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ratschlag bei stvo und co

Opel Astra F
Themenstarteram 8. November 2010 um 18:34

moin moin jungens und mädels . hab wie schon oben das thema es sagt nur eine kleine frage . es geht um das thema blitzen und unangeschnallt .

ein kollege ist auf der autobahn etwa 20 kmh zuschnell gefahren und als ich so zur mitte schaute sah ich eine hobbycam zwischen den mittelleitplanken stehn , das kabel zur brücke führend . oje , war bestimmt n blitzer ( ohne blitz ????? ?. als ich so mein andern kolegen anschau seh ich das der nicht angeschalt war , doppeloje . jetzt die frage was kann passieren . bekommt fahrer alles ab oder wird geteilt oder mit was ist wer denn so dabei ? eins ist aba schon vorher klar , der brief geht wenn dann an die firma oder ?

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31 Antworten

Mach dein Handy an... Foto oder Video... Einfach auf das Display schaun und die Diode der Fernbedienung anzielen... Ne Taste drücken... Dann siehst du das "leuchten".

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Für Aktenzeichen gehst du besser in ein entsprechendes Forum.

Die Rechtssprechung sieht jedenfalls so aus, dass dich der Beamte "auf frischer Tat" ertappen muss. Sprich du musst ohne Gurt angehalten werden. Liegt wie in meinem Fall eine gewisse Zeit dazwischen und die Beobachtungstrecke ist nicht durchgängig, so ist ohne Schuldgeständnis des Fahrers der Tatvorwurf nicht haltbar.

Wenn jedoch ein T4/T5 hinter dir fährt und sieht, dass du keinen Gurt um hast. So ist die Beobachtung bis zum Anhalten durchweg vorhanden. Falls du den Versuch unternimmst, dich anzuschnallen, so ist das im Normalfall auch nichtbar.

Mein "Fall" war in Brandenburg.

Nun denn, dann gib mir doch einmal das Aktenzeichen aus Brandenburg, die Begründungen würden mich interessieren. Ausserdem ist es so, dass das Fahren ohne Gurt geahndet wird, nicht das Anhalten oder Stehen ! Die Zeugenaussage der Polizeibeamten reicht in der Regel, wenn sie schlüssig ist. Den Satz mit dem T 4 verstehe ich nicht. Wenn du aus einem T 4 durch die Heckscheibe eines Pkws schaust, siehst du herzlich wenig, insbesondere bei einem Cabriolet.

Du behauptest so sicher, das es entsprechende Urteile gibt, aber benennen kasst Du sie nicht ? Kennst Du die Urteile vom Hörensagen oder woher ?

Oh, das tut mir Leid.

Da ich nicht vom Fach bin, und wir uns hier in einem Forum über Auto´s befinden, kann ich damit auch gut leben keine Aktenzeichen nachzuweisen.

Entsprechende Urteile habe ich nachgelesen.

Deshalb nochmal die Aufforderung, für entsprechende Informationen auch ein entsprechendes Forum aufzusuchen.

Auf Detusch: Du hast keine Ahnung, stimmts ?

Eine Kindergartengruppe würde das Problem wahrscheinlich sachlicher lösen ... zumindest würden die sich nicht gegenseitig so anpissen wie ihr es hier gerade macht :rolleyes:

 

Wenn ihr Fragen habt, die sich mit den Rechten der Polizei beschäftigen, dass schreibt doch einfach mal Duke16v oder MagirusDeutzUlm an, die können euch sicher weiter helfen.

Oder habt so viel Arsch in der Hose direkt auf einen Polizisten zuzugehen und ihn zu fragen, wie die rechtliche Lage momentan aussieht. Ich behaupte mal, dass 99% von den super krassen typen hier, die übelst auf cool machen, nicht mal annährend den Mut haben direkt bei der Polizei zu fragen. Wozu auch, man könnte ja die Wahrheit erfahren ...

Dann lieber irgendwelche Gerüchte verbreiten, sich gegenseitig beleidigen und darauf bestehen, dass man recht hat ...

 

Denkt mal drüber nach :rolleyes:

 

Gruß und so

BassSuchti

@Suchti Das Problem deiner Geschichte ist, dass auch der Polizist an der Strasse nicht unbedingt Recht haben muss. Wissen tun die auch nicht alles. Das würde dann das Gericht entscheiden...

--------------------

Und bei 5 Beiträgen eines neuen Users, alle auf Aktenzeichen hinaus... Ojeeee...

Der Polizist kann dir aber sagen, was in seinem Aufgabenberiech liegt und wonach er laut seinem Arbeitsvertrag handeln darf.

 

Über Recht und Unrecht entscheidet der Richter

 

... siehe aktueller Fall des Richters, der alle erstmal freispricht, die nachweislich zu schnell gefahren sind. (Bericht gestern auf RTL oder wo das war).

 

 

Kann mir einer diesen § nennen?? Irgendwas mit Terrosismus stand in der BZ heute...

Zitat:

Original übernommen aus dem Artikel "Richter spricht alle Raser frei"

 

Das Blitzen von Temposündern wird bisher bundesweit nach Paragraph 100 H, Absatz 1, Artikel 1, Strafprozessordnung gerechtfertigt. „Auch ohne Wissen des Betroffenen dürfen außerhalb der Wohnung Bildaufnahmen hergestellt werden“, steht da

Hier der Link zum Artikel

 

 

Gruß und so ...

BassSuchti

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti

Eine Kindergartengruppe würde das Problem wahrscheinlich sachlicher lösen ... zumindest würden die sich nicht gegenseitig so anpissen wie ihr es hier gerade macht :rolleyes:

Wenn ihr Fragen habt, die sich mit den Rechten der Polizei beschäftigen, dass schreibt doch einfach mal Duke16v oder MagirusDeutzUlm an, die können euch sicher weiter helfen.

Oder habt so viel Arsch in der Hose direkt auf einen Polizisten zuzugehen und ihn zu fragen, wie die rechtliche Lage momentan aussieht. Ich behaupte mal, dass 99% von den super krassen typen hier, die übelst auf cool machen, nicht mal annährend den Mut haben direkt bei der Polizei zu fragen. Wozu auch, man könnte ja die Wahrheit erfahren ...

Dann lieber irgendwelche Gerüchte verbreiten, sich gegenseitig beleidigen und darauf bestehen, dass man recht hat ...

Denkt mal drüber nach :rolleyes:

Gruß und so

BassSuchti

Schön geschrieben, bassSuchti .

Bin vom Fach, muss also nicht auf einen Polizisten zugehen :-)

Aus diesem Grunde interessierte mich auch einmal, woher mein chatgegenüber seine Infos hatte...

Offenbar sind diese Informationen nicht fundiert, sondern basieren auf wackeligen Informationen.

Gruß aus meiner Heimat (nicht Brandenburg)

Lude

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti

Der Polizist kann dir aber sagen, was in seinem Aufgabenberiech liegt und wonach er laut seinem Arbeitsvertrag handeln darf.

Über Recht und Unrecht entscheidet der Richter

... siehe aktueller Fall des Richters, der alle erstmal freispricht, die nachweislich zu schnell gefahren sind. (Bericht gestern auf RTL oder wo das war).

Ach ja, ein Polizist hat keinen Arbeitsvertrag, er ist Beamter und leistet einen Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und bekräftigt, dass er diese notfalls unter Einsatz seines Lebens verteidigen wird.

....ohne ausreichende Rückendeckung durch die Politik...

 

....aber immerhin mittlerweile geschützt durch eine Kevlar-Weste.....

 

Lude

Kein Kommentar ?

Schade.

Da gibt es nichts zu kommentieren ...

 

Fakt ist, dass es auch für Polizisten eine Regel gibt, wie sie sich in welcher Situation zu verhalten haben. Wenn es nun keinen Arbeitsvertrag gibt, dann steht es irgendwoanders geschrieben.

Sicher, einige Polizisten handeln willkürlich und somit sicher nicht nach Vorschrift, aber man darf das nicht verallgemeinern.

Irgendwo stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Polizisten in schriftlicher Form verfasst, da bin ich mir sicher.

 

Eventuell könnte sich ja einer aus diesem Bereich mal melden, sonst quatsch ich einfach den nächsten Polizisten an, den ich unterwegs sehe. Ich denke mal, der wird mir das ja sagen können :)

 

 

Gruß und so ...

BassSuchti

Zitat:

Original geschrieben von BassSuchti

Da gibt es nichts zu kommentieren ...

Fakt ist, dass es auch für Polizisten eine Regel gibt, wie sie sich in welcher Situation zu verhalten haben. Wenn es nun keinen Arbeitsvertrag gibt, dann steht es irgendwoanders geschrieben.

Sicher, einige Polizisten handeln willkürlich und somit sicher nicht nach Vorschrift, aber man darf das nicht verallgemeinern.

Irgendwo stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Polizisten in schriftlicher Form verfasst, da bin ich mir sicher.

Eventuell könnte sich ja einer aus diesem Bereich mal melden, sonst quatsch ich einfach den nächsten Polizisten an, den ich unterwegs sehe. Ich denke mal, der wird mir das ja sagen können :)

 

Gruß und so ...

BassSuchti

Äh, hast Du meinen Beitrag nicht gelesen ?

Lude

Ein Polizeibeamter, wenn er denn einer ist, kann nicht willkürlich handeln.

Seine Vorgaben sind ganz konkret festgelegt in der Strassenverkehrsordnung, dem Strassenverkehrsgesetz, der Strassenverkehrszulassungsordnung, dem Ordnungswidrigkeitenrecht, der entsprechenden Verwaltungsverfahrensvorschrift, dem Strafgesetz, der Strafprozessordnung und so weiter.

Alles nachzulesen im Internet, nur interpretieren muss man es können.

Ansonsten ist alles, was ein Polizeibeamter darf und muss, festgelegt und kann von Jedermann eingesehen werden.

Auch das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist genau festgeschrieben.

Da gibt es lediglich marginale Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.

Das gilt übrigens auch für Polizeibeamtinnen, sorry !

 

Gute Nacht

Lude

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