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Radfahrer und Autofahrer, wer kennt die Verkehrsvorschriften

Themenstarteram 30. April 2019 um 8:20

Hallo, die Frage ist ernst gemeint, ich habe meinen Führerschein vor über 40 Jahren gemacht,

mich auch im Internet oder beim ADAC und in Zeitschriften immer wieder auf den neuesten Stand

gebracht, aber bei Radfahrern bin ich total unsicher, wer kennt sich aus:

Wann müssen Radfahrer auf dem Radweg fahren, wann dürfen sie auf der Straße fahren,

wann auf dem Bürgersteig, dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn ja: wo und unter

welcher Bedingung? Ist es zulässig, dass Rennräder keine Beleuchtung haben, wenn sie nur

bei Tageslicht fahren? Dürfen Radfahrer beim Fahren mit dem Handy telefonieren?

Wäre nett, wenn jemand, der sich auskennt, etwas Licht ins Dunkle bringt,

schon mal herzlichen Dank

Beste Antwort im Thema
am 30. April 2019 um 13:04

Nein, das kann man 1000x schreiben, Gerichte haben zu diesen Ausnahmen der Radwegebenutzungspflicht geurteilt.

Einenn Radweg zu benutzen, bei dem die Verletzungsgefahr extrem ist oder der schlichtweg von ignoraten Autofahrern zugestellt ist, ist unzumutbar (unmöglich) und somit auch keine Pflicht.

Sogar der Auto-darf-alles-Club (ADAC) weiss das:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_radwegebenutzungspflicht_sp_38643.pdf

Dieser Text beantwortet auch, für wie lange man von der Benutzungspflicht entbunden ist: Nämlich solange, wie die Unbenutzbarkeit vorliegt. Was irgendwie auch logisch ist, denn es ist eine unvermeidbare Übertretung der StVO.

Da kann man sich auf seinen 4 Rädern auf den Kopf stellen - Fahrradfahrer dürfen das.

Es ist ein affiges Gehampel der deutschen Autofahrer, wenn sie ihre heiligen Asphaltstrecken mal mit Fahrradfahrern teilen müssen. Ist das denn so schwer, mal ein bisschen Platz zu machen?

Ich bin über jeden Radfahrer froh (sowohl wenn ich im Auto sitze als auch wenn ich selber Fahrrad fahre): Er spart wieder eine Blechdose ein, die doch nur den Stau verlängert hätte.

Und noch als Nachtrag, auch noch wichtig:

Eine Verkehrsbehörde darf nicht einfach eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, weil sie nunmal Spass daran hat oder die Autos frei von den lästigen Radfahrern fahren lassen will:

https://www.bverwg.de/181110U3C42.09.0

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@hjluecke

Mit solchen "flotten" Radfahrern, hauptsächlich auf Rennrädern, habe ich regelmäßig Probleme wenn ich motorisiert unterwegs bin.

Wenn nämlich 70-100 km/h erlaubt sind, sind die einfach nur eine Gefahr und nicht flott.

Vor allem haben wir hier gut ausgebaute Radwege, welche die vielen vernünftigen Radfahrer gerne nutzen.

Ich fahre auch Fahrrad, Rennrad ist wenig geworden, halte mich aber im Gegensatz zu dir an die Verkehrsregeln (da zählt eben auch die Benutzungspflicht für Radwege zu!).

(...) dann wärst du der erste Autofahrer in ca. 50 Jahren, mit dem ich ein Problem hätte. Das du vielleicht mit anderen Fahrradfahrern regelmäßig Probleme hast, kann ja sein. Ich sprach aber von mir, und wenn ich mich verkehrsgerecht auf der Straße verhalte, und du natürlich auch, dann kann es kein Problem geben. Übrigens: Es gibt noch Verkehrsteilnehmer, die langsamer als ein Fahrradfahrer sind.

@hjluecke

Nichtbenutzung des vorhandenen Radweges

= nicht verkehrsgerecht.

am 30. April 2019 um 13:04

Nein, das kann man 1000x schreiben, Gerichte haben zu diesen Ausnahmen der Radwegebenutzungspflicht geurteilt.

Einenn Radweg zu benutzen, bei dem die Verletzungsgefahr extrem ist oder der schlichtweg von ignoraten Autofahrern zugestellt ist, ist unzumutbar (unmöglich) und somit auch keine Pflicht.

Sogar der Auto-darf-alles-Club (ADAC) weiss das:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/fi_radwegebenutzungspflicht_sp_38643.pdf

Dieser Text beantwortet auch, für wie lange man von der Benutzungspflicht entbunden ist: Nämlich solange, wie die Unbenutzbarkeit vorliegt. Was irgendwie auch logisch ist, denn es ist eine unvermeidbare Übertretung der StVO.

Da kann man sich auf seinen 4 Rädern auf den Kopf stellen - Fahrradfahrer dürfen das.

Es ist ein affiges Gehampel der deutschen Autofahrer, wenn sie ihre heiligen Asphaltstrecken mal mit Fahrradfahrern teilen müssen. Ist das denn so schwer, mal ein bisschen Platz zu machen?

Ich bin über jeden Radfahrer froh (sowohl wenn ich im Auto sitze als auch wenn ich selber Fahrrad fahre): Er spart wieder eine Blechdose ein, die doch nur den Stau verlängert hätte.

Und noch als Nachtrag, auch noch wichtig:

Eine Verkehrsbehörde darf nicht einfach eine Radwegebenutzungspflicht anordnen, weil sie nunmal Spass daran hat oder die Autos frei von den lästigen Radfahrern fahren lassen will:

https://www.bverwg.de/181110U3C42.09.0

Damit ist die Frage jedoch nicht beantwortet, muß der Radfahrer gleich nach der Behinderung wieder auf den Radweg???

Ich bin mal auf der Straße mit dem Rad gefahren.schön weit rechts...

War eine ganz ruhige Wohnstrasse.

Da hat mich glatt so ne bl... Tante in Ihrem Corsa angehupt, daß ich gleich erschrocken bin.

Hab erst gar nicht gewusst was los war...

Dann merk ich: Ach, da ist ein schöner Radweg daneben... deshalb.

Hab ich wohl verträumt oder übersehen.

Fand ich dennoch ziemlich dreist von der Tussi.

Zitat:

@Gururom schrieb am 30. April 2019 um 15:23:17 Uhr:

Damit ist die Frage jedoch nicht beantwortet, muß der Radfahrer gleich nach der Behinderung wieder auf den Radweg???

Ich tippe mal auf "...bei nächster Gelegenheit..." wenn das erst in der nächsten Ortschaft ist weil ein Graben zwischen Fahrbahn und Rad/Fußweg gibt, dann ist dem ebend so.

Wird dann wohl eine Einzelfallentscheidung mit Vor-Ort Termin eines Richters wenn ein Radler mal Einspruch gegen einen Bescheid einlegt. In vielen anderen Situationen ist es schlicht irrelevant ob man da radeln durfte oder nicht.

@Amen

Stimmt, ein nicht benutzbarer/zumutbarer Radweg hebelt die Benutzungspflicht aus.

Aber es gibt eben User hier und Radfahrer da draußen, die meinen generell auf der Straße fahren zu müssen.

Dafür habe ich kein Verständnis!

Vor allem da hier im meiner Region viele gut ausgebaute und breite Radwege vorhanden sind.

Mir geht es hier vor allem um die Situation außerorts mit deutlichen Geschwindigkeitsdifferenzen.

Eben weil ich auch keinen Radfahrer gefährden will. Lieber bremsen diese Gestalten aber Autos und Motorräder um zig km/h ab, anstatt selber auf dem Radweg ihre Geschwindigkeit mal der Oma auf dem Hollandrad oder der Familie mit Kind anzupassen.

Zitat:

@Lexwalker schrieb am 30. April 2019 um 16:02:21 Uhr:

@Amen

Stimmt, ein nicht benutzbarer/zumutbarer Radweg hebelt die Benutzungspflicht aus.

Aber es gibt eben User hier und Radfahrer da draußen, die meinen generell auf der Straße fahren zu müssen.

Dafür habe ich kein Verständnis!

Bingo

Vor Allem wenn man dann Rennräder auf dem Radweg sieht und Mountainbiker diesen Radweg offensichtlich als nicht zumutbar betrachten.

Interessant ist die Doppelmoral vieler Radler auch das selbst der besch..enste Gehweg genutzt wird wenn sie sich davon ein schnelleres Vorankommen versprechen, da ist der Zustand und die Breite dann egal und auch das Sie erst einen hohen Bordstein überwinden müssen.

Das Miteinander wäre sicher Besser wenn die Justiz nach schuldhaftem Verhalten urteilen würde und nicht noch Fehlverhalten mit Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld belohnen würde wenn ein Verstoß des Radlers zu einem Unfall führt.

Wenn du die Chance hast, den Stau auf der BAB über die Bundesstraße zu umgehen, würdest du das nicht auch machen?

Worüber sich manche Leute aufregen können...

@boerni666

Falscher Vergleich.

Mach aus der Bundesstraße den Standstreifen der Autobahn, dann passt es.

Nun noch einmal. Ein verkehrsgerechtes Verhalten richtet sich nach der entsprechenden Verkehrssituation und nicht nach dem Gesetz. Im Übrigen: Ein Smart und ein Porsche wird als Auto bezeichnet; ein "Hollandrad" und ein E- Bike sind Fahrräder. Wenn ich mit dem E-Bike in der Stadt unterwegs bin fahre ich nicht auf Gehwege, die auch von Fahrrädern benutzt werden können, oder auch nicht auf schmale Fahrradwege, auf denen grade eine Familie mit Kindern, Tante und Onkel spazieren fahren. Auch mit einem anderen zügig fahrenden Fahrrad mach ich das nicht. Fahre ich aber an der Weser entlang, auf einen extra breit angelegten Fahrradweg (einer der längsten und besten Fahrradwege in Deutschland), dann ist das etwas anderes. Den benutze ich dann auch.

Als Fahrer eines Autos muss man sich auch der Verkehrssituation anpassen. Der Fahrradfahrer hat bei einem Unfall mit einem PKW nicht automatisch Schuld, weil er den Fahrradweg nicht benutzt hat, Herr "Lexwalker".

@hjluecke

Also in Kurzform:

Du fährst so, wie du es verkehrsgerecht findest, das Gesetz ist dir egal.

Lieber andere ausbremsen, als selber mit E-Bike oder anderem flotten Rad seine Geschwindigkeit an Schwächere wie die erwähnte Familie anzupassen.

Fahre selber viel Rad, gerade deshalb stört mich eine solche Einstellung!

(...) ob dich das nun stört oder nicht, ist mir egal. Über deine Ansichten als Autofahrer möchte ich hier nicht urteilen, "Herr Lehrer".

@hjluecke

Habe schon rausgehört, dass es dich nicht stört wie andere empfinden.

Gibt da auch ein Wort für....

Außerdem habe ich mehrmals klar gemacht, das ich eben nicht nur Autofahrer bin.

Fahre eben auch Fahrrad, Motorrad, Roller, etc.

Aber du kommst scheinbar mit dem "Feindbild" Autofahrer besser klar in deiner Argumentation.

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