Radlager kaputt nach Reifenwechsel?

Subaru Impreza II (GD/GG)

Hi allemann,
ich habe kürzlich bei meinem im Frühjahr gekauften Impreza die Räder gewechselt bzw. ich wollte sie wechseln, bin aber erstmal bei einer Radmutter gescheitert. Hinten rechts ließ sich eine Radmutter ums verrecken nicht lösen. Extremste Anstrengung war erstmal vergeblich, bis ich den Hebel mit einem Rohr verlängert habe und mich drauf gestellt(!) habe - da löste sich die Mutter gaanz langsam.
Ich drehte die Mutter ab (immer noch sehr schwergängig) und musste feststellen, dass das Gewinde am herausstehenden Bolzen komplett zerraspelt war. Was war hier passiert? Wurde die Radmutter vom Vorbesitzer (oder irgendeiner Werkstatt) verkantet drauf geschraubt? Kann sowas überhaupt passieren?
Das wäre die erste Frage, eine weitere folgt noch.
Ich habe natürlich erstmal geflucht, aber dennoch dann erstmal die Winterräder drauf gesetzt und auch am kaputten Bolzen mit der (vermutlich auch nicht mehr brauchbaren) Mutter wieder festgezogen. Sie ließ sich unter extremer Anstrengung sogar bis zur Felge schrauben.
Seitdem kann man während der Fahrt ein brummendes Geräusch von der Hinterachse hören, ab ca. 40 km/h immer lauter werdend, bei ca. 90-100 km/h verschwindet es wieder. Besteht irgendwie die Möglichkeit, dass durch diese ganze Aktion mit der Radmutter und dem Bolzen das Radlager in Mitleidenschaft gezogen wurde? Ich hatte mal einen Fiesta mit kaputtem Radlager, der hörte sich ähnlich an, daher komme ich darauf...
Ich war mit dieser Sache noch nicht in der Werkstatt, habe ich jetzt demnächst vor. Würde trotzdem zuvor gern hier ein paar Meinungen hören.
Grüße
Hansi

25 Antworten

Ich weiß nicht, wo man dieses CoC finden kann, aber wenn ein Reifen 3,3% mehr Abrollumfang hat und allein schon optisch ca. 5cm höher aussieht als der andere, kann ich mir schwer vorstellen, dass der für das Fahrzeug zugelassen sein soll...
Aber das interessiert mich jetzt wirklich, wo kann ich nachlesen, welche Reifendimensionen alle zugelassen sind für mein Fahrzeug? Im Fahrzeugschein steht nur eine Größe und im Brief Garnichts...

Zitat:

@HansDall schrieb am 19. November 2014 um 12:54:59 Uhr:


Hallo!
Also die Sommerbereifung ist 215/60 R16, mitgelieferte Winterräder: 215/65 R16. Im Fahrzeugschein steht erstere Größe.
Ja das Geräusch ist jetzt tatsächlich verschwunden - wie ist das erklärbar?
Übrigens habe ich im ersten Beitrag einen Fehler, ich meinte natürlich Forester und nicht Impreza (hatte wohl noch mein voriges Auto im Kopf =)
Grüße!
Hans

Um welchen Forester > Typ, Baujahr, PS geht´s denn. 😕

z.B. sind beim Typ... Reifengrößen - ab Werk- möglich:

SJ 215/65R16
SHS beide Reifengrößen
SGS 215/60R16

Forester SGS, BJ 2007, 158 PS
Dann ist wohl bei mir die Größe der Winterräder nicht möglich.
Deine Quelle würde mich mal interessieren.

Hallo!

Du kannst ja mal kurz beim Händler oder Subaru anrufen. Dann bist du klüger.

Ähnliche Themen

Zitat:

@HansDall schrieb am 20. November 2014 um 08:41:26 Uhr:


Ich weiß nicht, wo man dieses CoC finden kann, aber wenn ein Reifen 3,3% mehr Abrollumfang hat und allein schon optisch ca. 5cm höher aussieht als der andere, kann ich mir schwer vorstellen, dass der für das Fahrzeug zugelassen sein soll...
Aber das interessiert mich jetzt wirklich, wo kann ich nachlesen, welche Reifendimensionen alle zugelassen sind für mein Fahrzeug? Im Fahrzeugschein steht nur eine Größe und im Brief Garnichts...

das CoC hätte man Dir beim Kauf mit übergeben müssen, ist eigentlich mit das wichtigste Papier beim Kauf.

Zitat:

Hersteller von Neufahrzeugen, welche Inhaber einer Fahrzeug-Typgenehmigung sind, legen gem. Artikel 18 der Richtlinie 2007/46/EG jedem entsprechend dem genehmigten Typ hergestellten vollständigen oder unvollständigen Fahrzeug eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (engl. COC) nach einem der Muster des Anhangs IX der Richtlinie bei. Die Übereinstimmungsbescheinigung muss fälschungssicher sein. Zu diesem Zweck muss für den Druck Papier verwendet werden, das entweder durch farbige graphische Darstellungen geschützt ist oder das Herstellerzeichen als Wasserzeichen enthält. Jeder Mitgliedstaat ermöglicht nach Artikel 7 der Richtlinie die Zulassung bzw. gestattet den Verkauf oder das Inverkehrbringen von neuen Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Bau- und Wirkungsweise dann und nur dann, wenn sie mit einer gültigen Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Typgenehmigung wird das Verwaltungsverfahren genannt, durch das ein Mitgliedstaat bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt. Die EG-Typgenehmigung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1, M2, M3, N1, N2, N3, N4, O1, O2, O3. Die ersten Fahrzeuge mit einer vollständigen EG-Betriebserlaubnis waren die der Mercedes Benz C-Klasse von 1993. Die ersten Elektrofahrzeuge mit einer vollständigen EU-Zulassung der Klasse M1 waren die THINK City PKW.

Fahrzeuge, die nach Deutschland importiert werden, gleich, ob Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge, und für die keine COC-Dokumente existieren, müssen im Wege der Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) bzw. § 13 EG-Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (EG-FGV) bei Neufahrzeugen zugelassen werden. Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Spanne der Gebühren liegt je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der zusätzliche Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für (weitere) erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Je nach Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z.B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung).

Quelle

und in genau diesem coc stehen sämtliche für Dein Fahrzeug zulässige Reifen- und Felgendimensionen

Bei keinem einzigen meiner bisher in meinem Leben gekauften Autos war so eine COC Kram dabei...
Find ich seltsam, warum kann man dieses Papier kostenpflichtig beim Händler bestellen, wenn es doch angeblich sowieso beim Auto dabei sein muss?

Zitat:

@HansDall schrieb am 20. November 2014 um 12:37:13 Uhr:


Bei keinem einzigen meiner bisher in meinem Leben gekauften Autos war so eine COC Kram dabei...
Find ich seltsam, warum kann man dieses Papier kostenpflichtig beim Händler bestellen, wenn es doch angeblich sowieso beim Auto dabei sein muss?

Dieses Papier muß in D erst ab 10.2005 und nur bei der

Erstzulassung

vorgelegt werden.

Frag´doch den Vorbesitzer ob er es noch hat ?

bzw. es wird oftmals mit der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) "abgelegt" 😉

Ah ok, dies ist mein erstes Auto dessen EZ neuer ist als 2005, daher hatte ich keine Ahnung davon =)
Dann ist das Papier sicher noch beim Vorbesitzer (oder sogar beim Erstbesitzer...).
Hatte schon aus einem anderen Grund versucht, ihn zu kontaktieren, keine Chance. Die Adressdaten im Fahrzeugbrief nicht mehr aktuell und auch sonst nirgends zu finden... dumm gelaufen :/

Deshalb gebe ich vorbeugend immer ein bisserl Fett aufs Gewinde der Radmuttern...

"Deshalb gebe ich vorbeugend immer ein bisserl Fett aufs Gewinde der Radmuttern..."

Sehr sinnvoll. Les Dir mal den Beitrag durch...

Zitat:

@Alex_123 schrieb am 1. Dezember 2014 um 16:37:35 Uhr:


Deshalb gebe ich vorbeugend immer ein bisserl Fett aufs Gewinde der Radmuttern...

puh, würd ich sein lassen...

Die Muttern sind geschlossen am Ende.... na, klingelts ? 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen