Rastplatz ohne TL - welche Geschwindigkeit?
Ich habe letztens als Beifahrer einen Rastplatz innerhalb von 5 Sekunden überquert.
Als ich den Fahrer dann ermahnte, meinte dieser dies wäre erlaubt, wenn der Pächter keine Begrenzungsschilder aufstellt. Dann wäre die zu und abfahrt, sowie die Parkplatzumgehungsstraße ebenfalls ohne Limit, genauso wie eine Autobahnauffahrt.
Ist das korrekt?
Beste Antwort im Thema
Herr, laß Hirn vom Himmel regnen, da fragt jemand allen ernstes ob mann auf einem Parkplatz volle Kanne fahren darf.
151 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
In Deutschland leider ja. Hier wird es immer jemanden geben, der aus einer bestehenden Gesetzeslücke einen noch so kleinen Vorteil zu erhaschen versucht, auch wenn für andere große Nachteile daraus entstehen. Oder sie wird einfach nur ausgenutzt, weil sie existiert. Um der Pfiffigkeit willen. Deshalb haben wir ja auch so viele Gesetze und Verordnungen wie der Rest der Welt zusammen.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Braucht es denn für wirklich alles immer gleich eine gesetzliche Regelung?
Wo hast Du denn diese Stammtischweisheit her? Glaubst Du tatsächlich, das ist irgendwo auf diesem Planeten anders? Wenn jemand auch nur ansatzweise die Möglichkeit sieht, sich ungestraft einen Vorteil zu verschaffen, wird er es auch tun. Sofern es natürlich kein ausgebildeter Gutmensch ist. Das ist nunmal so. Und wird sich voraussichtlich vor der nächsten Evolutionsstufe auch nicht ändern.
PS.: Ich nehme dir nur ungern deine Illusionen, aber es gibt auf der Welt noch ganz viele andere Länder, mit noch ganz noch viel mehr Gesetzen.
Das einzige Gesetzeswerk, mit dem wir (vom Umfang her) Weltmarktführer sind, sind unsere Steuergesetze.
Dieses Geschimpfe hier über die vielen bösen und lückenhaften Gesetze. Und diese ganzen Egomanen hier in D, die Gestzeslücken zu Ihrem Vorteil ausnutzen. Die gibts nur hier, und nirgendwo anders.
Wer das glaubt, sich daran stört und so viel beser ist, als die Anderen, der möge sich doch dann an dem Ihm bekannten Ort, wo ja alles so viel besser ist, niederlassen. Die Grenzen scheinen doch offen zu sein. Jedenfalls, wenn man von den vielen Deutschen liest, die im Ausland Tickets sammeln, weil da allles so easy ist.
Hier steht ja mal wieder ne Menge Schmarren.
Rastplätze laufen in der Regel parallel zur Autobahn, gelten somit als vollwertige Fahrspur der Autobahn.
Es gilt also immer auf einem Rastplatz die jeweilige Höchstgeschwindigkeit die auf den Hauptspuren zugelassen ist.
Ist auf den Hauptspuren volle Pulle erlaubt darf natürlich auch über den Rastplatz mit voller Pulle gefahren werden.
Eventuell parkende Verkehrsteilnehmer haben sich natürlich darauf einzustellen das Fahrzeuge mit 200+ den Rastplatz passieren, müssen ihr Verhalten so gestalten das der fließende Durchgangsverkehr auf keinen Fall behindert oder gar gefährdet wird.
Also alles geklärt ?
Dinge gibs !
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Rastplätze laufen in der Regel parallel zur Autobahn, gelten somit als vollwertige Fahrspur der Autobahn.
Quelle?
Nach dieser Definition wäre auch der Standstreifen eine vollwertige Fahrspur der Autobahn.
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Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
...
Mir scheint es in Deutschland besonders ausgeprägt zu sein. Darf ich an das deutsche Steuerrecht erinnern?
Allerdings gibt es auch andere Länder, die in puncto Gesetzeslückenfindigkeit ebenso gut sind. Holland z.B. Im Grunde hast Du Recht, es ist nicht auf Deutschland beschränkt.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hier steht ja mal wieder ne Menge Schmarren.
Rastplätze laufen in der Regel parallel zur Autobahn, gelten somit als vollwertige Fahrspur der Autobahn.
Es gilt also immer auf einem Rastplatz die jeweilige Höchstgeschwindigkeit die auf den Hauptspuren zugelassen ist.
Ist auf den Hauptspuren volle Pulle erlaubt darf natürlich auch über den Rastplatz mit voller Pulle gefahren werden.
Eventuell parkende Verkehrsteilnehmer haben sich natürlich darauf einzustellen das Fahrzeuge mit 200+ den Rastplatz passieren, müssen ihr Verhalten so gestalten das der fließende Durchgangsverkehr auf keinen Fahl behindert oder gar gefährdet wird.Also alles geklärt ?
Dinge gibs !
Das wäre dann unerlaubtes rechtsüberholen 😛
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das wäre dann unerlaubtes rechtsüberholen 😛Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hier steht ja mal wieder ne Menge Schmarren.
Rastplätze laufen in der Regel parallel zur Autobahn, gelten somit als vollwertige Fahrspur der Autobahn.
Es gilt also immer auf einem Rastplatz die jeweilige Höchstgeschwindigkeit die auf den Hauptspuren zugelassen ist.
Ist auf den Hauptspuren volle Pulle erlaubt darf natürlich auch über den Rastplatz mit voller Pulle gefahren werden.
Eventuell parkende Verkehrsteilnehmer haben sich natürlich darauf einzustellen das Fahrzeuge mit 200+ den Rastplatz passieren, müssen ihr Verhalten so gestalten das der fließende Durchgangsverkehr auf keinen Fahl behindert oder gar gefährdet wird.Also alles geklärt ?
Dinge gibs !
Nee, ist ja ein Grünstreifen dazwischen !
Offiziell hat eine sechsspurige Autobahn 2 Fahrspuren, 4 Überholspuren und 2 Standstreifen. Wie kann dann ein Rastplatz eine vollwertige Fahrspur sein?
Ist Quatsch ,denn die Fahrbahn ist der Teil der Straße, der nach der baulichen Gestaltung für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Dazu gehören die Fahrstreifen, Kriechspur und der Schutzstreifen für Radfahrer.
Der Seitenstreifen ist ein Sonderweg und KEIN Teil der Fahrbahn.
Deshalb ist dort auch kein Überholen möglich, da überholen nur auf der selben Fahrbahn, in gleicher Richtung....geschehen kann. Es handelt sich nur um ein vorbeigelangen 😉
Dazu kommt, dass ein Rastplatz mit einem Abbiege, bzw (Ein-)Ausfädelungsstreifen versehen ist. Es ist also eine klare Trennung zur Fahrbahn vorhanden und der Parkplatz des Rastplatzes gehört NICHT dazu.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nee, ist ja ein Grünstreifen dazwischen !
Ich kenne etliche Rastplätze, wo sich aus Platzgründen kein Grünstreifen, sondern nur eine Leitplanke und allenfalls eine Lärmschutzwand zwischen BAB und Rastplatz befindet.
Doch im Prinzip schon.
Das wird soweit ich weiß analog zum Standstreifennutzen genommen.
75 € und 2 Punkte.
(allerdings üblicherweise im Staufall)
Oder wir nehmen bei der Geschwindigkeit gleich den §315c StGB.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Nee, ist ja ein Grünstreifen dazwischen !Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das wäre dann unerlaubtes rechtsüberholen 😛
Raststätte Münsterland, Gütersloh, Hanover Garbsen ect nicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hier steht ja mal wieder ne Menge Schmarren.
Rastplätze laufen in der Regel parallel zur Autobahn, gelten somit als vollwertige Fahrspur der Autobahn.
Es gilt also immer auf einem Rastplatz die jeweilige Höchstgeschwindigkeit die auf den Hauptspuren zugelassen ist.
Ist auf den Hauptspuren volle Pulle erlaubt darf natürlich auch über den Rastplatz mit voller Pulle gefahren werden.
Eventuell parkende Verkehrsteilnehmer haben sich natürlich darauf einzustellen das Fahrzeuge mit 200+ den Rastplatz passieren, müssen ihr Verhalten so gestalten das der fließende Durchgangsverkehr auf keinen Fall behindert oder gar gefährdet wird.Also alles geklärt ?
Dinge gibs !
Hat hier wirklich der geneigte Leser geglaubt das ich den Schmarren den ich geschrieben habe ernst gemeint habe ?🙂
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hat hier wirklich der geneigte Leser geglaubt das ich den Schmarren den ich geschrieben habe ernst gemeint habe ?🙂
Nein, deswegen machen wir ja auch Spass hier.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Nein, ....Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Hat hier wirklich der geneigte Leser geglaubt das ich den Schmarren den ich geschrieben habe ernst gemeint habe ?🙂
Ich bin beruhigt !