RDK deaktivieren?
Hallo mein Nachbar hat einen W205 und hat nun Winterräder ohne RDK Sensoren montiert.
Nun zeigt ihm das Auto ständig an das der Reifendruck nicht in Ordnung sei,weil die Karre die Senoren sucht, die ja nicht da sind.
Kann man diesen Alarm abschalten, oder gibts einen Dummy der dem Auto vorgaukelt, das die Dinger da wären?
Grüße
binford66
Beste Antwort im Thema
Nein. Ohne RDKS ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Habe gerade bei meinen Keskin Felgen für die Winterreifen eine Einzelabnahme beim TÜV Nord machen lassen. Da habe ich extra mal gefragt wie das ohne RDKS gewesen wäre.
Gruß aus Hannover
34 Antworten
Nein. Ohne RDKS ist die Betriebserlaubnis erloschen.
Habe gerade bei meinen Keskin Felgen für die Winterreifen eine Einzelabnahme beim TÜV Nord machen lassen. Da habe ich extra mal gefragt wie das ohne RDKS gewesen wäre.
Gruß aus Hannover
Hmmm... soweit mir bekannt, muss (!) die BR 205 immer zwingend mit RDK Sensoren bestückt sein, andere Räder dürfen nicht gefahren werden.
Evtl. gibt es aber auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das man auch ohne RDK Sensoren fahren darf.
Eine Deaktivierung ist mittels StarDiagnose möglich, dafür muss ein Kurztest durchgeführt werden, dann ist sie aber dauerhaft deaktiviert, auch wenn die Sommerräder wieder montiert sind.
Da RDKS seit diesem Monat bei Neufahrzeugen Pflicht sind und es schon für Typzulassungen seit 2012 gilt, worunter die BR205 nun mal fällt, müssen ZWINGEND Reifen mit RDKS gefahren werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und damit ist auch der Versicherungsschutz futsch.
Danke schon mal für eure Antworten.....Mann war ein >Unfug, ich fasse es nicht.
Grüße
binford66
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Stellt sich doch die Frage wann der Wagen zugelassen wurde..oder nicht?
Sollte er VOR der Pflicht zugelassen worden sein und nur aus eigenem Wunsch RDK haben, dann kann man ihm bei Winterrädern ohne RDK doch keine Betriebserlaubnis erlischen lassen??? Das geht m.E. erst mit Fahrzeugen die NACH der Gesetzesänderung zugelassen wurden.....
Gesetzlich vorgeschrieben ist es ab 1.11.2014, so wie ich es gelesen habe.
Wenn aber die Baureihnegenehmigung mit Sensoren erfolgt, ist diesauch Bestandteil der BE.
Hat er Felgen von einem anderen Fahrzeug montiert?Haben die überhaupt ABE oder Teilegutachten?
Ohne RDK auf dem 2015 bestimmt nicht.
Mein Wagen ist Zulassung Juni 2014. Habe RDK dazubestellt. Das ist bei den Sommerrädern drauf.
Jetzt habe ich andere Felgen mit ABE und Winterreifen. Diese kommen bald drauf. DORT ist kein RDK verbaut. Also was nun. Darf ich die fahren oder nicht?. Wenn ich das RDK nicht bei den Sommerrädern reinbestellt hätte, dürfte ich es ja auch fahren. Die Regelung beginnt ja für NEUZULASSUNGEN ab 1.11.
😕
@Drivingman: Das RDKS, so übrigens die offizielle Abkürzung, kannst du bei der C-Klasse nicht bestellt haben, da es zum Serienumfang gehört und dementsprechend automatisch dabei ist.
Nochmals: Seit dem 1. November 2014 gilt für Neufahrzeuge die RDKS-Pflicht. Typzulassungen für neue Fahrzeugtypen sind bereits seit 2012 vom Kraftfahrtbundesamt nur noch mit RDKS ausgestellt worden. Trifft also komplett auf die BR205 zu.
Heißt also: Reifen, egal ob Sommer oder Winter, müssen zwingend MIT (!!!) RDKS gefahren werden. Da gibt es gar nichts zu diskutieren und wenn die Reifen kein RDKS haben, können sie gleich in der Ecke stehen bleiben und wenn nicht, schlägt der Wagen sowieso die ganze Zeit Alarm...
Hier dann auch noch einmal der entsprechende Passus dazu:
Alle Pkw, Geländewagen und Wohnmobile - das sind Fahrzeuge der Klassen M1/M1G - müssen laut der EU-Verordnung (Nr. 661/2009) ein Reifendruck-Kontrollsystem an Bord haben, wenn sie ab 1. November 2014 neu zugelassen werden. Alle seit 1. November 2012 neu typengenehmigten Fahrzeuge dieser Klassen müssen bereits ab Werk mit einem RDKS ausgestattet sein.
Derzeit fahre ich noch ein E Klasse Cabrio. C Klasse ist erst bestellt.
Das bedeutet ich müsste klären ob mein Cabrio vor 2012 typengenehmigt war. Was sicher der Fall war und dann könnte ich ohne RDKS fahren...
Hi,
der Tüv sieht das ganz einach. Was drin ist muß auch funktionieren sonst ist es ein Mangel. Das heißt mit Winterreifen ohne Sensoren bekommst du keinen Tüv vielleicht auch nur einen geringen Mangel.
Dabei ist es egal ob die RDK für dein Wagen vorgeschrieben ist oder nicht. ist z.b. bei Nebelscheinwerfern auch so. Sind keine Pflicht aber wenn sie drin sind und nicht funktionieren ist das ein mangel.
Gruß Tobias
Zitat:
@Drivingman schrieb am 5. November 2014 um 12:32:53 Uhr:
Das bedeutet ich müsste klären ob mein Cabrio vor 2012 typengenehmigt war. Was sicher der Fall war und dann könnte ich ohne RDKS fahren...
Da kann ich dich beruhigen, auf dem C/A 207 darfst Du auch ohne RDK fahren, die Typgenehmigung ist ja quasi bereits asbachuralt... 😉
Keine Sorge!
Einen W/S 205 wird man NICHT ohne RDK fahren können, egal ob Modelljahr 2014 (Code 804) oder Modelljahr 2015 (Code 805). Das sollte aber auch einleuchten... sehe auch den Nachteil nicht, ich finde es toll dass die RDK heute serienmässig ist und die Sensoren auch bezahlbar sind. Das war vor knapp einem Jahr noch völlig anders.
Bezahlbar ist Relativ,mein Nachbar dem das Auto gehört ,sagt die RDK- Ventile sollen 280 € plus Einbau kosten.
Günstig ist anders.
binford66
Der Einbau wäre "incl." gewesen wenn man das direkt bei Reifenmontage auf den Felgen bezahlt hätte. Mich jedenfalls hat es keine 60 EURO gekostet meine angelieferten Reifen auf die beim Mercedes-Händler gekauften und mit Drucksensoren bestückten Felgen ziehen zu lassen.
Und auch für die Drucksensoren kann man einen Festpreis aushandeln wenn man die Felgen beim Mercedes-Händler gekauft hat... jedenfalls ging das bei meinem so.
Lacht mich nicht aus für diese Frage, aber ich lass ihn ab Werk mit Winterreifen ausliefern und hab nen "Gutschein" dann für Sommerreifen. Somit ist ja bei beiden Felgen/Reifen dieser Sensor verbaut, oder?
Danke