Rastplatz ohne TL - welche Geschwindigkeit?
Ich habe letztens als Beifahrer einen Rastplatz innerhalb von 5 Sekunden überquert.
Als ich den Fahrer dann ermahnte, meinte dieser dies wäre erlaubt, wenn der Pächter keine Begrenzungsschilder aufstellt. Dann wäre die zu und abfahrt, sowie die Parkplatzumgehungsstraße ebenfalls ohne Limit, genauso wie eine Autobahnauffahrt.
Ist das korrekt?
Beste Antwort im Thema
Herr, laß Hirn vom Himmel regnen, da fragt jemand allen ernstes ob mann auf einem Parkplatz volle Kanne fahren darf.
151 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hat hier wirklich der geneigte Leser geglaubt das ich den Schmarren den ich geschrieben habe ernst gemeint habe ?🙂
Irgendwie wohnte deinen Sätzen ein gewisser Nachdruck inne...😁
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bin beruhigt !Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Nein, ....
Ich nicht, so lange nicht eindeutig gekkärt wurde wie schnell man nun auf Raststätten fahren darf.
Einen echten Raser habe ich in den letzten 30 Jahren auf Autobahn-Rastplätzen noch nicht erlebt. Scheint also ein äußerst seltenes Phänomen zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von racerf18
Für die erlaubte Geschwindigkeit bedeutet dies: 50 km/h sind deutlich zu schnell.
Tatsächlich ist auf Parkplätzen stets brems- und anhaltebereit zu fahren, ganz im Sinne das § 3 I StVO. Das OLG (Oberlandesgericht) Düsseldorf hielt 20 km/h für zu schnell. Ähnlicher Meinung das OLG Oldenburg, Hamm, .......mit Schrittgeschwindigkeit läge man also auf der richtigen Seite.
Kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil 1:1 auf alle Parplätze zutreffend ist.
Für Raststätten, welche nur aus einer einizigen Spur bestehen und man von dort seitlich schräg einparkt sicherlich. Aber für diese riesigen Betonplätze, welche über eine völlig separate Spur verfügen, ganz sicher nicht.
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Na so schnell wie du willst...
Solange nichts passiert warst du ein KSF der alles im Griff hat. 🙄
Passiert was sollte es besser Schrittgeschwindigkeit gewesen sein. 😁
Analog zu den Urteilen mit <60 km/h nachts auf der AB ohne Fernlicht...
Ums nochmal deutlich zu machen, solange du niemanden überfährst der neben ein paar Unfallfahrzeugen liegt an denen du in der Früh um 5 Uhr vorbeifährst war alles ok. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ich nicht, so lange nicht eindeutig gekkärt wurde wie schnell man nun auf Raststätten fahren darf.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich bin beruhigt !
Man nehme §1 und §3 der STVO, vermische beide mit dem gesunden Menschenverstand, und schon sollte es auch auf dem Rastplatz mit der Geschwindigkeit klappen.
Wenn ich teilweise beobachte, wie sich manche LKWs nachts unbeleuchtet bis in die Zufahrten von überfüllten BAB-Rastplätzen zurückstauen, nur um ihre Ruhezeiten einzuhalten, spielen PKW-Fahrer mit dem hier diskutierten Verhalten quasi russisches Roulette.
Für mich ist der der Rastplatzbereich ein Bereich, der besondere Gefahren beinhalten kann.
(Kinder, Fußgänger Hunde ........) somit besondere Vorsicht geboten.
Das beinhaltet auch eine Temporeduktion auf Grund der obigen möglichen Gehahren.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Braucht es denn für wirklich alles immer gleich eine gesetzliche Regelung? Selbst wenn man nun die exakt erlaubte Geschwindigkeit nicht kennt, so darf man auch gerne mal ganz simpel den gesunden Menschenverstand nutzen und diesen nicht beim Einsteigen an der Tür zurücklassen 🙄
Dem gibt es nichts hinzuzufügen! Ich hab mal rasch ein paar grüne Daumen verteilt und bin auch schon wieder raus. Tempolimit für den Rastplatz 🙄 - was ne Frage 🙄
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...was ne Frage 🙄
Allein die Tatsache, daß diese Frage hier gestellt wurde zeigt doch explizit, daß es Klärungsbedarf gibt. 😉
Manche Fragen kann man sich echt selbst beantworten. Wundert mich gar nicht, daß man als normal arbeitender Mensch schon nach lesenswerten und schwachsinnigen Threads sortieren muß.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Allein die Tatsache, daß diese Frage hier gestellt wurde zeigt doch explizit, daß es Klärungsbedarf gibt. 😉Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...was ne Frage 🙄
...das klärt der gesunde Menschenverstand.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Einen echten Raser habe ich in den letzten 30 Jahren auf Autobahn-Rastplätzen noch nicht erlebt. Scheint also ein äußerst seltenes Phänomen zu sein.
Dann hatte ich ja heute richtig Glück. Schönen Gruß an den Schwachapfel auf der A6 im silbernen Audi A4 Avant, der meinte, den Stau über den Parkplatz mit reichlich Gas umfahren zu müssen, nur um dann 200 m weiter vorne zu stehen wie alle anderen auch. Aber wenn einer von den LKW Fahrern aus seinem geparkten Brummi ausgestiegen wäre, hätte es wohl eine schöne Splatter Szene gegeben...
Lange Rede kurzer Sinn:
Autobahnraststätten/Parkplätze sind mit Verkehrszeichen 361-50, 375, 376 oder 377 ausgewiesen:
Zeichen 361-50 StVO
Zeichen 375 StVO
Zeichen 376 StVO
Zeichen 377 StVO
In diesen Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Quelle?Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Rastplätze laufen in der Regel parallel zur Autobahn, gelten somit als vollwertige Fahrspur der Autobahn.Nach dieser Definition wäre auch der Standstreifen eine vollwertige Fahrspur der Autobahn.
Wird doch auch hin und wiedervon merkwürdigen Zeitgenossen als solche genutzt...