Radfahrer und Autofahrer, wer kennt die Verkehrsvorschriften

Hallo, die Frage ist ernst gemeint, ich habe meinen Führerschein vor über 40 Jahren gemacht,
mich auch im Internet oder beim ADAC und in Zeitschriften immer wieder auf den neuesten Stand
gebracht, aber bei Radfahrern bin ich total unsicher, wer kennt sich aus:

Wann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren, wann dürfen sie auf der Straße fahren,
wann auf dem Bürgersteig, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn ja: wo und unter
welcher Bedingung? Ist es zulässig, dass Rennräder keine Beleuchtung haben, wenn sie nur
bei Tageslicht fahren? Dürfen Radfahrer beim Fahren mit dem Handy telefonieren?

Wäre nett, wenn jemand, der sich auskennt, etwas Licht ins Dunkle bringt,

schon mal herzlichen Dank

Beste Antwort im Thema

Nein, das kann man 1000x schreiben, Gerichte haben zu diesen Ausnahmen der Radwegebenutzungspflicht geurteilt.

Einenn Radweg zu benutzen, bei dem die Verletzungsgefahr extrem ist oder der schlichtweg von ignoraten Autofahrern zugestellt ist, ist unzumutbar (unmöglich) und somit auch keine Pflicht.

Sogar der Auto-darf-alles-Club (ADAC) weiss das:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_radwegebenutzungspflicht_sp_38643.pdf

Dieser Text beantwortet auch, für wie lange man von der Benutzungspflicht entbunden ist: Nämlich solange, wie die Unbenutzbarkeit vorliegt. Was irgendwie auch logisch ist, denn es ist eine unvermeidbare Übertretung der StVO.

Da kann man sich auf seinen 4 Rädern auf den Kopf stellen - Fahrradfahrer dürfen das.

Es ist ein affiges Gehampel der deutschen Autofahrer, wenn sie ihre heiligen Asphaltstrecken mal mit Fahrradfahrern teilen müssen. Ist das denn so schwer, mal ein bisschen Platz zu machen?

Ich bin über jeden Radfahrer froh (sowohl wenn ich im Auto sitze als auch wenn ich selber Fahrrad fahre): Er spart wieder eine Blechdose ein, die doch nur den Stau verlängert hätte.

Und noch als Nachtrag, auch noch wichtig:

Eine Verkehrsbehörde darf nicht einfach eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, weil sie nunmal Spass daran hat oder die Autos frei von den lästigen Radfahrern fahren lassen will:
https://www.bverwg.de/181110U3C42.09.0

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Wie schnell fährt eigentlich so ein E-Bike, wenn es noch als Fahrrad durchgehen möchte? M.W. max. 25 km/h, ist also in der Stadt oft gerade mal halb so schnell, wie ein Auto. Da ich einen Sicherheitsabstand beim Überholen einhalten muss, kann ich bei Gegenverkehr am E-Bike-Fahrer nicht vorbei und werde ausgebremst. Wozu bitte sind mit unseren Steuergeldern dann die Radwege gebaut worden, wenn trotz Benutzungspflicht jeder Hinz und Kunz dann meint, die nicht nutzen zu müssen. Wenn dort langsamere Fahrzeuge oder Fußgänger (bei kombinierten Wegen) unterwegs sind, heißt es Rücksicht nehmen. Muss ich übrigens mit dem Auto auch, wenn ein langsameres Fahrzeug erlaubt vor mir unterwegs ist. Muss ich sogar dann, wenn ein langsameres Fahrzeug verboten vor mir auf der Straße unterwegs ist.

Heute kam mir auf der Bundesstraße (zugleich Europastraße) so ein Mofafahrer entgegen. Tempo 25 - warum nutzt der nicht den Radweg? Warum riskiert der sein Leben, wenn ihn LKW's mit Minimalabstand und Tempo 90 überholen?

Vielleicht bin ich nur zu lange Forumsleser, aber:
Mir fehlt ein bisschen der Glaube, dass hier alle Ausgangsfragen wirklich unklar sind und nicht einfach ein kontroverser "Rad gegen Auto" Thread gestartet werden sollte ...

Zitat:

@trollfahrer schrieb am 30. April 2019 um 10:20:23 Uhr:


Ist es zulässig, dass Rennräder keine Beleuchtung haben, wenn sie nur
bei Tageslicht fahren?

Die Regeln für Batteriebeleuchtung gem StVZO wurden tatsächlich 2017 mal reformiert. Seitdem sind Batterielichter legal, die erst bei entsprechender Dunkelheit/Dämmerung angesteckt & in Betrieb genommen werden müssen. In dem Punkt sind Rennräder also möglicherweise oft legal (vorher wurde dies abhängig vom Gewicht geregelt).

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 30. April 2019 um 14:14:22 Uhr:


@hjluecke
Nichtbenutzung des vorhandenen Radweges
= nicht verkehrsgerecht

Was heisst "nicht verkehrsgerecht"?

Es wäre jedenfalls nicht unbedingt ordnungswidrig, einen vorhandenen Radweg nicht zu nutzen. Sondern es kommt darauf an - ein "vorhandener Radweg" wird ja nur benutzungspflichtig, wenn er entsprechend gekennzeichnet und auch benutzbar und strassenbegleitend ist.

Genauso kann sich der Autofahrer kurz an den schwaecheren Verkehrsteilnehmer auf der Fahrbahn anpassen. Selbes Prinzip.

Im Gegensatz zur Oma, Radfahrer oder der Familie sitzt der Autofahrer bequem inmitten von mehreren kubikmetern knautschzone und muss nur kurz auf den Stempel druecken wenn eine Chance zum Ueberholen da ist.

Was Radfahrer dürfen und was nicht interessiert nahezu keinen Radfahrer. Rote Ampeln sind ebenfalls unbekannt. Geahndet wird da nix.
Von daher...

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oh, das Pauschalisierungskommando ist wieder da. Da koennt ich gleich mitmachen mit Audi/BMW Fahrern auf der BAB.

@Brunolp12
Natürlich meinte ich benutzungspflichtige Radwege.
Bezog sich eben auf den User welcher schrieb "Da ich auch mit dem Fahrrad meistens relativ zügig unterwegs bin, fahre ich grundsätzlich auf der Straße. " und dieses Verhalten als "verkehrsgerecht" bezeichnete.

@hjluecke
" Nun noch einmal. Ein verkehrsgerechtes Verhalten richtet sich nach der entsprechenden Verkehrssituation und nicht nach dem Gesetz."
Also wenn auf der Piste nichts los, Vollgas!

Lexwalker! Wie kommst du denn nun auf "Feindbild" Autofahrer? Bei den Fahrzeugen, die ich im Besitz hatte und teilweise noch habe, ist deine Annahme schon wieder falsch. Oder meinst du, ich habe die nur aus dem Verkehr gezogen, damit da kein Fahrradfahrer geärgert werden kann!? Du solltest dich etwas mehr nach der Realität ausrichten.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 30. April 2019 um 18:01:25 Uhr:


Nun noch einmal. Ein verkehrsgerechtes Verhalten richtet sich nach der entsprechenden Verkehrssituation und nicht nach dem Gesetz. Wenn ich mit dem E-Bike in der Stadt unterwegs bin fahre ich nicht auf Gehwege, die auch von Fahrrädern benutzt werden können, oder auch nicht auf schmale Fahrradwege, auf denen grade eine Familie mit Kindern, Tante und Onkel spazieren fahren. Auch mit einem anderen zügig fahrenden Fahrrad mach ich das nicht. Fahre ich aber an der Weser entlang, auf einen extra breit angelegten Fahrradweg (einer der längsten und besten Fahrradwege in Deutschland), dann ist das etwas anderes. Den benutze ich dann auch.

Das erklärt natürlich alles, wenn man sich das "verkehrsgerechte Verhalten" nach der Verkehrssituation auslegt wie es einem pers. schmeckt und Gesetze erstmal keinerlei Bedeutung haben.
Auf dem Radweg, wo man durch Fußgänger, Familien mit Kindern und Onkel und Tanten, die den Radweg ebenfalls mitbenutzen evtl. mal seine Geschwindigkeit reduzieren muß, wird bewusst nicht gefahren, da hier einem die herrschende Verkehrssituation nicht passt.
Also sucht man sich die Fahrbahn aus, wo das "verkehrsgerechte Verhalten" optimal zu sein scheint.

Verkehrsgerechtes Verhalten ist eben immer auch auf die entsprechende Verkehrssituation ausgelegt und nicht nach pers. Vorlieben und Wünschen.

Daher kann ich mir die Fahrweiße auf dem Rad sehr gut vorstellen.

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 30. April 2019 um 13:12:44 Uhr:



Vor allem haben wir hier gut ausgebaute Radwege, welche die vielen vernünftigen Radfahrer gerne nutzen.

Habe hier vor Ort die selben Erfahrungen sammeln können.
Da wird der "benutzungspflichtig" ausgeschilderte Radweg hauptsächlich von Rennradfahrern mit der Begründung, daß dieser nicht sauber wäre, nicht benutzt.
Die wesentlich dreckigere Straße hingegen aber bevorzugt man.

Wir geraten etwas vom Thema ab. Wenn ich andere Themen verfolge lese ich auch immer wieder, dass auch viele Autofahrer nach ihrer Privat-StVO glauben fahren zu dürfen. Insbesondere Tempolimits werden da großzügig interpretiert. Welch Wunder, dass es auch Radfahrer, nein Radfahrende, gibt, die genauso denken. Weshalb sich die Brüder im Geiste dann über das Verhalten des jeweils anderen aufregen, verstehe ich nicht. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 1. Mai 2019 um 12:20:16 Uhr:


Wir geraten etwas vom Thema ab. Wenn ich andere Themen verfolge lese ich auch immer wieder, dass auch viele Autofahrer nach ihrer Privat-StVO glauben fahren zu dürfen. Insbesondere Tempolimits werden da großzügig interpretiert. Welch Wunder, dass es auch Radfahrer, nein Radfahrende, gibt, die genauso denken. Weshalb sich die Brüder im Geiste dann über das Verhalten des jeweils anderen aufregen, verstehe ich nicht. 😉

Grüße vom Ostelch

Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, daß der Autofahrer für sein Vergehen nach der "Privat-STVO" bestraft wird.
Der Radfahrer kommt dabei ungeschoren davon.
😉

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Mai 2019 um 12:44:23 Uhr:


Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, daß der Autofahrer für sein Vergehen nach der "Privat-STVO" bestraft wird

Nö, in 99% der Fälle nicht.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Mai 2019 um 12:44:23 Uhr:


Der Radfahrer kommt dabei ungeschoren davon.

... der Autofahrer in 99% der Fälle auch.

@hjluecke
Dann schreib einfach über mich nicht "deine Ansichten als Autofahrer" wenn ich klar formuliert habe, dass mich eben auch als Zweiradfahrer dein Verhalten stört.
Du hast eben damit versucht, mich als "nur" Autofahrer darzustellen, der keine Rücksicht auf Fahrradfahrer auf der Straße nehmen möchte.
Also eine klare Verzerrung dessen, was ich geschrieben habe.
Dagegen stört mich einfach dein egoistisches Verhalten, du nennst es eben "verkehrsgerecht", dabei geht es dir nur darum selber möglichst ungestört fahren zu können.
Ob du andere Verkehrsteilnehmer störst/behinderst/ausbremst, ob du gegen Gesetze verstößt, ist dir dabei anscheinend egal.
Hauptsache selber nicht langsamer machen müssen.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Mai 2019 um 12:53:59 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Mai 2019 um 12:44:23 Uhr:


Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, daß der Autofahrer für sein Vergehen nach der "Privat-STVO" bestraft wird

Nö, in 99% der Fälle nicht.

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 1. Mai 2019 um 12:53:59 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. Mai 2019 um 12:44:23 Uhr:


Der Radfahrer kommt dabei ungeschoren davon.

... der Autofahrer in 99% der Fälle auch.

Und selbst wenn er bestraft wird, gibt es hier häufig nur ein Lamento über die Ungerechtigkeit der Welt zu lesen. Stichwort "Abzocker". Die Kontrollen sind insgesamt zu spärlich, die Strafen zu gering. "Watt nix kost, is nix" gilt wohl auch für Strafen. 😉

Grüße vom Ostelch

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