestraft. Zumindest gehe ich hier davon aus, dass er nicht die Ursache für das Straucheln des Alkoholisierten war.

So siehts aus! Mein Junior hat sich sein Auto hart erarbeitet, ist dafür lange neben der Schule jobben gegangen, damit er eben nicht mit nem 500.- Euro Auto, das Papa ihm hingestellt hätte anfangen muss, sondern sich was besseres für knapp 5000.- hat kaufen können und da auch noch bissel Geld für Individualisierung (getönte Scheiben, andere Felgen usw.) und hegt und pflegt sein Auto und wollte es eben deswegen in Sicherheit bringen, da auch nicht zu erwarten war (es handelte sich um den privaten Parkplatz eines Jugendtreffs) das die Jungs da bald wieder wegs sind, sondern es eher mit der Zeit noch mehr werden.

Er ist auch nicht Rückwärts los gefahren, sondern Vorwärts und die Jungs standen einfach neben seinem Auto und machten da Blödsinn.

Und den Schaden "frei kaufen" wäre immer noch teurer gekommen, wie das nächste Jahr nochmals die gleiche SF Einstufung durch den Halter- bzw. Versicherungsnehmerwechsel zu haben, da bei unter 23 jährigen die Versicherung eben kaum nach unten geht. Und wenn er in 4 Jahren dann 23 wird, wird das Fahrzeug nochmal auf ihn umgemeldet und dann bekommt er ja ebenso SF4 wie wenn das Fahrzeug von Anfang an auf ihn angemeldet wesen wäre.

Himmel, Dein Junior hat ja auch nicht unbedingt Schuld. Aber wie das Leben nun mal spielt, hat er in diesem Fall einfach Pech gehabt. Ja, sowas gibts. Und davor wirst Du ihn auch zukünftig nicht immer bewahren können. Wie gesagt, die Besoffskis durften da ja "rumhängen".

Also froh sein, dass nichts Schlimmeres passiert ist, und weiter gehts. Ich finde auch zu dieser Situation kann man gar keinen Rat geben, es ist halt einfach passiert. Natürlich soll er das Auto nicht einfach stehen lassen. Und trotzdem fährt man einen Fussgänger nicht einfach so an, wenn man genau geschaut hat. Lange Rede gar kein Sinn, that's life.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 26. Januar 2016 um 18:28:32 Uhr:


Natürlich soll er das Auto nicht einfach stehen lassen. Und trotzdem fährt man einen Fussgänger nicht einfach so an, wenn man genau geschaut hat.

Er hat ihn ja gar nicht angefahren. Es war in etwa so, dass dir einer ans Auto springt. Du kannst rein gar nichts dagegen tun. Der Alkoholisierte hätte sich auch den Kopf aufgeschlagen, wenn das Fahrzeug dort ganz normal geparkt hätte. Da kannst ja auch nicht den Halter in die Pflicht nehmen.

Da er bereits in Bewegung war, tut das nix zur Sache. Ist nun mal so passiert, und die x zu dem Zeitpunkt zwar besoffene, aber im Endeffekt doch Augenzeugen, sagen eben was anderes.

"Er ist auch nicht Rückwärts los gefahren, sondern Vorwärts und die Jungs standen einfach neben seinem Auto und machten da Blödsinn."
->in dem fall trifft ihn ganz sicher eine haftung. von seinem fahrzeug geht halt ein betriebsgefahr aus und wenn du und dein junior mal ehrlich zu sich selbst sind so wäre der typ zu 99,9% nicht gegen das auto gefallen, wenn das auto sich nicht bewegt hätte.
wenn da leute neben dem auto stehen ist er zur erhöhten aufmerksamkeit verpflichtet. sollte ggf nicht losfahren. den leuten sagen dass sie abstand halten sollen usw und wenn sie halt nicht wegehen dann solange warten bis sie das tun.
vermutlich haftet er sogar zu 100% solange er nicht nachweisen kann dass der typ da halt aus blödheit gegen sein auto gefallen ist (und wenn er das nachweisen kann kein der typ euch trotzdem eine teilschuld anhängen)

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im nachhinein betrachtet ist es vermutlich sogar gut, dass keine polizei da war. die hätten den alkoholisierten typen mit der platzwunde nämlich durchaus gefragt ob er 'ne anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung stellen möchte. sowas wird sehr gern und sehr schnell mit ja beantwortet (auch eben weil der geschädigte auf diese weise hoft seine rechtsansprüche wie arztkosten oder schmerzensgeld besser geltend machen zu können)
dennoch ist es für eine saubere rechtliche aufklärung von unfällen mit personenschaden eben besser die polizei ist vor ort. dein sohn hätte mit der behauptung 'der typ sei sehr stark alkoholisiert gegen das auto gefallen 'vermutlich eine blutprobe ausgelöst(oder auch erstmal eine atemalkoholkontrolle sofern die erstversorgung des verletzten gutgegangen ist) (ich zumindest ich hätte das von der polizei so verlangt zwecks späterer rechtlicher klärung des sachverhalts. und es muss ja nicht zwingend 'nur' alkohol im spiel sein, wenn jemand gegen ein auto fällt)

hinterher ist man immer schlauer. seid einfach froh dass es nicht schlimmer ausgegangen ist. schieb(t) die schuld aber bitte nicht vollständig auf denjenigen der sich da verletzt hat!!! wäre auch gegenüber deinem sohn das falsche zeichen.

Moin, Moin!
Der Fahrer muss nachweisen, dass sein Fahrzeug stand, als der Unfall passierte; dann trägt i.d.R. der Andere die Schuld. Besoffen oder nicht besoffen.
G
HJü

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