Raus AUS DER vERSICHERUNG NUR WIE
Hallo,
ich habe mich von meinen Ehemann getrennt der jetzt auch ausgezogen ist. Er hat auch das Auto mit genommen ist der Halter des Wagens und ich bin aber der Versicherungsnehmer da ich der Fahrer es PKW war da er kein Führerschein hat. So und jetzt komme ich nicht aus der Versicherung raus da er sich quer stellt eine Versicherung über sein Namen abzuschließen da er es ja verkaufen will aber er weis noch nicht wann. So jetzt ist das problem ich habe mir ein eigenen Pkw zugelegt und versichert und die Versicherung sagte das in vier Wochen wenn nichts anderes passiert das das fahrzeug abgemeldet ist oder er eine Versicherung anmeldet bei mir als zweitwagen mit rein kommt.
Was kann ich machen ich habe das auto doch nicht und fahre damit nicht mehr. Bitte um hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Ein Antrag wird aufgenommen als Ersatzantrag.
Antragsart: Fahrzeugwechsel, Vers.-Nr., Verkauft am ......
SFR Einstufung: SFR Fortführung aus bestehendem Vertrag.
Und das ist es, was Du seit drei Seiten nicht kapierst!
Das Verkaufsdatum kannst Du nicht angeben, weil es keinen nachweisbaren Eigentumsübergang, geschweige denn einen Halterwechsel gibt => KEINE ERWERBERKÜNDIGUNG seitens des Versicheres möglich!
40 Antworten
Hallo,
so wie ich das lese vermute ich das auch eine Ehescheidung ansteht und Du einen Anwalt hast! Frag doch auch in der Sache Auto den Anwalt was zu machen ist.
Andere Sache; wie hat er denn das Auto geholt wenn er keinen Führerschein hat (ohne Führerschein gefahren). Drohe Ihm mit Anzeige bei der Polizei, dann stimmt er bestimmt einem Versicherungswechsel zu!
Wünsche Viel Erfolg!!
Ja die Scheidung läuft aber mein anwalt ist nur für scheidungsrecht zuständig kann mir da nicht weiter helfen. Nein erhat es gekauft und in den Fahrzeug papieren steht er als halter gefahren bin ich es.
Weist du ob ich nomal Kündigen kann am 1.7.12 ist die nächste rechnung fällig haben wir halb jahr gemacht oder erst zum stichtag im november?
wenn du monatlich bezahlen wuerdest, koenntest du ja auch nicht monatlich kuendigen.
das wird nur zur hauptfaelligkeit gehen.
du kommst aus jeder versicherung fristlos raus wen der wagen abgemeldet und verkauft wird.
diese geschichten von wegen er is x und du bist y sind immer etwas verzwickt. vorallem in solch einer situation. du kannst es ja mal im guten versuchen und ihn um die papiere bitten bzw mit ihm zusammen den karren abmelden. sollte das im gutem nicht funktionieren ist das ein problem das längerfristig werden kann und sicherlich auch wird...
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Hallo kevmasa,
bitte keine Panik, im Grunde genommen hast Du schon alles richtig gemacht. Du warst und bist Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner der Versicherung. Du hast bereits ein neues Fahrzeug auf Deinen Vertrag versichert, damit hat ein Fahrzeugwechsel stattgefunden.
Teile der Versicherung nochmal ausdrücklich mit, daß das alte Fahrzeug sich nicht mehr in Deinem Besitz befindet und Du es nicht als Zweitfahrzeug versichern möchtest!
Die Versicherung wird eine entsprechende Mitteilung ans Straßenverkehrsamt geben.
Dein Mann muss nun entweder das Fahrzeug abmelden oder sich um neuen Versicherungsschutz bemühen!
Tut er dies nicht, wird das StVa das Fahrzeug zwangsweise stillegen.
Das war's.
ob sich das fahrzeug in ihrem besitz befindet ist doch egal?
es fand doch kein halterwechsel statt und wie die eigentumsverhaeltnisse genau waren ist doch unsicher.
da muss die VS doch guten willen zeigen, oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
es gab doch kein halterwechsel statt und wie die eigentumsverhaeltnisse genau waren ist doch unsicher.da muss die VS doch guten willen zeigen, oder nicht?
Tjo, solange das Fahrzeug nicht veräußert wird, bleibt nur eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahrs, nach einem Schaden oder wegen Zahlungsverzeug. Letztere ist nicht erstrebenswert und zweiteres nicht wünschenswert, ergo bleibt nur ersteres… Es sei denn der Mann lenkt ein und meldet die Karre ab und läßt sie auch abgemeldet.
Kenne das auch so, dass ich bei der Versicherung einfach "Fahrzeugwechsel" angebe und fertig.
Hallo,
ich danke euch allen für die Antwort. Ja habe ein Fahrzeug wechsel angegeben und bin sogar in der gleichen versicherung geblieben da sie mir ein gutes angebot gemacht haben. Ich hoffe das es alles so klappt wie ihr es schreibt. Drückt mir die Daumen. Danke und einen schönen Abend.
Ist die Ehescheidung durch oder seit ihr offiziell verheiratet?
Wenn die Scheidung durch ist, teile das Deiner Versicherung mit! Voraussichtlich gibt es ab diesem Zeitpunkt einen Zuschlag aufgrund der "abweichenden Halterschaft" (das ist der Fachausdruck dafür, dass Du Versicherungsnehmer und Dein Exmann Halter des Fahrzeuges bist), wenn ihr nicht mehr verheiratet seid.
Beitragserhöhung => ausserordentliches Kündigungsrecht!
Wenn das zu lange dauert, schau nach, ob Du einen Steinschlag in der Scheibe findest, melde den Steinschlag als Schaden bei Deiner Versicherung an und kündige aufgrund des Schadenfalls! Das Schöne an dieser Lösung wäre, dass Dir als Vertragspartner auch die Entschädigung zusteht (zumindest, wenn Dein Versicherer einer fiktiven Abrechnung bei Glasschäden zustimmt), unabhängig davon, wem das Auto gehört 🙂!
Bitte mache aber nicht den Fehler, dass kein Steinschlag vorhanden ist und Du "aus Versehen" einen verursachst; das kann leider ganz schön nach hinten losgehen, v.a. in Anbetracht der Tatsache, dass ihr euch gerade getrennt habt!
Wenn beides nicht funktioniert, hilft nur Verhandeln mit dem Versicherer, ob er Dir ein längere Überschneidung durchgehen lässt!
Viele Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
...
Beitragserhöhung => ausserordentliches Kündigungsrecht!
...
Bitte mache aber nicht den Fehler, dass kein Steinschlag vorhanden ist und Du "aus Versehen" einen verursachst; das kann leider ganz schön nach hinten losgehen, v.a. in Anbetracht der Tatsache, dass ihr euch gerade getrennt habt!...
Selbstverschuldete Beitragserhöhung gilt aber nicht, wie beim Wohnortwechsel, da kann die Versicherung ja auch nichts für
...
Vor Allem, weil es nicht dein Eigentum ist und damit Sachbeschädigung.
Sonst wäre es nur Versicherungsbetrug
Es wurde durch miga 55 alles nötige gesagt und das war auch das richtige.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Selbstverschuldete Beitragserhöhung gilt aber nicht, wie beim Wohnortwechsel, da kann die Versicherung ja auch nichts für
Das wäre mir neu! Abgesehen davon, dass man "selbstverschuldete Beitragserhöhung" erst mal definieren sollte?
@menfredmen
Toller Post 😕!
Du hast zwar Recht, miga55 hat alles richtig erklärt, wenn es um einen Eigentumsübergang geht.... Nur wie die TE den Nachweis erbringen soll, dass sich das Auto nicht mehr in ihrem Eigentum befindet, wenn es sich nie in ihrem Eigentum befand, sondern immer dem Ehemann gehört hat, bleibt offen!
Den Versicherer zeigst Du mir mal, der auf Zuruf eine Erwerberkündigung (§96VVG) gegenüber der Zulassungsstelle auspricht.....
Was kann denn die Versicherung dafür, dass man sich Scheiden lässt oder aus dem Beamtenstatus geht oder umzieht?
Das sind nunmal keine Schadensfälle für ein Sonderkündigungsrecht.
Da ist der Versicherungsnehmer alleine für verantwortlich, wenn die Beiträge nunmal unter anderen Umständen höher sind.
Andere Beispiele:
Man ändert Tarifierungsmerkmale wie verkaufts Eigenheim, reißt die Garage dauerhaft ab, braucht mehr JahresKM
Es wird teurer, dann ist das immernoch kein Grund für eine Sonderkündigung.
Erhöht die VS jedoch die Beiträge weil sie mehr Geld haben will (Klassen sich ändern oder Tarife umgestellt werden), dann ist das wieder was anderes