Raus AUS DER vERSICHERUNG NUR WIE

Hallo,

ich habe mich von meinen Ehemann getrennt der jetzt auch ausgezogen ist. Er hat auch das Auto mit genommen ist der Halter des Wagens und ich bin aber der Versicherungsnehmer da ich der Fahrer es PKW war da er kein Führerschein hat. So und jetzt komme ich nicht aus der Versicherung raus da er sich quer stellt eine Versicherung über sein Namen abzuschließen da er es ja verkaufen will aber er weis noch nicht wann. So jetzt ist das problem ich habe mir ein eigenen Pkw zugelegt und versichert und die Versicherung sagte das in vier Wochen wenn nichts anderes passiert das das fahrzeug abgemeldet ist oder er eine Versicherung anmeldet bei mir als zweitwagen mit rein kommt.

Was kann ich machen ich habe das auto doch nicht und fahre damit nicht mehr. Bitte um hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Zitat:

Original geschrieben von menfredmen


Ein Antrag wird aufgenommen als Ersatzantrag.
Antragsart: Fahrzeugwechsel, Vers.-Nr., Verkauft am ......
SFR Einstufung: SFR Fortführung aus bestehendem Vertrag.

Und das ist es, was Du seit drei Seiten nicht kapierst!

Das Verkaufsdatum kannst Du nicht angeben, weil es keinen nachweisbaren Eigentumsübergang, geschweige denn einen Halterwechsel gibt => KEINE ERWERBERKÜNDIGUNG seitens des Versicheres möglich!

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Zitat:

Original geschrieben von menfredmen



Zitat:

Du schnallst einfach nicht

Oh was für nette Worte!

Vor vielen, vielen Beiträgen hat die Themenstarterin geschrieben das alles positiv erledigt ist.

Nö!

Sie hat geschrieben "Ich hoffe, dass es alles so klappt wie ihr es schreibt. Drückt mir die Daumen."

Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber sie stirbt.

O.

Selbst so erlebt:

Neues Fahrzeug beim Händler abgeholt, altes Fahrzeug abgegeben.
Versicherungsantrag für neues Fahrzeug als Ersatz-, Umdeckungsantrag am gleichen Tag elektronisch versand (hab' ich selbst gemacht🙂 )
Meldung der Versicherung an Zulassungsstelle, das für altes Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Da der Händler das Fahrzeug noch nicht abgemeldet hatte, erhielt ich die Mitteilung vom Straßenverkehrsamt, das das Fahrzeug Zwangsstillgelegt wird wenn ich keinen neuen Versicherungsschutz nachweise.
Da sieht man das die elektronischen Wege auch Nachteile haben können.
Genau so funktioniert das.
Ein Fahrzeug dessen SFR auf ein neues übertragen wird, wird nicht automatisch als Zweitfahrzeug eingestuft. Dazu bedarf es eines Versicherungsantrages und den muss die TE ja nicht stellen.

Genau, einfach abwarten und sehen was passiert......
...nach einiger Zeit kommt dann ein Versicherungsschein, weil man ja die Aufforderungen einen Antrag zu stellen fleißig ignoriert hat.
Dann aber schimpfen was das Zeug hält über die blöden Versicherungen und warum die einfach irgendwelche annahmen getroffen haben und dann noch so eine schlechte Einstufung.
Humor ist wenn man trotzdem lacht.

Zitat:

...nach einiger Zeit kommt dann ein Versicherungsschein, weil man ja die Aufforderungen einen Antrag zu stellen fleißig ignoriert hat.

Ohne Antrag kein Versicherungsschein.

Wenn z.B. nach Anmeldung kein Antrag aufgenommen wird kündigt die Vers. den Vertrag von Beginn an und teilt dies der Zulassungsstelle mit.

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Das wird ja immer doller hier, jetzt darf die Versicherung die Leute schon zwingen, eine Versicherung abzuschließen???????
Und wenn sie keinen Antrag stellen, wird trotzdem policiert!!!!
Ja, nee, is klar...........

Grüße
Michael

Zitat:

Original geschrieben von menfredmen


Aber fachsimpel Du mal weiter. Wenn möglich mit Fachwissen🙂
Zitat:
Ein Fahrzeug dessen SFR auf ein neues übertragen wird, wird nicht automatisch als Zweitfahrzeug eingestuft. Dazu bedarf es eines Versicherungsantrages und den muss die TE ja nicht stellen.

Nur Schade, dass du selbst nicht über Fachwissen verfügst

Beim vom menfredmen geschilderten Fall gab es sehr wohl einen Antrag, das Fahrzeug war ja schließlich bis zum nutzen der SFR auf ein anderes Fahrzeug versichert.
Daher ist auch keine neue Antragstellung nötig und der Versicherer wird von sich aus eine Neueinstufung der SF machen.
Wenn es in Deinem Fall anders war, dann ist das die Ausnahme von der Regel gewesen.

Ein Antrag wird aufgenommen als Ersatzantrag.
Antragsart: Fahrzeugwechsel, Vers.-Nr., Verkauft am ......
SFR Einstufung: SFR Fortführung aus bestehendem Vertrag.

Wenn jetzt nicht aktiv seitens des Kunden bzw. des Vermittlers bekannt gegeben wird das das Altfahrzeug als Zweitfahrzeug eingestuft werden soll, sondern wie oben das Verkaufsdatum angegeben wird, geht eine automatisierte Meldung an die Zulassungsstelle das für das Altfahrzeug kein Vers.-Schutz mehr besteht. Wenn das Fahrzeug bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht ab- oder umgemeldet wurde wendet sich die Zulassungsstelle an den Halter mit der Aufforderung für Vers.-Schutz zu sorgen da ansonsten das Fahrzeug kostenpflichtig Zwangsstillgelegt wird.

Diese Art der Antragsaufnahme wird von vielen Gesellschaften praktiziert und gehört seit vielen Jahren zu meinem tägl. Geschäft. Es mag sein, das einige Gesellschaften anders arbeiten und es deswegen hier zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

Zitat:

Original geschrieben von menfredmen


Ein Antrag wird aufgenommen als Ersatzantrag.
Antragsart: Fahrzeugwechsel, Vers.-Nr., Verkauft am ......
SFR Einstufung: SFR Fortführung aus bestehendem Vertrag.

Und das ist es, was Du seit drei Seiten nicht kapierst!

Das Verkaufsdatum kannst Du nicht angeben, weil es keinen nachweisbaren Eigentumsübergang, geschweige denn einen Halterwechsel gibt => KEINE ERWERBERKÜNDIGUNG seitens des Versicheres möglich!

Du hast Recht.....................

...............auch wenn die Wortwahl immer noch nicht nett ist

*seufz*

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