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Radkappen PFLICHT???
Hallo leute,
hab heute gehört das radkappen pflicht sein sollen, wegen der verletzungsgefahr an den radmuttern? stimmt das wirklich? danke schon mal für eure antworten.
29 Antworten
Re: Radkappen PFLICHT???
Zitat:
Original geschrieben von hoschi76
Hallo leute,
hab heute gehört das radkappen pflicht sein sollen, wegen der verletzungsgefahr an den radmuttern? stimmt das wirklich? danke schon mal für eure antworten.
Hi,
nein gibt da kein Gesetz für. Die dinger heißen auch Zierradkappen. Also nur zur Zierde was ja keine Pflicht bedeutet.
Re: Re: Radkappen PFLICHT???
Zitat:
Original geschrieben von Hemeralopie
Hi,
nein gibt da kein Gesetz für. Die dinger heißen auch Zierradkappen. Also nur zur Zierde was ja keine Pflicht bedeutet.
Naja, stimmt so nicht ganz:
Die gesetzliche Grundlage, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), ist nicht so eindeutig. Behandelt wird dieses Thema in § 30c "Vorstehende Außenkanten". Zusammengefasst wird dort ausgeführt: "Ein Kfz darf nicht ohne Radkappen in Betrieb genommen werden, wenn die durch Entfernen der Radkappen freigelegten Teile (Achsabschluss, Radbefestigungsschrauben) so hervorragen, dass sie dadurch mit dem Fhzg. in Berührung kommende Personen gefährden. Diese Möglichkeit kann auch bei solchen Teilen bestehen, die nicht über den Felgenkranz vorstehen" (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluss vom 29.11.71, RReg 1 St 567/71 OWi, VerkMitt 1972 Nr.27).
Re: Re: Re: Radkappen PFLICHT???
Zitat:
Original geschrieben von schlucki
Naja, stimmt so nicht ganz:
Die gesetzliche Grundlage, die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), ist nicht so eindeutig. Behandelt wird dieses Thema in § 30c "Vorstehende Außenkanten". Zusammengefasst wird dort ausgeführt: "Ein Kfz darf nicht ohne Radkappen in Betrieb genommen werden, wenn die durch Entfernen der Radkappen freigelegten Teile (Achsabschluss, Radbefestigungsschrauben) so hervorragen, dass sie dadurch mit dem Fhzg. in Berührung kommende Personen gefährden. Diese Möglichkeit kann auch bei solchen Teilen bestehen, die nicht über den Felgenkranz vorstehen" (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluss vom 29.11.71, RReg 1 St 567/71 OWi, VerkMitt 1972 Nr.27).
Na Mensch das war mir ja auch neu. Gut dann nehme ich wieder alles zurück. Is ja echt interressant.....
Dann dürfte man ja ohne Radkappen gar nicht über den TÜV kommen. Oder seh ich das jetzt falsch
Zitat:
Original geschrieben von Kaimasutra
Dann dürfte man ja ohne Radkappen gar nicht über den TÜV kommen. Oder seh ich das jetzt falsch
Es gilt wohl nicht als "erheblicher" Mangel. Als ich mal ohne Radkappen bei der Dekra war, haben sie mich darauf hingewiesen, dass es unvorschriftsmaessig ist. Die Plakette habe ich aber trotzdem bekommen.
Formalrechtlich bezieht sich ausserdem die allgemeine Betriebserlaubnis auf das vollstaendige Fahrzeug. Wenn man irgendetwas entfernt, ist man immer mindestens in der Grauzone des Ermessenspielraums von Gerichten und Gutachtern. Also muessen die schon aus dem Grund auf das Komplettsein der Fahrzeuge pochen.
Radkappen sind keine Pflicht. Wäre mir auch neu, wenn die Radmuttern über den Felkenkranz herausragen. Also Kommando zurück und Entwarnung gegeben.
Ich habe ohne Kommentar mit dem Fiesta 2x TÜV und mit dem Mondeo 1x TÜV OHNE Radkappen bekommen! (Winterreifen)
Der Sierra hat Alus bei der Abnahme drauf gehabt, dort waren die Muttern auch sichtbar, aber eingesenkt!
Werde mal mich Erkundiegen, ob die Dinger dran sein müssen! Ist mir auch unbekannt! Hab übriegens keine einzige Radkappe für irgendeinen Wagen!
MfG
bei LKWs gibt´s doch solche Radkränze welche die mächtigen Radmuttern abdecken, da wird´s wohl pflicht sein
Also wenn ich auf der Strasse so nen riesiges Monster sehe, denke ich mir gelegentlich auch, wenn die Muttern mich treffen hat das ungefähr die Auswirkung eines Baumhäkslers!
Viele LKW's sind ohne die Kränze unterwegs!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von gizzmo|bug
Radkappen sind keine Pflicht. Wäre mir auch neu, wenn die Radmuttern über den Felkenkranz herausragen.
Nene, die Rechtslage ist schon etwas anders:
++++++++++++++++
StVZO §30c Vorstehende Außenkanten
(1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
++++++++++++++++
Der Knackpunkt steckt in dem "mehr als unvermeidbar". Das bedeutet, wenn man eine Gefahr vermeiden kann, dann muss man das auch tun!
hi,
jetzt muss ich doch auch mal was dazu sagen,fragen, also ich hab bis her nicht nur eine rad(zier)kappe verloren und ich muss mal sagen wen mich auf der autobahn meine eigene radkappe überholt, dann ist das doch etwas gefährlicher als eine frei zusehende radmutter oder???
also ich wurde noch nicht von meinem freund und helfer in grün angesprochen deswegen.
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Focus 1.8 Turnier CNG
Genau das ist der Grund warum ich auch seit 4 Jahren keine Kappen mehr drauf habe!
Mir ist eine abgeflogen und dem Hintermann in die Front! Zwar nichts passiert ausser Lachschaden aber sau gefährlich gewesen! (Tempo 180km/h!)
Dazu ist zu sagen das die Kappe keinerlei Risse oder ähnliches hatte!
MfG
Tja, da stimme ich Euch wohl zu. Bin ja selbst kein Freund von Radkappen.
Aber wie ich unsere Rechtsprechung kenne, wird die sich von der Gefahr durch herumfliegende Radkappen nicht beeindrucken lassen, sondern stur verlangen, dass sie ordentlich befestigt sind.
bin mir zwar nicht ganz sicher, aber es gibt meines Erachtens Fahrzeuge, da sind die Dinger vorgeschrieben. Vor Urzeiten gab es da glaube ich einen Artikel in der AutoBild. Nagelt mich jetzt bitte nicht fest, aber der Fiat Tipo braucht muss die Teile drauf haben. Kann aber auch sein, dass ich mich da jetzt total verhaue.