Radschrauben passen nicht trotz richtiger Länge in ABE
Hallo zusammen,
Ich habe mir neue Felgen bestellt und laut ABE benötigen diese Kugelkopfschrauben M14x1,5 mit einer Schaftlänge von 27/28mm..
Genau solche Schrauben habe ich mir bestellt allerdings sind diese viel zu kurz und schauen hinter der Felge maximal 3-5mm raus.. Die KBA Nummer stimmt definitv mit der, der Felge überein. Weiß jemand woran es liegen kann oder was man da macht ? Würde mit längeren Schrauben die Betriebserlaubnis erlischen?
120 Antworten
Macht er im Voraus aber nur, wenn er möglichst schnell pleitegehen will.
Was ist denn mit RDKS Sensoren an den Ventilen?
Die werden nicht von den Radschrauben gehalten.
Es ist auch zu vermuten, dass der TE die Räder für seinen W 209 geordert hat, und da dürfte noch das RDKS auf den ABS-Sensoren beruhen (keine Ventlsensoren im Rad).
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Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 6. Mai 2025 um 16:22:39 Uhr:
Die werden nicht von den Radschrauben gehalten.
aber die sind genauso wie etel-tuning innenbeleuchtung IN den Reifen drin, wo man aber nach der Reifenmontage nicht mehr ohne abziehen dran kommt, wer sollte sowas auf Vorrat machen? sicher kein Profi
das würde ja bedeuten, Kunde bestellt Kompletträder für ein Ford, also Reifen wieder von der Felge montieren, Ventil raus und RDKS Veintil reinziehen, Reifen wieder montieren.
Durch den Sensor und neu montage sind die Wuchtgewichte aber verschoben, also alte Gewichte ab und neu wuchten und schon hat man einen Makel vom Kleber der alten Gewichte an der neuen Felge
Zitat:
@Topschnucki schrieb am 2. Mai 2025 um 09:09:23 Uhr:
Das sollte doch egal sein, welcher Bund es ist. Hier geht es um die Info wie
die Gewindelänge gemessen wird. Wenn du dir die Zeichnung anschaust, wirst
du erkennen, das der Bund dabei egal ist. Ggf. für einen nicht Techniker zu schwer
zu verstehen?
Mag ja sein dass die Frage schon geklärt ist.
Aber wie die Länge einer Schraube gemessen wird ist von der Kopfform abhängig.
Bzw. von der Norm in der das beschrieben ist.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 3. Mai 2025 um 10:25:33 Uhr:
Zitat:
@cbmobil schrieb am 3. Mai 2025 um 08:33:41 Uhr:
Vielleicht wäre auch die Nutzung des Widerrufsrechts der richtige Weg. Scheinbar war das ja nicht gerade die beste Quelle. Und dann Neukauf bei einem seriösen Händler.Der Billigste ist oft nicht der Beste
Einen Vertrag für ein mängelfreies konfektioniertes Produkt kannst Du nicht widerrufen.
....
Bin kein Anwalt.
Aber bei Onlinekäufen gibt es meines Wissens ein Widerrufsrecht. Ich glaube mich an 14 Tage erinnern zu können.
Eine online Recherche spare ich mir jetzt.
Bei Haustür Geschäften gibt es das Widerspruchsrecht auf jeden Fall. Könnte aber schwer werden das in jedem Fall durchzusetzen. Wenn nicht nachvollziehbar ist wer der Verkäufer war.
In Threads, die länger als drei Seiten sind, kann man Deja-Vu-Erlebnisse in grosser Runde geniessen. 😉
Das Thema Radschrauben ist zu Ende, die Bilder der Schrauben sind bereits auf Seite eins.
Und ich wiederhole mich nochmals:
Bitte wartet doch mal ab, was der Lieferant/Hersteller zu der Sache schreibt. Der TE wird das schon noch berichten.
Zitat:
@Alexander67 schrieb am 6. Mai 2025 um 17:29:57 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 3. Mai 2025 um 10:25:33 Uhr:
Einen Vertrag für ein mängelfreies konfektioniertes Produkt kannst Du nicht widerrufen.
....Bin kein Anwalt.
Aber bei Onlinekäufen gibt es meines Wissens ein Widerrufsrecht. Ich glaube mich an 14 Tage erinnern zu können.
Nicht bei einer individuellen Anfertigung, und das ist ein Komplettrad nun mal.
Das hast du schon x-mal gesagt, aber davon wird's nicht richtiger. Weiter oben hatte jemand die unterschiedlichen Fälle bereits dargestellt.
Wenn wie jedes Jahr in der Winterreifen Saison VW Kompletträder in seinen Prospekten bewirbt, dann sind das z.b. die Standardgröße 205/55R16 , die garantiert zu Hunderten/Tausenden auf den Markt kommen. Alle vormontiert und nix "konfektioniert" oder "individuelle Anfertigung".
Ist doch völlig egal, ob konfektioniert oder nicht, und ob Widerrufsrecht noch fristgerecht oder nicht.
Wenn die Ware mangelhaft ist, muss der Verkäufer die Mangelhafte Ware zurücknehmen. Auch hier gilt die Beweislastumkehr.
Klar ist das nicht einfach zurückschicken, aber am Ende einfach ist es doch kein Problem.
Also, warten wir mal ab, was der Händler dazu sagt.
Zitat:
@nogel schrieb am 6. Mai 2025 um 20:29:20 Uhr:
Das hast du schon x-mal gesagt, aber davon wird's nicht richtiger. Weiter oben hatte jemand die unterschiedlichen Fälle bereits dargestellt.Wenn wie jedes Jahr in der Winterreifen Saison VW Kompletträder in seinen Prospekten bewirbt, dann sind das z.b. die Standardgröße 205/55R16 , die garantiert zu Hunderten/Tausenden auf den Markt kommen. Alle vormontiert und nix "konfektioniert" oder "individuelle Anfertigung".
Und über so ein Rad reden wir hier?
Der TE hatte doch längst geschrieben, dass er im Zweifel ein Rückgaberecht hat. Ich verstehe nicht, warum ihr euch jetzt alle so aufplustert!
Zitat:
@D.B.9 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:32:28 Uhr:
Die Räder können bis Juni zurückgeschickt werden. Also kein Grund zur Diskussion.
kam es denn zwischenzeitlich dazu, oder wie ging die Geschichte aus?
So.. wollt mich erst zurückmelden wenn ich eine endgültige Rückmeldung habe :D .
Ich habe jetzt aus der Technik eine Herstellerbestätigung gekriegt, dass es den Rädertyp in 2 Ausführungen gibt. Einmal 27/28mm und 45mm. Das hängt von den jeweiligen Serienschrauben der Fahrzeuge ab.