Rechliche Frage: Werkstatt qualmt Wagen voll und nutzt Kundenwagen als "Ausflugsmobil"

Audi A6 C7/4G Allroad

Hey,

ich muss nun einfach mal Dampf ablassen.
Ich habe seit ein paar Wochen einen Avant Bitu und bin mit diesem auch eigentlich absolut zufrieden.
Allerdings bekam ich ständig die Meldung das der Öl-Stand zu hoch sein.
Die Werkstatt hat gemacht und getan (z.B. Öl abgelassen und 1 Liter weniger eingefüllt als das Werk vorsieht usw.) aber nichts half.
Nun stand der Wagen vorletztes Wochenende beim Händler, weil man Rücksprache mit Audi halten wollte.
Bis dahin war ich absolut zufrieden mit dem Service, weil man wirklich alles getan hat um mir zu helfen und mich zu „trösten“ (u.a gab es tolle Wagen als Ersatz, R8, RS7 usw.), weil der Wagen nach 5 Wochen schon zigmal wegen dem Problem in der Werkstatt war.

Nun aber zu meinem Problem:
Es fing an als ich den Wagen dienstags abholte:

Der Wagen hatte über das Wochenende fast 500 KM mehr auf dem Tacho. Dazu kam, dass er bestialisch nach Zigaretten stank.
Auf Nachfrage wurde mir VERSICHERT, dass ich mich irren würde was den KM-Stand anginge, weil der Wagen die ganze Zeit das Gelände des Händlers nicht verlassen hätte.
Auch hat man mir versichert, dass keiner der Mitarbeiter auf die Idee käme im Wagen zu rauchen.

Zumindest beim KM-Stand wurde ich dann unsicher und zweifelte an mir selbst.
Den Kippengeruch haben ich durch ausgiebiges Lüften, zumindest für meine Nase, eliminiert und dachte mir „bis jetzt warst du zufrieden … also mach deswegen nun kein Fass auf“.

Nun komme ich gerade aus dem Büro und ging die Post durch. Dabei war ein nettes Bild von meinem Wagen was in Hamburg (190 km entfernt von meinem Händler) geknipst wurde! AN DEM WOCHENENDE WO DER WAGEN ANGEBLICH BEIM HÄNDLER STAND.

Nun frage ich mich ob ich rechtlich etwas gegen diese Unverschämtheit unternehmen kann? Es kann doch nicht angehen, dass die Kundenwagen für ihre privaten Ausflüge nutzen und dabei noch die Kisten vollqualmen.
Ich habe bewusst davon abgesehen direkt beim Händler vorstellig zu werden. Das würde gerade nicht gut enden, weil ich so auf Dampf bin.

Beste Antwort im Thema

Dann nun einmal zum Abschluss:

Eben kam der GF zum Termin den ich mit meinem Anwalt ausgemacht hatte.

Ergebnis:

Das Angebot vom Freitag wurde nochmals verbessert.
- 1000 Euro für gefahrene KM und Verschleiß
- 2 x Sätze Reifen (Sommer/Winter)
- 2 x Aufbereitung (innen/außen)
- 500 Euro Tankgutschein von Shell
- 1 x Präsentkorb

Aufgrund der Tatsache, dass ich bereits die Garantieverlängerung und das Servicepaket abgeschlossen habe bin ich, was Folgeschäden angeht, auf der sicheren Seite.

Für mich ist die Sache damit erledigt. Das Verhalten des AH ist mMn. vorbildlich. Ich möchte dennoch betonen, dass sämtliche Zahlungen und „Geschenke“ vom GF alleine ins Spiel gebracht wurden und ich zu keiner Zeit etwas eingefordert habe. Umso erstaunlicher ist es für mich.

Thema Azubi:

Laut GF gab es am Samstag eine Besprechung zu diesem Thema.
Am Ende kam dabei raus, dass das Vertrauensverhältnis nachhaltig geschädigt ist und eine weitere Beschäftigung ausgeschlossen ist.

Davon mag man nun halten was man will – am Ende ist es die Entscheidung des AH und geht mich nichts an.
Zusätzlich wird untersucht wie es sein kann, dass ein Schlüssel von einem Kundenwagen einfach so entwendet werden kann. Da wird man an den Arbeits- und Kontroll- Abläufen intern dran arbeiten.

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Milfie glaubst du das wirklich??

Es wurde aus Versehen die falsche Milf gepoppt... 😉

btw. wie hoch war denn die Geschwindigkeitsüberschreitung?

Als ich neulich den B9 als Vorführwagen hatte, machte ich die Empfangsdame drauf aufmerksam das vermutlich der letzte Fahrer seine SD KARTE im AMI vergessen hatte mit schlechtem deutsch Rap drauf.
Daraufhin sie nur,,sie sei vermutlich von ihrem Kollegen der den Wagen sonst unter der Woche fährt. Da dachte ich mir auch nur .....

Moin!

Zitat:

@rockyzoomzoom schrieb am 18. März 2016 um 21:22:31 Uhr:


Bist du RA?

wenn jemand ohne meine Erlaubnis mit meinem Auto fährt ist das strafrechtlich verfolgbar.
Ob das nun Unterschlagung ist oder wie auch immer, es ist ohne meine Erlaubnis passiert.
Das ist auf jeden Fall strafrechtlich verfolgbar, nur muß das ein RA machen, weil alleine kann sich der TE mangels Wissen ja wohl nicht helfen.

Jurist, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ja. Und auch wenn mein Jura-Studium nun schon ein paar Tage her ist und ich seit Jahren nur noch in der Wirtschaftsprüfung unterwegs bin, kann ich dir sagen: Nix Diebstahl, nix Unterschlagung. 😉

Die Frage ob es zivil- oder strafrechtlich eine Relevanz hat, ist eine ganz andere. Mir geht es nur um Folgendes: In "solchen" Beiträgen - egal ob wir hier über den Fall des "zweckentfremdet genutzten" A6 reden, ein defektes Mobiltelefon oder die mangelhafte Leistung eines Handwerkers - werden jedes Mal sofort die Rufe laut, dass es sich mindestens um Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung, gewerblichen Betrug oder sonstige Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Es fehlt nur noch der Tipp gleich in Den Haag anzurufen.
Tatsächlich würde es solchen Threads im Allgemeinen gut tun, wenn man nicht einfach aus dem Bauch heraus behauptet, was es angeblich ist, sondern den einzig richtigen Tipp abgibt OHNE irgendwelche subjektiven, nicht fundierten, strafrechtlichen Einschätzungen: Den Gang zum Anwalt.

Alles weitere, jede konkrete Einschätzung etc. kann ausschließlich unter Würdigung aller zum Sachverhalt gehörenden Informationen des Einzelfalls vorgenommen werden. Und eben jene Einschätzung kann und sollte nur einer der Kollegen vornehmen.

Rechtlich zum Beispiel sehr "lustig" in der Vergangenheit: "Dieb" stiehlt nachts ein Auto für eine Spritztour, fährt damit die Nacht über und stellt es morgens wieder auf den gleichen Parkplatz. Diebstahl? Nö. Dolus eventualis in Bezug auf die dauerhafte Enteignung, Voraussetzung des § 242 StGB ("Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen..."😉 ist nicht gegeben, da es keine dauerhafte Zueignungsabsicht bestand. Das mag der Laie anders sehen, es geht aber - und damit sind wir beim Punkt meiner Kritik - aber um eine juristische Würdigung und nicht um Bauchgefühl.

Ich bestreite nicht, dass es juristische Handhabungen gibt. Aber hierzu werde ich mich - schon aus berufsrechtlichen Gründen - an dieser Stelle nicht äußern, sondern - wie schon geschehen - an einen Kollegen verweisen.

Schönen Abend 🙂

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Zitat:

@combatmiles schrieb am 18. März 2016 um 21:30:17 Uhr:


Milfie glaubst du das wirklich??

Es wurde aus Versehen die falsche Milf gepoppt... 😉

Als wenn ich das glauben würde..😁
Aber das ist doch die altbekannte Laier (nicht Milf), unglücklicherweise gab es zufällig an diesem Wochenende ein kleines Missgeschick, das uns ausserordentlich leid tut.
Natürlich übernehmen wir selbstverständlich die Geschwindigkeitsübertretung, als wenn man noch dankbar sein müsste, für sie. Bla Bla Bla...😁

Und dann kommt der Gutschein, vielleicht sogar noch ne Kleinigkeit beim nächsten Service als Extrazulage.

Ja, ja, manche können sich halt alles erlauben.🙂

Zitat:

@SoulBS schrieb am 18. März 2016 um 21:41:31 Uhr:


Moin!
Tatsächlich würde es solchen Threads im Allgemeinen gut tun, wenn man nicht einfach aus dem Bauch heraus behauptet, was es angeblich ist,
Schönen Abend 🙂

Der TE hat sich hier in einem Forum an die Öffentlichkeit gewandt. Logischerweise kann er da auch keine fundierte juristische Antwort erhalten. Dazu kommt, daß die Meinungen der User hier nur persönlicher Art sein können. Deshalb auch mein Post mit dem Appell an die Moral des GF vom betreffendes Autohaus. Nur er kann erster Ansprechpartner sein. Kann man auch "Dienstweg" nennen. Sollte dieser sich nicht kooperativ zeigen, kann man immer noch die Geschütze auffahren.

Zitat:

@Milfrider schrieb am 18. März 2016 um 21:26:09 Uhr:



Zitat:

@wolfgear schrieb am 18. März 2016 um 20:25:44 Uhr:


Wo kein Schaden (nachweisbar) entstanden ist, kann man auch keinen Schadenersatz erstreiten. So bitter das im Einzelfall auch sein mag.

Richtig, genauso wie beim Abgasskandal ... Vielleicht gibt es ja einen Gutschein über 100€ als Entschuldigung.😉

Wie jetzt, gibt es für alle Betroffenen 100€ ? 😁😁

Bevor ich irgendwelche juristische Hebel in Bewegung setze, würde ich den Sachverhalt dem Geschäftsführer sachlich erklären.

Wenn er den Ernst der Lage erkennt, wird er versuchen die Geschichte in Deinem Interesse möglichst diskret zu regeln.
Diese einmalige Chance solltest Du ihm geben. Er wird vermutlich genauso entsetzt sein, wie Du.

Wenn er sich dabei blöd stellt: ab zum Anwalt.

Wie sieht denn der akzeptable Forderungskatalog des TE zur Wiedergutmachung aus?

  1. Kniefall und Fußkuss des GF
  2. Benennung des/der Täter durch den GF
  3. 10 Peitschenhiebe für die Täter durch den TE in der Audi-Lounge bei einer außerordentlichen Mitarbeiterversammlung (als EZM zur Abschreckung und Wiederholungsvermeidung 😛)
  4. Lebenslang ein kostenloses Cabrio für die Wochenenden...

@Konvi: deine Vorschläge finde ich für den Anfang erstmal nicht schlecht, darauf lässt sich sicher aufbauen 😁

Guten Morgen,

entschuldigt die späte Antwort.

Es hat mir gestern doch keine Ruhe mehr gelassen und ich habe kurz vor Feierabend noch beim freundlichen angerufen.
Der GF war noch da und ich habe ihm die Sachlage kurz geschildert.
40 Minuten später war er auch schon zusammen mit dem Werkstattleiter, sichtlich erschüttert, bei uns und bat um Einsicht in das Foto.

Sachlage:

Die geblitzte Person ist tatsächlich ein Azubi im 3 Lehrjahr. Der GF hat mir sehr glaubhaft versichert, dass keine Kundenwagen (abgesehen von Autos wo Fehler sporadisch auftreten) an Mitarbeiter gegeben werden und an Azubis erst recht nicht.

Es hört sich jetzt möglicherweise komisch an aber ich dachte in dem Gespräch teilweise, dass der GF gleich umkippt, weil er so geschockt/betroffen war. Deswegen gehe ich auch davon aus, dass es aufrichtig und nicht gestellt war/ist.

Spontan habe ich gestern folgendes Angebot erhalten:

2 x komplette Aufbereitung innen/außen (Gutschein)
1000 Euro Entschädigung/Ausgleich für KM und Verschleiß
Jeweils ein Satz Sommer und Winterreifen
Gutschein im Audishop - wurde keine Summe genannt

Und man will sich sehr großzügig zeigen, wenn meine Frau im Sommer ihren neuen Wagen bestellt.

Allerdings will ich diese ganzen "Gaben" noch nicht glauben solange ich es nicht schriftlich habe. Der Herr war gestern so geschockt, dass er in eine Art Aktionismus gerutscht ist - abwarten. :-)

So oder so möchte ich nicht in der Haut des Azubis stecken.
Der Freundliche will gegen den Azubi rechtlich vorgehen und kündigen.
Meine Frau und ich haben zwar noch versucht die beiden davon abzubringen (jung, dumm und unüberlegt ... passiert den besten mal :-) ) - wohl aber vergeblich.

Bin gespannt wie es weitergeht.

Vielen Dank für die ganzen Antworten und Hilfestellungen. Tolles Forum

PS: geblitzt wurde der Wagen mit netto 18 km/h zu schnell!

PPS: einen Termin beim unserem Anwalt habe ich dennoch für Montag vereinbart. Sicher ist sicher :-)

Bereits mit den ersten beiden Vorschlägen sollten die 500 km und Geruchsbelästigung doch fair abgegolten sein?
Insofern das einfach mal eben noch schriftlich fixieren nebst einer Bestätigung, dass im betroffenen Zeitraum das Autohaus für weitere potentielle Schäden bzw. Ansprüche in Dritter haftbar ist.
Dazu noch die persönliche Entschuldigung durch den Azubi? - was diesen aber auch nicht "retten" kann, denn:
Wenn ein Mitarbeiter, egal wie alt, nicht zwischen "Mein und Dein" bzw. sogar Eigentum von Kunden unterscheiden kann, bleibt nur die, fristlose, Kündigung.

Also ich finde das ist eine absolut korrekte Abwicklung des GF.

Genauso würde ich auch Handeln.

Ich halte das für ein faires Angebot. Der GF weiss auch, wenn es an die Öffentlichkeit käme oder ein Rechtsstreit folgen würde, er nicht so billig davon kommen würde. Er versucht nun natürlich Alles, die Sache unter der Oberfläche zu halten. Und im Vgl. zu dem drohenden Schaden (Image) ist sein Angebot Peanuts.

Natürlich sind die angebotenen Entschädigungen sehr hoch. Deswegen auch meine Skepsis. Immerhin bewegen wir uns alleine bei den Reifen schon in einem Bereich von 1600 Euro. Es waren gestern auf beiden Seiten viele Emotionen im Spiel. Darum haben wir uns auch darauf verständigt, dass wir erst am Dienstag wieder Kontakt aufnehmen. Abwarten was am Ende dabei rumkommt.

Ich würde mich trotzdem freuen wenn der Azubi um die Kündigung rum kommt. Es ist zwar eine gigantische Dummheit gewesen und eigentlich nicht zu entschuldigen aber -

er ist im 3. Lehrjahr und hat dementsprechend wohl bald seine Prüfungen. Zumindest die paar Wochen/Monate könnte man Ihm noch geben um seine Ausbildung abzuschließen. (korrigiert mich wenn ich falsch liege. Kenne mich mit dem deutschen Ausbildungsformat nicht wirklich aus :-) )
Eine Kündigung kurz vor Abschluss der Ausbildung macht die Sache auch nicht ungeschehen - und im nun evtl. die ganze Zukunft verhauen?
Am Ende ist es die Entscheidung vom AH - aus meiner Sicht wäre es falsch.

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