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Raten Kredit Wiederrufen???

Themenstarteram 22. April 2012 um 13:37

Hallo zusammen,

ich stecke etwas in schwierigkeiten.

Also bei mir geht es um ein Motorrad was ich vor 3 Wochen gekauft habe beim Motorrad Händler.

Die Summe beläuft sich um 3990 €.

Ich habe beim Händler alle Verträge unterzeichnet und ich bin mir nicht ganz sicher ob es ab dem Datum auch in kraft tretet.

Meine Bank hat mir noch keinen Kreditvertrag zugeschickt sondern nur ein Schreiben mit der Aufliestung der Gesamtsumme.

Jetzt kommt die frage ob ich nun gebrauch machen kann von meinem 2 wöchigen Wiederrufsrecht?

Kann mir da bitte jemand mal ein wenig helfen..

Ich wäre da sehr dankbar.

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 22. April 2012 um 15:30

So wie ich Dein Posting interpretiere, hast Du ein Motorrad bei Deinem Händler gekauft und bei Deiner Bank einen Ratenkredit beantragt (also keine Herstellerbank, da Du von "Deiner" Bank sprichst).

Wenn dies so ist, hast Du generell kein Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrags für das Motorrad.

Was den Kreditvertrag angeht, hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn es allerdings Deine Hausbank ist, wird es sicher kein Problem, den Kreditvertrag zu stornieren, wenn der Kredit noch nicht ausbezahlt ist.

Allerdings werde ich aus Deinem Posting auch nicht ganz schlau. Für mich ist nicht klar, ob Du das Motorrad gar nicht mehr willst, oder ob Du es nur nicht finanzieren möchtest ...

Gruß

Der Chaosmanager

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Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

 

Sorry, Du sagtest etwas anderes. Du sprachst davon, dass die Widerrufsfrist erst mit Annahme des Kreditvertrags zu laufen beginnt

 

 

Gruß

Der Chaosmanager

Hier  ein paar § aus BGB, die belegen, dass Widerrufsfrist nicht vor Vertragsabschluss zu laufen beginnt: § 495 (2) und 355 (3).

 

Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn Kreditgeber den Kreditantrag in vollem Umfang bestätigt hat.

Hat der Kreditgeber etwas abgeändert, kommt Vertrag nichtzustande und die Änderungen des Kreditgebers sind als neues Angebot aufzufassen.

 

O.

am 23. April 2012 um 11:57

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Hier  ein paar § aus BGB, die belegen, dass Widerrufsfrist nicht vor Vertragsabschluss zu laufen beginnt: § 495 (2) und 355 (3).

Im § 355 (3) steht exakt das, was ich die ganze Zeit geschríeben habe:

"so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird"

Allerdings glaube ich nicht wirklich, dass unser Diskurs dem TE weiterhilft, da er ja das Geld und das Motorrad bereits erhalten hat ... damit ist ein Widerruf endgültig ausgeschlossen.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Hier  ein paar § aus BGB, die belegen, dass Widerrufsfrist nicht vor Vertragsabschluss zu laufen beginnt: § 495 (2) und 355 (3).

Im § 355 (3) steht exakt das, was ich die ganze Zeit geschríeben habe:

"so beginnt die Frist nicht, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird"

 

Allerdings glaube ich nicht wirklich, dass unser Diskurs dem TE weiterhilft, da er ja das Geld und das Motorrad bereits erhalten hat ... damit ist ein Widerruf endgültig ausgeschlossen.

 

Gruß

Der Chaosmanager

Nur noch eine Anmerkung:

Am 22.04, 19:27 hast Du geschrieben

"Das Problem dürfte sein, dass die Widerrufsfrist mit dem Datum des Kreditantrags zu laufen beginnt, da in den Bedingungen steht, dass die Frist beginnt, wenn die Bank den Kreditnehmer über das Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat. Wie schon gesagt, unterschreibt man als Kreditnehmer im Regelfall diese Klausel mit dem Kreditantrag."

 

Nur dem habe ich widersprochen.

 

Damit soll es auch sein Bewenden haben.

 

O.

 

am 23. April 2012 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Nur noch eine Anmerkung:

Am 22.04, 19:27 hast Du geschrieben

"Das Problem dürfte sein, dass die Widerrufsfrist mit dem Datum des Kreditantrags zu laufen beginnt, da in den Bedingungen steht, dass die Frist beginnt, wenn die Bank den Kreditnehmer über das Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat. Wie schon gesagt, unterschreibt man als Kreditnehmer im Regelfall diese Klausel mit dem Kreditantrag."

Nur dem habe ich widersprochen.

Ich denke, wir reden bzw. schreiben aneinander vorbei. Ich bin davon ausgegangen (vielleicht ja auch fälschlicherweise, genau so wie ich davon ausgegangen bin, dass der TE den Kredítbetrag noch gar nicht erhalten hat), dass der Kreditantrag die Widerrufsklausel enthielt. In diesem Fall käme der fett gedruckte Teil des zitierten § 355 (3) zum Tragen ... Wäre die Widerrufsklausel im Antrag nicht enthalten, hast Du natürlich recht.

Bei meinen Ausführungen dachte ich an meinen BMW Leasingvertrag, den ich vor kurzem abgeschlossen habe; dort heißt es:

"Ich, der Leasingnehmer, werde hiermit belehrt, dass ich meine auf den Abschluss eines Leasingvertrags gerichtete Willenserklärung ... binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder in lesbarer Form auf einem anderen dauerhaften Datenträger ... widerrufen kann. ... Die Widerrufsfrist beginnt mit der Aushändigung einer Durchschrift dieser Belehrung an mich."

Ich habe natürlich dummerweise angenommen, dass ähnliche Formulierungen heutzutage Standard bei Leasing- und Finanzierungsverträgen sind. Ich habe eben nur Erfahrung mit BMW Leasing sowie auch lediglich ein paar Rechtsseminare belegt und bitte untertänigst, mir dies nachzusehen.

Nichts für ungut,

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 23. April 2012 um 17:45

Da ich diese Themen Runde angefangen habe möchte ich mich erstmal bedanken für euere Beiträge.

Ich muss jetzt einfach damit leben und ja, sollete sich jemand interessieren müsste er in kauf nehmen das er den Fahrzeugbrief erst erhalten kann wenn ich den kredit abgelöst habe.

Und ja ich kann 2 mal in einem Jahr Geld einzahlen.

Ablösesumme kostet extra.

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