Raus AUS DER vERSICHERUNG NUR WIE
Hallo,
ich habe mich von meinen Ehemann getrennt der jetzt auch ausgezogen ist. Er hat auch das Auto mit genommen ist der Halter des Wagens und ich bin aber der Versicherungsnehmer da ich der Fahrer es PKW war da er kein Führerschein hat. So und jetzt komme ich nicht aus der Versicherung raus da er sich quer stellt eine Versicherung über sein Namen abzuschließen da er es ja verkaufen will aber er weis noch nicht wann. So jetzt ist das problem ich habe mir ein eigenen Pkw zugelegt und versichert und die Versicherung sagte das in vier Wochen wenn nichts anderes passiert das das fahrzeug abgemeldet ist oder er eine Versicherung anmeldet bei mir als zweitwagen mit rein kommt.
Was kann ich machen ich habe das auto doch nicht und fahre damit nicht mehr. Bitte um hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Ein Antrag wird aufgenommen als Ersatzantrag.
Antragsart: Fahrzeugwechsel, Vers.-Nr., Verkauft am ......
SFR Einstufung: SFR Fortführung aus bestehendem Vertrag.
Und das ist es, was Du seit drei Seiten nicht kapierst!
Das Verkaufsdatum kannst Du nicht angeben, weil es keinen nachweisbaren Eigentumsübergang, geschweige denn einen Halterwechsel gibt => KEINE ERWERBERKÜNDIGUNG seitens des Versicheres möglich!
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Was kann denn die Versicherung dafür, dass man sich Scheiden lässt oder aus dem Beamtenstatus geht oder umzieht?Das sind nunmal keine Schadensfälle für ein Sonderkündigungsrecht.
Da ist der Versicherungsnehmer alleine für verantwortlich, wenn die Beiträge nunmal unter anderen Umständen höher sind.
und was kann die vers dafür wenn ich mein auto verkaufe???
bin ich auch selbst für verantwortlich
Klar bist du dafür verantwortlich, aber das läuft unter "Wegfall des versicherten Risikos"
Im Übrigen geht die Versicherung ja automatisch beim Verkauf auf den Käufer des Fahrzeuges über und somit brauchts Verkäuferseitig keine Kündigung.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Du hast zwar Recht, miga55 hat alles richtig erklärt, wenn es um einen Eigentumsübergang geht.... Nur wie die TE den Nachweis erbringen soll, dass sich das Auto nicht mehr in ihrem Eigentum befindet, wenn es sich nie in ihrem Eigentum befand, sondern immer dem Ehemann gehört hat, bleibt offen!
Zunächst ist doch mal zu klären, in wessen Eigentum das Fahrzeug steht.
War es Alleineigentum eines Ehepartners oder wurde das Fahrzeug für das Zusammenleben genutzt. Wenn ja, ist es Hausrat und damit Eigentum beider Eheleute.
O.
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Was kann denn die Versicherung dafür, dass man sich Scheiden lässt oder aus dem Beamtenstatus geht oder umzieht?Das sind nunmal keine Schadensfälle für ein Sonderkündigungsrecht.
Also in meinen AKB (§9a und b) steht nichts von "selbstverschuldeter Beitragserhöhung"!
Kein Sonderkündigungsrecht besteht in der Tat bei Änderung der Tarifgruppe, der Regionalklasse, des Abstellortes und der jährlichen Fahrleistung. Ich interpretiere diese Aufzählung als abschliessend und würde das auch mit dem Versicherer "ausstreiten", wobei ich nicht glaube, dass ich lange streiten müsste....
Zuschlag wegen abweichender Halterschaft während der Vertragslaufzeit ist vermutlich so selten, dass hier keine explizite Regelung besteht.... Auch eine Gefahrerhöhung kann ich nicht erkennen, wobei auch hier das Sonderkündigungsrecht bestehen bleiben würde!
@go-4-golf
Dein Einwand ist zwar berechtigt, berücksichtigt allerdings nicht den Zeitfaktor, da selbst, wenn ein Eigentumsübergang stattgefunden hat, der Nachweis von der TE geschuldet ist und das kann sie schlicht auf die Schnelle nicht!
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Zitat:
Original geschrieben von Mimro
@go-4-golf
Dein Einwand ist zwar berechtigt, berücksichtigt allerdings nicht den Zeitfaktor, da selbst, wenn ein Eigentumsübergang stattgefunden hat, der Nachweis von der TE geschuldet ist und das kann sie schlicht auf die Schnelle nicht!
Geau!
Erst Eigentumsfrage klären und dann ggfs. Eigentumsübertragung mit enstsprechendem Nachweis.
Dafür ist eigentlich der Scheidungsanwalt zuständig. Aber der hat -wie die Te schreibt - keine Ahnung von Kfz-Versicherung.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Also in meinen AKB (§9a und b) steht nichts von "selbstverschuldeter Beitragserhöhung"!
Meine Güte - Dann steht es eben nicht WORTWÖRTLICH so da, aber die Fakten selbst hast du ja nun trotzdem geschrieben.
Ich meine damit eben umgangssprachlich solche Sachen wie das hier
"Kein außerordentliches Kündigungsrecht besteht jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Änderung seiner Regionalklasse durch einen Umzug selbst herbeigeführt hat."
Wo ist denn da jetzt der große Unterschied?
Scheidung ist auch nichts anderes wie ein selbst herbeigeführter Grund für eine eventuelle Erhöhung.
Etc etc
Zitat:
Original geschrieben von PiKaPo
Meine Güte - Dann steht es eben nicht WORTWÖRTLICH so da, aber die Fakten selbst hast du ja nun trotzdem geschrieben.Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Also in meinen AKB (§9a und b) steht nichts von "selbstverschuldeter Beitragserhöhung"!
Ich wollte nur heraus stellen, dass die TE ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn eine Beitragserhöhung aufgrund der abweichenden Halterschaft ins Haus flattert....
@go-4-golf
Bin ganz Deiner Meinung.... Aufgabe des Anwalts wäre u.a. eben auch, dass dieser Streitpunkt vom Tisch kommt!
kann sie nich die vers auf ihren mann umschreiben lassen??
so nach dem motto:
liebe vers ges,
neuer halter und vers nehmer des vertrages is nun mein zukünftiger exmann???
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
kann sie nich die vers auf ihren mann umschreiben lassen??
so nach dem motto:
liebe vers ges,
neuer halter und vers nehmer des vertrages is nun mein zukünftiger exmann???
Dazu müsste der Ehemann als zukünftiger VN zustimmen und ob er das mit einer zu erwartenden Ersteinstufung SF0 (Führerscheinregelung geht ja bei ihm nicht 😰) macht, ist eher fraglich.
Vom Prinzip müsste er das Auto ja nur abmelden und weg von öffentlichem Grund parken, aber auch hier sind verhärtete Fronten anzunehmen, wenn solche Punkte nicht geklärt werden können!
tja,
männer sind halt alles schweine 😁😎😰
Toller Post !
Hier noch ein toller Post.
Es ist durch miga55 durch eine fachlich kompetente Person wirklich alles gesagt. Die Themenstarterin hat sich schon bedankt und der Fall scheint für sie abgeschlossen zu sein. Warum muss es dann immer und immer weiter gehen mit Vermutungen und vieleicht oder nicht oder doch?
Ich würde jetzt mal vermuten das Ihr das Auto gemeinsam ummelden müsstet. Alternativ kann man es bestimmt auch einfach Abmelden und später erneut anmelden. Ihr solltet das aber gemeinsam einigen, sonst wirds kompliziert.
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Toller Post !Hier noch ein toller Post.
Es ist durch miga55 durch eine fachlich kompetente Person wirklich alles gesagt. Die Themenstarterin hat sich schon bedankt und der Fall scheint für sie abgeschlossen zu sein. Warum muss es dann immer und immer weiter gehen mit Vermutungen und vieleicht oder nicht oder doch?
Du schnallst einfach nicht, um was es hier geht! Es gab
keinennachweisbaren Eigentumsübergang, somit ist mig55s Post zwar richt, aber im falschen Thread!
Zitat:
Du schnallst einfach nicht
Oh was für nette Worte!
Vor vielen, vielen Beiträgen hat die Themenstarterin geschrieben das alles positiv erledigt ist.
Wenn ich als VN mir ein neues Fahrzeug zulege und der Versicherung sage das sie den SFR von meinem alten Fahrzeug nehmen soll, bei dem ich nur VN und nicht Halter war, dann teilt die Versicherung der Zulassungsstelle mit, das für dieses Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht. Wenn dann für das alte Fahrzeug kein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen wird, wird es Zwangsabgemeldet. Schon ist alles erledigt. So hier beschrieben und schon erklärt.
Aber fachsimpel Du mal weiter. Wenn möglich mit Fachwissen🙂
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Aber fachsimpel Du mal weiter. Wenn möglich mit Fachwissen🙂
Da kann ich dann natürlich nicht wiederstehen....
Da die TE bei dem alten Fahrzeug VN ist und beim neuen auch, kann sie selbstverständlich den SFR fürs neue Fahrzeug verwenden.... Die Problematik ist, dass dann das Alte als Zweitwagen eingestuft wird, da weder ein Halterwechsel stattfindet (Halter ist und bleibt der Exmann). Für das Alte Fahrzeug besteht natürlich auch weiterhin Versicherungsschutz, da eine eVB vom Versicherer hinterlegt ist, bis der Vertrag gekündigt wird. Und Du ahnst es vielleicht schon: die TE hat keine Kündigungsmöglichkeit!
Nur weil sie den SFR für ein anderes Fahrzeug verwendet, kann der Versicherer der Zulassungsstelle gar nix mitteilen. Das wäre widerum auch blöd, weil sobald Du einen SFR-Tausch durchführst oder ein weiteres Fahrzeug zulässt, der Versicherer den Versicherungsschutz widerrufen würde.....
Die einzige Möglichkeit, wie der Versicherer und/oder die TE den Vertrag aktuell kündigen, ist wie bereits mehrfach geschrieben:
1.) Beitragserhöhung
2.) Schadenfall
3.) Erwerberkündigung