Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Nabend,

wollt gern mal Eure Meinung zu folgendem Fall:

Auto war heute beim 🙂 (bis jetzt immer sehr freundlich) wegen:
1. Schleif- /Heulgeräuschgereusch beim Gaswegnehmen.
2. Klimaanlage summt/brummt etwas im Stand bei laufendem Motor und hohen Temperaturen.

EZ: 10/04

Auto eben geholt:

Es wurde nix gefunden, nix gemacht.

Bekam ne Rechnung über:

01500000 GFS/Geführte Funktion 19,35€
87010100 Klimaanlage geprüft 37,33€
"Prüfung der Kundenbeanstandung ergab, kein Fehler im Sinne der Gewährleistung".

Summe incl. MwSt.: 65,62€

Ist das in Ordnung in der Garantie-Zeit?
Was ist der erste Posten auf der Rechnung?
Würdet Ihr da nochma nachfragen?

Mir geht´s net um die Kohle aber ich hab da ich 1,5 Jahren 35000 € gelassen. Da kann ich doch erwarten, das die mal umsonst mein Auto in der Garantie-Zeit checken, oder?

28 Antworten

siehe meine sig...

Gewährleistung hin oder her. Als ich vor ca. 2 Jahren den Wagen gekauft habe, haben mir mehrere Händler gesagt, das VW die Gewährleistung wie eine echte Garantie handhabt und das ich mich darauf verlassen könne. Nur nach den zwei Jahren hat VW die Kulanz stark eingeschränkt.

Sicher, einklagbar ist das wohl nicht, aber meine Erfahrung bestätigt das. Drei Wochen vor Ende der Gewährleistung hab ich noch die quitschenden Fensterheber, die Innenbeleuchtung der Rücksitzbank und einen defekten Parksensor reparieren bzw. austauschen lassen und das völlig kostenfrei.

So, und jetzt hört auf mit dem juristischen Gewährleistungsscheiß und verunsichert hier nicht die User.

Zitat:

Original geschrieben von Sigiii


Gewährleistung hin oder her. Als ich vor ca. 2 Jahren den Wagen gekauft habe, haben mir mehrere Händler gesagt, das VW die Gewährleistung wie eine echte Garantie handhabt und das ich mich darauf verlassen könne.

So sehe ich das auch.

Immer, wenn was defekt ist, wird es von VW innerhalb der 2-Jahres-Frist ohne Probleme kostenlos repariert. Egal ob Garantie oder Gewährleistung.

Mein Probl. ist ja auch die Rechnung für die Diagnose, da kein Fehler gefunden wurde, den man über VW abrechnen konnte.

Da der 🙂 die Diagnose nicht von VW bezahlt bekommt, stellt der mir diese in Rechnung.

Ist ja auch logisch, aber für den Kunden schon heftig. Woher soll der Kunde denn dann wissen, ob es etwas kostet, wenn er in der Garantiezeit in die Werkstatt fährt. Gerade bei subjektiven Mängeln, wie Klappern, Quitschen oder sporadisch auftretenden Fehlern.

Ich denke da sollte schon etwas Kulanz von seitens des 🙂 walten.

Ich war so oft mit meinem alten 3er Golf zur "Diagnose" bei nem andern 🙂 und auch wenn ich es nicht hab reparieren lassen, wollte der nie Geld für´s Nachsehen.

Ich werd einfach die Woche nochma vorbeifahren und nochma mit denen in ruhe sprechen.

Wenn sie auf das Geld bestehen, sollen sie es haben, aber so ganz i.O. find ich das net.

Zitat:

Original geschrieben von faceman22


Da der 🙂 die Diagnose nicht von VW bezahlt bekommt, stellt der mir diese in Rechnung.
Ist ja auch logisch, aber für den Kunden schon heftig. Woher soll der Kunde denn dann wissen, ob es etwas kostet, wenn er in der Garantiezeit in die Werkstatt fährt. Gerade bei subjektiven Mängeln, wie Klappern, Quitschen oder sporadisch auftretenden Fehlern.
Ich denke da sollte schon etwas Kulanz von seitens des 🙂 walten.

Ich hab's Dir schon geschrieben, dass es in Deinem Fall nichts mit Kulanz zu tun hat. Es hat auch nichts mit der Frage nach Gewährleistung oder Garantie zu tun.

Wenn Du zur Werkstatt fährst und meinst, Deine Klimaanlage sei zu laut und die Werkstatt soll das mal beheben, dann kann die Werkstatt Dir die Kosten für die Überprüfung in Rechnung stellen, wenn dort nichts war.

Wenn Du zur Werkstatt fährst und meinst, Deine Klimaanlage sei zu laut und die Werkstatt meint, Du hättest ja noch Garantie und sie könne dann ja mal nachschauen, dann kann die Werkstatt Dir die Kosten für die Überprüfung nicht in Rechnung stellen, selbst wenn dort nichts war.

Damit Du zahlen musst, musst Du entweder auf dem Nachschauen/Beheben bestanden haben oder die Werkstatt schlägt es Dir vor und weist dabei darauf hin, dass Du in dem Falle, dass kein Fehler gefunden wird, die Kosten dafür übernehmen musst.

Rechtlich doch eigentlich ganz einfach.

Die Frage, ob in Deinem Fall wirklich kein Fehler vorliegt, ist ja nicht mal beleuchtet. Nur weil die Werkstatt keinen Fehler feststellt, bedeutet ja nicht, dass dort keiner ist. Und nur weil eine Werkstatt oder ein Hersteller meint, es sei normal, bedeutet das nicht, dass es der Kunden akzeptieren muss. Auch Vertragswerkstätten machen deutlich häufiger etwas falsch als dass sie etwas fehlerfrei hinkriegen.

Ähnliche Themen

Re: Re: Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

@faceman22:
Sprich mit denen und lasse es Dir erklären ... zahlst Du auf Rechnung oder hast Du schon bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von thbe


Wenn Du zur Werkstatt fährst und meinst, Deine Klimaanlage sei zu laut und die Werkstatt meint, Du hättest ja noch Garantie und sie könne dann ja mal nachschauen, dann kann die Werkstatt Dir die Kosten für die Überprüfung nicht in Rechnung stellen, selbst wenn dort nichts war.

So war es.

Und meiner Meinung nach sind die beiden Geräusche (Motor und Klima) nicht normal.
Unser anderer G5 hat das Schleif- u Heulgeräusch vom Motor her zwar auch, aber seeeehr viel leiser. Klima kann ich nicht vergleichen, da der andere Climatic hat.

@D.Hollander

Auf Rechnung!

Also mal ungeachtet der Probleme deines Wagens. Schau mal in die AGBs deines Kaufvertrages. Wenn das mit der Berechnung der Arbeitszeiten bei Nichtfeststellung von Mängeln, nicht explizit so drin steht, musst du das auch nicht bezahlen. Ausserdem kann ich aus eigener Erfahrung im PC Bereich davon berichten, dass gerne mal schnell was getauscht wird und dann über die Methode "Wir konnten nix feststellen" berechnet wird.

Ist auf jeden Fall unseriös dieses Verhalten, der Unfreundliche hät mich zum letzten Mal gesehen.

Insbesondere wäre ich da hellhörig wenn die beschriebenen Probleme weg sind, dann ist das ganze Betrug!

Ein guter Tipp bei solchen Fällen (ich hoffe, es geht bei Euch in Deutschland auch): In Österreich kann man beim ÖAMTC (wenn man Mitglied ist) eine sogenannten Bauteilüberprfüfung kostenlos machen: DH. Man schildert das Problem und ein Techniker vom Club untersucht in der hauseigenen Werkstatt das Fahrzeug eingeschränkt auf die verdächtige Baureihe. Anschießend erhält der Kunde ein Fehlerprotokoll, auf dem der genaue Mangel, sowie die Dringlichkeit der Reparatur vermerkt ist, mit so nem Zettel in der Hand ab zur Werkstatt... So erspart man sich eventuelle Rechnungen für Fehlersuche.
Abgesehen davon, eine anständige Stammwerkstatt schaut sich den Wagen (zumindest hier in Österreich) häufig gratis an, wenn kein Fehler gefunden wird. Ich hab eigentlich noch nie etwas nur für "bitte kurzen Blick drauf - weil verdächtiges Geräusch da" gezahlt. *auf Holz klopf*

Zitat:

Original geschrieben von oschwieger


... dass gerne mal schnell was getauscht wird und dann über die Methode "Wir konnten nix feststellen" berechnet wird.

Und was ist der Vorteil für den Händler bei dieser Vorgehensweise?

das er nicht zugeben muss das etwas kaputt gewesen ist...

Zitat:

Original geschrieben von herr b


das er nicht zugeben muss das etwas kaputt gewesen ist...

Und was ist der Vorteil für den Händler bei dieser Vorgehensweise?

Was repariert wurde ist OK. Was nicht gefunden und nicht repariert wurde, bleibt defekt und reduziert die Problemlösung um einen weiteren Versuch.

Zitat:

Original geschrieben von herr b


der kunde ist der meinung das auto ist kaputt, also ab zum 🙂
der prüft das auto und stellt fest alles ok.

kunde muss zahlen.

der freundliche stellt einen fehler fest, kunde muss nicht zahlen. fehler wird auf gewährleistung oder garantie behoben!

Meistens ist es aber doch so, daß der Kunde doof ist und ein Fehler selten feststellbar... also immer bezahlen???

Wenn man danach geht, dann müsste ich noch zig Rechnungen bekommen, denn am Anfang wird alles erstmal abgewimmelt... Zitat: "Das ist alles so in Ordnung..."

Trotzdem hatte mein Golf-V-TDI nicht genung Ladedruck, bis nach dem ca. 10ten Werkstattbesuch der große Meister aus der WOB-Hotline mal einen SW-Update empfohlen hat. Und siehe da... der Kunde hatte ausnahmsweise mal doch recht.

Also bitte: wenn der Kunde einen Fehler reklamiert, den der Servicetechniker nicht findet, heisst das sicher nicht, dass man dafür bezahlen muss, sondern vielmehr, daß der Techniker nicht lange genug gesucht hat. Eigentlich sollte man als Kunde dann eine Rechnung schreiben:

0004711 Unfähigkeit ohne Kulanz EUR 43,50 inkl. MwSt.

😉

Nur zur Info:

War heute beim 🙂.
Der Meister, bei dem ich damals den Termin gemacht hatte, war da und hat nur mit dem Kopf geschüttlet, was sein Kollege da während seines Urlaub´s gemacht hat.
Kurzum, Gutschrift über vollen Rechnungsbetrag bekommen und noch ne Wagenwäsche für lau. Die hab ich aber nicht genutzt. Macht ja jeder mal was, was der Kunde nicht i.O. findet und außerdem haben die ne Bürstenwaschanlage😉

dabiste aber wirklich noch gut weggekommen, glückwunsch! das eigentliche problem sehe ich in dem von dir erlebten fall darin, dass dich der freundliche nicht aufgeklärt hat. ich war mehrfach innerhalb der 2jahresfrist in der werkstatt. stand eine gfs an so hat man mich informiert und mir gesagt, dass ich im falle der erfolglosen fehlersuche die kosten zu übernehmen hätte. in allen fällen hat die gfs glücklicherweise zum erfolg geführt und den fehler im system aufgespührt, so dass ich nix bezahlen musste. aber so wusste ich wenigstens bescheid und hätte noch rechtzeitig weglaufen können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen