Rat gesucht: mein Verkäufer hat Ärger mit dem Zoll
Hallo zusammen,
ich bin schon länger hier am mitlesen und erstmal ein großes Lob an alle: dass ich vor 3 Jahren meinen Motorradführerschein endlich gemacht habe und das für mich richtige Bike gefunden habe ist durch die Infos hier im Forum super unterstützt worden! Und jetzt bräuchte ich einen spezeillen Rat, gibt's hier auch Anwälte :-) ?
Ich habe meine Sporty im Frühjahr 2013 von einem Händler gekauft der US Harleys importiert, entspr. umbaut und dann zulassungsfertig verkauft. Soweit alles gut, bin super happy mit dem bike, läuft super. Nun erhalte ich einen Brief von der Zollfahndung. Wegen des Verdachts von zu wenig bezahltem Zoll (durch den Händler) werde ich um Auskunft "ersucht" (Kaufvertrag, Kaufpreis etc.). Wollte ich gleich machen bin aber dann skeptisch geworden ob da womöglich auch noch was auf mich zurück kommen kann weil der Händler nur in Kommision verkauft hat und der Vertrag quasi mit dem Verkäufer in USA gemacht ist? Muss ich womöglich Zoll zahlen? Definitiv habe ich das Bike nicht selbst importiert. Was sollte ich sonst noch berücksichtigen? Ich kann noch 3 Wochen lang Einspruch gegen das Auskunftsersuchen einlegen.
Danke schon mal für Eure Meinungen!
Beste Antwort im Thema
Steuerhinterziehungen setzt Vorsatz voraus, hier zahlt keine Rechtsschutzversicherung..... 😰
21 Antworten
Unterm Strich bleibt sicherlich der Tatbestand, das sich der TE beunruhigt fuehlt.
Wie princeton schreibt, kann ich mich natürlich auch auf den Standpunkt stellen: ich habe mir nichts vorzuwerfen, und wenn der Vermittler halt nicht alle Kosten bezahlt hat, zahle ich die jetzt selbst.
Würde ich selbst nicht so prickelnd finden.
Es kann natürlich auch wirklich für den TE völlig harmlos sein (siehe Bsp vespa). Das weiß man aber leider meist erst hinterher.
Es kann selbstverständlich auch sein, das dir ein beratender Anwalt zu einem Mandat rät, obwohl dies gar nicht erforderlich wäre.
Ich selbst habe bereits zweimal (beruflich) durch ein einfaches auskunftsersuchen einen irren Rattenschwanz an Arbeit und zeit versenkt, bin deshalb vielleicht uebervorsichtig.
V
Hai,
Zitat: "Wegen des Verdachts von zu wenig bezahltem Zoll (durch den Händler) werde ich um Auskunft "ersucht" (Kaufvertrag, Kaufpreis etc.)."
Man könnte hieraus schließen daß der Zoll die Vermutung hat, daß der Importeur vermutlich einen manipulierten Kaufvertrag (geringere Kaufsumme um Steuern zu sparen) dem Zoll vorgelegt hat.
Ich würde sagen, daß die Beweislast für so eine vermutliche Steuerhinterziehung beim Zoll liegt.
Sofern der Importeur in den Staaten von einem Privatmann gekauft hat, wird das m. E. sehr schwer für den Zoll.
Wie dein Kaufvertrag bzw. Kaufpreis zur Aufklärung beitragen soll, ist mir schleierhaft.
Man könnte eher vermuten daß der Zoll sichergehen will, ob du von der vermutlichen Manipulation Kenntnis hattest und dadurch auch einen finanziellen Vorteil erhalten hast.
Also VORSICHT bei deinen Äußerungen!
Was hier nach deutschen Recht passiert wenn du unwissentlich und ahnungslos Hehlerware kaufst, brauch ich ja nicht erläutern.
Daher würde ich vielleicht zunächst ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt machen.
Aber wie gesagt, alles nur eine Vermutung, auch von mir!
Gruß Manni
Ich verzichte eigentlich prinzipiell aufs "Schnäppchen machen" und kaufe immer und alles beim Händler meines Vertrauens; weiß dabei vorher genau, was ich will und auch, dass der Händler "davon leben muss". Ich versuche für beide Seiten möglichst eine Win-Win Situation zu bekommen. Das hat sich eigentlich auch immer bewährt und ich kenne "solchen Ärger" wie hier geschildert überhaupt nicht.
Die "Geiz ist geil Mentalität" lehne ich konsequent ab. Sie führt nur dazu, dass langfristig gesunde Strukturen verschwinden und alles nur noch von "Discounter Gedanken" bestimmt wird, die auch zu solchem Ärger führen.
Ich wünsche dem Biker-Kollegen, dass es für ihn gut ausgeht, auch, wenn es bereits Nerven gekostet hat.
Und, ja, ich weiß, das war jetzt nur "das Wort zum Sonntag" und hat mit dem Thema nur bedingt zu tun
Ahnungslosigkeit, bzw. Dummheit schützt vor Strafe, bzw. berechtigte fiskale Nachforderung nicht!
-🙂
Wer hat denn damals die Zollformalitäten gemacht?
Der Importeur? Oder der Thememersteller?
Und mit schnöder Nichtauskunft werden sich die Zollbehörden sicherlich nicht zufrieden geben.
Wenn dem Themenersteller jetzt ein Vermögensnachteil entsteht (durch eine berechtigte Steuernachzahlung) dann muss er die auch zahlen.
Im Nachgang kann er sich einen Anwalt nehmen, um zivilrechtlich gegen seinen Importeur vorzugehen.
Ansonsten würde ich mit allen Unterlagen erst den eigenen Steuerberater (meist kostenneutral) kontaktieren und danach mit sauberer Büchs + gekämmten Haaren das persönliche Gespräch mit der zuständigen Zollbehörde suchen!
Je nach Auftritt und Mitteilungsbereitschaft könnte es ohne Strafgebühr enden.
-🙂
Grüssle
Nico
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moin,
habe eben mit einem Zöllner gesprochen :
Wenn der Händler das Mopped im Amiland bestellt und bezahlt hat, so ist er dann auch für die Zollformalitäten zuständig. Ohne die Zollbescheinigung bekommt man es auch nicht zugelassen in Germany wenn das KFZ aus nichteurop. Land stammt .....
Zitat:
@blackbiker10 schrieb am 21. Juni 2015 um 13:33:07 Uhr:
moin,
habe eben mit einem Zöllner gesprochen :
Wenn der Händler das Mopped im Amiland bestellt und bezahlt hat, so ist er dann auch für die Zollformalitäten zuständig. Ohne die Zollbescheinigung bekommt man es auch nicht zugelassen in Germany wenn das KFZ aus nichteurop. Land stammt .....
das wird auch so sein. unklar ist aber (so habe ich es jedenfalls herausgelesen), wer von beiden denn nun eigentlich der importeur ist.
es liest sich ja so, als sei der "händler" lediglich als vermittler aufgetreten, und hätte als weitere dienstleistung lediglich die formalitäten und erforderlichen umbauten mit erledigt.
also die auflösung würde mich brennend interessieren.
V
Juergen
Was steht auf Deinem Vertrag drauf? Mit wem hast Du den Vertrag gemacht?
Auf Komission kaufen bedeutet:
"Beim Kommissionskauf wird eine Ware von einem Lieferanten zunächst an einen Händler für einen zuvor bestimmten Zeitraum in Kommission übergeben. Der Händler braucht diese Ware daher zunächst nicht zu bezahlen, sondern bezahlt die Ware erst nach Verkauf an den Kunden beim Lieferanten."
Also hat Dein Händler einen Vertrag mit dem Lieferanten. Er muss ja das Mopped bezahlen.
Was steht auf Deinem Vertrag drauf?
Whatever: hier ein Forum für Recht:
http://www.e-recht24.de/forum/15979-betrug-umsatzsteuer.html