Rambo der Landstraße - Was tun ?
Hallo Zusammen,
ich hatte letztens ein komisches Erlebnis.
Auf der Landstraße fuhr ich in einer Kolonne hinter 2 LKW's her. Von hinten kam ein sog. "Kolonnenspringer" der sehr zügig (noch dazu im Überholverbot) als letzter aus der Kolonne mit großem Risiko überholte.
Als er an mir vorbeifuhr habe ich ihn mit dem ausgestreckten Zeigefinger (nicht Mittelfinger) quasi zu mehr Vorsicht ermahnt.
Auf risikoreiches Kolonnenüberholen reagiere ich bisweilen empfindlich, da ich schon mal fast in einen Frontalcrash verwickelt wurde nur weil ein Ersatzschumi die Geduld hinter einem LKW verloren hat.
Soweit so Gut. In der nächsten Ortschaft ist der genannte Verkehrsteilnehmer plötzlich vor mir (scheinbar hatte er es gar nicht so eilig) und hat mich an einer Stelle an der auf Grund der Straßenbreite und eines parkenden Autos keine Möglichkeit zum vorbeifahren war, zum Anhalten genötigt.
Danach ist er (nach meiner Schätzung max. 25 Jahre alt) aus dem Wagen gesprungen, wild gestikulierend und schimpfend auf mein Auto zugelaufen und versuchte meine Fahrertür zu öffnen. Da mein A3 Auto-Lock hat war diese verriegelt und er regte sich noch mehr auf.
Da ich der Meinung bin, dass Diskussionen mit so cholerischen Zeitgenossen eh sinnlos sind habe ich den Typen einfach ignoriert was ihn scheinbar noch mehr auf die Palme brachte.
Nach kurzer Zeit habe ich ihm dann angedeutet das ich jetzt per Handy die Polizei rufen werden und daraufhin ist er, immer noch lauthals schimpfend, zu seinem Wagen zurück und abgezischt, natürlich nicht ohne mir nochmals mit wilden Gesten zu drohen.
Eigentlich ist es mir ja grundsätzlich zu blöd mich mit solchen geistigen Tieffliegern abzugeben aber irgendwie denke ich würde ein Denkzettel nicht schaden.
Ich habe da an eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung (wegen des Überholvorganges), Nötigung (wegen des erzwungenen Anhaltens) und Beleidigung bzw. Bedrohung (wegen der Beschimpfungen etc.) gedacht.
Da wir beide aber jeweils allein unterwegs waren und ich das Kennzeichen eines zweiten PKW der hinter mir auch anhalten musste leider nicht aufgeschrieben habe, würde wohl nicht viel (außer Aufwand und Ärger) dabei herauskommen. Im Zweifel steht ja wohl Aussage gegen Aussage.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen bzw. wie hättet ihr reagiert?
Grüße an Alle
Miky
17 Antworten
Den Spaß mit der Anzeige würde ich mir - und vor allem auch ihm - gönnen. Selbst wenn nichts heraus kommt, muss er doch dazu äußern. Wer weiß - vielleicht überdenke er sein Handeln am Ende zuföllig nochmal und es bringt doch was... 😉
Grüße!
Martin
Re: Rambo der Landstraße - Was tun ?
Zitat:
Original geschrieben von miky4812
Was würdet ihr an meiner Stelle machen bzw. wie hättet ihr reagiert?
Ich hätte mich genau so geärgert wie Du und wahrscheinlich auch mit dem Stinkefinger reagiert. Aber ohne mind. einen Zeugen würde ich mir die Anzeige sparen. Du hast die Rennerei und ohne Zeugen endet das mit Aussage gegen Aussage, sprich der kommt eh ungeschoren davon. Ich bezweifle auch das so ein Kerl ohne eine richtige Strafe mal ins Grübeln kommt was er da eigentlich so im Straßenverkehr macht.
Gruß
Sebastian
Spaß?
Es steht Aussage gegen Aussage, also wird (ohne weitere Zeugen) das Verfahren mit Sicherheit eingestellt.
Das einzige was bewirkt würde, wäre unnütze Beschäftigung von Polizei und Justiz. Die gleichen Leute beschweren sich dann darüber, das Ermittlungen und Verfahren ja so unglaublich lange dauern... Kein Wunder wenn man "aus Spaß" sinnlose Anzeigen erstattet.
Zu den Tatbeständen (unabhängig von der Beweiserbringungsproblematik):
Straßenverkehrsgefährdung gem. § 315c I Nr.2 StGB wäre erfüllt
Beleidigung gem. § 185 StGB nicht, da dafür erforderlich ist, dass der beleidigende Inhalt wahrnehmbar war und beim Empfänger ankam (oder hat der dir den Stinkefinger/nen Vogel gezeigt o.ä., oder hast du ihn im Auto verstanden, was er sagte?)
Nötigung gem. § 240 StGB wird streitig sein, da beim Zwingen zum Anhalten ohne wirklichen Stau hinter dir weder unmittelbare körperliche Gewalt, noch bei Möglichkeit zum Wenden psychische Gewalt zu bejahen wäre - du hättest ja umdrehen können.
Bedrohung gem. § 241 StGB scheidet eh aus, da mit einem "Verbrechen" gedroht werden muss, was ein "Verbrechen" ist ergibt sich aus dem Strafmaß gem. § 12 I ("Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind"😉, also müsste man genau wissen was er dir angedroht hat...
usw.
Nur damit du mal nen kleinen Ausblick hast auf die Erfolgschancen auch ohne den Fakt, dass Aussage gegen Aussage steht, es an der Beweisbarkeit also mangelt und du nur sinnlos Polizei und Justiz belasten würdest, die für andere Dinge eher gebraucht werden. 🙄
In eine ähnliche Situation kam ich auch , als vormir einer meinte drehen zu müssen. Ich eine Vollbremsung hingelegt, mit Lichthupe hinterher, und an der Ampel von dem Fahrer den Mittelfinger gezeigt bekommen habe. Ich zur Polizei Anzeige gemacht wegen nötigung und Verkehrsgefährdung. Und was kam Wochen später raus , ein Brief von der Polizei das das Verfahren eingestellt ist. Aussage gegen Aussage.
Klasse
Man waren das noch Zeiten, als der Kampf auf der Straße noch mit festen Regeln ausgetragen wurde. 😉 Ich würde an Deiner Stelle gar nix machen, da es nur Aufwand bedeutet, aber nix bringt. Und früher oder später wird er so oder so an den Richtigen geraten. So gings mir mal, als einer mit vielleicht 10m Abstand bei 180 auf der AB hinter mir klebte. Ich bin bei der nächsten Gelegenheit nach rechts und aus dem Auto vor mir ging auf einmal die Kelle raus und zog den Drängler aus dem Verkehr. Seit dem glaube ich, daß es diejenigen irgendwann sowieso erwischt und ich habe mir abgewöhnt mich über andere Verkehrsteilnehmer zu ärgern.
Hallo Zusammen,
hier wird man ja besser beraten als beim Anwalt (oTTe bist du Anwalt oder warum kennst du dich mit den Paragraphen so gut aus?).
Ich werde die Sache auf sich beruhen lassen. Es kommt wohl eh nichts raus und die geistig minder bemittelten kam man am besten ärgern wenn man sie ignoriert.
Bis demnächst
Miky
Nein ich bin kein Anwalt, aber befinde mich mehr oder weniger aufm besten Wege dorthin... 😁 😉
Denke auch dass der irgendwann noch seine Lektion lernen wird, auf welche Weise auch immer - sich selbst da zu sehr reinzuhängen kostet nur Zeit, Energie und Nerven... 😉
@ miky4812
In solchen Situationen kommt es immer gut wenn man eine Cam im Wagen hat. Aber es scheint wirklich in D etwas anders auf den Straßen zu laufen. Als ich am Donnerstag von Ö zurückkam fing es schon 5 Km hinter der Grenze an. LKW Überholverbot, aber anscheinend hats keinen der Truckies interessiert. Dagegen ist die Fahrmoral in Ö wirklich vorbildlich (Daumen hoch Ösis). UNd wenn dir jemand so dumm kommt und dich aus dem Wagen ziehen will, Kamera raus und ein kleines Video gedreht (mit Ton, dann freut sich der Gegenüber). Und dann bei der nächsten Rennleitungsstation mal kurz vorgeführt.
GF (derimmernecamimwagenhat)
Na ich weiß nicht ob es eine Lösung ist, wenn wir alle in unserem persönlichen ProViDa-Wagen rumfahren. Dann hagelt es ja nur noch Anzeigen, weil jeder meint Hilfssheriff spielen zu müssen. Und dieser Thread passt gerade zum Thema.
ist doch nichts passiert , er hat werde dir noch dinem wagen schade zugefügt , deswegen jetzt zur polizei zu laufen um eine anzeige zu starten die eh zu nicht führt ? das ist es nicht wert speicher das als einen lustigen vorfall in deinem leben ab.
Zitat:
Original geschrieben von oTTe
Straßenverkehrsgefährdung gem. § 315c I Nr.2 StGB wäre erfüllt
Hallo zusammen!
Eigentlich teile ich das Ergebnis deiner "rechtlichen Prüfung". Nur in dem o.g. Fall ist für mich - zumindest nach der vorhandenen Beschreibung - keine Straßenverkehrsgefährdung gegeben. Zugegeben, der objektive Tatbestand scheint erfüllt zu sein. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, dass der § 315c StGB nur erfüllt es, wenn ein KONKRETES GEFÄHRDUNGSDELIKT vorliegt. Also wenn irgendwer ne Vollbremsung wegen des Überholens einleiten musste oder was auch immer. Dies scheint aber nicht gegeben zu sein.
Von daher liegt hier LEIDER keine Straßenverkehrsgefährdung i.S. des § 315 vor. Hier müsste man ggf. auf den Auffangtatbestand der StVO zurückgreifen. Von wegen niemanden mehr als die Umstände ...blablabla... gefährden.
Soviel von mir!
Re: Rambo der Landstraße - Was tun ?
Zitat:
Original geschrieben von miky4812
Was würdet ihr an meiner Stelle machen bzw. wie hättet ihr reagiert?
Kommt auf den Kaliber das Zeitgenossen an. Wenns so ne halbe Portion war, wär ich wohl sofort rausgesprungen (zur Sicherheit noch das cs-Gas aus der Seitenablage eingesteckt) und hätte auf den ersten Schubser gewartet.. 😉😁
Re: Re: Rambo der Landstraße - Was tun ?
Zitat:
Original geschrieben von feldbuch
Kommt auf den Kaliber das Zeitgenossen an. Wenns so ne halbe Portion war, wär ich wohl sofort rausgesprungen (zur Sicherheit noch das cs-Gas aus der Seitenablage eingesteckt) und hätte auf den ersten Schubser gewartet.. 😉😁
Wäre nur dumm, wenn er vielleicht noch was wirkungsvolleres in der Hand hat. 😉 Abgesehen davon, dürften danach 2 Personen wohl vom Amts wegen als untauglich zur Teilnahme am Straßenverkehr angesehen werden. Ne, dann lass ich mir lieber eine reinsemmeln, kassiere ein schönes Schmerzensgeld und schaue dem anderen stundenlang beim spazierengehen zu. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Fixel
Hallo zusammen!
Eigentlich teile ich das Ergebnis deiner "rechtlichen Prüfung". Nur in dem o.g. Fall ist für mich - zumindest nach der vorhandenen Beschreibung - keine Straßenverkehrsgefährdung gegeben. Zugegeben, der objektive Tatbestand scheint erfüllt zu sein. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, dass der § 315c StGB nur erfüllt es, wenn ein KONKRETES GEFÄHRDUNGSDELIKT vorliegt. Also wenn irgendwer ne Vollbremsung wegen des Überholens einleiten musste oder was auch immer. Dies scheint aber nicht gegeben zu sein.
Von daher liegt hier LEIDER keine Straßenverkehrsgefährdung i.S. des § 315 vor. Hier müsste man ggf. auf den Auffangtatbestand der StVO zurückgreifen. Von wegen niemanden mehr als die Umstände ...blablabla... gefährden.
Soviel von mir!
Da hast du wohl recht, wobei m.W. für eine konkrete Gefährdung bereits ausreicht, dass es lediglich vom Zufall abhängt, ob es zu einem Schaden kommt oder nicht. (Was bei Überholen in einer Kurve bei Überholverbot & Kolonnenspringen mit gutem Willen schon vertretbar wäre m.E.)
Denke um das 100% sagen zu können, weiß man zu wenig vom Sachverhalt. 😉
Hätte aber doch noch das Wörtchen "wohl" einfügen sollen, vor lauter Baurecht, Urheberrecht und WTO-Recht ist StrafR in weite Ferne gerückt derzeit.
Also: Danke Herr Kollege insoweit. 😉