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Hilfe - Falscher Strafzettel, was tun?

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 9:40

Hi,

ich habe gestern einen Stafzettel bekommen (zu schnell Innerorts), auf dem weder ich zu sehen bin, noch irgendjemand aus meiner Verwantschaft/Bekanntschaft.

Die sache ist die, auf dem Bild steht was von einem Volkswagen mit Kennzeichen "ABC XY 123", und ich habe aber "ABC ZZ 234" (Kennzeichen editiert von boborola)

Was soll ich denn jetzt machen? Da steht nämlich was drauf von wegen, dass ich den Brief ausfüllen soll. (bin aber ja gar nicht schuldig, da soll der Führer des geblitzten Fahrzeugs eingetragen werden.. kenn ich doch nicht) Ausserdem soll der Brief 1 Woche nach eingang verschickt werden. Ich arbeite im Einzelhandel, und habe weiss Gott diese Woche nicht wirklich die Zeit, auf die Post zu rennen, da ich Weihnachten und nach den Feiertagen von Morgens bis Abends arbeite. (Geschweige denn, dass die Post überhaupt auf hat)

Bitte um Hilfe, was soll ich tun?

Mfg Lupopappe

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33 Antworten

Antwort mit einfachem Brief reicht aus.

Und Briefkästen haben rund um die Uhr geöffnet!

Da steht doch mit sicherheit ein Sachbearbeiter ! Ruf den an und mache den auf den Fehler aufmerksam. Passieren kann dir nix, da es ja nicht dein Kennzeichen bzw. Auto ist.

Und wenn du keine Zeit hast, lass es halt liegen :) Die Polizei kommt dann zu dir und kann sich dann auch selbst davon überzeugen, dass du das nicht bist. Ansonsten halt in den Anhörungsbogen reinschreiben, dass du das nicht bist und du ein anderes Auto besitzst. Kopie vom Fahrzeugschein ist auch nicht verkehrt.

Moin,

Wo iss dein Problem ? Fehler passieren ... auch in einer komunalen Verwaltung oder bei der Polizei. Offenbar hast du das Pech, das es jemanden gibt, der eben das gleiche, oder ein ähnliches Fahrzeug mit sehr ähnlichem Kennzeichen fährt.

Du füllst den Anhörungsbogen nach bestem Wissen und Gewissen aus, kreuzt dort an, das es sich NICHT um dich handelt, dass dir der Fahrzeugführer unbekannt ist. Zusätzlich schreibst du noch zwei oder drei Zeilen a'la :

Liebe(r) Sachbearbeiter/In,

Leider ist Ihnen in der Sache XYZ ein kleiner Fehler unterlaufen. Mein Fahrzeug hat das Kennzeichen TUT-..... und nicht, wie in dem beigefügten Schreiben TUT-ABCDEF, zu Ihrer Entlastung habe Ich eine Kopie meines Fahrzeugscheines beigefügt, aus welchem ergeht, das mein Kennzeichen abweichend ist. Ich hoffe, dass diese unangenehme Sache damit erledigt ist.

Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr,

XYZ

(OK .... eventuell etwas förmlicher *g*)

Briefmarke drauf ... rest macht der Postbote

MFG Kester

Mach Dir keinen Stress, kleinen 3-Zeiler hin schicken, daß das Fahrzeug TUT DV 888 nicht Dir gehört und Du zum fraglichen Tag nicht in der Gegend unterwegs warst.

Wir kriegen in der Firma öfters falsche Strafzettel aus anderen Städten. Da ist dann zwar das Kennzeichen richtig aber die angegebene Automarke falsch. Wie gesagt, von uns gibt es dann ein Fax an den Sachbearbeiter das Fahrzeug und Kennzeichen nicht übereinstimmen und das Fahrzeug nicht in der Stadt unterwegs war. Da kam noch nie was von wieder. Sind aber halt meinsten "Knöllchen" und da gibt es ja auch kein Foto. Außerdem arbeiten wir nur regional. Aber irren ist zum Glück menschlich und da kann die Politesse das falsche Kennzeichen aufschreiben, der Sachbearbeiter im Büro macht einen Schreibfehler / Zahlendreher ...

Themenstarteram 5. Januar 2008 um 6:59

Hey, danke leute, anrufen hat was gebracht!

Die Tante war zwar leicht agressiv, aber ich habs ihr dann doch verklickert bekommen, dass der Strafzettel nicht zu mir gehört.

Es stellte sich dann dabei heraus, dass mal wieder mein Namensvetter schuld war. (gleicher Name, gleiche Stadt, 30 jahre älter)

Die Olle von ihm wurde geblitzt...

Danke für alle Antworten!

Zitat:

Original geschrieben von Lupopappe

 

Es stellte sich dann dabei heraus, dass mal wieder mein Namensvetter schuld war. (gleicher Name, gleiche Stadt, 30 jahre älter)

Dein Vater?????? :) ;)

Zitat:

Original geschrieben von Lupopappe

Hey, danke leute, anrufen hat was gebracht!

Die Tante war zwar leicht agressiv, ...

Warum war die denn agressiv?

Es erscheint mir sinnvoll zunächst beide Kennzeichen aus dem Thread zu löschen.

Weiterhin solltest Du den Sachbearbeiter kurz und knapp auf den Nummerndreher hinweisen.

Das war es dann für Dich!

am 6. Januar 2008 um 10:17

Ich hätte da gar nichts unternommen, warum auch? Du warst es nicht, fertig! Sollen die sich drum kümmern und das richtig stellen. Ich würde es sogar vor Gericht gehen lassen und dann halt eben alle Trümpfe ausspielen.

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Ich hätte da gar nichts unternommen, warum auch? Du warst es nicht, fertig! Sollen die sich drum kümmern und das richtig stellen. Ich würde es sogar vor Gericht gehen lassen und dann halt eben alle Trümpfe ausspielen.

Das wäre ziemlich dumm. Wenn man nämlich gar nichts macht, wird der Bescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar. Ein Gerichtsverfahren gibt es dann natürlich auch nicht.

am 6. Januar 2008 um 12:43

Zitat:

Das wäre ziemlich dumm. Wenn man nämlich gar nichts macht, wird der Bescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar.

Wenn man keine Ahnung hat..........

Meiner Frau ist fast das selbe passiert. Da weder sie an dem Ort war, noch die Autodaten stimmten, haben wir gar nichts unternommen. Bis jetzt kam auch nie wieder etwas, denn wahrscheinlich haben die den Fall dann nochmal geprfüft und ihren Fehler gefunden :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Weiterhin solltest Du den Sachbearbeiter kurz und knapp auf den Nummerndreher hinweisen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, war es kein Nummerndreher, sondern der Bescheid wurde nur an den falschen "Hans Mustermann" verschickt, da beide Kennzeichen auf diesen Namen, aber auf verschiedene Personen angemeldet sind.

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan

Zitat:

Das wäre ziemlich dumm. Wenn man nämlich gar nichts macht, wird der Bescheid bestandskräftig und damit unanfechtbar.

Wenn man keine Ahnung hat..........

Stimmt, Du hast wirklich keine... Lese mal einschlägige juristische Lehrbücher durch. Das hilft! :rolleyes:

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