ForumHarley Davidson
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Rat gesucht: mein Verkäufer hat Ärger mit dem Zoll

Rat gesucht: mein Verkäufer hat Ärger mit dem Zoll

Harley-Davidson XL 1200
Themenstarteram 20. Juni 2015 um 9:57

Hallo zusammen,

ich bin schon länger hier am mitlesen und erstmal ein großes Lob an alle: dass ich vor 3 Jahren meinen Motorradführerschein endlich gemacht habe und das für mich richtige Bike gefunden habe ist durch die Infos hier im Forum super unterstützt worden! Und jetzt bräuchte ich einen spezeillen Rat, gibt's hier auch Anwälte :-) ?

Ich habe meine Sporty im Frühjahr 2013 von einem Händler gekauft der US Harleys importiert, entspr. umbaut und dann zulassungsfertig verkauft. Soweit alles gut, bin super happy mit dem bike, läuft super. Nun erhalte ich einen Brief von der Zollfahndung. Wegen des Verdachts von zu wenig bezahltem Zoll (durch den Händler) werde ich um Auskunft "ersucht" (Kaufvertrag, Kaufpreis etc.). Wollte ich gleich machen bin aber dann skeptisch geworden ob da womöglich auch noch was auf mich zurück kommen kann weil der Händler nur in Kommision verkauft hat und der Vertrag quasi mit dem Verkäufer in USA gemacht ist? Muss ich womöglich Zoll zahlen? Definitiv habe ich das Bike nicht selbst importiert. Was sollte ich sonst noch berücksichtigen? Ich kann noch 3 Wochen lang Einspruch gegen das Auskunftsersuchen einlegen.

Danke schon mal für Eure Meinungen!

 

Beste Antwort im Thema

Steuerhinterziehungen setzt Vorsatz voraus, hier zahlt keine Rechtsschutzversicherung..... :eek:

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

Na, um die Auskunft wirst Du wol nicht herumkommen!

Zoll + Finanzamt haben mehr Befugnisse als die Kripo!

Und für die korrekte Deklarierung + Versteuerung wäre Dein Importhändler verantwortlich.

-:)

Gruss

Nico

Hallo Namensvetter,

ich als Laie würde mal sagen, wer nichts vertuscht hat, braucht auch nichts zu befürchten.....

Wenn natürlich im Kaufvertrag ein niedrigerer Kaufbetrag eingetragen wurde, um die Zollabgaben (Gebühren 8% vom Kaufpreis plus 16 % Einfuhrumsatzsteuer) und der Vertrag zwischen DIR und dem Verkäufer in USA geschlossen wurde, hast du ein Problem.....

Es kommt also sehr auf die speziellen Umstände / Konstellation in deinem Fall an und ich würde dir raten, einen Fachanwalt aufzusuchen. Das kostet zwar auch wieder aber du bist auf der sicheren Seite.....

Was sagt denn dein Händler zu dem Thema? Er sollte sich ja mit der Thematik auskennen und wenn er bei der Importabwicklung wissentlich falsche Angaben gemacht hat, steht er ja wohl auch in der Verantwortung.

Bin schon mal gespannt, wie´s weitergeht,

Grüße,

Jürgen W. aus P. :cool:

du hast aber grundsätzlich recht, hier erstmal vorsichtig anzufragen!

zunächst schreiben dich die zollbehörden als zeugen an, und nach der antwort kannst du ruck-zuck beklagter sein.

hast du bar oder per überweisung/karte gezahlt? wenn letzteres: dann können die behörden dem verkauf auch eine kontobewegung zuweisen. wenn teils/teils gezahlt wurde oder rein bar, geht das natürlich nicht.

grundsätzlich ist für den zoll aber gar nicht dein kaufpreis interessant, sondern der wert, mit dem die maschine zur einfuhr deklariert wurde. der "importeur" hat ja wohl mindestens die konformität mit hiesigen bestimmungen hergestellt, und insofern eine "leistung" erbracht, die den wert der maschine verändert, aber nicht zollpflichtig ist.

meine erste reaktion auf ein solches schreiben wäre (so es denn authentisch ist):

"bitte teilen sie mir mit, ob ich mich durch die auskunftserteilung an sie selbst belasten kann, oder in anderer weise ersatzpflichtig machen kann."

mal sehen, was dann kommt.....

V

Um das vernünftig beurteilen zu können, müsste man schon wissen, wie genau Dein Kauf und der Import gelaufen ist.

Wer hat was, wann, wo, wie, womit und warum gemacht....

Außerdem ist noch interessant, gegen wenn sich das Verfahren richtet und was Du für einen Status hast.

Dann kann man Dir auch einen vernünftigen Rat geben!!!

 

Gruß Brus

Steht in deinem Schreiben auch was drin, das du mit deinem Verkäufer nicht in Kontakt treten sollst? Das würde ich zunächst einmal mit ihm besprechen. Weiterhin sind die Beamten beim Zoll auch Menschen, man kann sie auch anrufen und mit Ihnen sprechen. Manches lässt sich da vielleicht schon klären. Sie machen auch nur ihren Job und wenn sie Steine in den Weg gelegt bekommen, wird es doch nur zunehmend interessant für sie.... Beispiel, ich kenne jemanden der HD Teile für 5500,- € aus USA importiert hatte, aber vergaß diese zu versteuern. Der Zoll bekam durchs I-Net dadurch indirekt Wind, der Käufer bekam einen Brief wie du, als Anhörung. Seiner Schuld bewusst, ging er zu einem Fachanwalt mit der Hoffnung den Kopf aus der Schlinge ziehen zu können. Der Anwalt machte ihm Hoffnung dass er da straffrei rauskommen könnte. Auch auf den Hinweis hin, das er die Teilrechnungen alle über sein Konto hat laufen lassen, sagte der Anwalt nicht das Problem. Das Verfahren ging über zwei Jahre, als eine Kontoabfrage über die BaFin gemacht wurde, waren die Überweisungen da. Auch hier wollte der Anwalt noch weiter machen, es könnte ja ggf. ein Verfahrensfehler nachzuweisen sein, was die Gerichtsverwertbarkeit der Auszüge nicht zulässt. Daraufhin brach er die Aktion ab und zahlte seine Schuld. Steuerschuld für die 5500,- € waren knapp 900,- €, 1700,- € Strafe, welche der Anwalt von 2400,- € runtergehandelt hatte, Anwaltskosten 6800,- €, alles klar. :cool: Für dich gilt, wer Einführt muss Verzollen. Wer hat eingeführt, du oder er? Und immer dran denken, der Zoll nutzt auch das Internet und liest hier ganz, ganz sicher mit!

Hai Juergen,

Wenn du persönliche Konsequenzen befürchtest, leg doch erst mal den Einspruch ein.

Sehen was so passiert!

Einen Anwalt kannst anschließend immer nehmen.

Gruß Manni

habe nochmal selbst nachgelesen, und meine fachfrau gefragt.

sicherlich kommt es immer auch (wie brus schon schrieb) auf die genauen details an, aber:

R A D A R W A R N U N G !!!!

es geht hier höchstwahrscheinlich gegen DICH!!

telefonate werden beweiskräftig dokumentiert.

frist nicht verstreichen lassen. aber erst gemäss anwaltllicher erstberatung reagieren.

beratung bei einem anwalt mit schwerpunkt handelsrecht einholen. beratungshonorar vereinabren (ist dann noch kein mandat). alle unterlagen die du hast mitschleppen. nichts beschönigen oder verschweigen!

beratungshonorar liegt üblicherweise so bei 200 euro (knappe stunde wird kalkuliert)

rechtsschutzversichert?

mit der beratung kannst du dich auch gleich über zu erwartende verfahrenskosten aufklären lassen.

BE CARE

V

Steuerhinterziehungen setzt Vorsatz voraus, hier zahlt keine Rechtsschutzversicherung..... :eek:

Ich würde mir den Weg zum Anwalt in diesem Fall sowieso sparen!

Wenn Waren (Moppeds oder was auch immer) aus der Nicht-EU importiert werden, müssen gemäss des Wertes entsprechende Einfuhrsteuern und die Mwst. abgeführt werden.

Wenn Dein Händler sie importiert hat, und nicht korrekte Angaben gemacht hat, bzw. zu wenig an Steuern gezahlt hat, muss er sie samt Zinsen nachzahlen.

Und wenn Du das Mopped importiert hast und fiskaltechnisch die Verantwortung hattest, musst Du zahlen.

Ist doch ganz einfach!

Und daran wird auch kein Anwalt etwas ändern können.

Also, lege den Behörden die Fakten auf den Tisch und gut!

-:)

Gruss

Nico

Mmmmh,

der eine macht den TE direkt zum Beschuldigten und das an Hand von ein paar äußerst vagen Schilderungen die er einer Bekannten erzählt hat... Der nächste erzählt eine Geschichte, die er selber nur von Hörensagen kennt, über einen schlechten Rechtsanwalt... Und zu guter Letzt wird dem TE geraten, doch völlig auf sein Recht zu verzichten, sich anwaltlich vertreten zu lassen... :rolleyes:

Ich finde so etwas schon sehr fraglich!!! Da sollte man sich auch ein wenig selbst zurücknehmen, um den TE nicht auf die völlig falsche Bahn zu leiten!!! Hier geht es um ein bisschen mehr, als die richtige Farbe von einem Bike oder eine Kaufempfehlung!!!

Normal sehe ich das auch so wie princeton, ABER wenn ich lese:

"... von einem Händler gekauft der US Harleys importiert, entspr. umbaut und dann zulassungsfertig verkauft." und dann ein paar Sätze weiter "...weil der Händler nur in Kommission verkauft hat und der Vertrag quasi mit dem Verkäufer in USA gemacht ist..."

kommen mir ohne große Kenntnisse über zollrechtliche Bestimmung schon Zweifel...

Ich bleibe bei meinem Tipp: Trage jemanden, der Ahnung hat, den ganzen Sachverhalt vor und lasse Dich beraten!

Gruß Brus

am 21. Juni 2015 um 7:08

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hat der Händler selbst importiert und du hast bei dem Händler gekauft.

Ähnliches hatte ich mal mit einer Vespa, nagelneu, aus Italien kommend, 500€ billiger als bei allen anderen Händlern. Gekauft, Gefahren, nach 6 Monaten ein Brief von der Polizei Hannover im Auftrag des Zolls: ich soll Angabrn zum Kaufpreis machen, wie die Vespa beworben wurde und auf welche Weise ich gezahlt habe, wegen eines Steuerthemas beim Händler.

Ich hab beim Absender angerufen und gefürchtet, jetzt ist das Schnäppchen weg.

Nö, für mich alles OK, auch für den Händler - der Importeur hatte keine MwStr. abgeführt, darum ging es und darum, rauszufinden, wieviele Dinger der importiert hatte, also um die Gesamtschadenssumme.

Wenn dein Verkäufer auch Importeur war, hat der ein Problem, du nicht.

Wenn dein Verkäufer von einem Importeur bezogen hat, hat dein Verkäufer kein Problem und du erst recht nicht.

Die Geschichte die ich oben beschrieben habe, kenne ich nicht vom Hörensagen, sondern ist mir leider selbst so passiert. Und es war kein schlechter Rechtsanwalt in dem Sinne, sondern ein Fachanwalt für Steuerrecht, Stundenpreis 300,- €, also ein Halsabschneider.

Das was ich im Eingangspost gelesen und verstanden habe, hört sich für mich wie die folgende Geschäftspraktik an.

Es gibt da eine Firma in D:

Es werden Angebote von Unfallmaschinen die in USA stehen und über spezielle Auktionsportale in USA verkauft werden, auf der Homepage angeboten. Sollte man Interesse haben, ersteigert der in D ansässige Händler diese Maschine für einen vom Käufer vorgegebenen Preis, in dessen Auftrag. Der Händler kümmert sich um den Transport in USA, Verschiffung, Verzollung, Transport in D, an welche Adresse auch immer. Er baut sie ggf. nach Vorstellungen/Vorgaben um, rüstet sie auf EU Stand um, ganz so wie es der Auftraggeber möchte. Nun die Masterfrage, WER ist hier der Schuldige und hätte sich um die Verzollung/richtige Verzollung kümmern müssen? Und wer hat es wirklich gemacht?

USM ?

am 21. Juni 2015 um 9:07

Zitat:

@M.Walz schrieb am 21. Juni 2015 um 10:10:19 Uhr:

Nun die Masterfrage...

Zur Masterfrage noch eine Frage. Wird das Mopped durch den Händler für den Kunden (in dessem Auftrag) auch zugelassen??

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Harley Davidson
  5. Rat gesucht: mein Verkäufer hat Ärger mit dem Zoll