Radschrauben passen nicht trotz richtiger Länge in ABE

Hallo zusammen,
Ich habe mir neue Felgen bestellt und laut ABE benötigen diese Kugelkopfschrauben M14x1,5 mit einer Schaftlänge von 27/28mm..
Genau solche Schrauben habe ich mir bestellt allerdings sind diese viel zu kurz und schauen hinter der Felge maximal 3-5mm raus.. Die KBA Nummer stimmt definitv mit der, der Felge überein. Weiß jemand woran es liegen kann oder was man da macht ? Würde mit längeren Schrauben die Betriebserlaubnis erlischen?

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120 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Mai 2025 um 14:26:53 Uhr:


Was hat das denn mit dem Widerrufsrecht zu tun, wenn eine Ware mangelhaft ist?

Nichts, weil der Beweis ja noch gar nicht erbracht wurde und es bis hier noch immer um Unvollständigkeit der Lieferung geht.

Das Widerrufs-Recht greift nach meiner Kenntnis auch nicht bei konfektionierter Ware.

Naja, die Felgen sind ja nicht "konfektioniert". Das wären sie, wenn ein Schriftzug etc. eingraviert wäre.

Die Felgen kann der Händler nach der Rückgabe ohne Probleme weiterverkaufen, insofern gilt tatsächlich das allgemeine Widerrufsrecht bei Online-Käufen (angelehnt an das Thema "Haustürgeschäft"😉.

Konfektioniert = es sind Reifen montiert.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Mai 2025 um 14:26:53 Uhr:


Was hat das denn mit dem Widerrufsrecht zu tun, wenn eine Ware mangelhaft ist?

Wird oft (zwar eigentlich sowas wie unterschwellig mißbräuchlich) angewandt, wenn der Verkäufer zickig tut und Fehllieferung nicht anerkennen will. Der Käufer ist dann aus dem Schneider und der Verkäufer kann sich selbst darum kümmern, wie er seine (möglicherweise) mangelhafte Ware doch noch gewinnbringend loswird. Solange die Widerspruchsfrist bei Versand nicht abgelaufen ist und noch keine Korrekturmaßnahme angelaufen ist, steht dem Käufer dieser Weg offen.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. Mai 2025 um 14:46:04 Uhr:


Das Widerrufs-Recht greift nach meiner Kenntnis auch nicht bei konfektionierter Ware.

Felgen sind – mit oder ohne Schrauben – doch keine "konfektionierte Ware". Die werden nach Standardvorgaben (Lochkreis, Zentrierbohrungsdurchmesser) vorgefertigt, ohne daß der Hersteller am Fahrzeug Maß nehmen muß, und mit entsprechend passenden Standard-Befestigungsmitteln (ohne Bearbeitungsschritt inhouse, sondern als Boxmoving eines Zulieferers) ausgeliefert.

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Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 4. Mai 2025 um 19:19:58 Uhr:


Konfektioniert = es sind Reifen montiert.

Wo hab ich das überlesen, daß bereits Reifen aufgezogen waren?

Auf Seite sechs in Beitrag fünf.

Zitat:

@D.B.9 schrieb am 2. Mai 2025 um 23:05:06 Uhr:


Die wurden über Check24 als Komplettrad gekauft.

Hier...

Wenn ein Komplettrad angeboten wird, gilt das dahingehend doch nicht als "konfektioniert" – sondern höchstens dann, wenn die Felgen mit separat auszuwählenden Reifen angeboten worden wären und dieser erst montiert werden müßte.

Die Räder können bis Juni zurückgeschickt werden. Also kein Grund zur Diskussion.

Zitat:

@KulleriBlurps schrieb am 4. Mai 2025 um 20:17:55 Uhr:


Wenn ein Komplettrad angeboten wird, gilt das dahingehend doch nicht als "konfektioniert" – sondern höchstens dann, wenn die Felgen mit separat auszuwählenden Reifen angeboten worden wären und dieser erst montiert werden müßte.

Du denkst, dass ein Händler auf Verdacht Reifen montiert und dann hofft, dass der Kunde genau diese Reifen haben will und außerdem noch Kapital bindet und das Risiko eingeht, dass das Ganze längere Zeit herumliegt und die Reifen langsam alt werden?

@Kuhpra

So die Praxis. Selbst bei Räderherstellern (beispielhaft OZ) werden hochwertige und/oder exklusive Räder erst nach Auftragseingang in Italien gebohrt.

Zitat:

@Kuhpra schrieb am 4. Mai 2025 um 22:38:11 Uhr:


Du denkst, dass ein Händler auf Verdacht Reifen montiert und dann hofft, dass der Kunde genau diese Reifen haben will und außerdem noch Kapital bindet und das Risiko eingeht, dass das Ganze längere Zeit herumliegt und die Reifen langsam alt werden?

Das wäre aber trotzdem keine individuell konfektionierte Ware. Wenn der Verkäufer ein Komplettrad anbietet, bei dem Rad und Reifen schon benannt sind, dann spielt es ja keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt er Rad und Reifen zusammenfügt. Das kann er auf Vorrat machen oder "just in time", also erst nach entspr. Bestellung.

Was sagt denn „das Netz“ dazu? Ich habe diese Wertung dazu gefunden:

Kompletträder gelten in der Regel als vorkonfektionierte Ware – zumindest aus rechtlicher Sicht, z.B. im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht bei Online-Käufen §312 BGB

Was heißt das konkret?
• Ein Komplettrad besteht aus einer Felge und einem darauf montierten Reifen.
• Wenn du beim Händler eine bestimmte Kombination auswählst (z.B. eine bestimmte Felge mit einem bestimmten Reifen), wird diese Einheit nach deinen Vorgaben zusammengesetzt.
• Das gilt als „nach Kundenspezifikation angefertigt“, also als vorkonfektionierte Ware.
• In vielen Fällen ist dann kein Widerrufsrecht mehr gegeben, weil die Ware speziell für dich angefertigt wurde und nicht ohne Weiteres weiterverkauft werden kann.

Keine Regel ohne Ausnahme…daher:

Wenn der Händler Kompletträder vorab in bestimmten Standardkombinationen zusammengebaut auf Lager hat und du einfach ein Set davon bestellst, könnte das rechtlich anders aussehen – dann handelt es sich eventuell nicht um eine Individualanfertigung, und ein Widerrufsrecht würde bestehen.

Definition Standardkombination:
Standardkombinationen bei Kompletträdern sind vorgefertigte Rad-Reifen-Kombinationen, die ein Händler unabhängig vom einzelnen Kundenwunsch in größerer Stückzahl produziert oder einkauft, weil sie häufig für weit verbreitete Fshrzeugmodelle nachgefragt werden. Sie gelten als nicht individuell konfiguriert, sondern als Teil des regulären Sortiments.
Ein deutliches Indiz für eine „Standardkombination“ dürfte bspw das bewerben von Saison-Komplettradkombinationen sein.

Für die Praxis dürfte das bedeuten:
Wenn beim „kleinen“ Gummifachbetrieb in der Nähe, nach einer fachlichen Beratung, eine Rad/Reifenkombination bestellt wird, dürfte das als „individueller Kundenwunsch“ gelten, auch wenn die Kombination als „weit verbreitet“ gilt.
Eine Bestellung in einer Filiale einer großen Werkstatt/Reifenkette aus einer beworbenen Reifenaktion dagegen gilt wohl als Standardkombination.

Im Onlinehandel sind zusätzlich noch die AGB‘s und Widerrufsbedingungen der Shops zu beachten.
Ich denke da wird ziemlich sicher auch etwas zu den Kompletträdern erwähnt sein.

Zitat:

@D.B.9 schrieb am 4. Mai 2025 um 21:32:28 Uhr:


Die Räder können bis Juni zurückgeschickt werden. Also kein Grund zur Diskussion.

Wir wollen ja nur spielen… ;-)

Gerade bei Kompletträdern kommt das doch darauf an, ob der Verkäufer gängige Dimensionen auf Vorrat aufzieht und so ins Lager stellt; das ist doch eigentlich "vorkonfektioniert" – und diese sind dann durch das Widerrufsrecht gedeckt.

Hingegen wäre "individuell konfektioniert", wenn die Reifen erst auf explizite Kundenbestellung aufgezogen werden.

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