Rechliche Frage: Werkstatt qualmt Wagen voll und nutzt Kundenwagen als "Ausflugsmobil"

Audi A6 C7/4G Allroad

Hey,

ich muss nun einfach mal Dampf ablassen.
Ich habe seit ein paar Wochen einen Avant Bitu und bin mit diesem auch eigentlich absolut zufrieden.
Allerdings bekam ich ständig die Meldung das der Öl-Stand zu hoch sein.
Die Werkstatt hat gemacht und getan (z.B. Öl abgelassen und 1 Liter weniger eingefüllt als das Werk vorsieht usw.) aber nichts half.
Nun stand der Wagen vorletztes Wochenende beim Händler, weil man Rücksprache mit Audi halten wollte.
Bis dahin war ich absolut zufrieden mit dem Service, weil man wirklich alles getan hat um mir zu helfen und mich zu „trösten“ (u.a gab es tolle Wagen als Ersatz, R8, RS7 usw.), weil der Wagen nach 5 Wochen schon zigmal wegen dem Problem in der Werkstatt war.

Nun aber zu meinem Problem:
Es fing an als ich den Wagen dienstags abholte:

Der Wagen hatte über das Wochenende fast 500 KM mehr auf dem Tacho. Dazu kam, dass er bestialisch nach Zigaretten stank.
Auf Nachfrage wurde mir VERSICHERT, dass ich mich irren würde was den KM-Stand anginge, weil der Wagen die ganze Zeit das Gelände des Händlers nicht verlassen hätte.
Auch hat man mir versichert, dass keiner der Mitarbeiter auf die Idee käme im Wagen zu rauchen.

Zumindest beim KM-Stand wurde ich dann unsicher und zweifelte an mir selbst.
Den Kippengeruch haben ich durch ausgiebiges Lüften, zumindest für meine Nase, eliminiert und dachte mir „bis jetzt warst du zufrieden … also mach deswegen nun kein Fass auf“.

Nun komme ich gerade aus dem Büro und ging die Post durch. Dabei war ein nettes Bild von meinem Wagen was in Hamburg (190 km entfernt von meinem Händler) geknipst wurde! AN DEM WOCHENENDE WO DER WAGEN ANGEBLICH BEIM HÄNDLER STAND.

Nun frage ich mich ob ich rechtlich etwas gegen diese Unverschämtheit unternehmen kann? Es kann doch nicht angehen, dass die Kundenwagen für ihre privaten Ausflüge nutzen und dabei noch die Kisten vollqualmen.
Ich habe bewusst davon abgesehen direkt beim Händler vorstellig zu werden. Das würde gerade nicht gut enden, weil ich so auf Dampf bin.

Beste Antwort im Thema

Dann nun einmal zum Abschluss:

Eben kam der GF zum Termin den ich mit meinem Anwalt ausgemacht hatte.

Ergebnis:

Das Angebot vom Freitag wurde nochmals verbessert.
- 1000 Euro für gefahrene KM und Verschleiß
- 2 x Sätze Reifen (Sommer/Winter)
- 2 x Aufbereitung (innen/außen)
- 500 Euro Tankgutschein von Shell
- 1 x Präsentkorb

Aufgrund der Tatsache, dass ich bereits die Garantieverlängerung und das Servicepaket abgeschlossen habe bin ich, was Folgeschäden angeht, auf der sicheren Seite.

Für mich ist die Sache damit erledigt. Das Verhalten des AH ist mMn. vorbildlich. Ich möchte dennoch betonen, dass sämtliche Zahlungen und „Geschenke“ vom GF alleine ins Spiel gebracht wurden und ich zu keiner Zeit etwas eingefordert habe. Umso erstaunlicher ist es für mich.

Thema Azubi:

Laut GF gab es am Samstag eine Besprechung zu diesem Thema.
Am Ende kam dabei raus, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig geschädigt ist und eine weitere Beschäftigung ausgeschlossen ist.

Davon mag man nun halten was man will – am Ende ist es die Entscheidung des AH und geht mich nichts an.
Zusätzlich wird untersucht wie es sein kann, dass ein Schlüssel von einem Kundenwagen einfach so entwendet werden kann. Da wird man an den Arbeits- und Kontroll- Abläufen intern dran arbeiten.

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Ob Kündigung oder nicht Kündigung sollte denke ich individuell entschieden werden.
Wenn der Täter echte Reue zeigt und gaaaanz kleine Brötchen backt, reicht eventuell schriftliche Abmahnung und ein paar kleinere Strafen. Wenn er natürlich noch ne große Klappe hat oder evtl. schon anderen Mist gebaut hat, dann kündigen, sonst lernt er es nicht.

Da es ein Leasingfahrzeug ist, ist der Schaden für den TE zumindest überschaubar, wenn er eine Garantieverlängerung für den Leasingzeitraum bekommt, ist es zumindest risikolos.
Der Fall sollte auf jeden Fall der Leasing gemeldet werden.

p.s.: Wenn ich meinen Dicken in die Werkstatt bringe, schreibe ich mir ab jetzt lieber den Kilometerstand auf. 🙁

Ich mache immer ein Bild vom KM-Stand...war ja selber über mehrere Jahre in einem AH aktiv. Hatten auch einmal den Fall, dass ein Azubi mit nem VFW den er als "Belohnung" bekommen hat für besonderes Engagement meinte damit ein Bergrennen zu fahren.
Nach dem Lob kam die Abmahnung, Kundenfahrzeuge gingen nur an die Meister, Serviceberater oder Verkäufer raus.

Frage mich wie der Kerle an den Schlüssel kam, bei uns wurden die Werkstattfahrzeuge welche übers WE stehen blieben immer in den Tresor gepackt.

Fahrlässigkeit ist ein kleines Wort in dem Zusammenhang, für den "Täter" verspüre ich kein Mitgefühl. Er hat eine Entscheidung getroffen und muss mit den Konsequenzen leben. Man muss das Netz nur weiter spinnen, der zerlegt im Suff das Auto, wer haftet denn da 🙂

Das Angebot finde ich gut, auch wenn die natürlich ihren Teil beigetragen haben.

Wenn das LS nicht länger als die abgeschlossene Garantie geht, würde ich mir da keinen so großen Kopf machen, wenn ja, hat man es ja selber verbockt keine Anschlussgarantie gemacht zu haben. Die würde ich dann raus handeln, anstatt oder in Verbindung mit den anderen Angeboten.

Dann ist es dumm gelaufen, aber ohne Konsequenzen für den TE.

Aber mal ehrlich, Sachen gibt es 🙂

Zitat:

@PPL-1 schrieb am 19. März 2016 um 19:09:57 Uhr:


Ich mache immer ein Bild vom KM-Stand...

Mist, die Idee ist schon wieder so genial einfach, dass ich da eigentlich selber hätte drauf kommen können. 🙂 Danke für den Tip.

ich hab ne unheimlich tolle Werkstatt. Das mit dem Foto vom KM Stand musste ich noch nie machen. Aber wir gehen IMMER ne Runde ums Auto und gucken dass nix ist bzw die Felgen auch heile sind.. ,)

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Sehe ich auch so. Und bei jedem noch so kleinen Auftrag gibt es eine AB, die den vom Servicemann exakt abgelesenen Kilometerstand enthält.

Sollte ja eigentlich nicht nötig sein, das ganze ist ne Dienstleistung welche auf Vertrauen basiert. Ansonsten kann ich zu Ali in die Mietwerkstatt gehen und mein Glück versuchen...

Wieso sollte das nicht nötig sein ? Vertrauen ist zwar immer gut, doch der Spruch geht noch weiter. Es ist ein Leasingwagen. Ist der "Besitzer" dann noch selbständig und führt ein Fahrtenbuch, klafft in selbigen nach diesem Ding ein gewaltiges Loch. Der stracke Beamte vom FA sucht genau sowas ... 😰

Es sollte nicht nötig sein, wie ein Keuschheitsgürtel bei einer Narkose..früher wurde einem noch Anstand, Ehrlichkeit und der Respekt vor dem Besitz anderer beigebracht...Daher sollte es nicht nötig sein..Ist traurig das es notwendig ist..

@PPL: Stimmt, aber bei der Menge an Azubis, Praktikaten, Lehrlingen in einem Betrieb, kann man schonmal ein schwarzes Schaf dabei haben, mag der Rest der Belegschaft auch noch so nett und integer sein.
Deshalb, Kontrolle ist besser 🙂

Alleine wegen des enormen Vertrauensbruchs gegenüber seinen Kunden wie auch intern, den das Autohaus auch mit all seinen materiellen Gesten nicht wieder gut machen kann, hat der GF nun noch die Aufgabe, seinen "Laden" zu säubern. Und dazu gehört es nun mal, gegenüber seinen Mitarbeitern deutliche Signale intern wie auch nach aussen zu setzen.
Die Kündigung bzw. erst die Abmahnung des Mitarbeiters ist zwar die logische Folge (es geht hier um wesentlich mehr als um einen Azubi), ich würde mir aber auch Gedanken darüber machen, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass sich ein Mitarbeiter unberechtigt ein Fahrzeug nimmt. Damit meine ich jetzt nicht, dass man sich über die Verwahrung der Schlüssel Gedanken machen muss, sondern auch über interne (Führungs-)Strukturen.

Hey jetzt mal ruhig werden: der Azubis muss nen anschiss und ne abmahnung kriegen. Aber bitte nixht glei h das Leben verbauen. .ausserdem die entschädigungen die du dafür kriegst sind doch Hammer. Für das Geld verleih ich mein Auto jedes Woxhenende.

Bist du auch aus der Generation “nicht meine Schuld“ ??

Es gibt da nichts zu entschuldigen und verbaut wird ihm nichts..Zur Schule kann man auch ohne Lehrbetrieb im letzten Jahr und den Abschluss machen auch.

Dazu muss die Generation, wie scheinbar auch deine, lernen dass man als Erwachsener für sein Handeln verantwortlich ist und nur man selbst.

Die Entscheidung hat er selbst getroffen, eine Wahl hatte er auch..Ergo Pech gehabt.

Stimme dir voll und ganz zu PPL-1! Und das mit meinen 26 Jahren, aber auch ich habe eine Ausbildungsberechtigung der IHK und komme dem auch nach.

Hätte er es gelassen wäre nichts passiert, er wusste vorher welches Risiko er für ein bisschen Spaß eingeht.
Wenn er nicht weit genug gedacht hat/denken konnte was er auf's Spiel setzt wird er daraus hoffentlich lernen.

Also das ganze ist natürlich ein Unding

Der Lehrling muss selbstverständlich ne Abmahnung und eine Standpauke bekommen die sich gewaschen hat.
ob mehr überhaupt möglich ist ???

Die gebotenen Entschädigungen halte ich für sehr fair

Sicherlich kann man nun auch noch das Autohaus angehen, möglichst beim Audi Kundenservice, so ein Vorfall kann dem Autohaus über die Jahresbonis sehr viel Geld kosten, bei MB zB. Können das mal 50 Tsd teuros sein.

Zu den Folgeschäden am Auto...... Na also wenn der das nicht ab kann dann muss ich mir meinen Umstieg vom Treg auf den bitu aber nochmal ernsthaft überlegen.

Fazit möglichst hohe Wiedergutmachung rausschlagen, und wenn das Vertrauen gegenüber dem Freundlichen nicht mehr ausreicht einen neuen suchen und ein Anruf beim Audi Service

Die Entscheidung bzgl. der Kündigung, ist ausschliesslich eine Entscheidung der Firma/GF. Es ist nicht Sache des Themenstarters. Diese Firma hat ja auch noch andere Mitarbeiter und andere Kunden. Meines Erachtens kann der GF gar nicht anders handeln. Er handelt ja in einer bestimmten Funktion.

... und sorry, dies Fehlverhalten geht gar nicht. Da kann man auch kein Auge zu drücken. Übertragt dies mal auf andere Fälle in eurem Job oder Unternehmen. Ich denke, die Konsequenz wäre in allen Fällen ähnlich. Weil ein Unternehmen halt bestimmte Regeln hat und braucht. Es ist auch kein "Pech", wenn man mal davon absieht, dass es beweissicher aufgeflogen ist. Der GF kann durchaus intern die Prozesse hinterfragen, wieso es dazu kommen konnte. Aber erste Aktion ist sicherlich eine "Abwägung" der Regelverletzung und dessen Konsequenzen für den Verursacher.
Da ist m.E. die Konsequenz sonnenklar. Trotz freundlicher Rechtssprechung bei Arbeitsgerichten hat der Verursacher m.E. keinerlei Chance in einem Arbeitsprozess gegen eine "fristlose" Kündigung. Weitere Regressforderungen sind sicherlich auch möglich, und m.E. auch durchaus berechtigt. Aber, wie gesagt alleine Sache des Autohauses.

Für den Themenstarter ist alleine entscheidend, ob er eine einvernehmliche Lösung mit dem Autohaus erzielt. Für dessen Personalpolitik ist er nicht zuständig. Der GF aber sehr wohl.

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