Radfahrer benutzt "falsche" Seite und ich bin 100% Schuld !

Hallo,

heute mittag fahre ich auf einer Hauptstraße, und will nach rechts abbiegen. Plötzlich prallte ich mit einem Radfahrer zusammen, der mir auf dem Radweg in falscher Richtung entgegen kam.

Ich habe ihm gesagt, dass er schuld ist, und wir in Deutschland das Rechtsfahrgebot haben. Er meinte, dass er dort fahren darf. Also habe ich die Polizei angerufen.

Jetzt kommt aber der Hammer: Der Polizist sagte mir, dass ich zu 100% schuld bin, und der Radfahrer nicht nur den Radweg in der "falschen" Richtung benutzen darf, sondern sogar MUSS!!!
(Es sei ein sog. linksseitiger benutzungspflichtiger Radweg.

Das kann doch wohl nicht sein!

Ich habe mich bis jetzt ja immer nur über die Radwege auf Bürgersteigen geärgert, da man Radfahrer dort leicht beim abbiegen übersieht (gut finde ich solche Streifen auf der Straße die extra für Radfahrer sind), aber sowas ist doch wohl total gefährlich?

Beste Antwort im Thema

Moin Moin.

Sorry,Für mich ist es normal,das ein Radfahrer mir beim abiegen entgegen
kommt,und ich anhalte um ihn durchfahren zu lassen.

Wenn ich Ehrlich bin,verstehe ich deine Aufregung nicht.

Ich glaube es bedarf einer Nachschulung,anders kann ich mir deinen
post nicht erklären.

Mfg.alrock01

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Moin,

Sorry, wenn ich dich an dieser Stelle enttäusche ! Da Du mindestens den Rücksichtsparagraphen missachtet hast, bist du in jedem Fall auch der MORALISCH schuldige.

Und du solltest dir nicht die Zahl der Unfälle, das Verhältnis etc.pp.ansehen, sondern auch die RAHMENUMSTÄNDE gilt es zu analysieren.

Zuerst einmal, die SCHULDFRAGE ... warum kam es zum Unfall ?! Zweitens WO kam es zum Unfall ? Und das ist hier der Knackpunkt ! Zu 90% kommen Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen miteinander in Konflikt. Und wo passiert das im Regelfall ? Genau ... in der Stadt! Und wo gibt es im Vergleich die MEISTEN Radwege ? Genau ... in der Stadt. Ohne eine entsprechende GEWICHTUNG ist diese Studie in etwa soviel Wert wie die Aussage das Quizshow guggen intelligent macht ...

Und wenn du dies STUDIERT hast ... sollte dir dies auch eigentlich klar sein ... Überland ist der Anteil an Radwegen {1% ... und wenn du die Radwege WEGNIMMST, verlagert sich das Problem nur ... und zwar ist dann auf einmal der Strassenbetrieb der gefährlichste. Einfach weil der typische urbane Abbiegeunfall dann vom Radweg auf die Strasse verlegt wird... Alles andere ist schön interpretieren, weil du die unterschiedlichen Verkehrssituationen nicht berücksichtigst !

Und das Bundesverkehrsministerium ... sagt genau das ... was deiner Meinung wiederspricht. Denn das berücksichtigt : Den Abbiegekonflikt, den du völlig ausser ACHT läßt. Und exakt DAS ist schon nach gesundem Menschenverstand das Essentielle am lesen DIESER Statistik!

Zitat:

Original geschrieben von Zerch


Habe noch etwas zu Radwegen gesucht, und das gefunden:

http://www.erika-ciesla.privat.t-online.de/radweg-sicher.html

Jetzt weiß ich sicher, dass ich MORALISCH nicht schuld bin (rechtlich aber schon).

Radfahren (warum fahren die eigentlich nicht mit dem Bus?) sollte man verbieten, da die Statistik klar zeigt wie gefährlich das ist.

Morgen rufe ich erstmal meine Versicherung an evtl ist das ja auch billiger wenn ich selbst zahle.

Nein ! Denn es ist aufgrund der Tiefe der zuführenden Wasserstrassen gar nicht möglich, dass ein U-Boot dorthin kommt. Entweder das U-Boot wurde dort illegal montiert, oder du musst sehr starken Stoff genommen haben. 😁 *ROTFL*

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es sind halt Ferien oder es ist Vollmond oder beides. Also ich habe beim abbiegen ein U-Boot geschnitten, das trotz Ankerverbot im Rhein-Herne-Kanal parkte. Muß ich jetzt zahlen ?😕

Ich hab holländischen Tee...Da fliegen die Radfahrer immer tief.......😎

@TE:

Ersma, die Polizei hat die Schuldfrage überhaupt nicht zu klären, zumindest nicht endgültig. Das tut ein Gericht und sonst keiner in Deutschland. Wenn Du meinst, nicht am Unfall schuld zu sein, widersprich den ggf. von irgendeiner Behörde gegen Dich verhängten Strafen und laß die Sache in einer Verhandlung klären.

Mir selber würde bei der Bewertung des von Dir beschriebenen Unfallhergangs auch zuerst Par. 9 Abs. 3 StVO einfallen. Die dort aufgezeigte Vorschrift ist von der Fahrtrichtung des Radfahrers unabhängig und wird wohl auch kaum durch einen Verstoß des Radfahrers aufgehoben, denn da Du im Regelfall gar nicht vollständig darüber im Bilde sein kannst, ob der Radfahrer in diese oder jene Richtung fahren darf oder nicht, mußt Du als Abbieger bei der Querung eines Radwegs grundsätzlich mit Verkehr aus beiden Richtungen rechnen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das wir nach 7 (!) Seiten immer noch nicht wissen, ob der TE den Radfahrer vor dem Zusammenprall gesehen hat oder nicht, bringt mich jetzt wirklich ins Grübeln...

...mich nich. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:

1. Er hat ihn gesehen: Dann war's Absicht. Schlimm.

2. Er hat ihn nicht gesehen: Den entgegen kommenden Radfahrer nicht gesehen? Dann hat er entweder gepennt bzw. war unaufmerksam, oder er hat eine eklatante Sehschwäche und müsste deswegen sofort den Fahrzeugschlüssel abgeben.

Was soll er also antworten? Sieht beides irgendwie blöd aus....oder?

Aber....irgendwie hat der olle Freud seine Hände ja wohl im Spiel. Wie hat der TE den Fred benannt?

RADFAHRER BENUTZT "FALSCHE" SEITE, UND ICH BIN 100% SCHULD!!!!

Da kann ich nur sagen: BINGO.

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Ach Leutz, lasst diesen Thread doch einfach ruhen. Oder einer der Mods erbarmt sich mal...

Da der TE sich schon länger nicht mehr gemeldet hat, ist er entweder

1.) mittlerweile auf den Trichter gekommen, dass er mit seiner kruden Ansicht hier und juristisch keinen cm weiterkommt

oder

2.) lacht sich im Hintergrund scheckig, weil sich hier alle so über sein Getrolle aufregen.

Letzteres wäre einfach nur erbärmlich, aber das muss er mit sich selber ausmachen.
Hier ist doch alles gesagt.

~

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle


Ach Leutz, lasst diesen Thread doch einfach ruhen. Oder einer der Mods erbarmt sich mal...

Da der TE sich schon länger nicht mehr gemeldet hat, ist er entweder

1.) mittlerweile auf den Trichter gekommen, dass er mit seiner kruden Ansicht hier und juristisch keinen cm weiterkommt

oder

2.) lacht sich im Hintergrund scheckig, weil sich hier alle so über sein Getrolle aufregen.

Letzteres wäre einfach nur erbärmlich, aber das muss er mit sich selber ausmachen.
Hier ist doch alles gesagt.

~

Na ja, die sache mit dem U-Boot im Rhein-herne-Kanal wäre noch abschließend zu klären ... 😁

F 213 soll das Problem klären.
Leider geht meine Tastatur nur bis F 12 😕

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


F 213 soll das Problem klären.
Leider geht meine Tastatur nur bis F 12 😕

cheerio

Jawoll Herr Kapt´än.

Asroc on the way.

MfG 😁

Zitat:

Original geschrieben von F213


MfG 😁

Ooooops.

Fehlt noch die entsprechende Datei

Aha, das ist also ein F 213.
Ich dachte, da handelt es sich um einen Stoff, so wie E 605 oder sowas.
Das Kürzel hatte mich an sowas erinnert.
Naja, man lernt nie aus.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Aha, das ist also ein F 213.
Ich dachte, da handelt es sich um einen Stoff, so wie E 605 oder sowas.
Das Kürzel hatte mich an sowas erinnert.
Naja, man lernt nie aus.

cheerio

Du meinst die "E"s, die

Lebensmittelzusatzstoffe

markieren. Da kommen keine "F"s drin vor.

Zitat:

Original geschrieben von F213



Zitat:

Original geschrieben von F213


MfG 😁
Ooooops.

Fehlt noch die entsprechende Datei

F 213.jpg - das ist ja die Fregatte "Augsburg". *duckundwegtauch*

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Du meinst die "E"s, die Lebensmittelzusatzstoffe markieren. Da kommen keine "F"s drin vor.

Ja schon, nur der User "F 213" ist feuerwehrtechnisch tätig, da liegen Kenntnisse über Gefahrstoffe nahe vielleicht, und ich kenne das von anderen technischen Stoffen oder zB Kältemitteln und was weiss ich, dass da halt ein Buchstabe davor ist, deswegen wäre es für mich vielleicht irgendeine technische Chemikalie oder sowas gewesen 🙂

Ok, war halt nicht ganz richtig. Aber ich kann und muss auch nicht alles wissen, nur wo es steht.

Daher danke für den Link.

Hoffentlich liest das meine Freundin nicht 🙂 die hat ein Diplom in Biochemie *auweiah* 😁

cheerio

Moin,

Passiert manchmal ... es ist niemals auszuschließen, dass man als Autofahrer durch irgendeine Aktion (auch eine im Strassenverkehr, welche die volle Aufmerksamkeit erfordert!) abgelenkt wird, und dann wirklich mal wen übersieht. Ist mir sicherlich auch schon passiert, hatte aber glücklicherweise dann keine entsprechenden Folgen.

Als Nachtrag quasi ... in der Proteinbiochemie stünde "F213" für die Aminosäure Phenylalanin an Position 213 des jeweilig benannten Proteines.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von pappen



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das wir nach 7 (!) Seiten immer noch nicht wissen, ob der TE den Radfahrer vor dem Zusammenprall gesehen hat oder nicht, bringt mich jetzt wirklich ins Grübeln...
...mich nich. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten:

1. Er hat ihn gesehen: Dann war's Absicht. Schlimm.

2. Er hat ihn nicht gesehen: Den entgegen kommenden Radfahrer nicht gesehen? Dann hat er entweder gepennt bzw. war unaufmerksam, oder er hat eine eklatante Sehschwäche und müsste deswegen sofort den Fahrzeugschlüssel abgeben.

Was soll er also antworten? Sieht beides irgendwie blöd aus....oder?

Aber....irgendwie hat der olle Freud seine Hände ja wohl im Spiel. Wie hat der TE den Fred benannt?

RADFAHRER BENUTZT "FALSCHE" SEITE, UND ICH BIN 100% SCHULD!!!!

Da kann ich nur sagen: BINGO.

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